Faktencheck angebliche Risse in Solaranlage in Sachsen-Anhalt

Anfang Januar klagte ein Schäfer in Sachsen-Anhalt über Risse an seinen Schafen, die zur Landschaftspflege in einer Solaranlage eingesetzt waren. Er habe schon etliche tausend Euro an den Wolf verloren, zitierte ihn eine Tageszeitung. So könne das nicht weitergehen. Auch wolle ihn niemand vom Umweltministerium besuchen, um sich die Lage vor Ort anzusehen. Tenor: die Wölfe sollen weg. Uns hat er nicht eingeladen, wir sind aber dennoch hingefahren und wir haben uns die Situation vor Ort einmal angesehen. Dieser Schäfer verfügt übrigens über Herdenschutzhunde, die er aber im Bereich der Solaranlage nicht dabei hatte. Der Zaun um die Anlage herum verzeichnet eine Höhe von rund zwei Metern, allerdings ist am Boden kein Untergrabungsschutz vorhanden. Auch im Türbereich kann ein Hund oder Wolf ohne Probleme durchkommen. Erschwerend  kommt hinzu, dass der Zaun mit keinerlei Strom bestückt war. Am Tag unserer Kontrolle stand die Herde außerhalb der Anlage. Der Zaun um die Herde war nur aus Stracheldraht und damit nicht ausreichend. Zudem wachten erneut keine Herdenschutzhunde bei den Schafen. Erschwerend kam hier noch dazu, dass neu geborene Lämmer mit dabei waren, die knietief im Matsch standen.

Hier die Bilder:

 

Hier der Link zum Artikel:

https://www.volksstimme.de/lokal/burg/landwirtschaft-14-tote-schafe-bei-koerbelitz-in-zwei-monaten

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de

 

 

Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen

18.01.18 – Update zum Bericht von gestern.

WIR VERBREITEN KEINE FAKE-NEWS! Diese Nachricht haben wir heute an das Wolfsbüro gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Tagen kursiert in den sozialen Netzwerken ein Foto, das angeblich von einer Wildkamera von LUPUS aufgenommen worden sein soll. Unser Mitarbeiter ………………………. hat mehrmals mit Ihnen telefoniert, unter anderem mit Sophia Liehn, um über den Sachverhalt zum Abschussentscheid Klarheit zu bekommen. Dabei hat er auch gefragt, ob dieses Bild, siehe Anhang, von der SZ wurde es mit Archivbild untertitelt, von LUPUS stammt. ………………. sagt, Frau Liehn hätte ihm die Auskunft gegeben, dass das Bild NICHT von Lupus sei. Nun erhalten wir einen Screenshot aus einer FB-Gruppe, wo angeblich eine offizielle schriftliche Antwort von Ihnen gepostet ist. Darin steht, dass das Bild von LUPUS sei.

Könnten Sie uns bitte aufklären? Normalerweise sind Bilder aus Wildkameras von Lupus immer auch mit Copyrightzeichen versehen. Dieses Bild wird von diversen Zeitungen mal als Archivbild und mal als privat untertitelt. Ferner hätten wir gerne Auskunft darüber, ob es bereits ein DNA-Ergebnis zum toten Hund gibt. Wie kommen Sie darauf, dass es ausgerechnet der Wolf auf dem Bild in Krauschwitz gewesen sein soll, der den Hund in Weißkeißel getötet haben soll? Wir waren mit drei Mitarbeitern vor Ort. Der betroffene Hundehalter hat auch mit uns gesprochen und sich in Widersprüche verwickelt. Nachbarn sagen, dass der Hund immer herum gestreunert sei. Das Anwesen ist im Bereich der Hundehütte nicht eingezäunt. Selbst wenn tatsächlich ein Wolf den Streuner getötet hat, ist dies doch nicht der Beweis, dass es der Wolf war, der in Krauschwitz in die Kamera gelaufen ist, oder?

Ein Wolf unterscheidet sicherlich nicht einen nachts frei herumlaufenden Hund von einem „normalen“ Beutetier, wie Kaninchen, etc. Wie kommt eine derartige Abschussverfügung zustande? Was war Ihr Anteil an der Verfügung? Was haben Sie dem Landratsamt vorgeschlagen?

