Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Skandinavien rottet seine Wölfe durch brutale Lizenzjagden aus

So genannte Lizenzjagden auf Wölfe in Skandinavien sind zu Recht ein kontroverses Thema. Auch ganz aktuell geht das Töten und die damit verbundenen Gräueltaten auf Wölfe schon wieder los. 20 von 30 Wölfen mussten schon sinnlos ihr Leben lassen, damit die Mordlust von Menschen befriedigt wird. Anhand von Wölfin Ylvas Schicksal wird deutlich, dass es um nicht anderes geht. Lesen sie hier ihre erschütternde Geschichte.

Heute vermeldet die schwedische Presse, dass 20 Wölfe von einer Quote von 30 Tieren getötet wurden. Die Jagdperiode hatte erst am vergangenen Donnerstag begonnen und kann bis zum 15. Februar fortgesetzt werden.

Die Bezirksverwaltungen der schwedischen Bezirke Örebro, Västmanland, Värmland und Västra Götaland haben das Totschießen in fünf Gebieten genehmigt – zwei davon im Bezirk Örebro. Das schwedische Wolfsmanagement rechnet mit sechs Wölfen pro Gebiet, so dass die Gesamtquote 30 Wölfe beträgt.

Am ersten Januar 25 sollte die Lizenzjagd auf Wölfe auch in Norwegen beginnen. Daraus wird allerdings in diesen Jahr wohl nichts. Das Amtsgericht Oslo hat die Jagd nämlich gestoppt.  Das zuständige Ministerium hatte ursprünglich die Tötung von zwölf Wölfen genehmigt und zwar auf alle Familienmitglieder des rein norwegischen Reviers Risberget-Ulvåa sowie der beiden Grenzreviere Boksjø und Fjornshöjden. Gegen den Abschuss hatten zwei Tierschutzorganisationen geklagt.

Update 22.01.25 – Die Klagen sind vor Gericht gescheitert, auch in Norwegen werden jetzt Wölfe abgeschossen:

Norwegen und Schweden berechnen einen gemeinsamen Wolfsbestand. Viele Tiere halten sich grenzübergreifend auf.  Dabei ist es schwer festzustellen, wie viele Wölfe auf welcher Seite genau dort leben.  Die Monitoringdaten der norwegischen DNA-Datenbank verzeichnen aktuell 34 registrierte Individuen. Nach aktuellem Stand der Zählung geht man von 39-50 Tieren aus, davon 24-33, die sich nur in Norwegen aufhalten. Die anderen wechseln über die Grenze oder ihr Grenzstatus ist nicht bekannt. Bisher wurden sechs Würfe registriert, davon drei, die sicher innerhalb Norwegens leben. Am Ende der Saison 2023/2024 hatte man noch mehr als 70 Wölfe in Norwegen gezählt, davon 42-44 ausschließlich in Norwegen.

Tierschützer aus Norwegen melden sogar, dass der Norwegische Wolf ausgestorben wäre und bei DNA-Untersuchungen heraus gekommen sei, dass alle Wölfe auf norwegischem Gebiet, deren DNA untersucht worden ist, eine rein finnische DNA hätten. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat nun ein Verfahren gegen das norwegische Wolfsmanagement eröffnet. Zum Abschluss der Wintersaison 23/24 rechnete man mit 375 Wölfen in Schweden inklusive des Grenzbereichs. In Schweden dürfen in der aktuellen Jagdsaison 30 Wölfe geschossen werden, jeweils sechs in fünf verschiedenen Gebieten.

Laut den aktuellen Informationen sollen sich für die Lizenzjagd auf Wölfe in Schweden im Jahr 2025 insgesamt 3855 Jäger beworben haben.

Für Finnland gibt es momentan keine aktuellen Zahlen.

 

Beispielfoto, das durch KI von Grok/X erstellt wurde. Quelle: https://x.com/i/grok
Dabei steht Skandinavien schon länger unter dem Blick der Europäischen Union, insbesondere Schweden und Finnland, da das dortige Jagdmanagement eigentlich als Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betrachtet wird. Die EU hat mehrfach auf die Schutzverpflichtungen hingewiesen, die für den Wolf gelten, und es gab bislang allerdings nur Androhungen von Verfahren wegen Vertragsverletzungen. Auf ein Verfahren gegen Schweden gab bislang es keinerlei Konsequenzen. Dabei ist es nicht nur fachlich, sondern auch  moralisch überhaupt nicht mehr vertretbar, Wölfe weiter zu jagen und zu verfolgen, deren Art ohnehin an die Grenze des Aussterbens gebracht wurde. Aus einer Untergrenze von 300 Wölfen in Schweden wurde eine Obergrenze von 300 Wölfen gemacht. Laut Studien leiden Wölfe in Schweden und Norwegen bereits stark unter den Folgen von Inzucht.

