Die Schweizer Lobby massakriert erneut Wolfswelpen und ihre Familien und alle schauen zu?

In den Schweizer Kantonen Wallis und Graubünden wird ab heute weiter ein brutales Massaker an Wölfen und ihren Welpen verübt. Im Wallis hat Staatsrat Christoph Darbellay die Ausrottung ganzer Wolfsrudel – „Simplon“ und „Chablais“ – sowie den Abschuss von zwei Dritteln der Wolfswelpen in den Rudeln Réchy, Nendaz und Posette-Trient angeordnet. In Graubünden sind bis zu zwei Drittel der Wolfswelpen mehrerer Rudel sowie das gesamte Vorab-Rudel zum Abschuss freigegeben. Diese Maßnahmen werden mit Nutztierrissen begründet – 41 Schafe im Wallis und vereinzelte Schäden in Graubünden –, die auf ungeschützten Alpen ohne ausreichende Herdenschutzmaßnahmen stattfanden. Die gezielte Tötung von Wolfswelpen, dem unschuldigen Nachwuchs, ist ein besonders schockierender Angriff auf die Zukunft des Wolfs. Dies ist ein Skandal, der offen die kaltblütige Durchsetzung von Lobby- und Konzerninteressen offenbart.

Einfluss jagender Politiker

Politiker mit Jagdhintergrund verschärfen den Konflikt. Im Wallis treibt Christoph Darbellay, der enge Verbindungen zur Jägerschaft hat, die Abschusspläne voran. In Graubünden unterstützt die SVP, deren Mitglieder oft Jäger sind, aggressive Abschussforderungen, während Regierungsrätin Carmelia Maissen (Mitte) die Einbindung von Jägern fördert. Politiker wie der Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder oder der Bündner Stefan Engler haben wiederholt versucht, den Wolfsschutz zu lockern, etwa durch Anträge zur Änderung des Jagdgesetzes. 
Ki-Generiertes Beispielfoto.
Die Schweizer Jagdverordnung von 2023, gestützt durch Bundesrat Albert Rösti, erleichtert präventive Abschüsse, indem sie ungeschützte Weiden als „nicht schützbar“ einstuft. Statt in Herdenschutzhunde oder Zäune zu investieren, wird der Wolf – und insbesondere seine Welpen – verfolgt. Der Abschuss des Rudels Posette-Trient im Wallis verstößt vermutlich gegen die Berner Konvention, die eine Abstimmung mit Italien vorschreibt. In Graubünden empört der Abschuss von Wolfswelpen im Schweizer Nationalpark, einem geschützten Lebensraum. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt Abschussgesuche oft ohne gründliche Prüfung, was den Einfluss der Jagdlobby und Konzerne widerspiegelt. Studien zeigen, dass Herdenschutz wirkt: In Graubünden sanken Nutztierrisse 2024 um 15 %, im Wallis um 40 % im Vergleich zu 2022.

Haltung von CHWolf, Gruppe Wolf Schweiz, WWF und Pro Natura:

  • CHWolf: Diese Organisation lehnt präventive Abschüsse ab und akzeptiert Regulierungen nur in extremen Ausnahmefällen, wenn Schäden nachweislich durch ein Individuum verursacht werden und Herdenschutz nicht ausreicht. CHWolf hat Beschwerden gegen die Abschüsse in Wallis (z. B. Nanz-Rudel) und Graubünden (z. B. Vorab-Rudel) eingereicht, kritisiert die Jagdverordnung 2023 als rechtswidrig und setzt auf praktische Herdenschutzprojekte wie Schutzhunde. Sie verurteilt die Tötung von Wolfswelpen als besonders unverhältnismäßig.
  • Gruppe Wolf Schweiz (GWS): GWS akzeptiert eine strenge Regulierung nur bei erheblichen Schäden und nach Ausschöpfung von Herdenschutzmaßnahmen. Sie war 2020 am Referendum gegen das Jagdgesetz beteiligt und verzichtete 2022 allerdings auf ein Referendum, da sie Bedingungen als akzeptabel einordnete. GWS lehnt die Abschüsse in Wallis und Graubünden (z. B. Calanda-Rudel) ab, hat Beschwerden eingereicht und kritisiert die Jagdverordnung 2023 als unverhältnismäßig, insbesondere die gezielte Tötung von Wolfswelpen.
  • WWF Schweiz und Pro Natura: Beide akzeptieren eine strenge Regulierung unter den Bedingungen der Berner Konvention (Schadenbezug, Herdenschutz, keine Bestandsgefährdung). Sie haben das Jagdgesetz 2020 abgelehnt, 2022 allerdings auf ein Referendum verzichtet, kritisieren aber die Jagdverordnung 2023 und die Abschüsse in Wallis und Graubünden, insbesondere die Tötung von Wolfswelpen. Sie haben Beschwerden eingereicht und fordern eine Korrektur der Verordnung sowie flächendeckenden Herdenschutz.

