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Monat: November 2020

25. November 202025. November 2020Allgemein

Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos, gab dasOberverwaltungsgericht gestern in einer Pressemeldung bekannt. Wir von Wolfsschutz Deutschland protestieren auf das Schärfste gegen diesen Entscheid und weisen darauf hin, dass dieses Urteil unserer Ansicht nach komplett gegen höherrangiges EU-Recht verstößt, denn zusätzlich wurde es laut O-Ton im Bescheid gestattet, „dass ein Wolf auch dann getötet werden darf, wenn er nicht anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa einer besonderen Fellzeichnung) als der Leitrüde des Wolfsrudels identifiziert werden kann, und dass diese Vorgehensweise gegebenenfalls bis zur Tötung des Leitrüden oder bis zum Ausbleiben weiterer Weidetierrisse fortgesetzt werden dürfe.“

Eine solche Entscheidung ist nichts anderes als eine Legalisierung einer Wolfsjagd, bei der es wohl völlig egal zu sein scheint, ob es denn wirklich den Verursacher der Risse treffen würde oder einen völlig anderen Wolf. Die Genehmigungserweiterung auf den Heidekreis könnte sogar noch andere Wolfsrudel als das Rodewalder Rudel treffen.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die neuerlich erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen, heisst es weiter in der Pressemitteilung.  (Az. 4 ME 199/20).

Schießgenehmigung gilt bis zum 31.12.2020

Nachdem diese Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 ausgelaufen war, ohne dass der Wolf erlegt werden konnte, sei es im Territorium des Rodewalder Wolfsrudels im Mai und Juni 2020 zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden gekommen. Daraufhin erteilte hätte der NLWKN mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 erneut eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden erteilt. Dabei waren dem Rodewaldrüden  diese Risse gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden. Diese erneute Schießgehmigung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet und örtlich auf einzelne im Wolfsterritorium liegende Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nienburg/Weser und Heidekreis beschränkt.

Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20).

Strafanzeigen und Beschwerden bei der EU

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt die dringliche Frage in den Raum, ob besagte Tierhalter nicht selbst Risse provoziert haben, um eben solche Entscheidungen zu erreichen. Als Beweis dienen Fotos von Zaunkontrollen in betreffenden Gebiet, die darstellen, wie wenig Halter zum Schutz ihrer Tiere tun. Pferde sind auf ablegegendsten Weiden untergebracht, mit teilweise nur zwei Litzen als Zaun. So können auch die Pferde leicht ausbrechen und zu einer Gefahr für Wanderer und Straßenverkehr werden.

Normales Wolfsverhalten kriminalisiert

Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien, heisst es weiter in der PM.  Woher sollen Wölfe wissen, dass sie Schafe – weil im Entschädigungskatalog, reißen dürfen und andere Tiere, die wegen geringer Körpergröße oder schlechtem Allgemeinzustand ins Beuteschema passen – nicht reißen dürfen? Dies hat mit einer Weitergabe der Jagdtechniken an Welpen nichts zu tun, da das Reißen von Beute im Spektrum zum normalen Verhalten eines Wolfs gehört.  Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Wir sind der Ansicht, dass es sehr wohl zumutbare Alternativen geben würde, wenn man es denn wollen würde, nämlich die unbürokratische Förderung von wolfsabweisenden Zäunen bei Rindern und Pferden, wie es einige Weidetierhalter ja dort bereits realisiert haben. Ferner sind Herdenschutzhunde auch bei Pferde- und Rinderhaltung realisierbar. Ebenso finden wir es für Pferdehalter zumutbar, ihre Tiere nachts in einen Stall zu bringen.

Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht, heisst es weiter in der Pressemitteilung des OVG. Diese Rechtsauffassung zweifeln wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Strafanzeigen erstatten und eine offizielle Beschwerde an die EU senden, falls ein Wolfs des Rodewald-Rudels oder eines benachbarten Rudels aufgrund dieser Tötungserlaubnis sein Leben verlieren sollte.

Der Beschluss sei unanfechtbar, endet die PM des Oberverwaltungsgerichtes.

Wolfsschutz Deutschland e. V. ruft zum legalen Widerstand auf

Wie auch im vergangenen Jahr, rufen wir dazu auf, die Vorgänge im Landkreis Nienburg und im Heidekreis sehr genau zu beobachten sowie zu dokumentieren und weitläufige Spaziergänge und Wanderungen zu unternehmen. Wir sichern neuen Vereinsmitgliedern aus diesen Gebieten zu ihrem Schutz zu, völlig inkongnito zu bleiben.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-gegen-die-erneute-genehmigung-zum-abschuss-des-rodewalder-wolfsruden-erfolglos-194854.html

 

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13. November 2020Allgemein

Aus der Traum mit der Wolfsjagd – Bund erteilt Niedersachsens Regierung eine Absage!

