Reine Showveranstaltung: Öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 zur geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (und Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) war im Kern eine reine Showveranstaltung – eine Formsache, um den Anschein von Beteiligung und Sachlichkeit zu wahren. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht steht als beschlossene Sache fest: Die schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) verfügt über die notwendigen Mehrheiten im Bundestag und der Weg wurde bereits parteiübergreifend geebnet.

Besonders aufschlussreich war die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken: Alle 16 Bundesländer – einschließlich der mit Grünen Umweltministern regierten Länder wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg – stimmten einstimmig für schärfere Abschussregelungen und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Kein Grüner Minister legte Widerspruch ein. Dieser breite Konsens von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken zeigt: Der politische Druck aus Landwirtschaft und Jagdlobby überwiegt klar evidenzbasierten Naturschutz. Die Anhörung diente lediglich der Legitimation einer bereits getroffenen Entscheidung – ein Theaterspiel, bei dem die meisten Beteiligten ihre bekannten Rollen spielten, im vollen Wissen, dass die Mehrheiten das Gesetz durchdrücken werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Anhörung als Alibi-Veranstaltung

Während der Gesetzentwurf bereits im Koalitionsvertrag verankert ist und nach der ersten Lesung im Januar 2026 zügig weiterverfolgt wird, lud der Ausschuss Sachverständige ein – doch die Debatte änderte nichts an der Grundrichtung. In den kommenden Wochen werden die 2. und 3. Lesung im Plenum eingebracht, gefolgt vom Bundesrat. Ziel: Das Gesetz soll noch vor der Weidesaison 2026/27 in Kraft treten. Expertenkritik – etwa vor Fehlanreizen, Vollzugsproblemen oder EU-Rechtsverstößen – wurde zwar protokolliert, hat aber keine echte Chance, den Entwurf grundlegend zu stoppen. Es handelt sich um eine parlamentarische Pflichtübung, die den strengen Schutzstatus des Wolfs (BNatSchG und EU-FFH-Richtlinie) opfert, ohne dass eine echte Notwendigkeit besteht.

Die Experten: Weisungsgebundenheit und vorhersehbare Positionen

Die geladenen Sachverständigen lieferten größtenteils erwartbare Beiträge – genau das, was sie in früheren Debatten und Stellungnahmen immer vertreten haben. Besonders auffällig war Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung: Als Gründerin und Leiterin eines privaten Instituts, das hauptsächlich im Auftrag staatlicher Behörden arbeitet (z. B. LfULG Sachsen, BfN, DBBW), ist sie faktisch weisungsgebunden. Das Institut erhält seine Aufträge von Landes- und Bundesbehörden und muss deren Vorgaben, Methoden und Berichtspflichten einhalten. In Konfliktsituationen (z. B. bei Entnahmen) kann es sich kaum gegen behördliche Entscheidungen stellen, ohne Aufträge zu riskieren. Trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Warnungen vor genereller Bejagung (die sie als unwirksam und potenziell kontraproduktiv sieht) bleibt ihre Position damit nicht vollständig unabhängig. Reinhardt betonte in einigen Aspekten, dass der Wolf einen guten Erhaltungszustand erreicht habe, was zielgerichtetes Management (inklusive selektiver Entnahmen bei echten Problemtieren) erlaube – aber nur evidenzbasiert, unter strikter Einhaltung des EU-Rechts und ohne pauschale Jagd oder „Abschuss frei“. Diese Haltung unterscheidet sie von reinen Wolfschutzpositionen.
Die einzig wirklich ernst zu nehmende, unabhängige und scharfe Kritik kam von Christina Patt, Vorständin der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Sie nannte die Aufnahme ins Jagdrecht einen „fundamentalen Vorgang, der weit über den Wolf hinausgeht“: Das subjektive Nutzungsrecht des Jagdrechts ersetzt den strengen öffentlich-rechtlichen Schutz des Naturschutzrechts, schafft die Einzelfallprüfung ab und ermöglicht Abschüsse durch Privatpersonen (Jäger) statt durch Behörden oder Gerichte. Damit wird das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) ausgehebelt – ein unverhältnismäßiger Eingriff ohne ausreichende Begründung. Patt argumentierte juristisch fundiert gegen die Herabstufung und warnte vor einer De-facto-Entzauberung des Wolfs. Ihre Stellungnahme (verfügbar auf bundestag.de und djgt.de) ist die klarste und konsequenteste Kritik in der Anhörung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Abschüsse bringen nichts – sie verschärfen Probleme und sind teurer als Herdenschutz