Kritik von Wolfsschutz-Deutschland e.V:

Wir von Wolfsschutz-Deutschland. e.V. kritisieren die Zustimmung von WWF-Schweiz, GWS und ProNatura zur Zustimmung zu einer Regulierung scharf. Wir sind der Meinung, dass dieser Verzicht  auf ein Referendum die Tür für die aktuelle Eskalation der Abschüsse geöffnet hat, insbesondere für das grausame Abschlachten von Wolfswelpen, von denen sowieso nur höchstens 30 Prozent das Erwachsenenalter erreichen. Nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ hätte eine entschiedenere Ablehnung dieses Massaker möglicherweise verhindern können, zumal es gegen den Willen des Schweizer Stimmvolkes stattfindet.  In Deutschland widersprechen wir daher jedem Wolfsabschuss, weil Wolfsabschüsse, und dies ist mittlerweile mehrfach wissenschaftlich bewiesen, überhaupt keinen Sinn machen. Wir stehen in Solidarität mit CHWolf, Komitee gegen Wolfsabschüsse, Defend theWolf, Hunt Watch, Wolf Facts und anderen Schweizer Wolfsfreunden, die die aktuellen Abschüsse ablehnen und gegen die Jagdverordnung kämpfen. Gemeinsam rufen wir Wolfsfreunde in den Nachbarländern auf, die Schweizer Wolfsfreunde auch aktiv vor Ort zu unterstützen, um diese Massaker zu stoppen, denn wegen des Wolfsmassakers können auch keine Nachkommen dieser Rudel mehr in den die Nachbarländer einwandern und dort für genetischen Austausch sorgen. Zudem befürchten wir, dass eine derart grausame Abschusspolitik zur allgemeinen Verrohung der Gesellschaft beiträgt, indem sie Empathie für Tiere untergräbt und Gewalt gegen wehrlose Lebewesen wie Wolfswelpen normalisiert. Diese Politik sendet ein verheerendes Signal, das die Wertschätzung für die Natur und ihre Geschöpfe gefährdet und sich auch letztendlich auf den Umgang von Menschen untereinander negativ auswirkt, wie die allgemeine Kriegstreiberei der Lobbyisten deutlich macht.

Am 27. September findet eine Demonstration in Bern statt, organisiert vom Komitee gegen Wolfsabschüsse, gegen das Wolfsmassaker: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/20/zeit-klare-kante-zu-zeigen-pro-wolf-demos-im-september-in-deutschland-und-der-schweiz/

Wolfsfamilien und ihre Welpen gehören in die Alpen nicht in die Trophäensammlung von Jägern

Quellen:
Walliser Bote, SRF.ch, Watson.ch, Kora.ch, WWF.ch, Bauernzeitung.ch, Tagesanzeiger.ch, Swissinfo.ch, CHWolf.org, gruppe-wolf.ch, wildbeimwild.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/
Deckblatt Wolfskalender 2026

Wolfsschutz-Deutschland e. V. solidarisiert sich mit „Defend the Wolf“ und unterstützt die Mobilisierung für die Wolfszone Jura Vaudois

Die Lage ist alarmierend: In der Schweiz planen die Behörden, M351, den Vaterwolf des Mont Tendre-Rudels, der im Winter einen Schuss überlebt hat, sowie M121, das mögliche zukünftige Leittier des Suchet-Rudels, zu töten.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich der Kritik von „Defend the Wolf“ an den irreführenden Äußerungen des waadtländischen Staatsrats Vasilis Venizelos an und unterstützt die dringende Mobilisierung zum Schutz der Wölfe in der Wolfszone Jura Vaudois. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dazu auf, sich vor Ort aktiv für den Erhalt der Wölfe einzusetzen.

Beispielfoto, erstellt mit KI von Grok/X.

 

Wir unterstützen die von „Defend the Wolf“ in seiner Pressemitteilung aufgeführten Punkte und listen diese im Folgenden auf, um die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen:

  1. „Proaktive Regulierung“ als Täuschung: Der Begriff „proaktive Regulierung“ verschleiert gezielte Tötungen einer geschützten Art. Die Schüsse im vergangenen Winter waren keine Regulierung, sondern ein bewusster Akt der Zerstörung. Wir fordern eine klare Benennung: Ein Wolf ist kein Zielobjekt.
  2. Politisch fragwürdige Maßnahmen: Venizelos’ Eingeständnis, dass solche Aktionen künftig kaum durchführbar seien, zeigt deren mangelnde Legitimität. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Entscheidung, sondern um eine politische Imageberechnung.
  3. Ziel M351 als Vorwand: Die Behauptung, nur M351, das „problematische Zuchttier“, zu eliminieren, ignoriert die biologischen Folgen. Die Tötung eines Zuchttiers destabilisiert das gesamte Rudel sozial, territorial und verhaltensmäßig – eine Strategie, die einer teilweisen Ausrottung gleichkommt.
  4. Der Jura als Schießstand: Trotz gegenteiliger Beteuerungen wurde der Jura durch intransparente und brutale Verwaltungsmaßnahmen zum Jagdgebiet. Worte wie „Demut“ oder „Lebendigkeit“ können diese Realität nicht vertuschen.
  5. Fehlgeleitete Argumentation: Die Aussage, nicht alle Schafalmen seien „schützbar“, rechtfertigt Gewalt gegen Wölfe, anstatt ein überholtes Pastoralmodell zu überdenken. Wir fordern eine Politik der Koexistenz statt der Konfrontation.

