Staatsanwaltschaft will gegen Umweltminister Backhaus wegen illegaler Wolfstötung Anklage erheben

Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ist ein Geschenk der Natur, doch dieses Wunder wird durch skrupellose Entscheidungen immer wieder gefährdet. Ein besonders erschütternder Vorfall ereignete sich im April 2020 im Landkreis Rostock, als eine Wölfin in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei Schwaan erschossen wurde – auf Weisung von Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte sofort Strafanzeige gegen den Minister sowie weitere Verantwortliche erstattet. Nun, im Jahr 2025, trägt unser unermüdlicher Einsatz Früchte: Die Staatsanwaltschaft Rostock will Anklage gegen Backhaus erheben, da die Tötung der Wölfin einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Für uns steht fest: Weder Wölfe noch frei geborene Mischlinge dürfen Opfer solcher Willkür werden!

Wie der „Nordkurier“ berichtete, seien die seit 2020 laufenden Ermittlungen gegen Backhaus und weitere Beschuldigte so weit abgeschlossen, dass die Aufhebung der Immunität beantragt worden sei. Dies habe die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock, Manuela Merkel, mitgeteilt. Wie sie erklärte, gebe es in dem Verfahren noch weitere Beschuldigte. Backhaus sei hinreichend verdächtig, sich schuldig gemacht zu haben, heißt es nach dem Bericht des „Nordkuriers“ in einem Schreiben an den Landtag. Die Abschussentscheidung sei lediglich auf Vermutungen gestützt gewesen. Der NABU hatte dem Abschuss zugestimmt.

Wie der „Nordkurier“ weiter berichtete, sei das Vorgehen von Backhaus laut Staatsanwaltschaft hingegen ein Rechtsverstoß gewesen. Es habe keine Rechtsgrundlage für den Abschuss einer reinrassigen Wölfin gegeben, von der keine akute Gefahr ausgegangen sei, daher wolle die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Das unerlaubte Töten von Wölfen kann mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Haftstrafe geahndet werden.

Der Fall: Ein Angriff auf den Artenschutz

Die Wölfin von Schwaan wurde getötet, weil sie sich angeblich mit einem Hund gepaart haben soll, was die Geburt von Hybriden – Mischlingen zwischen Wolf und Hund – zur Folge haben könnte. Statt jedoch wissenschaftlich fundierte Maßnahmen wie eine DNA-Analyse abzuwarten, wurde die Wölfin prophylaktisch erschossen. Diese Entscheidung ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Wölfe strikt, und selbst die 2019 eingeführte Regelung, die den Abschuss geborener Hybriden unter engen Voraussetzungen erlaubt, rechtfertigt keinesfalls die vorsorgliche Tötung einer Wölfin auf bloßen Verdacht hin.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. geht noch weiter: Wir lehnen den Abschuss frei geborener Mischlinge entschieden ab. Diese Tiere sind Teil der natürlichen Vielfalt und dürfen nicht für die Fehler menschlicher Verantwortungslosigkeit – wie unkontrollierte Haushunde – bestraft werden. Die Tötung der Wölfin war ein klarer Verstoß gegen den Artenschutz und unsere Strafanzeige vom April 2020 richtete sich gegen Minister Backhaus, der auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Abschuss hingewirkt haben soll, sowie gegen weitere Beteiligte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen nun unseren Standpunkt: Die Tötung war illegal und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Meilenstein für den Wolfsschutz

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Till Backhaus zu erheben, ist ein historischer Schritt für den Schutz der Wölfe und ihrer Nachkommen. Sie zeigt, dass die Stimmen der Naturschützerinnen und Naturschützer Gehör finden und dass selbst ein Minister nicht über dem Gesetz steht. Die Wölfin von Schwaan steht für viele andere Wölfe und Mischlinge, die in Deutschland Opfer von Fehlinformationen, Panikmache und politischem Kalkül werden. Wir sagen laut und klar: Wölfe und ihre Nachkommen sind keine Bedrohung, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme. Jede Tötung, ob von Wölfen oder frei geborenen Mischlingen, ist ein Angriff auf die Natur, den wir nicht hinnehmen werden!

