Niederlande: Im Zweifel gegen den Angeklagten – Wolf Bram soll sterben

Die Werkgroep Wolf Leusden prangerte in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025 die Entscheidung der Provinz Utrecht an, den Wolf GW3237m, genannt „Bram“, zu töten, an. Dieser Wolf, Vater eines Rudels mit jungen Welpen auf der Utrechtse Heuvelrug, würde aufgrund eines angeblichen Bissvorfalls und eines fragwürdigen DNA-Berichts sein Leben verlieren, heißt es. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden. Auch kennen wir solche fragwürdigen und rechtswidrigen sowie unethischen Entscheidungen aus Deutschland. Die Beweise sind unzulänglich, Interessenkonflikte offensichtlich, und der Tierschutz wird missachtet. Jetzt wird sich das Verwaltungsgericht in Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung beschäftigen.

 

Mangelhafte DNA-Beweise: Keine Grundlage für einen Abschuss

Nach Angaben der Werkgroep Wolf Leusden würde die Provinz Utrecht den Abschuss von GW3237m mit einem Bericht des belgischen Instituts für Natur- und Forstforschung (INBO) rechtfertigen, der eine DNA-Übereinstimmung mit einem Bissvorfall im Mai 2025 auf dem Landgut Den Treek-Henschoten in Leusden behaupten würde. Doch der Bericht wäre wissenschaftlich fragwürdig. Von zehn DNA-Proben seien sieben unbrauchbar gewesen, nur drei bis vier Proben hätten verwertbare Ergebnisse geliefert. Es würde nicht angegeben, wie hoch die Fehlermarge sei, ob die DNA von einem Verwandten stammen könne oder welche Art von DNA untersucht wurde. Eine zweite, unabhängige Laboranalyse fehle und die Beweiskette („chain of custody“) sei nicht dokumentiert. Besonders schwerwiegend: Die Wunde der betroffenen Person sei vor der Probenentnahme mit Wasser ausgespült worden, was die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination oder eines DNA-Verlusts erhöhe. Gerade bei Wölfen in Familienverbänden wäre das Risiko einer falschen Zuordnung hoch. Ein solcher DNA-Beweis dürfte keinen Abschuss eines streng geschützten Wolfs rechtfertigen. Artikel 16 der EU-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und das niederländische Recht (Artikel 3:2 und 3:46 Awb) würden eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Ausnahmen vom Tötungsverbot verlangen. Diese Standards wären hier nicht erfüllt. Wir teilen die Auffassung der Werkgroep Wolf Leusden, dass die Entscheidung rechtswidrig sei und den Artenschutz gefährdet.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Interessenkonflikte: Die Jagdlobby im Spiel

Die Werkgroep Wolf Leusdene weist auf einen eklatanten Interessenkonflikt hin: Die Person, die von der Provinz Utrecht beauftragt worden sei, das Verhalten von GW3237m zu überwachen, Informationen an BIJ12 weitergegeben habe und vermutlich den Abschuss durchführen würde, sei zugleich Faunamanager und Besitzer einer Jagdreiseagentur. Diese Doppelrollen würden gegen das niederländische Recht (Artikel 2:4 und 3:2 Awb) verstoßen, das unparteiische Entscheidungen ohne Eigeninteresse vorschreibe. Der sprichwörtliche „Jagdansitz“ stehe bereits bereit – ein gesetzwidriger Vorgang, der gegen das Verbot der Voreingenommenheit (Artikel 2:4 Awb) und die Anforderungen an eine sorgfältige Entscheidungsvorbereitung verstoßen würde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen diese Kritik, denn solche Interessenkonflikte gefährden die Integrität des Artenschutzes und müssen aufgedeckt werden.

Keine Alternativen geprüft: Missachtung der Habitat-Richtlinie

Die Werkgroep Wolf Leusden betont, dass die Provinz Utrecht versäumt habe, alternative Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu prüfen, wie es Artikel 16 der Habitat-Richtlinie und das niederländische Recht (Artikel 8.74k Bkl) vorschreiben würden. GW3237m habe vor allem Interesse an frei laufenden Hunden gezeigt, vermutlich auf der Suche nach einem Partner und keine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt. Statt Leinenpflichten oder temporäre Einschränkungen für Hunde in Gebieten wie Zeist, Austerlitz, Leusden oder Bussum konsequent durchzusetzen, habe die Provinz lediglich auf ineffektive Informationskampagnen gesetzt. Solche Maßnahmen seien, wie im Wolvenplan der Provinz Utrecht zugegeben, weitgehend ignoriert worden. Eine gezielte Durchsetzung hätte Konflikte entschärfen können, ohne den Wolf zu töten. Die Habitat-Richtlinie würde Ausnahmen vom Tötungsverbot nur erlauben, wenn alle Alternativen ausgeschöpft seien und eine klare Gefahr nachgewiesen werde. GW3237m sei in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet worden, meist in Verbindung mit Hunden, ohne ein Verhalten zu zeigen, das eine unmittelbare Bedrohung darstelle. Die Behauptung, er sei eine „direkte Gefahr“, würde wissenschaftlichen Erkenntnissen über Wolfsverhalten widersprechen.

Versäumnisse der Provinz: Ruhegebiete ignoriert

Im November 2024 habe die Provinz Utrecht beschlossen, Ruhegebiete für Wölfe einzurichten, doch diese Verpflichtung sei nicht umgesetzt worden. Statt Schutz zu bieten, würde die Provinz nun einen Vaterwolf zum Abschuss freigeben, was die Stabilität seines Rudels und die Zukunft der Welpen gefährde. Wir teilen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden, denn diese Entscheidung verstößt gegen die eigenen Zusagen der Provinz und die Vorgaben der EU-Habitat-Richtlinie, die den Schutz von Wölfen als streng geschützte Art vorschreibt.