Diese so genannten Schutzjagden finden auch viele Lobbyisten in Deutschland interessant. So forderte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer eine „präventive Kontrolle“ nach dem vermeintlichen Vorbild der Schutzjagd auch für Deutschland.

Ylvas Geschichte

Im Rahmen der Recherche zu unserem Artikel stießen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf ein Foto, das in sozialen Netzwerken viral ging. An Informationen dazu war wenig zu erhalten. Es hieß, dass das Leiden und der Tod der armen Ylva jetzt im Januar 25 während einer Lizenzjagd in Schweden geschehen sei.

Da wir diese Informationen aber nicht ungeprüft übernehmen wollten, begannen wir mit einer Gegenrecherche, die schließlich in einer Richtigstellung, zunächst auf unserer FB-Seite endete.

Ylva starb bereits am 7. Februar 2023 und nicht in Schweden, sondern in Norwegen.

Diese Richtigstellung ändert überhaupt nichts an der Grausamkeit und Verwerflichkeit der Tat an sich. Dennoch wurden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilweise von Menschen angefeindet, denen es allem Anschein nach völlig gleichgültig zu sein scheint, ob eine Geschichte den Tatsachen entspricht oder nicht.  Unsere Recherche ist keinesfalls als Angriff auf die zu werten, die das Bild gepostet haben, aber wir können doch keine falsche Geschichte bringen.

Ylvas Geschichte ist nämlich so herzzerreißend, dass wir sie hier noch einmal erzählen wollen.

Die Wölfin Ylva wurde am 7. Februar 2023 nach stundenlangem Martyrium erschossen. Das Foto soll sie noch lebend zeigen. Foto: Privat.

 

Die Organistation Hunt Saboteurs Schweden hatte das Bild am 08. Februrar 2023 in Facebook veröffentlicht, ohne Land und Gemeindegebiet zu nennen. Hier die deutsche Übersetzung:

„Der Welpe Ylva wurde drei Tage lang gejagt, bevor ihr endlich ihr Bein amputiert wurde. Auf dem Bild, das von einem Jäger aufgenommen wurde, wird Ylva verängstigt und noch am Leben gesehen und mit betenden Augen in die Kamera des Jägers starrt. So hat der Jäger sie sowohl verhöhnt als auch ihr Leid verlängert und enorm erschreckt, bevor er sich schließlich entschied, den tödlichen Schuss abzufeuern.
Jagd ist kein Wildschutz, es ist Tierquälerei. Jagen ist kein Hobby, sondern Ablenkung. Wer gerne Tiere tötet, hat seine Menschenrechte verloren und sollte entsprechend behandelt werden.
Der Jagd Leader Rune Lien wurde gemeldet“

 

 

Wir schrieben dazu Gruppen, Wolfsfreunde und Zeitungen in Schweden und in Norwegen an und nach und nach kommt nun ihre tragische Geschichte noch einmal ans Licht. Wolfsfreundin Ida aus Norwegen schrieb uns dazu. „Dieser Wolf wurde im Februar 2023 in Norwegen, in Ulvåa, auf einer Trophäenjagd innerhalb der Schutzzone ins Bein geschossen. Das Foto wurde, glaube ich, von einem Jäger aufgenommen, und es sieht so aus, als wäre sie noch am Leben gewesen, als das Foto gemacht wurde. Eines der herzzerreißendsten Bilder, das ich kenne.“

“Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein,“ schrieb bereits Nitzsche.

Alleine die Recherche zu dieser Geschichte ist teilweise kaum zu ertragen gewesen und wie vermag es erst den schwedischen und norwegischen Tierschützern ergehen, die solche Taten dokumentieren, die direkt dabei sind und die dazu auch oft noch von Jägern angegriffen werden?

In Skandinavien gibt es eine lange Tradition der Jagd, die tief in der Kultur verwurzelt ist. Man schießt dort nicht nur Wölfe, sondern auch Luchse, Elche und alle anderen Wildtiere. Die Interessen der Bauern und Jäger stehen im Vordergrund. Früher hatten die Wildtiere dennoch eine Chance, aber mit den mordernen Methoden der Jagd, wie Nachrichtgeräte, Wärmebildkameras und modernste Waffen haben die Verfolgten kaum eine Überlebenschance. Teilweise scheinen sich die Jäger regelrecht in eine Mordlust hinein zu steigern.

So wohl auch im Fall von Ylva.