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jegliche Wolfsabschüsse ab – sie sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kontraproduktiv. Studien aus Europa und den USA zeigen: Das Töten von Wölfen stört Rudelstrukturen, fördert wandernde Jungtiere und führt zu mehr statt weniger Nutztierrissen. In Deutschland verursachen Wölfe weniger als ein 0,1 Prozent der jährlichen Nutztierverluste – Risse gehen fast immer auf unzureichenden Herdenschutz zurück (fehlende Zäune, Herdenschutzhunde, Einstallung). Zudem trifft es in der Praxis nie den „richtigen“ Wolf: Viele Entnahmen basieren auf Annahmen, Fehldiagnosen oder politischem Druck (siehe Fälle wie Grindi, GW2672m im Nordschwarzwald). Die Lösung liegt in Prävention und Koexistenz: In Ländern wie Spanien reduzieren geförderte Herdenschutzmaßnahmen Risse dramatisch – ohne einen einzigen Abschuss.
Diese Gesetzesänderung ignoriert wissenschaftliche Fakten, juristische Warnungen und EU-Recht zugunsten einer Politik, die von bestimmten Interessengruppen gesteuert wird – und das so wirkungsvoll, dass alle relevanten Parteien mitmachen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben über Jahre massiven Druck ausgeübt: dramatische Kampagnen, direkte Einflussnahme auf Ministerien, Textvorschläge für Gesetze und sogar das „Reinschmuggeln“ entscheidender Paragraphen im Ausschuss. Was als Schutz für Weidetierhalter verkauft wird, dient in Wahrheit der Vermeidung teurer Prävention, der Sicherung von Subventionen für extensive Landwirtschaft und der Erweiterung jagdlicher Möglichkeiten – auf Kosten der Natur.

Die Kosten für eine systematische Wolfsjagd (Abschuss, Monitoring, Verwaltung, Personal) sind in der Regel deutlich höher als für einen effektiven Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) – und das sowohl pro Wolf als auch insgesamt für den Steuerzahler. Das ergibt sich aus offiziellen Zahlen, Berichten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und Studien aus Deutschland und Nachbarländern (Stand 2024/2025/2026).Aktuelle Zahlen in Deutschland (2024, DBBW-Bericht)

  • Herdenschutzförderung: ca. 23,4 Millionen Euro bundesweit (Investitionen in Zäune, Hunde, mobile Ställe etc.).
  • Ausgleich für Risse (Entschädigung für gerissene Tiere): nur ca. 780.000 Euro.
  • Gesamtkosten für Wolf-Management (inkl. Monitoring, Beratung, Verwaltung): deutlich höher als reine Rissentschädigung, aber der Großteil fließt in Prävention/Herdenschutz.
  • Risse verursachen <0,1 % der Nutztierverluste – die Prävention kostet pro Jahr ca. 30-mal so viel wie der Schadensausgleich, schützt aber langfristig und nachhaltig.

Kosten pro Abschuss / Entnahme (Beispiele aus Praxis)

  • Ein einzelner Wolfs-Abschuss kann tausende bis zehntausende Euro kosten:
    • Baden-Württemberg: Der geplanter Abschuss im Schwarzwald von Grini kostet pro Tag tausende Euro (Personal, Beamte, Fallen, Helikopter, DNA-Analysen, Gerichtsverfahren etc.). Gesamtkosten für einen Abschuss: oft 20.000–50.000 Euro oder mehr (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung).
    • Andere Fälle: Bis zu 83.000 Euro für einen geplanten Abschuss bei nur wenigen tausend Euro Schaden (ältere Beispiele aus Niedersachsen/Schweiz).
    • Schweiz (vergleichbar): Ein Abschuss kostet ca. 35.000 Franken (~36.000 Euro), bei Entschädigungen von nur 170.000 Franken pro Region/Jahr.
  • Bei einer Quotenjagd oder breiteren Bejagung (wie in Brandenburg diskutiert: bis 330 Wölfe/Jahr) würden die Kosten explodieren: Fachgruppen, Jägerpauschalen, Monitoring, Rechtsstreitigkeiten, EU-Prüfungen – Schätzungen gehen von Millionen zusätzlich pro Jahr aus, ohne dass Risse nachhaltig sinken (Studien zeigen: Rudelstörung kann sogar mehr Konflikte erzeugen).