Es wird erstmal nichts mit einer legalen Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Regierungskoalition (CDU/SPD) wollte den Wolf nicht nur ins Jagdrecht aufnehmen sondern sogar die Bestände regulieren. Jägermedien feierten sich schon für den Erfolg ihres Lobbyeinflusses. Doch jetzt gab es eine klare Absage vom Bund.

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit. Deswegen hält es das Bundesumweltministerium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Auch könne man nicht im nationalen Alleingang bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gibt, so wie sich das Niedersachsen in seinem Landtagsbeschluss vorstelle, heißt es. Das geschehe nämlich nach europaweit einheitlichen Kriterien in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren, an dem auch Niedersachsen beteiligt sei, sagte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

EU verbietet präventiven Abschuss von Wölfen

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei im Übrigen noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Aber selbst wenn die Population als günstig bewertet würde, wäre ein präventiver Abschuss von Wölfen ohne Anlass trotzdem nicht erlaubt. Denn das sei mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unvereinbar und damit rechtlich ausgeschlossen, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Das habe der europäische Gerichtshof 2019 bestätigt.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung. Wir sind uns sicher, dass es auch an den vielen Beschwerden von Vereinen wie dem unseren sowie von zahlreichen Wolfs- und Naturfreunden *innen gelegen hat, dass hier diese Reaktion des Bund so eindeutig ausfällt. Unserer Ansicht nach dürfte diesse Enscheidung auch ein Schlaglicht auf die geplante „Niedersächsische Wolfsverordnung“ geworfen haben, die so nun eigentlich auch nicht durchgehen dürfte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/04/wir-protestieren-wolf-im-jagdrecht-ist-ein-taeuschungsmanoever-und-hilft-keinem-weidetierhalter/

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Jagd-auf-Wolf-Bund-erteilt-Niedersachsen-eine-Absage,wolf4404.html?fbclid=IwAR1xUp6QFrziq5vQpkss6BU_DbMBK1gzELd6k4-iahiAapC-bKH_CrQsJ0M

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8. November 2020Allgemein

NRW – Wir protestieren – schießwütiger Landrat mit Rotkäppchen-Syndrom fordert Wolfsabschuss

Der neue Landrat Ingo Brohl fordert den Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel sowie allen drei weiteren Wölfen im Gebiet Schermbeck/Haltern am See. Wolfsschutz protestiert auf das Schärfste. Zudem suchen wir einen Namen für Glorias Bruder.

Erst seit kurzem ist der neue Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, im Amt – da macht er schon mit ungeheuerlichen Forderungen nach Abschüssen der Niederrheiner Wölfe von sich reden. Vielleicht hätte er sich einmal besser von seinem Vorgänger Dr. Ansgar Müller in die Thematik einweisen lassen sollen. Stattdessen versucht er diesen zu verunglimpfen, indem er ihm die Vermenschlichung der Wölfin durch seine Namensgebung „Gloria“ vorwirft. Eine Eigenschaft, die wir nur begrüßen können. Zeigt sich doch  dadurch eine sehr humane Grundhaltung, die die Wölfin als individuelles Lebewesen respektiert.

Beispielbild Wölfin ©Brigitte Sommer

 

Genau dafür stehen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch.  Wir geben unseren Wölfen ebenfalls Namen und setzen uns für jedes einzelne Wolfsleben ein!

Das Ingo Brohl mit den Interessen der dort ansässigen Weidetierhalter und Landwirte mehr als konform geht, hat er mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Hier der Link: https://www.cdu-hamminkeln.de/?p=4471&fbclid=IwAR1kjjy_5SvdzpgJHnkIOHNlG_AeepF6JiLT-JCVEe66OFMQvK6sWyJYQkM#more-4471

Mit dem Wolf auf Stimmenfang

Nicht umsonst hatte er während des kommunalen Wahlkampfes zahlreiche Höfe im Kreis Wesel aufgesucht, um dort über die Zukunft der Landwirtschaft zu reden und seine Ziele darzustellen.

„Die Landwirtschaft ist prägend für unsere Region und unseren Kreis Wesel. Sie ist zum einen ein starker Arbeitgeber und hier wird ausgebildet, zum anderen stellt sie sicher, dass wir gute Lebensmittel haben. Wir müssen die Konflikte, die es gibt, lösen und gemeinsam einen Konsens im Kreis Wesel herstellen….“ Und was bedeutet das für die Wölfe am Niederrhein? Darüber kann sich wohl jeder selbst ein Bild machen. Es hat auch gar nicht lange gedauert, bis der Kommunalpolitiker mit seinen Abschussphantasien versucht hat das entsprechende Klientel zufriedenzustellen. Welche Objektivität kann man denn bei der Wolfsthematik von einem Landrat erwarten, der ebenso wie die Weidetierhalter vor Ort jetzt schon von „Problemwölfen“ spricht, und sich dabei auf sein „persönliches Empfinden“ bezieht?