Ylva wog am Tag ihres Todes nur 23 Kilo. Sie wurde am 7. Februar 2023 in der Gemeinde Elverum im Innlandet getötet. Sie war der erste von insgesamt sechs Wölfen, die 2023 Winter im Ulvåa-Gebiet getötet wurden.
Am 30. und 31. Januar 2024 fand die Verhandlung gegen zwei Teilnehmer an der Tötung von Wölfen im Ulvåa-Gebiet statt, die beide wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht akzeptiert haben. Ein dritter Schütze wurde zu einer Geldstrafe von 15 000 Norwegischen Kronen verurteilt und ihm wurde für zwei Jahre die Jagdlizenz entzogen. Auch sein Waffenschein wurde eingezogen.
Die Polizei erklärte gegenüber Rovdyr.org, dass der Schütze Schüsse auf den Wolf aus einer Entfernung abgegeben hatte, die zu einem unnötigen Verletzungsrisiko führte.  Gegen einen vierten Schützen, der an der Lizenzjagd teilnahm, wurde das Verfahren aufgrund der Beweislage eingestellt. Er stand neben einem der Angeklagten, als die beiden ungefähr zur gleichen Zeit Schüsse abgaben.

Ein Redakteur von Rovdyr.org schrieb uns zum Thema, ob Ylva zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt habe, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, dass der Wolf zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt hätte, aber er sei nicht dabei gewesen und habe das Foto nicht gemacht, also sei er sich nicht ganz sicher.  Er wisse jedoch, dass Wölfe sich im Allgemeinen nicht hinlegen und aufgeben, nur weil ein Hinterfuß abgeschossen worden wäre. Er hätte bereits Hunderte von Fotos von erschossenen Wölfen gesehen und kein einziges Foto zeige die Augen des Wolfes geschlossen.  Er habe etwa zehn tote Wölfe mit eigenen Augen gesehen und diese zehn Wölfe hätten alle gemeinsam gehabt, dass es möglich gewesen wäre, den Körper des toten Tieres in einem Bild so zu arrangieren, dass Menschen, denen es an Wissen mangele, davon überzeugt werden könnten, dass das, was sie sehen, ein lebender Wolf sei.

Wir werden heute also nicht mehr erfahren, ob Ylva tatsächlich noch gelebt hat, als das Foto gemacht wurde. Auf dem Aufmacherbild wirkt es allerdings so. Aber auch wenn sie bereits tot war musste sie am letzten Tag ihres Lebens ein unglaubliches Martyrium ertragen. Im Prozess kam heraus, dass der erste Schuss auf Ylva um 12.40 Uhr abgegeben wurde.  Sechs Personen gaben insgesamt mindestens 16 Schüsse, teilweise aus tierschutzrelevanten und gefährlichen Distanzen, auf Ylva ab, bevor sie um 15.20 Uhr tot am Boden lag.
Ylva musste also an diesem Tag mindestens drei Stunden lang Schmerzen und Angst erlitten haben. Auf langer Fluchtstrecke wurde immer wieder auf sie geschossen. Was mag durch ihren Kopf gegangen sein? Studien beweisen, das auch Wölfe genau wie wir Menschen, Angst, Schmerz und Trauer empfinden. Musste sie vorher mit erleben, wie ihre gesamte Familie getötet wurde. Mutter, Vater und Geschwister? Jeder normale Mensch wird sich durch ein solches Morden angewidert zeigen.
Diese Welpen sind jetzt fast genau so alt wie es Ylva zum Zeitpunkt ihres Todes war. Der kleinen Wölfin wurde die Zukunft geraubt. Dabei wäre sie jetzt bald in einem Alter, eine eigene Familie zu gründen. Kein Tier hat es verdient, unter solchen Umständen, wie es bei Ylva der Fall war, zu sterben.
Der Jagdleiter Rune Lien sei während der gesamten Tötung des Ulvåa-Gebiets für die Tötung zuständig gewesen. Er hätte rund 15 Jahre Erfahrung mit der Lizenztötung von Wölfen. Er sprach über seine Rolle als Verwalter. Lien beschrieb das Team nach vielen Jahren als gut koordiniert. „Während der eigentlichen Jagd werden nur sehr wenige Informationen vom Jagdleiter an die Mannschaft weitergegeben. „Die Leute kennen ihre Aufgaben gut und sind weitgehend autark“, sagte er. Weiter sprach er über den Jagdvertrag, in dem alle Pflichten der Teilnehmer an der gemeinsamen Aktion zusammengefasst sind. Die Vereinbarung ist eine Voraussetzung dafür, dass Lien die Verantwortung für schätzungsweise 100 Personen übernehmen kann.
 „Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Abschuss von Wölfen? Ist das eine Herausforderung?“, fragte Staatsanwalt Bergem.
„Ich würde nicht sagen, dass es eine Herausforderung ist. Eine Herausforderung ist, dass die Bedingungen im Januar und Februar sehr anspruchsvoll sind. Es ist kalt und es liegt eine Menge Schnee. Bei der Wolfsjagd gibt es nicht mehr Verletzungen als bei der Elchjagd. Die Wolfsjagd findet in den Medien große Beachtung, und sobald wir einen Fehler machen, wird er aufgebauscht und übertrieben“, sagte Lien. Er verwies auf die Lizenzabschussaktion im Jahr 2022, bei der Lien als Abschussleiter für das Hornmoen-Rudel in Elverum verantwortlich war. „Wir haben acht Wölfe in zwei Stunden erlegt, und alles lief wie am Schnürchen“, so Lien.
Lien sei jedoch nicht besonders zufrieden mit der Tatsache, dass vier Schüsse aus dem zweiten und neun Schüsse aus dem vierten Abschusspunkt abgegeben wurden.
„So etwas will man nicht. Wenn viele Leute bei der Wolfsjagd zuschauen, ist es wichtig, eine gute Seite zu zeigen. Ich bin nicht stolz auf die Tatsache, dass 16 Schüsse abgegeben wurden, bevor der Wolf tot war. Als wir den Tag beendeten, hatte ich das gleiche Gefühl wie nach einem miserablen Arbeitstag“, wurde Lien im Rovdyr zitiert.

