Bundestagswahl 2017: Antwort der CDU/CSU zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die CDU/CSU-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„CDU und CSU begrüßen die Rückkehr von Wildtieren, die lange Zeit in Deutschland nicht mehr vorkamen. Das gilt auch für den Wolf. Bei ihm besteht allerdings die Notwendigkeit,ein  konfliktfreies  Miteinander  in  unserem  dichtbesiedelten  Land  sicherzustellen  und Bevölkerung  wie  Weidetiere  zu  schützen.  CDU  und  CSU  begrüßen  ausdrücklich  die Bemühungen  der  Bundesländer  dazu. Unser  Ziel  ist, die  Aktivitäten  zwischen  Bund  und Ländern  abzustimmen  und  beispielsweise  Schutzmaßnahmen  und  Ausgleichsregelungen zu  harmonisieren  sowie  nationale  Monitoringstandards  zu  entwickeln.  Deshalb  hat  die Bundesregierung  bereits  im  Jahr  2016  ein  Dokumentations-  und  Beratungszentrum  des Bundes  eingerichtet,  das die  Rückkehr  des  Wolfs  aktiv  begleitet  und  die  Länder  in  ihrem Bemühen für ein konfliktfreies Miteinander unterstützt.

Damit  die Rückkehr des  Wolfs  nachhaltig  gelingt  und  sich  verträglich  gestaltet,  müssen Bund  und  Länder  auch gemeinsam  darüber  beraten,  wie ein  für  unsere  dicht  besiedelte Kulturlandschaft  verträgliches  Populationsmanagement  des  Wolfs  definiert  werden  kann und welche rechtlichen Regelungen dafür notwendig sind. Wir haben uns als CDU und CSU in  unserem  gemeinsamen  Regierungsprogramm  2017  bis  2021  darauf  verständigt,  den Schutzstatus von Tieren und Pflanzen im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig zu überprüfen  und  ggf.  anzupassen. Da  die  Wolfsbestände in  Deutschland  kontinuierlich  bis stark  anwachsen – es gibt  schon  über  50  Rudel – kann  man  unseres  Erachtens  bald  nicht mehr  von  einer  ungünstigen  Erhaltungssituation  sprechen.  Es  muss  konkret  definiert werden,  wann  ein  guter  Erhaltungszustand  beim  Wolf  vorliegt.  Dann  kann  entschieden werden,  ob  der Wolf  länger  eine  streng  geschützte  Art  nach der  FFH-Richtlinie  Anhang  4 bleiben  muss oder  als  eine  Art nach  der  FFH-Richtlinie Anhang  5 zu  betrachten  ist. Dabei muss  auch  die  Verbindung  der  heimischen  Wolfspopulation  zu  den  Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.“

Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die Generalsekretärin der FDP, Nocola Beer, folgende Antwort übermittelt:

 

„Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. 

Wenn Populationen vormals stark bedrohter Arten sich erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört aus unserer Sicht auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Zum Schutz der Weidetierhaltung solte der Wolf analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden.

In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Bei einem weiteren Wachstum der Wolfsbestände müssen Modelle wie regionale Obergrenzen oder eine Entnahmepflicht außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete geprüft werden. Wir fordern dies, um eine Bestandsregulierung im Sinne eines nachhaltigen Interessenausgleichs zwischen Menschen und Artenschutz zu erreichen. Bei Rissschäden gilt in Zukunft eine Beweislastumkehr. Die öffentliche Hand muss die Nichteinwirkung des Wolfes belegen. Ansonsten ist der betroffene Tierhalter zu entschädigen.“

 

Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.