EIR deckt auf: Über die Hälfte der Arten und Lebensräume sind in Deutschland gefährdet

Der Environmental Implementation Review (EIR) der Europäischen Kommission vom 07.07.25 analysiert die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten. Für Deutschland hebt der Bericht Stärken und Schwächen in den Bereichen Naturschutz, Luftqualität, Wasserqualität, Kreislaufwirtschaft und Umweltfinanzierung hervor. Besonders im Bereich Naturschutz und Biodiversität gibt es erhebliche Defizite, die auch den Schutz von Arten wie dem Wolf betreffen. Der Bericht fordert dringende Maßnahmen, um die ehrgeizigen Umweltziele der EU zu erreichen. Er widerspricht unserer Ansicht nach damit der Rückstufung des Wolfsschutzstatus über den die EU kürzlich entschieden hatte.

Der Bericht der Europäischen Kommission, hat die Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten analysiert. Die Deutsche Übersetzung „Überprüfung der Umsetzung von Umweltvorschriften“ spiegelt den Fokus auf die Evaluierung der Einhaltung und Umsetzung von Umweltgesetzen wider.
Der Zustand vieler Ökosysteme hätte sich weiter verschlechtert, heißt es in dem Bericht. In Deutschland würde der Status von 63 % der Arten und 69 % der Lebensraumtypen, die in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgeführt wären, als „ungünstig-unzureichend“ oder „ungünstig-schlecht“ eingestuft werden. Nur 9 % der Oberflächengewässer befänden sich in einem guten oder besseren ökologischen Zustand.
Beispielfoto Wolf.

Die alarmierenden Zahlen des EIR unterstreichen die prekäre Lage des Naturschutzes in Deutschland, insbesondere für Arten wie den Wolf (Canis lupus). Die Tatsache, dass 63 % der geschützten Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand haben, deutet darauf hin, dass die Wolfspopulation in Deutschland eben keinen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht hat, entgegen den Behauptungen von Bundesländern wie Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Berlin, die ein „Bestandsmanagement“ (sprich: Wolfsjagd) fordern.

Ökologische Vorteile von Wölfen

  1. Regulation von Beutetierpopulationen:
    Wölfe kontrollieren die Populationen von Beutetieren wie Rehen, Hirschen und Wildschweinen. Durch die Bejagung schwacher, kranker oder alter Tiere tragen sie dazu bei, die Gesundheit und genetische Qualität dieser Populationen zu fördern und Überweidung zu verhindern.
  2. Förderung der Biodiversität:
    Durch die Regulation von Pflanzenfressern verhindern Wölfe die Übernutzung von Vegetation, was das Wachstum von Pflanzen und die Erholung von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten unterstützt. Dies schafft Lebensräume für zahlreiche andere Arten, z. B. Vögel, Insekten und kleine Säugetiere.
  3. Stabilisierung von Ökosystemen:
    Wölfe beeinflussen das Verhalten von Beutetieren, die durch die Anwesenheit von Wölfen ihre Weideplätze häufiger wechseln („Landschaft der Angst“). Dies reduziert den Druck auf bestimmte Gebiete und fördert die Regeneration von Böden und Gewässern, z. B. durch weniger Bodenerosion an Flussufern.

  4. Förderung von Aasfressern:
    Die Überreste von Beutetieren, die Wölfe hinterlassen, bieten Nahrung für Aasfresser wie Raben, Adler, Geier oder Kleinsäuger. Dies unterstützt die Nahrungskette und erhöht die Vielfalt von Arten in einem Gebiet.
  5. Indirekte Unterstützung von Gewässerökosystemen:
    Durch die Regulation von Beutetieren, die Flussufer abgrasen, tragen Wölfe zur Erhaltung von Ufervegetation bei. Dies stabilisiert Flussläufe, reduziert Erosion und verbessert die Lebensbedingungen für aquatische Arten wie Fische oder Amphibien.
  6. Natürliche Selektion und Ökosystemgesundheit:
    Wölfe fördern die natürliche Selektion, indem sie überwiegend schwache oder kranke Tiere jagen. Dies stärkt die Widerstandsfähigkeit von Beutetierpopulationen und trägt zur langfristigen Gesundheit des Ökosystems bei.
  7. Kulturelle und ökologische Balance:
    Als Spitzenprädatoren tragen Wölfe zur Balance von Ökosystemen bei, indem sie die Nahrungskette regulieren. Ihre Anwesenheit ist ein Indikator für intakte, funktionierende Ökosysteme, die auch für andere Arten lebensnotwendig sind.
  8. Wölfe schützen Wälder und damit auf natürliche Weise auch das Klima.