Zur aktuellen Recherche erhielten wir eine Nachricht von Rune Lien. Der Wolf sei tot gewesen im Moment der Aufnahme, schrieb er uns am 06. Januar 2025. „Dass es noch leben sollte, als dieses Foto aufgenommen wurde, sind nur unwahre Behauptungen/Gerüchte, die danach aufgetaucht sind. Ein Autopsiebericht des Veterinärinstituts hat dies bestätigt. Der Wolf starb sofort an den Folgen eines guten Treffers in lebenswichtigen Organen. Ja genau, leider war der Wolf am Hinterbein geschnitten und verletzt worden. Zehn Minuten bevor er getötet wurde.

Einige der Jäger, die an der Jagd teilgenommen haben, wurden nach dem Vorfall von der Umweltdirektion gemeldet. Die Rezensionen konzentrierten sich darauf, Tiere unnötiges Leid zu ersparen, unter anderem durch das Abschießen und Verfolgen von Tieren für lange Zeit. Laut Amtsgerichts und des Schiedsgericht wurde ein Jäger verurteilt und ein Jäger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Freispruch eines Jägers Berufung eingelegt.“

Rückblick auf die Verhandlung:

Ein anderer Zeuge sprach von einem Overkill. Dazu war auch noch vor der Obduktion ein Teil des Hinterbeines von Ylva entfernt wurden.
In seinem Plädoyer übte der Staatsanwalt Bergem scharfe Kritik. „Die Jagdethik in diesem Fall ist nicht gut. Die Wölfe mussten um jeden Preis erlegt werden. Die Jäger haben völlig den Kopf verloren“, sagte Bergem.
Er war der Ansicht, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich gehandelt hatten, da sie seiner Meinung nach erkannt haben mussten, dass sie den Wolf wissentlich einem unnötigen Risiko unnötigen Leidens aussetzten, insbesondere wenn sie beide so erfahrene Jäger seien.
Bergem forderte, dass beide Angeklagten zu einer Geldstrafe von 14.000 Norwegische Kronen verurteilt werden sollten, dass sie für zwei Jahre das Recht verlieren sollten, an Fallenjagden mit Lizenz teilzunehmen und dass sie die Gerichtskosten tragen sollten.
Ylvas Geschichte zeigt auf, wie wir Menschen es fertig bringen, zu den schlimmsten Monstern auf diesem Planeten zu werden. Auch in diesem Jahr werden bald die Einzelheiten zu schrecklichen aktuellen Abschüssen die Runde machen. Viele Menschen wenden sich gleichgültig ab. Viele Blender und Aufschneider bestimmen große Teile der Tierschutzszene. Vielen Menschen reicht es, solche Leute zu bewundern, ohne selbst in Aktion zu kommen.  Wie lange noch dauert es, bis wir in Deutschland solche Zustände erleben müssen?
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Spanien: Naturparkdirektor tötete Wolfswelpen

Wir blicken heute nach Spanien und stellen den spanischen Verein Fondo para del proteccion de los animales salvajes (FAPAS) vor. FAPAS arbeitet im gesamten Kantabrischen Gebirge.  Genau wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. erhält auch FAPAS keine öffentlichen Subventionen. Nur so können ohne Druck und Eingriff von Behörden, alle möglichen Missstände veröffentlicht und zur Anzeige gebracht werden, wie ein besonders grausamer Fall aus dem Jahr 2020 aufzeigt. Doch auch ganz aktuell ist der Wolfsschutz in Spanien, wie in gesamt Europa, in großer Gefahr.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. arbeiten mit FAPAS zusammen und tauschen uns regelmäßig aus.