Selbst wenn es sich um einen Wolf mit Räude handeln sollte, der dort herumstreift, so ist diese behandelbar. In Sachsen ist kein stabiler Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht.

Wir bitten Sie um ein schnellstmögliches Feedback

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurz darauf hat uns Frau Liehn vom Kontaktbüro zurückgerufen und mitgeteilt, dass es sich um ein bedauerliches Missverständnis handeln würde. Man hätte sowohl private, als auch Bilder von LUPUS gehabt. Allerdings hätte die Privatperson Bilder, die von LUPUS erstellt worden sind, ohne Genehmigung vorab weiterverteilt. Diese seien dann in diversen Zeitungen und auch bei uns gelandet. Auf unsere Rückfrage hätte unser Mitarbeiter wohl ihre Aussage verwechselt, dass LUPUS nicht die privaten Bilder genommen hätte, sondern die eigenen. Dadurch, dass die Bilder vorab verteilt worden wären, seien viele Missverständnisse entstanden. Sogar ein falsches Copyright, wie in Falle der sächsischen Zeitung, seien dadurch entstanden, dass die Fotos unerlaubt überall verteilt worden seien.

 

Update -Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen.

Im Zweifel gegen den Angeklagten: Unfassbarer Fall von Amtsmissbrauch?

Sachsen – Am Donnertag der vergangenen Woche meldeten diverse Tageszeitungen in Sachsen, dass auf einen Wolf im Raum Weißkeißel eine Abschussverfügung herausgegeben worden sein sollte. Bis heute ist dazu allerdings keinerlei weitere Information an die Öffentlichkeit gegeben worden. Das heißt, offiziell gibt es diesen Abschussbefehl bislang nicht einmal. Einer unserer Mitarbeiter hat deswegen mit dem Büro in Rietschen telefoniert. Die genetische Untersuchung vom Tierarzt und Institut (Kadaver) liege bis dato noch nicht vor. Der Schießbefehl sei vom Ministerium in Dresden herausgegeben worden, heißt es von dort. Man vermute lediglich den angeblich von Räude befallenen Wolf als Verursacher für die Attacken auf die Hunde. Bilder aus einer privaten Wildkamera kursieren im Netz und führen zu allerlei Vermuten in den sozialen Netzwerken. Die SZ nahm ein solches Bild sogar als Aufmacher für einen Artikel, gab allerdings an, dass es sich bei dem Foto um ein Archivbild handeln würde.  Fakt ist, dass nicht einmal abschließend klar ist, auf welchen Wolf geschossen werden soll. Dem Wolf (falls er wirklich ein Räudefall ist) sollte lieber geholfen werden (Betäubung und Auskurieren im Gehege). Tatsache ist, dass die Fotoserie einen Wolf zeigt, der nicht in Weißkeißel in die Fotofalle gegangen sein soll, sondern in Krauschwitz. Das Gebäude, das darauf im Hintergrund zu sehen ist, deckt sich nicht mit dem, an dem unsere Mitarbeiter vor Ort waren. Wie die Behörde zum Schluss gekommen sein will, dass es gerade dieser Wolf war, der den Hund getötet haben soll, erschließt sich uns nicht. Uns sagte Frau Liehn vom Kontaktbüro, dass es keine Fotos geben würde, die den angeblich von Räude befallenen Wolf mit einem Haustier im Maul zeigen würden. Die Genehmigung zur Entnahme, wurde ausschließlich aufgrund von Aussagen von Privatpersonen verfügt. Diese Menschen haben also lediglich behauptet, dass sie den Wolf mit einer Katze im Maul gesehen hätten. Da im sächsischen Managementplan aufgeführt ist, dass Wölfe, die Katzen und Hunde beißen oder fressen, abgeschossen werden dürfen, öffnet dieser Aspekt der Verleumdung Tür und Tor. 