Problematisch ist an dieser Stelle nur eines, nämlich ein Nachfolger, der sich offensichtlich nur für die Meinung der Wolfsgegner interessiert. Unterstützt wird er dabei natürlich vom Gahlener Forum und Schermbeck-online, deren Haltung schon immer Contra – Wolf war. Selbst beim letzten Riss wurde deutlich, dass dieser nicht Gloria und ihrem Bruder anzulasten ist.

Wir suchen einen Namen für Glorias Bruder

Wieder einmal scheint sich ein Politiker allzu sehr am Wolfsmanagment in Niedersachsen zu orientieren. Auf sachlich fundierte Aussagen von Experten scheint er keinen Wert zu legen. Stattdessen bläst er in das gleiche (Jäger)Horn und bringt die nun schon wirklich abgedroschenen Phrasen der Wolfsmärchen auf den Tisch. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  verurteilen diese Abschussforderung auf das schärfste! Im Gegenzug fordern wir Ingo Brohl auf, sich endlich mit der aktuellen Weidezaunsituation und deren oftmals desolaten Zuständen auseinander zusetzen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/10/15/faktencheck-nrw-so-taeuschen-die-presse-und-weidetierhalter-mit-zaunbildern/?fbclid=IwAR1-tAuG-DaWWrhtwPVRrag7AjU4zUTt46kHKp94blNHJQ6VKWuSGtGrVhw

Vielleicht sollten wir einander kennenlernen – der Landrat und Wolfsschutz Deutschland e. V.,  um sicherzustellen, dass es nicht bei der einseitigen Information bleibt.

Aber zunächst sollten wir Glorias Bruder noch einen Namen geben. Ideen bitte an ulrike.deheuvel@wolfsschutz-deutschland.de

 

Weitere Quellen: https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/wesel-landrat-ingo-brohl-cdu-will-woelfin-abschiessen-lassen-73798908.bild.html?fbclid=IwAR3vTe9MdvkH9M1lJC5ySZb-nH3Gc1gL_E15_ZGJ9hzoIhJc5ra1GOD0Sf8

https://schermbeck-online.de/pony-in-kirchhellen-vom-wolf-gerissen/?fbclid=IwAR03o9-fYTdVRv01Qe0pPLT4klvYPABlVFm_DiSeaKfVyGztPVRhZrvRifA

 

 

 

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6. November 2020Allgemein

Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt Zahlen für das akutelle Wolfsmonotoringjahr bekannt

Im Monitoringjahr 2019/2020 gab es 128 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus den Erhebungen der Bundesländer hervor, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in Abstimmung mit den Ländern zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt und jetzt veröffentlicht haben.

35 Wolfspaare leben laut BfN in Deutschland. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel leben im Wolfsjahr 2019/2020 (1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020) in Brandenburg (47), gefolgt von Sachsen (28) und Niedersachsen (23).

Neben den 128 Rudeln sind 35 Wolfspaare sowie zehn sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2019/20 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2018/19 wurden 105 Rudel, 41 Paare und zwölf Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 30.10.2020).

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Das Wolfsvorkommen hat sich insbesondere im Norden und Nordwesten weiter vergrößert. Die meisten Wolfsterritorien verteilen sich von Ostsachsen bis an die Nordsee. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in den mittel- und süddeutschen Bundesländern einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden. Zusätzlich konnte erstmals seit zehn Jahren wieder ein sesshafter Wolf in den bayerischen Alpen bestätigt werden.“

Die Karte der aktuellen Wolfsvorkommen in Deutschland steht ebenfalls im Pressebereich zum Download zur Verfügung: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2020/Dokumente/wolf_2019_2020_20201028_2_bf.pdf

Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe (Totfunde) hat sich im Vergleich zum Monitoringjahr 2017/18 verdoppelt. Waren es im Monitoringjahr 2017/2018 noch 61 tote Tiere, so waren es im Monitoringjahr 2018/2019 100 und im Jahr 2019/2020 bereits 126 Totfunde, die von den Bundesländern an die DBBW gemeldet worden sind. „Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache. Auch die absoluten Zahlen sprechen bei den Ursachen eine deutliche Sprache: Von den insgesamt 126 tot aufgefundenen Tieren sind 98 im Verkehr gestorben. Elf Wölfe wurden illegal getötet; darüber hinaus wurde bei weiteren sieben verunfallten Tieren bei den Untersuchungen illegaler Beschuss festgestellt. Anlässlich dieser Entwicklung ist noch einmal festzuhalten: Der Wolf ist und bleibt eine streng geschützte Art. Das illegale Nachstellen und das Töten von Wölfen sind strafbar“, erklärt die BfN-Präsidentin.

