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Schlagwort: Deichpflege

20. Mai 202420. Mai 2024Allgemein

Strafanzeige wegen Tierquälerei: Schafe auf Deichen erleiden Qualen

Jeder Urlauber kennt das. Den ganzen Tag in der Sonne am Strand liegen ist nicht gesund und es führt neben Sonnenbränden auch zu Überhitzung. Während sich Menschen eigenverantwortlich in den Schatten zurückziehen können, haben Schafe an den Küsten diese Wahl nicht. Sie sind monatelang der prallen Sonne ausgesetzt, weil es dort keinen oder kaum Schatten gibt. Laut Tierschutzrichtlinie müssen Halter ihre Tiere nicht nur vor Witterungseinflüssen, sondern auch vor Wolfsangriffen schützen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige wegen Vorfällen in Moorriem.

Dabei wurden in Niedersachsen die Tierschutzrichtlinien bearbeitet. Halter müssen ihre Tier auch vor Witterungseinflüssen schützen und mindestens ein Mal am Tag nach ihnen schauen. https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-content/uploads/2024/02/20230920_Tierschutzleitlinie_fuer_die_Schafhaltung_2023.pdf

Auch sind Halter in Niedersachsen dazu verpflichtet, ihre Schafe vor Wolfsangriffen zu schützen.

Eine Tierhalter aus Bayern wurde dafür verurteilt, dass er seine Schafe ohne Sonnenschutz auf der Weide gelassen hatte. In Norddeutschland an den Küsten brauchte sich bislang niemand Sorgen deswegen zu machen. Warum eigentlich?

Herausforderungen der Weidetierhaltung ohne Sonnenschutz

Tiere, die ohne Sonnenschutz auf der Weide gehalten werden, sind der direkten Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen ausgesetzt. Hitzestress kann zu einer Reihe von Gesundheitsproblemen führen, darunter Dehydration, Hitzschlag und eine Verringerung der Futteraufnahme. Dies kann die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere erheblich beeinträchtigen und zu einer Verringerung der Milch- oder Fleischproduktion führen.
Der Mangel an Schatten kann das Risiko bestimmter Krankheiten erhöhen. Zum Beispiel können Tiere, die ständig der Sonne ausgesetzt sind, anfälliger für Hautkrankheiten und Hitzestress   bedingte Erkrankungen sein. Darüber hinaus können hohe Temperaturen die Vermehrung von Krankheitserregern begünstigen, was zu einer höheren Krankheitsinzidenz führen kann.
Tiere, die ohne Sonnenschutz gehalten werden, zeigen oft Veränderungen im Verhalten, um der Hitze zu entkommen. Dies kann zu einer geringeren Weidezeit und einer verminderten Futteraufnahme führen, was wiederum die körperliche Kondition und die Produktivität der Tiere negativ beeinflusst.

 

Kilometerweit kein Schattenplatz. Foto © Brigitte Sommer

 

So sehen die Weiden auf und hinter den Deichen an den Küsten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein aus. Die Schafe haben keine Möglichkeit, Schatten aufzusuchen. Gut erkennbar auch die Litze in zirka 30 Zentimeter Höhe.  © Brigitte Sommer

 

Provokation von Rissen

Die NWZ machte am 19. Mai groß in einem Artikel auf, dass in Moorriem in der Wesermarsch mehrfach Schafe gerissen worden und die Schäfer deshalb in Sorge wären. Schaut man sich das Aufmacherbild der Zeitung an, wird es klar, warum hier mehrfach gerissen werden konnte. Wie fast überall an Küsten oder vor den Küsten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurde hier wohl nur eine Litze in Höhe von zirka 30 Zentimetern verwendet. Sie soll die Schafe daran hindern, in die Entwässerungsgräben zu fallen Allerdings bieten solche Zäunchen überhaupt keinen Schutz gegen Hunde oder Beutegreifer und auch nicht gegen Diebstahl.

Wer solche Zäune im Einsatz hat, muss also mit Rissen oder Diebstahl rechnen und hat kaum einen Grund, sich zu wundern oder besorgt zu sein. Wirklich besorgte Halter hätten hier doch wohl nach dem ersten Riss aufgerüstet.

