Der Wolf im Bundesjagdgesetz: Ein Schlag gegen den Naturschutz – und wie Brandenburg vorprescht

Die jüngste Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMLEH) vom 7. November 2025 markiert einen dunklen Tag für den Wolfsschutz in Deutschland. Unter dem Vorwand eines „umfassenden Pakets zum Schutz von Weidetieren“ wird der Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen – eine Entscheidung, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufs Schärfste verurteilen. Jeder Abschuss eines Wolfs ist für uns inakzeptabel, unabhängig von politischen Begründungen oder bürokratischen Tricks. Diese Regelung öffnet die Schleusen für eine flächendeckende Jagd auf unsere Wölfe, ignoriert wissenschaftliche Fakten und setzt den mühsam erkämpften Bestand aufs Spiel. Gleichzeitig verkörpert der aktuelle Beschluss des Umweltausschusses in Brandenburg vom 5. November genau diese fatale Eskalation: Der Wolf wird dort als „jagdbares Wild“ ins Landesjagdgesetz aufgenommen, was zu einer Hetzjagd auf „Problemwölfe“ einlädt. Wir fordern: Keine Kompromisse mit der Tötung – nur Prävention und Akzeptanz schaffen friedliches Zusammenleben.

Die Bundes-PM: Ein Blankoscheck für Abschüsse

Die Einigung zwischen BMLEH (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat) und BMUV (Bundesumweltministerium) klingt auf den ersten Blick ausgewogen: Der Wolf soll in Regionen mit „hoher Dichte“ und „günstigem Erhaltungszustand“ einem „regionalen Bestandsmanagement“ unterworfen werden, Entnahmen bei Rissen seien „rechtssicher“ möglich und präventive Abschüsse in sensiblen Gebieten wie Alpen oder Deichen sollten Schäden vermeiden. Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, spricht von „Rechtssicherheit für Tierhalter“, während Bundesumweltminister Carsten Schneider betont: „Der Wolf darf bleiben – es geht um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Doch hinter dieser Rhetorik verbirgt sich eine gefährliche Agenda. Die Aufnahme ins BJagdG macht den Wolf zu einem „Wild“ wie Reh oder Fuchs – jagdbar auf Abruf. Präventive Entnahmen ohne Rissnachweis? Das ist nichts anderes als Jagd auf Verdacht. Und wer definiert „hohe Dichte“ oder „nicht zumutbaren Herdenschutz“? Die Länder, Jägerverbände und Landwirte – ohne echte Beteiligung von Naturschützern. Die angekündigte Stärkung des Herdenschutzes (Zäune, Hütehunde) bleibt vage: Eine „Prüfung“ der Finanzierung über die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur) ist kein Versprechen, sondern ein Aufschub. Studien zeigen: Bis zu 80 Prozent der Risse sind vermeidbar, wenn Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Stattdessen wird hier Abschuss als „Lösung“ gefeiert, was den Wolf weiter stigmatisiert und illegale Tötungen begünstigt.
Beispielfoto Wolf, © Brigitte Sommer
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jeden Abschuss ab. Der Wolf ist kein Schädling, sondern eine Schlüsselart für unsere Ökosysteme. Seine Rückkehr nach Jahrzehnten der Verfolgung ist ein Erfolg des Naturschutzes, kein Problem. Die PM ignoriert, dass bundesweit 2024 „nur“ 4.300 Nutztierrisse registriert wurden – bei über 1.600 Wölfen in 209 Rudeln eine äußerst geringe Anzahl, bedenkt man dass viele Risse durch mangelnde Prävention entstehen, nicht durch „Überpopulation“, die bei Beutegreifern wie Wölfen gar nicht vorkommen kann, da sich ihre Population selbst reguliert.

Brandenburgs Umweltausschuss: Der Vorreiter der Eskalation

Diese Regelung bedroht nicht nur den Bestand, sondern auch die Biodiversität und die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung. Kaum ist die Bundes-PM erschienen, prescht Brandenburg voran – und verkörpert das Schlimmste an dieser Politik. Am 5. November 2025 beschloss der Umweltausschuss des Landtags einstimmig, den Wolf als „jagdbares Wild“ ins Brandenburgische Jagdgesetz aufzunehmen. Das bedeutet: „Problemwölfe“ sollen künftig ohne langes bürokratisches Prozedere abgeschossen werden können, sobald ein Riss gemeldet wird. Ohne DNA-Prüfung. Der Beschluss folgt einem Antrag der CDU-Fraktion und knüpft nahtlos an die Bundesinitiative an: Im Dezember soll das Kabinett einen „Wolfsjagd-Plan“ beschließen, im ersten Quartal 2026 soll der Landtagsbeschluss folgen.
Brandenburg, mit einem der höchsten Wolfsdichten (ca. 68 Territorien 2023/24), die sich auf eine riesige Fläche verteilen – wird so zum Testfeld für bundesweite Abschussorgien. Der Landesjagdverband (LJVB) fordert bereits feste Quoten und Drückjagden – Forderungen, die im Beschluss zwar nicht explizit stehen, aber durch die Tür hereinkommen. Umweltstaatssekretär Gregor Beyer (FDP) hatte schon im August 2025 eine Quotenjagd angekündigt. Das ist keine „Verbesserung des Managements“, sondern eine Hetzjagd. Beyer wurde zwar gefeuert, doch Mittelstädt gab dem Kind einfach einen anderen Namen. Ein Abschuss von bis zu 330 Wölfen würde die Population (max. 500 Tiere) mehr als halbieren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen: Dieser Beschluss verstößt gegen die FFH-Richtlinie und öffnet die Flut für illegale Tötungen, wie sie in Brandenburg und in anderen Bundesländer an der Tagesordnung sind.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Realistische Einschätzung der EU-Klagen gegen die Herabstufung des Wolfsschutzes