 

Klimaschutz: Problematische Zerstörung natürlicher Ökosysteme

Im Klimaschutz hätte Deutschland ambitionierte Ziele, etwa eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990). Der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie, würde Fortschritte zeigen, doch die Maßnahmen würden nicht reichen. Wolfschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass der Kilmaschutz auf Kosten des Naturschutzes, teils in  völlig absurden Aktionen durchgesetzt wird. In windarmen Gebieten wie Bayern und Baden-Württemberg wurden beispielsweise Windkraftanlagen auf Höhenrücken errichtet, wofür tausende Hektar Wald gerodet wurden. Wälder sind jedoch natürliche Kohlenstoffspeicher, die das Klima durch CO₂-Bindung und Temperaturregulation schützen können. Ebenso machen großflächige Solaranlagen landwirtschaftliche Flächen unbrauchbar, die für nachhaltige Nahrungsmittelproduktion oder als natürliche Kohlenstoffspeicher genutzt werden könnten. Diese Entwicklungen konterkarieren Klimaziele und gefährden die Biodiversität, da Wälder und Böden auch Lebensräume für Arten wie den Wolf darstellten. Es wäre notwendig, dass Deutschland alternative Standorte für erneuerbare Energien priorisiert, die Rodung von Wäldern stoppen und landwirtschaftliche Flächen erhalten würden, um das System im Ganzen zu betrachten. 

Luftqualität


Deutschland hätte Fortschritte bei der Luftqualität erzielt, würde jedoch in Städten wie München, Stuttgart und Berlin die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschreiten. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) würden vor allem durch den Verkehr überschritten. Umweltzonen wären ein Fortschritt, doch es wären weitere Maßnahmen wie die Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel erforderlich. Feinstaub (PM₁₀ und PM₂,₅) bliebe ein Problem, obwohl die Emissionen rückläufig wären.

 

Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement


Deutschland würde bei der Abfalltrennung und Recyclingquote (über 65 %) zu den führenden Ländern in der EU gehören. Dennoch gäbe es Herausforderungen bei der Reduzierung von Einwegplastik und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Materialien wären notwendig.

Umweltfinanzierung und Governance

Die Finanzierung von Umweltmaßnahmen wäre solide, doch es gäbe Lücken bei der Verteilung von Mitteln für Biodiversität. Eine bessere Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft wären erforderlich. Bürokratische Hürden und unzureichende Kontrollen würden die Umsetzung von Umweltrecht erschweren.

 

Quelle:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1747

Weitere Quellen:

https://www.derstandard.de/story/3000000257766/woelfe-koennten-co2-bilanz-verbessern

https://www.facebook.com/share/v/15ZrU5RKr5/

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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4 Gedanken zu „EIR deckt auf: Über die Hälfte der Arten und Lebensräume sind in Deutschland gefährdet

  1. Der sogenannte Ökostrom ist nicht ökologisch. Energiesparen wäre wichtig, davon ist keine Rede in Deutschland. Der Ausstieg aus der Kernenergie war rein ideologisch und nicht sachlich begründet. Wind und Sonne werden nie reichen, Wasserstoff ist eine Wunderwaffe, die es nicht gibt und somit werden jetzt neue Gaskraftwerke gebaut. Ein deutsche Glanzleistung! Gut, dass andere europäische Länder andere Konzepte verfolgen.

    1. die atomkraftnutzung in dr brd und weltweit war und ist von anfang an menschenen und grundrechtswidrig.ja überhaupt rechtsstaatswidrig.ihnenist evtl enthangen,dass es kein sicheres endlager für nukleare ,also atomare abfalle hat.auf der gesamten erde nicht. es sei den mannmacht abstriche in der sicherheit. aber was ist ein reduziert sicheres endlager atomaer abfallprodukte…kein sicheres jedenfalls. sie haben sichervon derplattentektonik gehört..und der klimazerstörung..was meinen wohl sie,welch erdkrustenbewegungen da noch auf uns zukommen.und dannstellen siesichmal vor wir hätten nochdiese nusschalenatomkraftwerke… oder jetzt mir diesemputin..ein gefundesns fressen für einen anschlag seines geheimdienstes..
      hinzu komt das alle nachfolgenden generationen in deutschland für die enlagerungbezahlen müssen weil die menschenrechtswidrig handelnden betreiber siemens .rwe und andere ihrer entrorgungspflicht nicht nachkommen wollten bzw. ihre menschenrechtswidrige technologie nicht abstellen wollten.e hähtte einen langen kostspieligen prozess vor dem verfassungsgericht oder dem eugh bzw. dem eughfmr geben müssen.und die rechte cdu hatte sich immeraf steuerzahlerkosten mit spendengeldern dratommaffia bereichert.die kosten trägt auch jetzt wieder die allgemeinheit..allein die gesetzgebung war nie menschenrechtsprioritär..das hätte sie aber sein müssen nachunserer grundlagen verfasstheit.