 

 

 

Wie auf dem Aufmacherfoto der NRZ  zu erkennen ist, befindet sich links neben dem Tor nur eine Litze in Höhe von etwa 30 Zentimeter. Diese Schafe werden nicht nur tierquälerisch der Sonne ausgesetzt, sie sind auch gar nicht vor Angriffen von Hunden oder Wölfen geschützt. Foto: Ausriss aus der NRZ, © NRZ Quelle: https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-reisst-mehrfach-schafe-in-moorriem-schafzuechter-stumpenhorst-in-sorge_a_4,1,1173918591.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1NXBw9eK0PS3tRCn5W_k4CjiRTvuP5IZBVzrIgfXbFgis_W7p4dsy34I0_aem_Af9BDslvf9xUjzAncOugZNQLJSVCfEXpFCVpHEeqw8XC7bf4mv5vCB1GcDs9zhHwKQYEV6R4iUTIVO-sirNgHb40#

Kein Schadensersatz vom Land

Einem dort betroffenen Schafhalter ist währenddessen ein Schaden passiert, auf dem er wohl sitzen bleibt. Wie ein Wolfsberater der NRZ erklärte, habe der Mann, der in Moorriem eine Herde von etwa 30 bis 40 Tieren halte, keinen Anspruch auf eine Billigkeitsleistung. Das Land Niedersachsen zahlt von Wolfsrissen betroffenen Haltern einen Schadensersatz, wenn ihre Nutztiere richtlinienkonform eingezäunt untergebracht sind. Dies sei in diesem speziellen Fall jedoch nicht gegeben.

Diese Schafe können Schatten aufsuchen

 

Diese Schafe sind mit einem wolfsabweisenden Netz in Höhe von 1,10 Meter und zusätzlichen Herdenschutzhunden gut geschützt. Sie können selbstständig Schattenplätze aufsuchen und sie tun dies auch, wenn man sie lässt. © Brigitte Sommer

 

Diese Schafe werden artgerechnet gehalten. Sie sind geschützt mit Herdenschutzhunden und sie haben die Möglichkeit, Schattenplätze unter Bäumen zu finden. © Brigitte Sommer

 

Die Weidetierhaltung ohne Sonnenschutz stellt erhebliche Herausforderungen dar, die das Wohlbefinden der  Weidetiere beeinträchtigen. Ist das Anpflanzen von Bäumen nicht möglich, wie auf Deichen, müssen entweder künstliche Schattenspender errichtet werden, oder Alternativen zur Deichpflege angedacht werden.

Es kann doch nicht sein, dass Schafe den Preis ihres Wohlbefindens und ihrer Gesundheit für die Deichpflege bezahlen.

Strafanzeige gegen Halter

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige gegen den Halter in Moorriem, da die Schafe auf der Weide keine Schattenplätze aufsuchen können und er seine Tiere nicht vor Angriffen geschützt hatte. In Niedersachsen gibt es einen Präzedenzfall dazu. Ein Hobbyhalter aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wollte seine Tiere trotz Anmahnungen partout nicht schützen und der Fall landete vor Gericht. Gegen eine Zahlung von 600 Euro wurde das Verfahren auf Empfehlung des Gerichts zwar schließlich eingestellt, aber eine Einstellung gemäß § 153a StPO ist kein Freispruch. Dieses Beispiel macht deutlich, dass vielen Haltern gar nicht bis wenig tatsächlich am Wohl ihrer Tiere gelegen ist. Die anvertrauten Tiere konnten nicht auf die Fürsorge ihres Besitzers hoffen, sondern sie wurden einer Gefahr ganz bewusst ausgesetzt. Dabei hätten wolfsabweisende Zäune, die zudem noch gefördert werden, dafür sorgen können, dass die Schafe heute noch am Leben sein könnten. Vor dem Schlachter bewahren allerdings auch solche Zäune Schafe und Lämmer nicht.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-deckt-auf-die-grosse-deichzaunluege/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/16/rissprovokation-schaefer-muss-strafe-zahlen/

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-amtsgericht-tierschutzgesetz-schafe-landwirt-amtstierarzt-1.6111925

https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolfsriss-bei-elsfleth-wolf-toetet-zwei-schafe-in-moorriem-landwirtschaftskammer-bestaetigt-vorfall-halter-bekommt-keine-billigkeitsleistung_a_4,1,1156505997.html?cx_testId=9&cx_testVariant=cx_1&cx_artPos=3&cx_experienceId=EX56R7JNVA0S&cx_experienceActionId=showRecommendationsUBHP30GW1RLF17#cxrecs_s

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/16/rissprovokation-schaefer-muss-strafe-zahlen/

 

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