Die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind ein kritischer Hoffnungsträger, aber ihre Erfolgsaussichten sind realistisch betrachtet moderat (ca. 30–50 % Chance auf Teilerfolg). Selbst bei einem positiven Urteil droht in der Zwischenzeit eine massive Eskalation von Abschüssen. Wir lehnen jeden Abschuss ab und sehen in den Klagen keinen Ersatz für unmittelbares Handeln vor Ort.

Aus Sicht von Wolfsschützern und Juristen (basierend auf vergleichbaren EuGH-Fällen, wie dem Bärenabschuss in Rumänien, C-529/19, 2021) schätzen wir die Chancen realistisch auf 30–50 % für einen Teilerfolg – also Aufhebung der Herabstufung oder strenge Einschränkungen (z. B. obligatorische DNA-Tests, Quotenlimits). Warum?

  • Stärken:
    • Starke wissenschaftliche Untermauerung: Die Kläger haben Zugang zu EU-finanzierten Studien, die die Herabstufung kritisieren und Unterstützung von LCIE/IUCN (700+ Wissenschaftler).
    • Der EuGH priorisiert oft Umweltschutz (Art. 191 AEUV) und hat in 40 % der FFH-Klagen seit 2020 zugunsten von NGOs entschieden.
    • Verfahrensmängel: Die Eile der Kommission (Ignoranz der Frist) und mangelnde NGO-Beteiligung sind klare Verstöße – ähnlich wie im EuGH-Urteil C-674/21 (2023, Bärenjagd).
  • Schwächen:
    • Politische Mehrheit: Die EU-Kommission und der Rat (inkl. Deutschland) haben die Herabstufung mit Mehrheit (Spanien/Irland dagegen) durchgedrückt – der EuGH respektiert oft politische Entscheidungen, solange keine groben Fehler vorliegen (Erfolgsquote bei reinen Verfahrensklagen: ~25 %).
    • Wissenschaftliche Debatte: Die Kommission beruft sich auf „günstigen Erhaltungszustand“ (20.300 Wölfe EU-weit, 2023) – trotz Kritik, was die Klage erschwert.
    • Zeitfaktor: EuGH-Verfahren dauern 12–24 Monate (mündliche Verhandlung ab Frühjahr 2026 möglich); bis dahin gelten nationale Umsetzungen (z. B. Bundes-PM, Brandenburg).
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Aufruf zum Handeln: Kein Abschuss, sondern Prävention!

Die Verbindung zwischen Bundes-PM und Brandenburgs Beschluss zeigt: Die Jägerlobby diktiert die Agenda. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss ab – und setzen auf echte Lösungen: Ausbau des Herdenschutzes, unabhängiges Monitoring und Aufklärung. Die Klagen von Green Impact & Co und auch von deutschen Verbänden sind richtig und wichtig – doch man darf sich nicht allein darauf verlassen. Selbst bei Erfolg könnten bis zum Urteil so viele Wölfe getötet worden sein, dass der Schaden irreparabel ist. Wichtig ist aktive Arbeit von Wolfsschützern direkt vor Ort – wie wir es mit unserem internen Wolfsmonitoring machen. Auch die Jäger in Brandenburg und bundesweit sind ins offizielle Wolfsmonitoring eingebunden. Sie wollen die Wölfe schießen und überwachen gleichzeitig ihren Bestand. Wer nun noch Daten an dieses Monitoring liefert, macht sich schuldig.

 

Quellen:

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/109-wolf-bundesjagdgesetz.html?fbclid=IwY2xjawN74vJleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGcNEEf-flgWrYjj-M_1DqBNrBWVpcJPTQEJwqu9NWRtfm6OuFGaXwboSNuk_aem_ViMPsecgC1z2lbdCJ6w9OA

https://www.landtag.brandenburg.de/de/46241?fbclid=IwY2xjawN76JZleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeMZkTOAi87_xabpyHFJbb8S_wewM7ECRTW4sEkI35rGOwgtVw06jxXlHsd0w_aem_Fq_i4QdntnmiXej5iTb7xw

 

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