Wolfsverordnungsirrsinn in Bayern

Kürzlich scheiterte die Bayerische Wolfsverordnung vor Gericht wegen Formfehlern. Nun legt das Bayerische Umweltministerium die gleiche Verordnung den Verbänden vor. Sie wird mit ziemlicher Sicherheit wieder vor Gericht scheitern. Die Kosten dafür müssen wieder die Steuerzahler tragen. Was soll das?

Darüber, dass die Bayerische Wolfsverordnung nichts als heiße Luft enthielt, berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/27/klage-koennte-soeder-populismus-schnell-den-garaus-machen/

Am 16. Juli landete die Verordnung tatsächlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Die Verordnung scheiterte auch daran, dass die Verbände überhaupt nicht angehört worden waren. Geklagt hatten der BUND sowie die Einmann-NGO Wildfleck, deren Klage allerdings abgewiesen worden war.

Beispielbild Wolfswelpen.

 

Die kleine Orga Wildfleck hatte sich klare Aussagen zu den Anerkennungsvoraussetzungen für Klagen von nicht anerkannten Verbänden erhofft. Die Aarhus-Konvention sei immer noch nicht umgesetzt und würde auch von den Gerichten blockiert. Der VGH scheue eine Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Aarhus-Übereinkommens.  Natur und Umwelt könnten nur durch eine breite Aktivierung der Zivilgesellschaft geschützt werden. Das deutsche Verbandwesen hätte ausgedient. Aarhus erwähne nicht nur Vereinigungen, sondern Organisationen und Gruppen. Also auch Internetgruppen und die Wildfleck-Einpersonengesellschaft. Hätte Wildfleck Erfolg gehabt, wäre damit auch ein erster Schritt für nicht anerkannte Verbände zu Gerichten offen. Auch für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wäre dies ein enormer Vorteil.
Seit dem 1. Mai 2023 galt in Bayern die neue Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen erleichtern soll. Sie wurde aber nie angewandt. In Bayern gibt es aktuell in zehn Regionen standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es laut dem Landesamt für Umwelt nur wenige Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: So gibt es bis dato seit Juni sechs durch Wolfsrisse gestorbene Ziegen und Schafe, sowie zehn weitere Verdachtsfälle an Schafen und Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld im Territorium von Frigga und Griso. 
Wir sind sicher: Hier soll die nächste Abschussverfügung auf Basis der neuen Wolfsverordnung kreiert werden. Allerdings ist schon gar nicht von einem ernsthaften Schaden auszugehen.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/
Eine Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichen Gründen kann laut Europäischen Gerichtshof nur erteilt werden, wenn sich die Wolfspopulation auf lokaler und nationaler Ebene in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Dies ist in Bayern und auch in Deutschland nicht der Fall.
Dieser Banner vom Bayerischen Bauernverband steht im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Warum also dieser neue Vorstoß einer neuen Wolfsverordnung, wenn selbst die alte Wolfsverordnung nie zum Einsatz kam? Unserer Meinung nach dient dies nur dazu, die Bauern und Weidetierhalter weiter gegen Wölfe aufzubringen und ihren den Bären aufzubinden, etwas für sie zu tun. Denn Hass auf einen Beutegreifer, der rein gar nichts für die immer schwerer werdende Überlebenssituation von Kleinbetrieben kann, lenkt hervorragend davon ab, sich mit den tatsächlichen Verursachern der Probleme in der Landwirtschaft zu befassen. Auch der Bauernverband macht kräftig mit bei dem Schüren von Hass und Angst gegen Wölfe. So sind zum Beispiel extra Banner erstellt worden.  Der Verband übt auch massiven Druck auf Behörden aus. Tragen müssen das ganze Theater weiter die Steuerzahler.
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