Kosten für Herdenschutz (pro Tier/Fläche)

  • Pro Schaf/Ziege: Förderungen von 30–50 Euro/Jahr (z. B. Niedersachsen: 40–50 €/Tier; andere Länder ähnlich).
  • Pro Hektar: Oft 66–101 Euro (je nach Tierart, z. B. GAP-Förderung oder Länderprogramme).
  • Herdenschutzhund: Anschaffung/Ausbildung 3.000–5.000 Euro (einmalig), Unterhalt 1.000–2.500 Euro/Jahr – gefördert bis 100 % in vielen Ländern (Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg etc.).
  • Langfristig: Herdenschutz amortisiert sich, weil er Risse präventiv minimiert (in Italien/Spanien: Risse unter 1 % ohne Abschüsse). Abschüsse hingegen sind einmalig und wiederkehrend (neue Problemwölfe entstehen durch Rudelstörung).

Fazit: Herdenschutz ist günstiger und effektiver

  • Herdenschutz kostet den Steuerzahler pro Jahr bundesweit ca. 23–25 Mio. Euro – und das schützt Tausende Betriebe nachhaltig, reduziert Risse dauerhaft und entspricht EU-Recht (FFH-Richtlinie fordert Prävention vor Entnahme).
  • Wolfsjagden/Abschüsse sind teurer pro Fall (oft 10–50× höher als ein Riss-Schaden) und skalieren bei breiter Jagd explosionsartig – ohne Beleg für nachhaltige Reduzierung von Konflikten (viele Studien: Abschüsse helfen kurzfristig nicht, können sogar kontraproduktiv sein).
  • Viele Naturschutzverbände und Experten betonen: Investitionen in Herdenschutz sind kosteneffizienter und tierschutzgerechter. Die Politik priorisiert oft Abschüsse aus Lobby-Gründen (DBV, DJV), obwohl die Zahlen klar für Prävention sprechen.
Der Fahrplan sieht vor, dass nach der Anhörung eine Beschlussempfehlung erarbeitet wird, dann kommen die 2. und 3. Lesung im Plenum, bevor es in den Bundesrat geht.

Zu glauben, die nächste Bundestagswahl würde grundlegend etwas ändern, ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Solange diese Lobby-Netzwerke die Politik dominieren und emotionale Narrative über Fakten stellen, bleiben Wolf und alle anderen Wildtiere das Opfer eines Systems, das Natur als Gewinnressource für Konzerne sieht.  

 

Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/Landwirtschaft

 

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Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Ein Schlag gegen den Naturschutz – und wie Brandenburg vorprescht

Die jüngste Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMLEH) vom 7. November 2025 markiert einen dunklen Tag für den Wolfsschutz in Deutschland. Unter dem Vorwand eines „umfassenden Pakets zum Schutz von Weidetieren“ wird der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen – eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufs Schärfste verurteilen. Jeder Abschuss eines Wolfs ist für uns inakzeptabel, unabhängig von politischen Begründungen oder bürokratischen Tricks. Diese Regelung öffnet die Schleusen für eine flächendeckende Jagd auf unsere Wölfe, ignoriert wissenschaftliche Fakten und setzt den mühsam erkämpften Bestand aufs Spiel. Gleichzeitig verkörpert der aktuelle Beschluss des Umweltausschusses in Brandenburg vom 5. November genau diese fatale Eskalation: Der Wolf wird dort als „jagdbares Wild“ ins Landesjagdgesetz aufgenommen, was zu einer Hetzjagd auf „Problemwölfe“ einlädt. Wir fordern: Keine Kompromisse mit der Tötung – nur Prävention und Akzeptanz schaffen friedliches Zusammenleben.