Fazit

Der Wolf GW3237m, „Bram“, ist kein Problemwolf, sondern ein Vater, dessen Rudel von ihm abhängt. Sein Tod aufgrund unzulänglicher Beweise und Interessenkonflikte würde nicht nur eine Wolfsfamilie zerstören, sondern den Artenschutz in Europa weiter schwächen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Werkgroep Wolf Leusden und wir fordern alle Wolfsfreunde auf, für Brams Leben zu kämpfen – für einen kompromisslosen Schutz aller Wölfe und eine Zukunft, in der Mensch und Natur im Einklang leben können.

Fall vor Gericht

Das Verwaltungsgericht in Utrecht wird sich laut RTV Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung  beschäftigen.  Die Provinz verteidigt ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, obwohl der Wolf in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet wurde, meist in Verbindung mit Hunden. Das Gericht wolle nun prüfen, ob die Entscheidung rechtmäßig war und ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Die Verhandlung wird live übertragen und ist für alle Interessierten zugänglich. Bis dahin bleibt die Abschussgenehmigung vorläufig bestehen, was die Spannungen in der Region weiter erhöhen könnte.
Quellen:

Niederlande: Utrecht-Wolf darf vorerst nicht gefangen, betäubt und besendert werden

Ein Erfolg für zwei Tierschutzorgas. Die Provinz Utrecht darf vorerst nicht mit dem Einfangen, Betäuben und Besendern des Wolfes GW3237m beginnen, der auf dem Utrechtse Heuvelrug lebt.

Dies gab das Gericht in Utrecht am vergangenen Montag nach einer Anhörung vor zwei Wochen bekannt, vermeldete die Agentur ANP. Dem Gericht zufolge reichten die Argumente der Provinz Utrecht nicht aus, um eine geschützte Art wie den Wolf einzufangen, zu betäuben und zu besendern. Die Provinz wollte den Wolf mit einer Paintball-Pistole beschießen, falls es nach der Besenderung zu anhaltenden Problemen gekommen wäre.

Beispielfoto Wolfsfamilie.

Die Organisationen Fauna Protection Society und Animal Rights hatten beantragt, die Genehmigung vorläufig auszusetzen, bis das Berufungsverfahren, das noch bei der Provinz anhängig ist und drei Monate dauern könnte, abgeschlossen ist. Das Verbot gilt bis zwei Wochen nach Abschluss des Einspruchsverfahrens. Die Provinz hätte laut ANP eigentlich schon letzte Woche damit beginnen wollen.

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Provinz nicht genügend Einblick in die Vorfälle mit dem fraglichen Wolfsrüden gewährt. Dies machte es unmöglich, richtig zu beurteilen, ob der Wolf wirklich eine Gefahr für das Gebiet darstellt, wie die Provinz behauptet. Es war auch nicht bekannt, welche anderen Maßnahmen ergriffen werden könnten. Der Wolf sei in den letzten Monaten in eine Reihe von Zwischenfällen mit Hunden verwickelt gewesen. Viele Hunde waren allerdings nicht angeleint gewesen, möglicherweise sah der Wolf diese Hunde als potenzielle Partner an.

Angeblich hätte der Wolf auch zwei Kinder gebissen, was sich als Fake-News heraus gestellt hatte: Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/07/fake-news-kleine-maedchen-wurden-nicht-vom-wolf-gebissen-sagt-wolven-in-nederland/

Utrecht bedauere die Entscheidung, heißt es in der Meldung: „Die Provinz hätte gerne schnell gegen diesen Wolf mit problematischem Verhalten gehandelt, um neue, schwerwiegende Vorfälle zu verhindern. Die Empfehlung, Hunde auf dem Utrechtse Heuvelrug an der Leine zu führen und kleine Kinder nicht mit in den Wald zu nehmen, bleibt ebenfalls in Kraft. Die Provinz sei der Meinung, dass eine nationale Gesetzgebung gegen den Wolf notwendig wäre.

Animal Rights freut sich dagegen für den Wolf. Berater Erwin Vermeulen ist sich sicher, dass es keine guten Argumente dafür gibt, warum die Vorfälle zwischen Wolf und Hund problematisch sein sollten. „Dass sich ein Wolf für Hunde interessiert, ist ein ganz natürliches Verhalten, schließlich gehören Hund und Wolf zur selben Spezies“, so Vermeulen. „Wenn die Provinz diese Annäherung für unerwünscht hält, sollte sie Hunde aus dem Territorium des Wolfes verbannen.“

Auch die Fauna Protection Society, zeigt sich zufrieden. „Diese vorläufige Entscheidung könnte ein wichtiger Meilenstein in der Wolfsschutzpolitik und den Bedingungen, unter denen von ihr abgewichen werden kann, sein.“

 

Quelle:

https://www.bnnvara.nl/vroegevogels/artikelen/provincie-utrecht-mag-wolf-voorlopig-niet-vangen-en-zenderen?fbclid=IwY2xjawFblAlleHRuA2FlbQIxMQABHW1Na4jxRGfUi1G8Src7DvXy8Qwd5wOtwO7FKQBTmMdNvUsyACC3vORIRA_aem_8pTXl9xC0RQAB0xrjenD8w