Drei Mitarbeiter von Wolfsschutz Deutschland waren vor Ort in Weißkeißel. Dabei konnten Sie mit dem betroffenen Hundehalter sprechen. Unseren Mitarbeitern fiel dabei auf, wie emotionslos der Halter von seinem verstorbenen Tier, einem Cockerspanielmix, sprach. Angeblich sei der Hund vor dem tödlichen Angriff schon einmal von einem Wolf gebissen worden, er habe sich aber erholt. Nur wenige Tage später hätte die tödliche Attacke stattgefunden, heißt es. Dabei fiel unseren Mitarbeitern auf, dass die Hundeleine nicht zerrissen war, wie es in früheren Berichten hieß, sondern ordentlich über der Hundehütte hing. Um die Hundehütte herum waren keinerlei Kampfspuren zu erkennen, was bei dem matschigen Boden, der zur Zeit regenbedingt vorherrscht, doch sogar noch deutlicher zu sehen sein müsste. Der Gartenteil, auf dem die Hundehütte steht, weißt keinerlei Umzäunung auf. Der Halter räumte ein, dass er seinen Hund nicht daran gehindert hätte, herumzustreunen. Er sei schließlich immer wieder zurückgekommen. Ferner hält der Mann Hühner und Katzen, denen bislang nichts passiert ist. Weiterhin wurde der tote Hund nicht auf dem Grundstück des Besitzers gefunden, sondern an einem Damm zirka 200 Meter entfernt. Auch Nachbarn berichteten uns, dass der Hund immer wieder herumgestreunt wäre. 

Sollte nicht eher der Hundehalter anzeigt werden? Welcher verantwortungsbewusste Halter lässt denn einen verletzen Hund nach einem Biss nachts erneut herumstreunen, und das mitten im Wolfsgebiet? Und weitere Fragen stellen sich. Im einem der Nachbarhäuser leben etliche Katzen. Die Halterin hat keines ihrer Tiere verloren. Fazit: Erneut eine sehr konstruiert wirkende und nicht glaubhafte Geschichte aus Sachsen. Ein Schießbefehl scheint hier rein rechtlich gar nicht durchführbar zu sein, denn die Schuld des angeblichen Täters „Wolf“ ist durch nichts erwiesen.

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

Schon wieder Schießbefehl auf Wolf in Sachsen – Im Zweifel gegen den Angeklagten!

EuropäŠischer Wolf.

Sachsen – schon wieder ist ein Schießbefehl auf einen Lausitzer Wolf herausgegeben worden. Hintergrund ist ein angeblicher Vorfall mit einem Hund, dessen Fakten bislang noch gar nicht komplett geklärt werden konnten. Angeblich soll ein Wolf zwei Hunde angefallen haben, die sich auf einem eingezäunten Grundstück befunden hätten. Ein Hund soll zu Tode gekommen sein. Hier gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. In einem anderen Bericht war zu erlesen, dass der getötete Hund nachts draußen alleine an der Hundehütte festgebunden gewesen sei. Das wirft die Frage auf: Welcher verantwortungsvolle Hundebesitzer bindet seinen Liebling nachts mitten im Wolfsgebiet an einer Hundehütte fest, und wendet sich nach einem Vorfall flugs an die nächste Zeitung, mit der Forderung den Wolf abzuschießen? Angeblich gäbe es dort sogar gar keinen Zaun, der das komplette Grundstück umschließt. Ein weiterer Hund sei nachts verschwunden. Welcher wirkliche Hundefreund lässt seinen Hund nachts im Wolfsgebiet alleine heraus? Dieses Mal ist, im Gegensatz zu Pumpak, sogar eine unbefristete Abschussgenehmigung erteilt worden.

Zitat: „Wie und durch wen die jetzt erteilte Ausnahmegenehmigung praktisch umgesetzt werden soll, dazu wollte sich das Landratsamt Görlitz am Donnerstag nicht äußern. Vermutlich aus Angst, es könnten sich Bürger oder Journalisten zu sehr in das Geschehen einmischen“… vermutete die Freie Presse.


Der Wolf soll angeblich an Räude leiden. Dies will man anscheinend lediglich durch Sichtung der Bilder aus einer angebrachten Wildtierkamera festgestellt haben? Weil die Einwohner sich „Sorgen“ machen würden, soll der Wolf nun abgeschossen werden. In den sozialen Netzwerken kursieren Fotos, die einen Wolf zeigen. Mehrere Tageszeitungen hatten ein Foto aus dieser Bilderserie auch als Aufmacher für ihre Geschichte für den Schießbefehl verwendet. In den sozialen Netzwerken stellten User daraufhin die wildesten Vermutungen an. Nun erweist es sich, dass es sich bei den Bildern um Archivbilder handelt. Ein tatsächlich aktuelles Bild des angeblichen Übeltäters scheint es also gar nicht zu geben, bzw. ein Bild wurde von LUPUS nicht zur Verfügung gestellt. Fakt ist, dass es wieder einmal gar keine Beweise gibt. Das DNA-Ergebnis ist nicht da. Dennoch wird der Angeklagte „Wolf“ zum Tode verurteilt. Der NABU stimmt dem Todesurteil übrigens zu. Wieder einmal.