Die Bundes-PM: Ein Blankoscheck für Abschüsse

Die Einigung zwischen BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und BMUV (Bundesumweltministerium) klingt auf den ersten Blick ausgewogen: Der Wolf soll in Regionen mit „hoher Dichte“ und „günstigem Erhaltungszustand“ einem „regionalen Bestandsmanagement“ unterworfen werden, Entnahmen bei Rissen seien „rechtssicher“ möglich und präventive Abschüsse in sensiblen Gebieten wie Alpen oder Deichen sollten Schäden vermeiden. Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, spricht von „Rechtssicherheit für Tierhalter“, während Bundesumweltminister Carsten Schneider betont: „Der Wolf darf bleiben – es geht um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Doch hinter dieser Rhetorik verbirgt sich eine gefährliche Agenda. Die Aufnahme ins BJagdG macht den Wolf zu einem „Wild“ wie Reh oder Fuchs – jagdbar auf Abruf. Präventive Entnahmen ohne Rissnachweis? Das ist nichts anderes als Jagd auf Verdacht. Und wer definiert „hohe Dichte“ oder „nicht zumutbaren Herdenschutz“? Die Länder, Jägerverbände und Landwirte – ohne echte Beteiligung von Naturschützern. Die angekündigte Stärkung des Herdenschutzes (Zäune, Hütehunde) bleibt vage: Eine „Prüfung“ der Finanzierung über die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur) ist kein Versprechen, sondern ein Aufschub. Studien zeigen: Bis zu 80 Prozent der Risse sind vermeidbar, wenn Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Stattdessen wird hier Abschuss als „Lösung“ gefeiert, was den Wolf weiter stigmatisiert und illegale Tötungen begünstigt.
Beispielfoto Wolf, © Brigitte Sommer
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jeden Abschuss ab. Der Wolf ist kein Schädling, sondern eine Schlüsselart für unsere Ökosysteme. Seine Rückkehr nach Jahrzehnten der Verfolgung ist ein Erfolg des Naturschutzes, kein Problem. Die PM ignoriert, dass bundesweit 2024 „nur“ 4.300 Nutztierrisse registriert wurden – bei über 1.600 Wölfen in 209 Rudeln eine äußerst geringe Anzahl, bedenkt man dass viele Risse durch mangelnde Prävention entstehen, nicht durch „Überpopulation“, die bei Beutegreifern wie Wölfen gar nicht vorkommen kann, da sich ihre Population selbst reguliert.

Brandenburgs Umweltausschuss: Der Vorreiter der Eskalation

Diese Regelung bedroht nicht nur den Bestand, sondern auch die Biodiversität und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung. Kaum ist die Bundes-PM erschienen, prescht Brandenburg voran – und verkörpert das Schlimmste an dieser Politik. Am 5. November 2025 beschloss der Umweltausschuss des Landtags einstimmig, den Wolf als „jagdbares Wild“ ins Brandenburgische Jagdgesetz aufzunehmen. Das bedeutet: „Problemwölfe“ sollen künftig ohne langes bürokratisches Prozedere abgeschossen werden können, sobald ein Riss gemeldet wird. Ohne DNA-Prüfung. Der Beschluss folgt einem Antrag der CDU-Fraktion und knüpft nahtlos an die Bundesinitiative an: Im Dezember soll das Kabinett einen „Wolfsjagd-Plan“ beschließen, im ersten Quartal 2026 soll der Landtagsbeschluss folgen.
Brandenburg, mit einem der höchsten Wolfsdichten (ca. 68 Territorien 2023/24), die sich auf eine riesige Fläche verteilen – wird so zum Testfeld für bundesweite Abschussorgien. Der Landesjagdverband (LJVB) fordert bereits feste Quoten und Drückjagden – Forderungen, die im Beschluss zwar nicht explizit stehen, aber durch die Tür hereinkommen. Umweltstaatssekretär Gregor Beyer (FDP) hatte schon im August 2025 eine Quotenjagd angekündigt. Das ist keine „Verbesserung des Managements“, sondern eine Hetzjagd. Beyer wurde zwar gefeuert, doch Mittelstädt gab dem Kind einfach einen anderen Namen. Ein Abschuss von bis zu 330 Wölfen würde die Population (max. 500 Tiere) mehr als halbieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen: Dieser Beschluss verstößt gegen die FFH-Richtlinie und öffnet die Flut für illegale Tötungen, wie sie in Brandenburg und in anderen Bundesländer an der Tagesordnung sind.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Realistische Einschätzung der EU-Klagen gegen die Herabstufung des Wolfsschutzes

Die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind ein kritischer Hoffnungsträger, aber ihre Erfolgsaussichten sind realistisch betrachtet moderat (ca. 30–50 % Chance auf Teilerfolg). Selbst bei einem positiven Urteil droht in der Zwischenzeit eine massive Eskalation von Abschüssen. Wir lehnen jeden Abschuss ab und sehen in den Klagen keinen Ersatz für unmittelbares Handeln vor Ort.