  2. es hat kein recht auf klimazerstörugen innerhalb der menschen und grundrechte.nie gehabt.auch nicht als nebenprodukt.das ist notwendig richtig festzustellen.
    der zustand der bd ist daher menschenund grundrechtswidrig..eine grundlagen vertragsverweigerung.mithin ein sachverhalt für dn eughfmr.
    man betreibt pschoterror..zu gunsten von klimamenschenrechtskriminellen,die zudem jetzt noch,trotzdem sie nicht menschenrechtsverpflichtend klimaneutralumgebaut wurden steuerlich begünstigt werden..wieviel zuschüsse steuererleichterungen bekommen denn die opfer der klimamenschenrechtssuspendierungen.oder die verbliebenden angehörigen. daher ist jedes ambitioniertheit die nicht die sofortge menschenrehtsinternität der klimaneutraloität herbeiführt seit 2002 ein verbrechen.ein staat und tregierungsverbrechen.ein fall für den eugh.f.mr.da sich die verfasungsrichterliche urteilskraft offensichtlich nicht hinreichend durchsetzen konnte.wobei selbst die menschenrechtssuspendierend war ..für die vergangenen bzw. gegenwärtigen subjekte der menschenrtechtsprioritären demokratie.denennachträglich keine rechte an hinreichend unbeeinträchtigten umwelt u.klimamenschenrechte eingeräumt wurden. wohl aus der befürchtung ,daß die klagen das bearbeitungspotential ebenso übersteigen wie das entschädigung willenspotential.es hätten z.b. kläger der hinterbliebenen der sahelzone oderder sichmehrenden und verstärkt auftretenden sturmfluten,überschwemmungen usw. melden können,z.b. die in flussregionen deren
    versicherungsbeiträge derartig steigen,dass viele versicherungen sie gar nicht mehr aufnehmen wollen. die münchner rückversicherung hatte sich dazu schomn geäußert.diese sachverhalte wären in der summe nicht mehr versicherbar…..aber privatkapitalistisch zugelassen trotz grundgesetz und menschenrechte..
    ja und die rentenkassen werden auch erleichtert weil der psychoterror der privatkapitalistischen geduldeten klimazerstörung nicht nur auf den geist u. die nerven ,sondern auch auf lungen herz und kreislauf gehen…so dass ein herzinfarkt oder ei schlaganfall das rentnerleben das ja von der politischen perfidie zukünftig erst mit 70 beginnen soll oder wohl noch perdifer erst mit 75 schneller beendet ist als man als sozialversicherte person kalkuliert hatte.das ist eine form von existenzieller altersdiskriminierung mit todesfolge..massenpsychologisch angesetzter totschlag von kranken und älteren menschen..nimmt man die zu erwartenden kimarelevanten krankheiten und epidemien hinzu..wird es zu einer erheblichen verrohung der gesellschaft komen ,die massensterben von prekären menschenen durch klimazerstörung billigend in kauf nehmen und nach dem nützlichkeitsprinzip beurteilen. mit anderen woerten ein ökofaschismus.. trabbt da gerade durch die
    menschenrechtsdemokratien und die justiz…schweigt stille sich aus. kein budesstaatsanwalt der die täter verfolgt..eher die letzten demonstrationsfähigen
    klimamenschenrechtsverantwortlungsethischen idealist*innen.
    eine allgemeine rechtlosigkeit gepaart mit politökonomischer willkür und machtergreifung.versteckt noch und verharmlost als gültige politik..aber wenn wir schauen,das der cducsukanzler die menschenrechte herabwürdigt in dem er behauptet,di regenbogenfahne könne nicht auf das bundestagsgebäude,man sei schliesslich nicht im zirkus,bedeutetdas ,dass er all diejenigen die um gesellschaftliche anerkennung und antidiskrimineung kämpfen ob ihrer genetischen oder nicht genetischen sexuellen selbsbestimmung und persönlichen lebensweise..das diese menschen vorhührungspersonen eines exotischen zirkusvaritees sein mögen..etwa so wie man zu kolonialzeiten indigene menschen aller weltregionen auszustellen pflegte.tja und das trotz gg-art. 1 u. 2 .erstaunlich juristischs und pparteipolitischrsw personal sollten zumindest die grundund menschenrechte kennen und pflegen .