Im Norden von Spanien durften Wölfe immer noch gejagt werden, obwohl es in anderen Landesteilen längst verboten war.  Es gab dort einen regelrechten Jagdtourismus. Erst im September 2021 wurde der iberische Wolf in die Liste der streng geschützten Tiere Spaniens (LESPRE) aufgenommen, so dass nun die Jagd auf Wölfe in ganz Spanien verboten ist. Sie sind seither durch dieselbe FFH-Richtlinie und zusätzlich durch das „Life-Programm“ der E U. streng geschützt. Heute dürfen auch keine Jagdtrophäen mehr angeboten werden. Auktionen wie in der Sierra de la Culebra (Zamora) gehören der Vergangenheit an. Hier wurden zu Höchstpreisen Wolfsabschüsse versteigert.

„Das Ausheben von Wurfhöhlen der Wölfe war vorher geradezu „Volkssport“ in Asturien,“ erinnert sich Michael Theurig Kolbe, Mitglied im Verein VAPAS. https://fapasdeutsch.com/ und bei uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Wenige Wochen alte Welpen (Foto) wurden vom Direktor des Nationalpark „Picos de Europa“ im Beisein von drei Forstbeamten im Jahr 2020 ausgehoben. Der Direktor hat alle sieben eigenhändig getötet. Drei von ihnen hat er erwürgt und vier solange auf den Erdboden geschlagen, bis sie auch tot waren.“ Die Forstbeamten hatten sich geweigert, die Tötung vorzunehmen, da kein Grund und keine behördliche Anordnung dafür vorlag. Sie zeigten den Direktor bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Der Fall landete vor dem Obersten Gerichtshof . Zu einem Gerichtsverfahren kam es nicht, da sich das für den Nationalpark zuständige Ministerium schützend vor den Direktor stellte. Diziplinarisch wurden die Forstbeamten belangt, weil sie sich den Anweisungen des Direktors widersetzen. Die zuständige Landesregierung besorgte ganz schnell im Nachhinein eine Erlaubnis für die Tötung dieser Wolfswelpen, um ihren Nationalparkdirektor vor einer Verurteilung zu bewahren.

Diese Wolfswelpen wurden grausam getötet. Der Biologe Borja Palacio Alberti ist noch immer der Direktor des Nationalparks Picos de Europa, obwohl er 2020 eigenhändig in Vega de Canraso im Zuge des Wolfsmanagements sieben Wolfswelpen tötete. Einige erwürgte er, andere schlug er so lange gegen den Erdboden bis die Kleinen endlich tot waren. Foto © FAPAS.

 

Wölfe für wissenschaftliche Zwecke getötet und gequält?

Hier ein bestürzendes Filmdokument aus Spanien. Werden dort Wölfe für wissenschaftliche Zwecke gequält? Der Verein Fondo para del proteccion de los animales salvajes (FAPAS) wird täglich mit solchen Verbrechen an Wölfen in Asturien konfrontiert. Es sind nicht nur Wölfe, sondern auch Bär, Bartgeier, Luchse und andere geschützte Tierarten betroffen. FAPAS hat die SEPRONA (die Umwelt-Polizei Einheit der Guardia Civil) eingeschaltet und Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen noch.

 

 

Es gibt bei einigen grausamen Taten in Spanien auch Parallelen zu Deutschland. Es ist in Spanien grausame Tradition, geköpfte Wölfe an öffentlichen Plätzen zu drapieren. Mitte des vergangenen Jahres gab es einen solchen Fall auch in Niedersachsen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/28/grenzenloser-hass-schon-wieder-zwei-gekoepfte-woelfe/

Könnte es eventuell Verbindungen von Kriminellen aus Spanien nach Deutschland geben? Wir bleiben weiter an den Fällen dran.

Wölfe in Andalusien trotzdem ausgerottet

In einem Bericht des Umweltministeriums der andalusischen Regierung heißt es im August 2023, dass es „seit 2020 keine Anzeichen für die Anwesenheit des Wolfes in Andalusien gibt“, obwohl er eine geschützte Art ist. Bis 2010 solle es schätzungsweise sechs bis acht Wolfsrudel in der Region, hauptsächlich in der Sierra Morena, die bis zu 56 Individuen umfassten, gegeben haben.

