Nein, eine Jagd auf Wölfe in Brandenburg kann nicht starten!

Viele Wolfsfreunde sind entsetzt.  Ein dpa-Artikel suggeriert, dass mit der Aufnahme ins Jagdrecht, die Jagd auf Wölfe in Brandenburg begonnen werden könnte. Aber nein, die Jagd auf Wölfe kann in Brandenburg nicht einfach beginnen, selbst wenn der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention herabgesetzt wurde und die FFH-Richtlinie angepasst werden sollte. Es gibt mehrere rechtliche und praktische Hürden, die überwunden werden müssen, bevor eine Bejagung möglich wäre. Hier eine Analyse.

Im dpa-Artikel steht folgendes: „Die Brandenburger Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative zu einer stärkeren Entnahme von Wölfen. Die Bundesregierung werde darin aufgefordert, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorzubereiten, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Durch gesetzliche Änderungen solle auch in Brandenburg der Wolfsbestand begrenzt werden.“

 

Beispielfoto Wölfe.

 

Die Initiative zeigt, dass Brandenburg auf Bundesebene Druck machen will, um die rechtlichen Hürden für eine Wolfsjagd zu senken. Aktuell (Stand März 2025) ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die EU-FFH-Richtlinie streng geschützt, auch wenn die Berner Konvention den Schutzstatus kürzlich auf Anhang III (geschützt, aber Entnahme möglich) herabgesetzt hat. Damit die Aufnahme ins Jagdrecht wirksam wird, müssten jedoch:
  1. Die FFH-Richtlinie den Wolf von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Entnahme erlaubt) verschieben – das erfordert EU-weite Zustimmung.
  2. Das BNatSchG entsprechend angepasst werden, was die Bundesregierung umsetzen müsste.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfs zum 6. März 2025 von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) herabgesetzt. Das bedeutet, dass das grundsätzliche Tötungsverbot auf internationaler Ebene aufgehoben ist, allerdings bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Diese Änderung allein reicht jedoch nicht aus, um die Jagd in Deutschland oder speziell in Brandenburg sofort zu ermöglichen, da die EU und die nationalen Gesetze maßgeblich sind.
Die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die entscheidende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene. Solange der Wolf dort in Anhang IV (streng geschützt) bleibt, gilt weiterhin ein striktes Tötungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen. Eine Herabsetzung in Anhang V (geschützt, Entnahme möglich) erfordert die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten. Selbst wenn dies gelingt, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleibt – eine Voraussetzung, die vor jeder Jagd überprüft werden müsste.

Kann Brandenburg alleine den günstigen Erhaltungszustand für das Bundesland ausrufen?

Nein, denn die FFH-Richtlinie verlangt, dass der günstige Erhaltungszustand einer Art im Hinblick auf ihre gesamte Population innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer biogeografischen Region bewertet wird. In Deutschland bedeutet das:
  • Der Zustand der Wolfspopulation wird bundesweit betrachtet, da Wölfe mobil sind und ihre Population sich über Ländergrenzen hinweg bewegt.
  • Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesdokumentations- und Beratungszentrum für Wölfe (DBBW) koordinieren die Bewertung und liefern die Datenbasis. Stand 2023/2024 leben etwa 150–200 Rudel in Deutschland, mit Schwerpunkten in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen.
Ein Bundesland könnte nicht einfach sagen: „Bei uns ist der Erhaltungszustand günstig“, wenn die bundesweite Population oder die Datenlage das nicht stützen. Eine isolierte Festlegung würde gegen die Zielsetzung der FFH-Richtlinie verstoßen, die auf eine kohärente Erhaltung der Art abzielt.
 