Bitte organisieren Sie sich und protestieren Sie. Menschen, die aus dem Gebiet Weißkeißel und Weißwasser kommen, sollten sich zu „Spaziergängen“ treffen. Es kann doch nicht sein, dass schon wieder ein Wolf vorverurteilt wird, bevor überhaupt die Faktenlage klar ist. Dass das Landratsamt angeblich Angst davor hat, dass sich Journalisten und Bürger einmischen, zeigt den Zustand der Demokratie in Sachsen.

Wir wenden uns hier auch direkt an die Jäger, es gibt viele unter Ihnen, die wenn Sie auch keine Freunde der Wölfe sind, diese jedoch respektieren. Wir bitte Sie, sich genau zu überlegen, ob Sie sich zum Erfüllungsgehilfen dieses Landratsamtes Görlitz machen wollen. Eine Rechtssicherheit für den Schützen und Ausführer dieses Schießbefehls gibt es nämlich nicht.
 

Quellen:

https://www.freiepresse.de/SACHSEN/Zum-dritten-Mal-soll-in-Sachsen-ein-Wolf-erschossen-werden-artikel10100446.php

https://www.nabu.de/news/2018/01/23779.html

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852936&waid=392&modul_id=34&record_id=91798

http://www.sz-online.de/nachrichten/freistaat-stimmt-wolfsabschuss-zu-3858928.html

 

 

 

Brandenburger Wolfsverordnung Freibrief zum Wölfe töten?

Brandenburg – Die Hatz auf den Wolf geht in eine neue Runde. Der Brandenburger Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat eine so genannte „Wolfsverordnung“ unterzeichnet. Anfang 2018 soll sie in Kraft treten. Wir von Wolfschutz Deutschland bezweifeln allerdings, dass sich diese Verordnung wirklich konform mit EU-Recht erweisen wird. Von Seiten der EU wurde Ende des vergangenen Jahres erneut der höchste Schutzstatus für den Wolf bestätigt. Ein Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministers, den Schutzstatus zu lockern, wurde damit zurückgewiesen. Will das Land Brandenburg mit seiner Wolfsverordnung (BbgWolfCv) dem mächtigen Bauernverband und dem Jagdverband entgegenkommen? Brandenburg versuche, mit seiner Wolfsverodnung Einzelfallentscheidungen zu auffälligen Wölfen besser abzusichern, heißt es. Weiterhin erklärt der Minister: „Der Wolf steht weiter national und international unter Schutz. Unter diesen Bedingungen brauchen wir neben einem guten Herdenschutz klare rechtliche Regelungen, die Behörden einen Handlungsrahmen vorgibt, wenn Wölfe sich auffällig verhalten oder lernen die anerkannten Schutzeinrichtungen in Nutztierhaltungen zu überwinden.“ Im Klartext heißt dies nach unserer Ansicht: Wolfsabschüsse sollen erleichtert werden.

Dem Spiegel http://www.spiegel.de/…/brandenburg-neue-verordnung-regelt-…

sagt der Minister: „Es wird nur Einzelfallprüfungen geben. Zuständig ist das Landesumweltamt, das zunächst mildere Methoden wie Verscheuchen oder Vergrämen der Tiere versuchen muss. Bleibt dies erfolglos, darf eine „berechtigte Person“ dem Wolf nachstellen und ihn töten. Dies soll in der Regel der Jagdpächter sein.“ Und genau hier liegt eines der Hauptprobleme dieser Verordnung.