„Dies sei eine schlechte Nachricht und bestätigt den negativen Trend für die wenigen noch existierenden Wolfsrudel in Südspanien, die durch den Verlust ihres Lebensraums und illegale Jagd physisch und genetisch von den Wölfen im restlichen Spanien isoliert sind“, so Luis Suárez, Koordinator für den Schutz der Wölfe beim World Wildlife Fund in Spanien.

 

 

Die Spanischen Wolfsschützer haben nun, wie wir finden mit Recht,  starke Befürchtungen, dass die hart erkämpften Erfolge in Spanien durch Agrar- und Jagdlobbyisten sowie Korruption in der EU wieder zunichte gemacht werden könnten.

Finnland Vorreiter in Sachen Wolfsvernichtung und Naturschutzfrevel

Die erste Sitzung des Agrarrats in 2024 startet mit wichtigen Themen: Die belgische Ratspräsidentschaft stellt ihr Arbeitsprogramm vor. Strategischer Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft beginnt. Breite Einigkeit zum Waldmonitoring-Gesetz. Der Angriff auf den Schutzstatus des Wolfs setzte sich fort, schreibt der „Deutsche Naturschutzring“.

Auf der Sitzung brachte Finnland einen weiteren Vorstoß zur Absenkung des Schutzstatus von großen Beutegreifern vor. Unterstützt wurde die finnische Mitteilung von einigen weiteren Staaten; genauer von Österreich, Tschechien, Griechenland, Italien, Lettland, Rumänien, der Slowakei und Schweden. Darin begrüßen diese Mitgliedstaaten „nachdrücklich“ den Vorschlag der EU-Kommission, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Entsprechend müsse auch die FFH-Richtlinie angepasst werden. Außerdem sollten laut der finnischen Note auch die Populationen von Braunbär und Luchs in einigen borealen Regionen keinen strengen Schutzmaßnahmen mehr unterliegen. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius verdeutlichte auf der Sitzung, dass im Falle einer Anpassung des Schutzstatus zunächst der internationale Schutzstatus – im Rahmen der Berner Konvention – abgesenkt werden müsse. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/20/eu-will-wolfsschutzstatus-in-der-berner-konvention-herabsetzen/

Es sei ratsamer, die bereits existierenden Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen vor Wolfsangriffen auf Weidetieren tatsächlich zu nutzen. Und auch die deutsche Staatssekretärin Silvia Bender, die Cem Özdemir in der Sitzung vertrat, betonte, dass die finnische Mitteilung nicht mitgetragen werden könne und dass die Standards beim Artenschutz „nicht verwässert werden dürfen“.

Diese Aussage hat etwas von Sarkasmus, denn die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat in Deutschland Schnellabschüsse von Wölfen eingeführt, die auf der Bundesumweltministerkonferenz auch beschlossen wurden. Hier will man nach Rissen einfach im Umkreis von einem Kilometer herum auf Weiden ohne vorherige DNA-Bestimmung drauflos schießen. Niedersachsen mit Umweltminister Meyer (Grüne) will die Schnellabschüsse etablieren, obwohl dort mehr als ein drittel der Risse gar nicht von Wölfen verursacht wird.

 

Quellen:

https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/agrarrat-dialog-wald-und-der-wolf?fbclid=IwAR29JvrhRvBOe5clUW5kAJ7gAb0zA4YvhpFCpiZ88OSjS7GtsVnRgt8mDDU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/07/blutwinter-fuer-wolfsfamilien-in-europa/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Faktencheck Schleswig-Holstein: Fakenews in der SHZ – Zäune zum Wasser offen – wollen Jäger jetzt sogar Trophäenjagd auf Dani?

Als perfide und Lobby gesteutert bezeichneten wir bereits Ende August die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugen soll Wolf Dani abzuschießen. Zur Zeit werden noch weitere Umweltverbände zur Sache angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht dazu. Stimmen die anderen Verbände zu, darf es mit der Wolfsjagd für die Jäger wohl ab Mitte Oktober los gehen. Dabei setzt man anscheinend immer weiter auf Wolfsabschuss statt auf Herdenschutz, denn an der Zaunsituation hat sich nichts geändert.

Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe „geeigneter Personen“ mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute. Dabei beweisen wir ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein. Umweltminister Albrecht verspürt wohl immer noch keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Doch nicht nur der Minister scheint sich nicht zu interessieren, auch den Medien scheinen Fakten egal zu sein.