Die Naturschutzpolitik in Deutschland ist föderal organisiert. Die Länder setzen EU- und Bundesrecht um und haben gewisse Spielräume, z. B. bei der Ausgestaltung von Managementplänen oder Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Problemwölfen). Theoretisch könnte Brandenburg also:
  • Eine regionale Bewertung vorlegen, etwa basierend auf der hohen Wolfspopulation im Land (ca. 40–50 Rudel).
  • Argumentieren, dass der Erhaltungszustand lokal günstig ist, um z. B. Entnahmen zu rechtfertigen.
Aber selbst dann wäre das rechtlich fragwürdig:
  • Bundesrecht: Das BNatSchG gilt bundesweit und sieht den Wolf als streng geschützte Art. Solange das nicht geändert wird, könnten regionale Festlegungen rechtlich nicht zur Jagd führen.
  • EU-Recht: Die FFH-Richtlinie erlaubt Ausnahmen nur unter strengen Bedingungen (z. B. Gefahr für Menschen oder Nutztiere), und diese müssen mit dem bundesweiten oder europäischen Erhaltungszustand vereinbar sein.
  • Gerichtliche Überprüfung: Eine einseitige Ausrufung durch Brandenburg würde sehr wahrscheinlich von großen Naturschutzverbänden angefochten werden, mit Verweis auf die übergeordnete Bewertungsebene. Mitglieder der großen Verbände können hier jetzt schon insistierend einwirken.

Ohne diese Änderungen ist eine  Jagd auf Wölfe in Brandenburg – trotz einer möglichen Aufnahme ins Landesjagdrecht – nicht möglich. Selbst dann müsste der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation gewahrt bleiben, was auf nationaler Ebene – also für ganz Deutschland –  bewertet wird, nicht nur in Brandenburg allein.
Die Bundesratsinitiative ist ein politisches Signal an die Agrar und Jagdlobby, aber die Umsetzung hängt von komplexen rechtlichen Schritten auf Bundes- und EU-Ebene ab. Eine stärkere Entnahme wäre erst möglich, wenn diese Hürden genommen sind, und selbst dann wären Abschüsse reguliert und an den Erhaltungszustand gebunden. Kurzfristig ändert sich also wenig – aber es ist ein langfristiger Ansatz, bei dem schon jetzt zu erkennen ist, das die Lobbyisten Wölfe bejagen wollen.
Fazit: Doch in Deutschland wird zudem die FFH-Richtlinie durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umgesetzt, das den Wolf aktuell streng schützt. Selbst bei einer Anpassung der FFH-Richtlinie müsste das BNatSchG geändert werden, um die Jagd zu erlauben. Brandenburg könnte den Wolf zwar ins Landesjagdrecht aufnehmen, wie es andere Bundesländer (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) bereits getan haben. Doch das allein würde die Jagd nicht legalisieren, solange der Wolf bundesrechtlich geschützt bleibt.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen, Wölfe zu schießen, ist purer Populismus!

19.10.18 – Die Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen reichen heute gemeinsam einen Antrag an den Präsidenten des Bundesrates ein. Ziel soll es sein, Gesetze dahingehend zu ändern, dass Wölfe leichter abgeschossen werden können. Im Grunde ist dies eine Konsequenz aus den Verhandlungen zur GroKo. Im neuen GroKo-Vertrag ist die Dezimierung von Wölfen in Deutschland vorgesehen. Eine solche Dezimierung ist ganz klar gegen EU-Recht. Deutschland müsste damit rechnen, dass ein Verfahren wie in Schweden auf das Land zukommt. Zahlen müsste das Verfahren der Steuerzahler. Statt sich auf die echten Herausforderungen und Probleme in Deutschland zu konzentrieren und endlich den Willen der Mehrheit im Land umsetzen, bedienen CDU und SPD weiter eine Lobby. Doch wurde nicht genau dieses Verhalten bei der Bayernwahl abgestraft? Wird der Willen der Mehrheit weiterhin ignoriert werden? Sofern die GroKo die Wahl in Bayern nicht als deutliches Zeichen gesehen hat, wird sie es evtl. durch die anstehende Hessen-Wahl lernen müssen. Die Umfragen für die Gro-Ko-Parteien sind weiterhin im freien Fall. Zur Demontage der Regierung wird dieser Vorstoß evtl. auch noch beitragen. Werden Wölfe geschossen, hilft dies keinem Weidetierhalter, denn dessen Probleme liegen ganz woanders.