Diese Praxis eröffnet der „Problemwolfkreation“ Tür und Tor. Eine Tierfreundin war für uns in einem Gebiet vor Ort, das seit Jahren Schlagzeilen macht. http://www.maz-online.de/…/Verfahren-wegen-moeglicher-Wolfs…

Sabine Schmidt (Name geändert) hat auch Fotos gemacht, die die Lage darstellen. „Seit vielen Jahren leben Wölfe in unserer Nachbarschaft und als Tierhalterin bin ich froh, dass es hier bisher noch nie Probleme mit Wölfen gab. Aufgrund der neuen Brandenburger Wolfsverordnung, nach der zum Beispiel auch Wölfe geschossen werden dürfen, wenn sie zweimal in eine Weide eingebrochen sind, könnte sich das jetzt leider ändern,“ befürchtet die Brandenburgerin, die selbst Weidetiere hält. Denn kaum ist die Verordnung in Kraft, stellt sich die Frage, ob nicht Menschen die nötigen Übergriffe selbst herbeiführen wollen. „Seit Ende Dezember 2017 steht nun eine Schafherde im Bereich eines kommerziellen Jagdgebietes mitten im Wald, an einer Stelle, an der bislang noch nie Weidetiere zu sehen waren.“ Die Weide ist zirka zwei Kilometer von der nächsten Ortschaft, Kemlitz, entfernt. Die aus fünf Schafen bestehende Herde, ist nicht sicher eingezäunt. Eine Batterie, die auf Strom hinweist, ist nicht zu sehen. Keine 500 Meter davon entfernt hat Sabine Schmidt selbst schon Wölfe beobachten können. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Jagdpächter und Tierhalter nicht wissen, dass in dem Gebiet aktuell Wölfe leben. Seit Jahren würde sich der Tierhalter dafür einsetzen, dass Wölfe abgeschossen werden sollen, so Sabine Schmidt. „Am liebsten hätte ich die fünf armen Würstchen da draußen im Wald gleich mitgenommen. Die nächste Nacht kann schon ihre letzte sein und die bisher absolut unauffälligen Wölfe könnten mit dieser mutmaßlichen „Anköderei“ erst auf den Geschmack von Schafen gebracht werden.“

Desweiteren gibt es auch noch tierschutzrechtliche Bedenken: Auf Bildern ist ersichtlich, dass hier wohl ein aufgestellter Miststreuer als eine Art „mobiler Schafstall“ dienen soll. Der Wassereimer für die fünf Schafe ist so gut wie leer. Es stellt sich die Frage, wie tierschutzgerecht es ist, die Tiere im Dezember auf einer feuchten Wiese zu halten. Die fünf Schafe können sich zwar unter dem Miststreuer unterstellen, doch das Futter liegt nicht überdacht im Regen.

Zudem soll die Entscheidung über einen Abschuss von so genannten „Problemwölfen“, deren Verhalten nicht einmal genau definiert wurde, alleine das Landesamt für Umwelt treffen, ohne vorher Experten hinzugezogen zu haben. Das ist für Wolfsschutz Deutschland inakzeptabel. Der NABU sei im Großen und Ganzen mit der Wolfsverordnung zufrieden, erklärte dagegen die Brandenburger Geschäftsführerin Christiane Schröder, obwohl NABU die Verordnung zusammen mit den anderen Verbänden stark kritisiert hatte. Nicht die erste Aussage, die sowohl bei Naturschützern und den Jägern Verwunderung auslöst. Die Brandenburger NABU-Geschäftsführerin wollte auch dem Abschuss von Jungwolf Filou zustimmen http://www.jagdrechtsblog.com/wolfsmanagement-brandenburg-wird-das-nix/ Neben dem NABU hatten auch der BUND Brandenburg, die Grüne Liga Brandenburg sowie die Naturfreunde Brandenburg eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Wolfsverordnung abgegeben. https://brandenburg.nabu.de/…/171218-nabu-2-stellungnahme-w…

Hier geht es zur Brandenburger Wolfsverordnung

http://www.mlul.brandenburg.de/…/lmb1.a.3310.de/BbgWolfV.pdf

Wolfsschutz Deutschland wünscht frohe und entspannte Weihnachtstage

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

wir wünschen Ihnen besinnliche, entspannte und  geruhsame Feiertage. Weihnachten und zwischen den Jahren ist die Zeit für Familien. Genießen Sie die Zeit mit Ihren Lieben. Die Wölfe zeigen uns mit ihrem Familienleben ein gutes Beispiel. Es gibt keine strickte Rangordnung bei unseren Wölfen in Deutschland. Vielmehr kümmern sich Eltern und die älteren Geschwister liebevoll und fast schon antiautoritär um den Nachwuchs. Zusammenhalt ist das Wichtigste für ein Wolfsrudel. In diesem Sinne lasst uns auch im nächsten Jahr weiter zusammenhalten um alles für unsere Wölfe zu tun. Dabei wollen sehr viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde auch den Schäfern und Weidetierhaltern die Hand reichen. Dies bestätigt eine Umfrage in unserer Facebookgruppe. Hier kann noch mit abgestimmt werden: https://www.facebook.com/groups/630745127109379/