In einem Artikel in der SHZ beschweren sich die Eheleute M. darüber, dass ihnen schon wieder ein Schaf gerissen worden sei. Der Autor des Artikels beschreibt umfangreich, dass dies nun schon zum zweiten Mal passiert wäre und das Schäferehepaar doch wolfsabweisende Zäune hätte. Frau M. fordert sogar ganz energisch den Abschuss von Wolf Dani. Dabei sehen die Spuren, die auf einem Foto im entsprechenden Artikel zu sehen sind, eher nach Hund als nach Wolf aus. Doch ganz gleich, wer der Verursacher ist, Familie M. müsste unserer Ansicht nach nicht nur keinen Schadenersatz bekommen, sondern eine Strafe zahlen müssen. Warum? Weil die Zäune zur Wasserseite hin offen sind und somit die Tiere über überhaupt keinen Schutz verfügen. Warum haben die Eheleute nicht nach dem ersten Riss reagiert? Diese Fragen wollte der Autor des Artikels offensichtlich nicht stellen, dafür räumte er weiteren Forderungen nach Wolfsabschüssen jede Menge Raum ein.

Zäune zum Wasser hin offen

Der betroffene Hof liegt in einer Sackgasse, um das Grundstück nicht zu betreten, sind wir nicht näher herangegangen. Allerdings ist das Problem auch schon aus Entfernung auszumachen. Wir haben auf Strommessung und Zollstock verzichtet, da das Problem darin liegt, dass die Zäune zum Wasser hin nicht geschlossen, sondern offen sind.  Rechts neben der Zufahrt stehen Kühe mit dem üblichen Stacheldrahtzaun. Null Problem für Wolf Dani oder einen Hund unter dem Zaun durchzugelangen  und über die Kuhweide in Richtung Schafe, die auf der Weide gegenüber standen, zu gelangen. Die Weide der Kühe ist nämlich lediglich durch die Hörner Au von den Schafen getrennt.

Warten die Jäger bereits auf den Beginn einer Trophäenjagd in Schleswig-Holstein?

Auch der Jagdverband hat sich nun zur geplanten Erweiterung der Abschussverfügung auf Wolf Dani geäußert. Hier ist wohl vor allem herauszulesen, dass die „Heger und Pfleger“ schon ganz wuschig auf die zu erwartende Trophäenjagd werden. Umweltminister Albrecht sollte diesen Schießbefehl sofort zurücknehmen. Dies sehen nicht nur wir von Wolfsschutz Deutschand e. V. so,  sondern auch die DJGT https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden jedenfalls ebenfalls Anzeige gegen Schützen und Minister erstatten, sollte Dani tatsächlich abgeschossen werden.  Zitat: Angesichts der Schwierigkeit der Entnahme spricht sich der LJV dafür aus, auch Begehungsscheininhaber und Jagdgäste einzubeziehen. Aus Sicht des LJV SH stellt der geplante Eingriff jedoch lediglich eine “situative Reaktion” dar. Um ein Akzeptanzproblem für große Beutegreifer im ländlichen Raum zu vermeiden, sei jedoch ein “vollumfängliches Wolfsmanagement” künftig unabdingbar, so der Landesjagdverband. Sprich: man möchte wohl nicht nur Dani, sondern im großen Stil Wölfe schießen.  https://www.jawina.de/schleswig-holstein-ljv-nimmt-stellung-zu-beteiligung-von-jaegern-ab-wolfsabschuss/?fbclid=IwAR2dUx2f0b-DDPJXAdkJkIcn5TFMUGZL9XXyapJHSY6ug61rhhCXf29zz3o

 

 

Die Hörner Au: Auf der linken Seite zirka 400 Meter von der Brücke entfernt, liegt der Hof von Landwirt M. Rechts hinten, zirka 280 Meter von dieser Brücke entfernt, beginnt der Deich, auf dem die Schafe standen. Bei unserer Kontrolle standen keine Schafe darauf. Sämtliche Zäune zum Wasser sind offen.

Rechts neben der Zufahrt zum Hof liegt eine kleine, schmale Weide mit Kühen darauf. Diese Weide ist mit dem üblichen Stacheldraht umgeben. Für einen Hund oder für einen Beutegreifer ist dieser Zaun in keinster Weise abweisend. Rechts hinter den Bäumen und Sträuchern befindet sich die Hörner Au.
Der Deich ist nur zur rechten Seite geschützt. Daneben befinden sich Maisfelder, Wiesen und Äcker.
Die große Weide links neben dem Hof ist ebenfalls nur mit Stacheldraht eingezäunt. An den Bäumen, die im Hintergrund zu sehen sind, knickt der Graben nach links ab. Hier ist es Hunden und Beutegreifern auch möglich an den unumzäunten Deich zu gelangen.
Der Deich ist nur an der einen Seite umzäunt, an der anderen offen.