Wir haben uns den 10-Punkte-Plan einmal genauer angesehen.

  1. Laut Verträgen, die EU-weit gelten, ist es beabsichtigt, dass der Wolf wieder in seine Heimat zurück kehrt. Deswegen ist er auch EU-weit unter den höchsten Schutzstatus gestellt worden. Anfang des Jahres teilte das Bundesministerium für Naturschutz mit, dass weder der Erhaltungszustand erreicht wäre, noch von einem günstigen Erhaltungszustand ausgegangen werden könne. Der Wolf ist nicht für den Menschen gefährlich, es hat nachweislich keinen einzigen Übergriff während der 20 Jahre, seit der Wolf zurückgekehrt ist, gegeben. Dafür hat der Mensch den Tod von 241 Wölfen (Quelle: www.dbb-wolf.de) zu verantworten. Tierhalten im Freiland und Wolf sind kein Widerspruch. Bestes Beispiel Niedersachsen. Dort ist die Anzahl der Risse trotz mehr Wölfen zurückgegangen. Die Belange der Tiere sind mit dem richtigen Schutz zu 100 % abzudecken. Verantwortlich für den Schutz sind die Halter.
  2. Es liegt weder ein ernster, noch ein erheblicher Schaden vor, solange noch immer sehr viel mehr Nutztiere durch Krankheiten und Fehler in der Haltung sterben, als durch Wolfsrisse. Dieses schrieb die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahren übrigens selber.
  3. Maßnahmen in Deutschland zu etablieren, wie sie in Frankreich stattfinden, nämlich wahllos Wölfe abzuschießen, verstößt gegen die EU-Konvention, die Deutschland mitunterschrieben hat. Frankreich dagegen hatte die Konvention unter der Bedingung unterschrieben, weiter Wölfe abzuschießen. Auch dieser Vorgang ist selbstverständlich zu verurteilen, aber nicht rechtlich zu belangen. Auf Deutschland käme allerdings, genau wie auf Schweden, ein EU-Verfahren zu, das der Steuerzahler bezahlen müsste.
  4. Wenn die Sicherheit des Menschen an erster Stelle stehen soll, dann fordern wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die Regierungen der drei Bundesländer auf, endlich dafür zu sorgen, dass Gülleeinträge ins Grundwasser und das massenhafte Versprühen von Glyphosat unterbunden werden. In fast allen Gewässern in den drei Bundesländern wurden gefährliche multiresistente  Bakterien entdeckt, an denen bislang sogar schon mindestens ein Mensch gestorben ist. Weiterhin werden von allen drei Bundesländern die Klimaziele nicht erreicht. Auswirkungen der steigende Armut sind für eine Vielzahl von Menschen lebensverkürzend, weil sie keinen Zugang zu Medizin und gesunder Ernährung haben. Die meisten Opfer in Deutschland sind im Straßenverkehr zu beklagen. Das gefährlichste Tier im Wald ist die Zecke. Wo keine Zäune realisierbar sind, sollten keine Weidetiere gehalten werden. Tatsächlich sind frei laufende Schafe, Ziegen und Rinder eine Gefahr für Menschen im Straßenverkehr. Es kommen auch jährlich Menschen durch Kühe zu Schaden und sterben sogar.
  5. Die polnische Population zur deutschen Population dazuzuzählen, dient nichts anderem als den Erhaltunsgzustand in Deutschland künstlich hochzurechnen.