 

Faktencheck Goldenstedter Wolfsresolution

Niedersachsen – Gestern machte in sozialen Netzwerken ein Artikel aus einer Tageszeitung die Runde, der bei vielen Menschen Panik verbreitete. Viele fürchteten, dass es eine Abschussgenehmigung für das Goldenstedter Rudel geben würde. Das ist nicht der Fall. Der Artikel beschrieb lediglich, dass der Gemeinderat in Goldenstedt bei einer Sitzung am 18. Dezember in einer Resolution (eine schriftliche Erklärung zu einem offiziellen Beschluss) beschlossen hat, den Abschuss des Goldenstedter Rudels zu fordern. Fakt ist, dass der Goldenstedter Rat eigenständig keine Abschussgenehmigung für ein Wolfsrudel in Niedersachsen erlassen darf. Abschussgenehmigungen kann nur die Landesregierung erlassen. Die Resolution der Gemeinde Goldenstedt ist also lediglich als Forderungen an die Landesregierung zu bewerten.

Wir haben die Resolution als Pressemeldung vorliegen. Darin steht, dass der Rat wegen zu großer Gefahren den sofortigen Abschuss des Goldenstedter Rudels fordert. Wirklich konkrete Gefahren werden darin allerdings nicht geschildert. Die Weidetierhaltung sei in Gefahr heißt es und Kinder könnten nicht mehr draußen spielen. Ferner fühlten sich die Schäfer im Stich gelassen. Weiter geht es hier:  Resolution Wolf Ratsbeschluss

Abgesehen davon, dass der Wolf in Deutschland unter dem höchsten Schutzstatus steht, hat er laut der aktuellen Statistik des BfN auch in Deutschland noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht. Doch selbst wenn dieser Erhaltungszustand erreicht wäre, gäbe es überhaupt keinen Grund, das Goldenstedter Rudel abzuschießen. Fakt ist, dass es in den rund 20 Jahren, in denen der Wolf wieder hier zuhause ist, keinen einzigen Angriff auf Menschen gegeben hat. Und selbst wenn mal ein Wolf zubeißen würde, läge dies noch immer weit unter der Zahl von Hundebissen.

Wir haben uns mal realistische Gefahren in Deutschland angeschaut:

Allein in Niedersachsen werden nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) bis zum Frühjahr 168 Kinder unter 14 Jahren vermisst – darunter 91 Jungen und 77 Mädchen. Die ältesten Fälle gehen zurück bis ins Jahr 1975.

Es kommt in erheblichen Ausmaß zu Kindesmisshandlungen. Für das Jahr 2011 registrierte die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 4.096 Anzeigen von Kindesmisshandlungen (§ 225 StGB) und 12.444 Anzeigen von sexuellem Missbrauch an Kindern (§ 176 StGB). Täglich werden 11 Kinder misshandelt, 39 Kinder sexuell missbraucht und drei Kinder pro Woche sterben an den Folgen von Misshandlung und Vernachlässigung. Quelle: Kinderschutz in Niedersachsen

Die meisten Kinder kommen durch Stürze zu Schaden: Hier eine Umfrage der GfK  – Vor allem Stürze http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/08/Studie-Kinderunfaelle-Schmidt_GfK.pdf

Für Landwirte sind die eigenen Weidetiere allemal gefährlicher als der Wolf. Unfall auf der Weide: https://www.agrarheute.com/tier/rind/unfall-weide-lauert-gefahr-525189

Durch Kühe sterben mehr Menschen als durch weiße Haie,  alleine in 2013 gab es 10.200 Unfälle https://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article136013256/Mehr-Tote-durch-Kuehe-als-durch-Weisse-Haie.html

Das gefährlichste Tier in Deutschland ist die Zecke: https://www.focus.de/wissen/videos/atemnot-hirnhautentzuendung-schmerzen-achtung-bedrohlich-das-sind-die-gefaehrlichsten-tiere-in-deutschland_id_5806431.html

Hunde beißen immer öfter. Das sagt eine „Beißstatistik“, die das „Deutsche Ärzteblatt“ veröffentlicht hat. Insgesamt ist in Deutschland derzeit pro Jahr von 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen auszugehen. Da für Bisswunden keine Meldepflicht besteht, gibt es keine bundesweite offizielle Statistik, die Zahlen sind geschätzt.