 

Hier geht es zum Bezahlartikel in der Nordeutschen Rundschau – https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/familie-meyn-vermutet-wolfsangriff-erneut-schaf-in-auufer-gerissen-id25734262.html

 

Gastkommentar von Kay Metzroth (Life for Nature Foundation) – Der Wolf ist Sinnbild für den Umgang mit unserer Erde

Kay Metzroth – www.lifefornature.de auf Wolfsschutzpatrouille in Sachsen

Kommentar – Der Wolf in Deutschland – Sinnbild für unseren Umgang mit dem Planeten Erde

Es wird polarisiert, Propaganda betrieben, ja einige Politiker haben an keinen anderen Themen zu arbeiten so scheint es, wenn vor Allem der Blick in Richtung Niedersachsen geht.

Es handelt sich „nur“ um ein Tier, ein Tier von vielen verschiedenen Arten auf der Welt und auch in Deutschland. Dennoch scheint es kaum ein anderes Thema im Lande Deutschland zu geben. Machthungrige und korrupte Politiker, inkompetente Jagdverbände und ignorante Weidetierhalter die versuchen das mittelalterliche Image des bösen Wolfes aufrecht zu erhalten.

Eine Gefahr für Leib und Leben, eine Gefahr für Menschen und Weidetiere. Doch weshalb eigentlich? Ich habe noch kein Argument gehört, gesehen und gelesen, welches den Vorurteilen auch nur im Ansatz gerecht wird. Kaum ein Tier hat eine größere Scheu vor dem Menschen, kaum ein Tier ist weniger „gefährlich“. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tieren, von der Katze, über Hunde, Insekten, Reptilien, Kühe und selbst Schafe die bereits Menschenleben gekostet haben.

Es geht um den Machterhalt der Lobbyverbände

Der Wolf zeigt deutlich, worum es Politik und Lobbyverbänden wirklich geht – Macht. Ebenso kann man als Politiker sein eigenes Versagen retuschieren. Nicht umsonst sind die Länder, deren Politiker besonders „auffällig“ mit einer Wolfshetze auf sich aufmerksam auch die Länder, die aufgrund miserabler Politik in Sachen Naturschutz Strafzahlungen mit Steuergeldern leisten müssen.

Egoismus und Geldgier steuern uns mit Vollgas in Richtung Abgrund

Der Jagdverband zeigt nun endgültig sein wahres Gesicht. Wurde die Bevölkerung mit den ohnehin nachgewiesenen falschen Thesen geblendet, dass die Jagd aufgrund „Regulierung“ notwendig sei und das auch daran liegt, dass es keine größeren Raubtiere in Deutschland gäbe, outet man sein mangelndes Wissen mittlerweile öffentlich. Nein, man möchte eine Trophäe und sich den Jagdurlaub sparen um einen Wolf zu töten. Jeder Erstklässler kann zudem die Statistiken der Wolfsgegner und der Jägerschaft leicht entlarven. Auf die weiteren Jägermärchen gehe ich hier nicht weiter ein. Personen, die auf Facebook eine Hetze betreiben, ob Einzelpersonen aus Wolfshassergruppen, Politiker, Jägerschaften sind das Problem unserer Gesellschaft, diese Personen sind das Problem, weshalb „unser“ Planet und damit auch der Mensch Vollgas Richtung Abgrund steuern. Diesen Menschen gilt es die Stimme zu entziehen. Diese Menschen wollen keine Diplomatie, diesen Menschen sind Fakten und Tatsachen egal. Diese Menschen haben nur im Sinn sich selbst zu profilieren und zu fordern ohne Einsicht auch etwas zu geben.

Weidetierhalter, die vernünftig mit Ihren eigenen Tieren umgehen, sich mit der Thematik befassen und auch kritisch Propagandaseiten wie Wolf nein Danke hinterfragen, sowie die eigenen Tiere Wert schätzen, stehen der Rückkehr des Wolfes gelassen gegenüber. Zudem bekommen Sie jegliche Unterstützung, die benötigt wird.

Aber der Wolf steht für noch so viel mehr. Er steht für das positive Zeichen, dass es mit der Natur und damit auch unserer Zukunft noch nicht ganz zu Ende ist. Ein ausgerottetes Tier, welches sich wieder ansiedelt ist ein Segen in vielen Belangen.

Doch wenn ein Land wie Deutschland es nicht hinbekommt, ein Land, welches über ausreichend Flächen verfügt, ein Land, welches seiner Bevölkerung Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Artenschutz, etc. heuchelt, den Wolf wieder heimisch und willkommen zu heißen, dann brauchen wir uns in den genannten Punkten wie Klimaschutz, etc. keine Sorgen mehr zu machen, denn dann ist der Zug abgefahren.

Kay Metzroth, Life for Nature Foundation 

www.lifefornature.de http://www.lifefornature.de