Das bundesweite Wolfsmonitoring ist für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wildlebendes Tier wird in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. So werden nahezu alle in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung zentral untersucht und ein Gesundheitsscreening durchgeführt. Diese Totfunde werden auch für die Bestandserfassung im Rahmen des Wolfsmonitorings herangezogen.

Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Grundlage des Wolfsmonitorings sind eindeutige Wolfsnachweise, wie etwa durch Lebendfang, genetische Nachweise (auch aus Kotproben) oder Fotos. Die Daten werden anschließend überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt.

Das BfN unterstützt darüber hinaus die Länder, in deren Verantwortung das Wolfsmonitoring und – management liegt, durch wissenschaftliche Handreichungen. Diese befassen sich unter anderem mit einheitlichen Methoden der Erfassung und Bewertung von Vorkommen, der Einschätzung von Wolfsverhalten, empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen oder aber auch der Abschätzung, wo in Deutschland geeignete Lebensräume für Wölfe vorhanden sind.

Hintergrund

Die DBBW

Da die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland die Bundes- und Landesbehörden vor Aufgaben stellt, die einer bundesweiten Koordination bedürfen, wurde die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) auf Bitte der Länder durch die Bundesregierung verwirklicht. Mit der finanziellen Förderung des Betriebs der DBBW durch das Bundesumweltministerium und der fachlichen Betreuung durch das Bundesamt für Naturschutz kann die DBBW Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fragen zum Thema Wolf beraten und stellt Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit über die Website www.dbb-wolf.de bereit.

Getragen wird die DBBW von einem Konsortium aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen: Unter Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen.

Weiterführende Informationen

Umfassende Daten und Fakten zum Wolf bietet das Pressehintergrundpapier zum Wolf. Es steht auf der BfN-Website zum Download zur Verfügung: https://www.bfn.de/presse/hintergrundinfos.html

Ausführliche aktuelle Informationen zur Population, zu Rudelterritorien sowie zur Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2000, zu Totfunden und Todesursachen bietet die DBBW unter: www.dbb-wolf.de

Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland (2015, BfN-Skripten 413): https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript413.pdf

 

 

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4. November 2020Allgemein

Wir protestieren: Wolf im Jagdrecht ist ein Täuschungsmanöver und hilft keinem Weidetierhalter

PRESSEMITTEILUNG – 04.11.2020

CDU und SPD wollen die Wölfe in Niedersachsen ins Jagdrecht aufnehmen. Darauf einigten sich in dieser Woche die Regierungskoalitionsparteien  in ihren jeweiligen Fraktionssitzungen. Geplant ist es, dass der Entschließungsantrag noch im November in den Landtag eingebracht wird, so ein Sprecher der CDU gegenüber der Redaktion des Jägerblattes „Jagderleben.“ Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste.

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz Deutschland e. V. beschreibt das Vorhaben als lobbygesteuertes Täuschungsmanöver. „Denn genau wie in Sachsen, wo der Wolf bereits im Jagdrecht ist, tritt automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft.“ Leichtere Abschüsse oder gar Wolfsregulation, wie es sich Jäger und Bauern wünschen und wie es Ihnen wohl von CDU- und SPD-Politikern versprochen worden wäre, könne es so nicht geben.

„Der Wolf ist weiterhin nach EU-Recht geschützt und mit dem Jagdrechttrick bekommen Weidetierhalter auch keinen einzigen Cent mehr zur Unterstützung. Wir fordern stattdessen die Landesregierung in Niedersachsen auf, endlich Wolfs- und Naturschutz so umzusetzen, wie es dem Wählerauftrag entspricht. Laut Umfragen möchte ein Großteil der Deutschen Bevölkerung mit dem Wolf leben und ihm seinen entsprechenden Platz zugestehen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten endlich Weidetierhalter zeitnah und unbürokratisch unterstützt, schwarze Schafe die Risse provozieren und ihre Tiere vernachlässigen aber auch endlich in die Verantwortung genommen werden.

Ferner fordern wir die unwürdige und Millionen verschlingende sowie unserer Ansicht nach dazu noch illegale Jagd von Minister Lies auf das Rodewaldrudel endlich einzustellen.“

Quelle: https://www.jagderleben.de/news/wolf-niedersachsen-ins-jagdrecht-aufgenommen-712260?fbclid=IwAR2U8oYr8LjTp8lbLuFxly1ifj_HZAmvwxCDU8G_vKva4_199nHVuYqqqqM

 

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