Ist die Weidetierhaltung in gesamten Gebiet des Landkreises tatsächlich in Gefahr? Zum Vergleich hier die Liste. https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/nutztierrisse/ Sollten die wenigen Risse tatsächlich die gesamte Weidetierhaltung unmöglich machen, können nicht allzu viele Tiere dort auf der Weide stehen. Zaunkontrollen vor Ort ergeben leider immer wieder, dass kein Strom auf den Zäunen ist, oder die Weiden nur durch gespannte Drähte, die große  Abstände aufweisen,  eingezäunt werden. Auch liegt das Problem oft nicht an der Höhe der Zäune, sondern daran, dass kein Schutz am Boden vorhanden ist. Auch erweist sich immer wieder, dass es nicht die hauptberuflichen Halter sind, die Abschüsse fordern, sondern die Hobbyhalter.

Wir würden uns wünschen, dass der Gemeinderat in Goldenstedt im neuen Jahr statt Populismus lieber Realismus walten lassen würde und besorgte Eltern lieber  beruhigen würde als sie in Panik zu versetzen. Besonders die GRÜNEN, die die Resolution laut Bericht der Tageszeitung mitgetragen haben, sollten ihren Kurs doch noch einmal überdenken.

 

 

 

 

 

 

Kalb „to go“ in Niedersachsen

Nicht nur im Kernbereich des Cuxlandrudels in Niedersachsen kam es in im Laufe des Jahres immer wieder zu seltsamen Vorfällen mit Rindern. Angeblich hätten sich die Cuxlandwölfe und Wölfe in den angrenzenden Landkreisen auf das Reißen von Rindern, Kälbern und Kühen spezialisiert. Eine Spekulation, die uns merkwürdig erschien, denn Kühe sind durchaus wehrhaft. Wir waren ja daraufhin bereits im Cuxland unterwegs und haben Zäune kontrolliert. Das Ergebnis: Schutz war so wie wie nicht vorhanden. Zudem stehen die Nutztiere dort auch noch im Sumpf, was eigentlich unserer Meinung nach sogar tierschutzrechtliche Konsequenzen haben müsste. Außerdem vermuteten wir, dass nur dann ein Kalb zum Opfer eines Wolfes werden kann, wenn der Zaun derart desolat gebaut ist, dass es alleine hindurch schlüpfen kann, es in der freien Fläche auf sich gestellt ist, und bei einem Angriff nicht mehr von seiner Herde verteidigt werden kann. Unsere Vermutung hat sich nun bestätigt.

Hintergrund: Am 26.11.2017 wurde nun in Fischerhude bei Bremen ein nachweislich vom Wolf gerissenes Kuhkalb gefunden.  Ein Grund für unser Vereinsmitglied Petra Klages, sich die aktuelle Situation vor Ort mal genauer anzuschauen. Hier ist ihr Bericht:

„Auf einem Spaziergang entdeckte ich heute ein junges Rind (s. Fotos), welches sich auf einer absolut ungesicherten Weide neben der Weide, auf welchem sich seine Herde befand, vergnügte. Eigentlich entdeckte mein Schäferhund das Rind. Ich konnte meinen Hund zurückrufen und es gab keine unangenehme Überraschung für das junge Rind – ein Glück. Dieses Nutztier konnte sich unproblematisch von der eingezäunten Weide entfernen und von der schützenden Herde. Ein Wolf hätte hier – wieder einmal – leichtes Spiel und würde sich nur an den gedeckten Tisch begeben um eine leckere Mahlzeit, die der Nutztierhalter ihm bietet, zu verspeisen. Ich lebe nur ca. 20 KM von Fischerhude – dem Ort des letzten registrierten Wolfsrisses in Niedersachsen – entfernt und habe bislang keinen einzigen Schutzzaun gesehen, der geeignet wäre, Hunde oder Wölfe fernzuhalten.