Aus Sicht von Wolfsschützern und Juristen (basierend auf vergleichbaren EuGH-Fällen, wie dem Bärenabschuss in Rumänien, C-529/19, 2021) schätzen wir die Chancen realistisch auf 30–50 % für einen Teilerfolg – also Aufhebung der Herabstufung oder strenge Einschränkungen (z. B. obligatorische DNA-Tests, Quotenlimits). Warum?

  • Stärken:
    • Starke wissenschaftliche Untermauerung: Die Kläger haben Zugang zu EU-finanzierten Studien, die die Herabstufung kritisieren und Unterstützung von LCIE/IUCN (700+ Wissenschaftler).
    • Der EuGH priorisiert oft Umweltschutz (Art. 191 AEUV) und hat in 40 % der FFH-Klagen seit 2020 zugunsten von NGOs entschieden.
    • Verfahrensmängel: Die Eile der Kommission (Ignoranz der Frist) und mangelnde NGO-Beteiligung sind klare Verstöße – ähnlich wie im EuGH-Urteil C-674/21 (2023, Bärenjagd).
  • Schwächen:
    • Politische Mehrheit: Die EU-Kommission und der Rat (inkl. Deutschland) haben die Herabstufung mit Mehrheit (Spanien/Irland dagegen) durchgedrückt – der EuGH respektiert oft politische Entscheidungen, solange keine groben Fehler vorliegen (Erfolgsquote bei reinen Verfahrensklagen: ~25 %).
    • Wissenschaftliche Debatte: Die Kommission beruft sich auf „günstigen Erhaltungszustand“ (20.300 Wölfe EU-weit, 2023) – trotz Kritik, was die Klage erschwert.
    • Zeitfaktor: EuGH-Verfahren dauern 12–24 Monate (mündliche Verhandlung ab Frühjahr 2026 möglich); bis dahin gelten nationale Umsetzungen (z. B. Bundes-PM, Brandenburg).
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Aufruf zum Handeln: Kein Abschuss, sondern Prävention!

Die Verbindung zwischen Bundes-PM und Brandenburgs Beschluss zeigt: Die Jägerlobby diktiert die Agenda. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss ab – und setzen auf echte Lösungen: Ausbau des Herdenschutzes, unabhängiges Monitoring und Aufklärung. Die Klagen von Green Impact & Co und auch von deutschen Verbänden sind richtig und wichtig – doch man darf sich nicht allein darauf verlassen. Selbst bei Erfolg könnten bis zum Urteil so viele Wölfe getötet worden sein, dass der Schaden irreparabel ist. Wichtig ist aktive Arbeit von Wolfsschützern direkt vor Ort – wie wir es mit unserem internen Wolfsmonitoring machen. Auch die Jäger in Brandenburg und bundesweit sind ins offizielle Wolfsmonitoring eingebunden. Sie wollen die Wölfe schießen und überwachen gleichzeitig ihren Bestand. Wer nun noch Daten an dieses Monitoring liefert, macht sich schuldig.

 

Quellen:

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/109-wolf-bundesjagdgesetz.html?fbclid=IwY2xjawN74vJleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGcNEEf-flgWrYjj-M_1DqBNrBWVpcJPTQEJwqu9NWRtfm6OuFGaXwboSNuk_aem_ViMPsecgC1z2lbdCJ6w9OA

https://www.landtag.brandenburg.de/de/46241?fbclid=IwY2xjawN76JZleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeMZkTOAi87_xabpyHFJbb8S_wewM7ECRTW4sEkI35rGOwgtVw06jxXlHsd0w_aem_Fq_i4QdntnmiXej5iTb7xw

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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