Dringender Handlungsaufruf für die Wolfszone Jura Vaudois:


Die geplanten Tötungen von M351 und M121 sind nicht nur grausam, sondern auch kontraproduktiv. Solche Maßnahmen zerstören die sozialen Strukturen der Wolfsrudel, führen zu ihrer Zersplitterung, verstärken Angriffe auf Vieh und fördern die unkontrollierte Ausbreitung anderer Rudel. Dies ist eine absurde und zerstörerische Logik, die das ökologische Gleichgewicht gefährdet. Wir lehnen den brutalen Umgang mit Lebens ab und fordern, dass Angst und politischer Druck nicht länger das Schicksal einer geschützten Spezies bestimmen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht solidarisch an der Seite von „Defend the Wolf“ und dem „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ und unterstützt den Aufruf zur Mobilisierung. Wir fordern eine radikale Neuausrichtung der Wildtierpolitik, die den Wolf als unverzichtbaren Bestandteil unserer Ökosysteme anerkennt. Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige Koexistenz ein, die Mensch, Tier und Natur respektiert. Handelt jetzt mit uns – verteidigen wir die Wölfe, verteidigen wir die Natur!

Es wurde eine Petition eröffnet

Petitionstext: „Die Wölfe M121 und M351 wurden aufgrund “unangemessenen Verhaltens” willkürlich zum Abschuss freigegeben. Beide Abschüsse fallen in den Geltungsbereich der Kantone, bei M121 weil er als Einzelwolf eingestuft wurde, beim Wolf M351 weil er „aggressives Verhalten“ an den Tag lege, das potenziell gefährdend für Menschen sein könnte.

M351 ist Teil des Mont Tendre Rudels und potenzieller Vater der Jungtiere, die bald geboren werden. Bei M121 gibt es Grund zur Annahme, dass er ebenfalls Teil eines Rudels ist, was nicht mehr in den Bewilligungsbereich der Kantone fallen würde.

Beide Abschüsse fallen in die Paarungszeit – die willkürliche Abschussbewilligung gefährdet also nicht nur das Leben der beiden Wölfe, sondern auch das der Jungtiere ihrer Rudel, die bald auf die Welt kommen!

„Defend The Wolf“ und „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ fordern:

  • Die Kantone Waadt und Neuenburg dazu auf, die Abschussbefehle für beide Wölfe sofort zurückzuziehen.
  • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dazu auf, eine Untersuchung zur Erteilung der Abschussbewilligungen einzuleiten.“ Hier geht es zur Unterschrift:

 

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die vor Ort am Mont Tendre aktiv werden können, melden sich bitte hier beim Kommitee gegen Wolfsabschüsse: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

oder bei „Defend The Wolf“: https://www.facebook.com/defendthewolf

 

Schweiz wird von der Berner Konvention erneut gerügt

Das Präsidium der Berner Konvention in Straßburg bedauerte das Versäumnis des Bundesamts für Umwelt (BAFU), einen Bericht über die proaktive Wolfsregulierung vorzulegen und forderte den Bund erneut zur Erfüllung seiner Berichtspflicht auf. CHWOLF und Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ), die die Beschwerde eingereicht hatten, begrüßen die Sitzungsresultate, kritisieren jedoch die unkooperative Haltung des BAFU.

Das Präsidium betonte, dass trotz des geänderten Schutzstatus des Wolfs die Regeln der Berner Konvention gelten: Wolfsbestände müssen ökologischen und wissenschaftlichen Standards entsprechen, Nachtjagd und Zielgeräte sind verboten. Kritisiert wurde zudem der Abschuss eines Wolfsrudels im UNESCO-Biosphärenreservat, der ein 20-jähriges Forschungsprojekt im Schweizerischen Nationalpark zerstörte und eine Koexistenzstudie im Juramassiv stoppte. Susanne Clauss (ALLJ) unterstrich die Bedeutung der gestoppten Jurastudie für die Koexistenz von Nutztieren und Großraubtieren.
Weiterhin äußerte das Präsidium Besorgnis über Kürzungen bei Herdenschutzmaßnahmen und forderte den Bund auf, ausreichende Mittel für nicht-letale Methoden und die Förderung von Koexistenz bereitzustellen. Christina Steiner (CHWOLF) kritisierte insbesondere die Streichung von Mitteln für Herdenschutzhunde. Im Herbst erwartet das Präsidium neue Berichte und hofft auf die Mitwirkung des BAFU.
Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.

 

Quellen:

https://chwolf.org/news/der-bund-wird-von-der-berner-konvention-erneut-geruegt-05-2025?fbclid=IwY2xjawKb2ZFleHRuA2FlbQIxMQABHlnKtepgLHtaup3wnKMbORBom315uQnIrmM7EddxET55AXEU11gaEwKn1ghg_aem_Q-mCUg_39uWYdVgp3qnjHA

https://chwolf.org/medien/chwolf-medien-ecke/medienmitteilungen-2025/medienmitteilung-vom-20-05-2025

Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/