  6. Die Wolfsdichte wird bestimmt vom Nahrungsangebot. Fakt ist, dass Deutschland zu den wildreichsten Ländern in Europa zählt. Warum ist dies so? Weil die Bestände künstlich durch die Jäger, teilweise sogar in den Sommermonaten, hochgefüttert werden. Als Folge sind massive Waldschäden zu beklagen. Die Wölfe helfen, einen Wald gesund zu erhalten und zu renaturieren. Im Gegensatz zu den Jägern wählen sie nicht die starken Tiere aus, sondern alte, schwache und kranke. Sie helfen dadurch auch eine gesunde Wildpopulation zu erhalten, während Jäger die erfahrenen Tiere für ihre Trophäen schießen. Wölfe leben in Familienverbänden. Ihr Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. So ist es nicht möglich, dass es zu viele Wölfe gibt. Darüber hinaus helfen Rudel, denen mit Schutzmaßnahmen klar gemacht worden ist, dass Weidetiere keine Beute sind, die Weidetiere gegen andere Wolfsrudel zu schützen.
  7. Dieser Forderung schließen wir uns an. Allerdings war es in der Vergangenheit so, dass etliche Fördermaßnahmen von den Tierhalter gar nicht aufgerufen worden sind.
  8. Dieser Forderung schließen wir uns auch an, sind aber darüber gleichzeitig sehr verwundert, dass von selbiger Regierung die Weidetierprämie während der Fußball-WM gestrichen worden ist.
  9. Hätte längst angegangen werden können. Schließlich sind die Wölfe nicht erst seit gestern zurück.
  10. Die Mehrheit der Deutschen akzeptiert den Wolf bereits. Dies haben mehrere repräsentative Umfragen ergeben. Vielmehr ist es so, dass die Bauernverände und die Jägerlobby seit Jahren versucht, durch gezielte Anti-Wolfs-Kampagnen, an denen sich die Presse mit tendenziösen Artikeln leider nur allzu gerne beteiligt, die Meinungsbildung der Mehrheit ins Negative zu drehen. Dass sich die Politik nur allzu gerne der Lobby beugt, sieht man aktuell auch im Bereich der Autoindustrie. Die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Tierhalter wird ebenso durch die Bedienung einer Lobbypolitik verursacht. Warum wurde im Sommer 2018 eine Weidetierprämie gestrichen? Statt kleine Weidetierhalter werden die Massentierhaltungsfabriken weiterhin bestens subventioniert. Genauso sieht es mit Getreideanbauern aus, kleine landwirtschaftliche Betriebe können kaum noch existieren, weil große Monokulturen gefördert werden. Diese Monokulturen und das massenhafte Ausbringen von Gülle auf den Feldern sind mitverantwortlich für das massenhafte Sterben von Insekten. So hilft es keinem einzigen Nutztierhalter, wenn Wölfe abgeschossen werden dürfen. Der Vorstoß der drei Bundesländer ist nichts anderes als eine Ablenkungen von den wirklichen Herausforderungen und Problemen in Deutschland.

 

 

 

Die CDU Niedersachsen erklärt den Wolf als nicht mehr gefährdet und will schießen und verstößt damit gegen EU- und deutsches Recht.

Am 30.04.18 sorgte die CDU in Niedersachsen wieder einmal mehr für Verwunderung. In einer Pressemitteilung erklärte die Faktion den Erhaltungszustand des Wolfs als erreicht an und fordert das Niedersächsische Umweltministerium auf, alle rechtlichen Grundlagen zur Bejagung des Wolfes zu schaffen.

Dies kann nur ein verspäteter Aprilscherz sein, denn selbst wenn ein günstiger Erhaltungszustand erreicht wäre, gäbe es keinen rechtlichen Rahmen für den Abschuss der Wölfe. Herr Bäumer und Kollegen scheinen noch immer nicht verstanden zu haben, dass die Rückkehr des Wolfes europaweit gewollt und gefördert wird. Hier geht es zur Presseerklärung:

 http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/baeumer-guenstiger-erhaltungszustand-ist-erreicht-bejagung-des-wolfes-muss-ermoeglicht-werden/