    galt doch der regenbogen als ort des friedens und der sorglosen heimstätte..die regenbogenbrücke war zumindest in den nordischen götterwelten eine brücke zu einer deratigen region an dsssen ende der wächter der regenbrücke namens heimdal
    stand. nun hält dr cducsukanzler das für obsolet und klamauk.als wäre er affenzoobesitzer.oder huminidenvositzender die den geist der menschenrechte nicht hinreichend zutragen in der lage u.o. willens sind.das misstrauen ist auch anderweitig gerechtfertigt…die reökologisierung wurde gerade von dieser geistigkeit aufgehalten und reduziert.eine ökologisierung die überlebensnotwendig ,auchi m geistig psychischen überleben ,ist, wird nur noch rudimentär gefahren ebenso eine menchenrechtsstaatlichkeit..von dr rechsstaatshintegehung zeugt ja bereits das vorgehen dieser leyen.die klimazerstörung wurde unterkohl u.merkel ja unbeachet weiter vorangetrieben..ebenso diesteuerverschwendungen..
    eine ethisch unhaltbare rechtzdsache ist die einstufung von tieren als sache also als nicht lebende subjekte bzw, objekte..die menschenfresserei ist wohl noch nicht besiegt..in den hirnen der menschenrechtsouveränitätsunterdrückenden herrschen wollenden …wunst ist keine kunst.und kunst kam jeh her von können.und dieherschaft des menschen über menschen ist ebenso menschenrechtssuspendierend…also der zustand in dem wir uns befinden.
    tja wo menschen so wenig realgültige rechte haben bzw. ihre rechte ncht rtealisiert werde,welche rdchte sollten da wölfe noch haben können.und so eben geht die herrschaftsaffizierte politische klasse mit den geistigen rechtssachverhalten um.
    wie ein stall voller lausiger primaten .unfähig den geistdr menschenrechte erkenend zu tragen ..auf dauer nicht zureichend vertrauenswert.wobei diese korruption,wie wir feststellen konnten auch andere parteien der politischen klasse infiziert hat.
    die die bestimen wann was wo zu welchem preis produziert wird,die meinen ihr e investitionen haben die produktionsmittel erst möglich gemacht,hatenschon immer unterdrückt ,wer die finanzierungswerte wirklich erwirtschaftet hat. nicht die spekulativen börsenyuppies..soden die arbeiterinden betrieben und die der regresslosen opfer..deren gesundheit und lebenserwartung wieder sinkt.ebenso wie ihe kaufkraft.trotz grundgesetz und menschenrechte…dürfen sie froh sein innerhalb von 3 monaten einen facharzttermin für sich zu beanspruchen..trotz klimazertörung umweltvergiftungen und prvatkapitalistische lebens und arbeitsbedingungen.und deratig auisgerichteste parlamentarisches grundrechtlichkeiten….die der menschenrechtspriorität die basis der wirksamkeit entzieht.
    mal von diesem wachturm betrachtet…..die klimazerstörung per co2 certifikate ist trotz dieser ….menschenrechtswidrig und der staat beteiligt sich daran.staat wie der junggrüne covorsitzende vorbereitetend erwähnt die se betriebe u sozialisieren ,diesich weigern hineichnd klimaneutral menschnrechtsintern zu wirtschaften.
    zu teuer vermeintdie kruppgsellshaft…von thyssen..man hatte zwar versucht..klimaneutral stahl zu produziren abereben nicht rentabel genug.
    tja aus der nicht vorhandenen menschenrechtsinternen klimaneutalität ergibt sichallein schon eine verfassungsrechtliche schliessung derartiger etriebe.zwingend notwendig sogar.eineübernahme wäre da wieder mit der wirtschaftlichkeit der produktion konfrontiert.ob demnächst wölfe ihr revier in diesen stillgelegten kohlestahlrevieren ihre haben werden..es wird dort dann weniger ratten geben..und epidemisch leidende kaninchen.der humnidische affenzoo wird evtl dann zu seiner haftungsseite der verantworung gezogen werden..ode weierhin den menschenrechtssouverän anteilig unterdrücken.umd weitrhin eigene rechskonstrucktionen gegen die bestehenden ersetzen.rechts ist nicht extrem aber menschenrechtswidrig ist es trotzdem.da kann eine regenbogenfahne nur vrschleiernde tarnung sein.rechts ist immer antiökologisch..freiheitsreduzierensd autoritärstaatlich. daher grundrechtswidrig.

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