Auf meine telefonische Anfrage bezüglich der Sicherheit der Zäune erklärte der Wolfsberater Herr Faß (der im kommenden Jahr ein Buch zum Thema herausbringt), dass er selbst zwar nicht vor Ort in Fischerhude war, sondern seine Kollegin, dass er jedoch davon ausgehe, dass auch dort kein entsprechender Schutz bestanden hätte. Erst jetzt – nach dem Wolfsriss – könne der Geschädigte Tierhalter finanzielle Hilfen für einen Wolfszaun beantragen. Lt. Herrn Faß würden häufig erst entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen, wenn der Wolf bereits ein Nutztier gerissen hätte. Präventiven Schutz erfahren also i. d. R. die Nutztiere der Landwirte und Hobbytierhalter nicht. Das ist für die getöteten Tiere tragisch, für die Nutztierhalter allerdings sicherlich keine Überraschung. Ärgerlich ist es, dass die Nutztierhalter unverständlicherweise – trotzdem der Wolf bereits vor vielen Jahren in seine Heimat zurückgekehrt ist – Schutzmaßnahmen außer Acht ließen und lassen. Vielleicht ist ihnen das Leben ihrer Tiere eben nichts – oder zu wenig – wert. Der eine oder andere Nutztierhalter ärgert sich möglicherweise über die eigene Ignoranz gegenüber dem Heimkehrer; den Wolf erfreut es, er hat leichtes Spiel.  Die Nutztierhalter hingegen verhalten sich „wolfsfreundlich“ und platzieren das Vieh so, dass der Wolf weder jagen, noch sich in anderer Weise bemühen muss. Er darf hier einfach ganz gemütlich und unbesorgt am gedeckten Tisch speisen. Die Weiden sind nicht gesichert, oder nicht so, wie es schon seit vielen Jahren empfohlen wird. Tatsächlich muss man hier schon fast vom verbotenen „anfüttern“ der Wölfe sprechen.“ (Petra Klages)

Auf den Bildern ist das Kalb zu sehen, welches durch die Umzäunung hindurch ist und sich nun frei auf einer Wiese bewegt. Bei einem Angriff durch Hunde, Wölfe oder Füchse wäre es alleine auf sich gestellt. Auf den weiteren Bildern wird die Umgebung erkennbar. Von einem zweiten Zaun weit und breit keine Spur. Bevor Nutztierhalter und Politiker populistisch Abschüsse fordern, sollten sie erst einmal ihre Hausaufgaben machen.

 

 

Anrührendes Video von Pumpak als Jährling

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

von Pumpak gibt es leider noch immer kein Lebenszeichen. Inzwischen war die Vermutung aufgekommen, dass es bei einem sehr wohlbeleibten Wolf in Österreich um Pumpak gehandelt haben könnte. Der Wolf hatte dort einen Hahn erbeutet und war beim Verspeisen fotografiert worden. Inzwischen gibt es wohl auch eine Gen-Analyse dazu. Es sei ein Wolf aus dem Balkan und somit wohl einer der ausgebrochenen Wölfe aus dem Gehege in Bayern, heißt es. Damit hat dieser Wolf nun gleich zwei Beweise erbracht: Er hat das Jagen nicht verlernt und ausgezehrt ist er ebenfalls nicht, wie die Nationalparkverwaltung von diversen Medien zitiert worden war.

Doch es gibt doch auch eine Neuigkeit zu Pumpak. Heute hat uns Katarzyna Bojarska, die Forscherin aus Polen, die das Ruszow-Rudel betreut, aus dem Pumpak ursprünglich stammt, einen Link zu einem sehr anrührenden Video geschickt. Darin ist Pumpak als Jährling zu sehen. Er kümmert sich darin liebevoll um seine Geschwister, während die Mutter auf Jagd ist. Das Video ist nur in Polnisch untertitelt, doch die Bilder sprechen für sich. Es ist so Herz erwärmend, dass es keine Übersetzung braucht. Für diese Tiere lohnt es sich, tagtäglich neu zu kämpfen. Wir sind ihre Stimme.

https://www.youtube.com/watch?v=suEmyNEhlyA&t=95s

Herzliche Grüße

Brigitte Sommer