Unser Appell: Für eine Zukunft mit Wölfen und ihren Nachkommen

Dieser Fall zeigt, wie dringend ein konsequenter Wolfsschutz in Deutschland nötig ist. Wir brauchen eine Politik, die auf Wissenschaft und Ethik basiert, nicht auf populistische Stimmungsmache. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiterhin jede illegale Tötung anzeigen und für die Rechte von Wölfen und ihren Nachkommen kämpfen. Wir fordern ein Ende der Diskriminierung frei geborener Mischlinge und eine Rückbesinnung auf den Kern des Naturschutzes: den Schutz aller Lebewesen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Wir rufen alle Unterstützerinnen und Unterstützer  auf, sich uns anzuschließen: Informieren Sie sich, werden Sie aktiv und helfen Sie mit, Wölfe und ihre Nachkommen in Deutschland zu schützen. Die Ermittlungen gegen Minister Backhaus sind ein starkes Signal: Wer unsere Wölfe oder ihre Nachkommen tötet, wird zur Verantwortung gezogen. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der Wölfe und ihre Nachkommen in Frieden leben dürfen – für die Natur, für uns alle.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wieder mysteriöse Wolfstötung in Niedersachsen: Ist der „Wolfsripper“ zurück?

Am Freitag, den 28. März 2025, wurde in Celle eine grausige Entdeckung gemacht: Eine tote Wölfin trieb in der Aller im Verlauf der Wittlinger Straße. Am Allerwehr konnte der Kadaver geborgen werden. Insidern zufolge wies das Tier zwei Schusswunden auf – eine an der linken Vorderpfote – und es fehlte ein Zahn, der offenbar herausgebrochen worden war. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters/der Täterin oder der Täter aus. Doch dieser Fall wirft eine beunruhigende Frage auf: Handelt es sich um ein isoliertes Verbrechen oder ist ein bekannter Täter, der sogenannte „Wolfsripper von Niedersachsen“, erneut aktiv?

Beispielfoto Wölfin.

Ein Muster entlang der Aller

Die geografische Nähe zu früheren Vorfällen lässt Spekulationen aufkommen. Gifhorn, ebenfalls an der Aller gelegen, und Leiferde, nur wenige Kilometer vom Fluss entfernt, waren bereits Schauplätze ähnlich brutaler Wolfstötungen. Im Oktober 2023 wurde über eine Serie von grausamen Fällen östlich von Hannover berichtet, bei denen Wölfe zerstückelt und verstümmelt aufgefunden wurden. Besonders auffällig: Es handelte sich oft um weibliche Tiere, darunter Mutter und Tochter des Rudels Ringelah. Ein abgetrennter Wolfskopf wurde am 7. April 2023 vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde abgelegt – ein Akt, der wie eine makabre Trophäe wirkte. Die Belohnung für Hinweise wurde damals auf 15.000 Euro erhöht, doch der Täter blieb unerkannt.
Gegend des Auffindeorts in Celle im Bereich Wittinger Straße/Fritzenwiese. Dort hatten Spaziergänger bereits am Freitagnachmittag (28. März) die Wölfin gesehen, die regungslos in der Aller trieb. Foto, privat, 01.04.25.
Nun, mit dem Fund in Celle, verdichten sich die Hinweise auf einen Zusammenhang. Gifhorn liegt etwa 40 Kilometer flussaufwärts von Celle, Leiferde etwas auf gleicher Linie, und Wolfsburg liegt ebenfalls in der Region. Die Aller als wiederkehrender Fundort könnte darauf hindeuten, dass der Täter die Gewässer nutzt, um Spuren zu verwischen. Ist dies Zufall, oder folgt der Täter einem bewussten Muster?

Der „Wolfsripper“: Ein Täter mit anatomischem Wissen?

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermutet seit 2023, dass der „Wolfsripper“ über anatomische Kenntnisse verfügt. Die Präzision, mit der Wölfe zerstückelt wurden – etwa das Herausschneiden einer Zunge, das Abtrennen von Köpfen oder das Herausbrechen von Zähnen – deutet auf jemanden hin, der mit der Zergliederung von Tieren vertraut ist. Damals wurde spekuliert, dass es sich um eine Person mit jagdlichem oder medizinischem Hintergrund handeln könnte. Der aktuelle Fall in Celle, bei dem ein Zahn gewaltsam entfernt wurde, passt ins Bild dieser Theorie. Auch die Wahl weiblicher Tiere als Opfer könnte darauf hindeuten, dass der Täter gezielt die Reproduktion von Wolfsrudeln sabotieren will.
Unsere Verein wies bereits 2023 darauf hin, dass die Behörden – einschließlich des Leibniz-Instituts, das Obduktionen durchführt – nur wenig Informationen preisgeben. Dies erschwert die Ermittlungen und nährt den Verdacht, dass die Taten möglicherweise nicht mit der nötigen Dringlichkeit verfolgt werden. Die erneute Strafanzeige und Belohnung zeigen, dass Wolfsschutz-Deutschland e.V. entschlossen ist, den Fall nicht ruhen zu lassen.

Ein gesellschaftliches Spannungsfeld

Die Tötung der Wölfin in Celle reiht sich in eine lange Liste illegaler Übergriffe auf die streng geschützte Art ein.  Viele Jäger und Nutztierhalter fordern offen eine Jagd auf Wölfe. Im Jahreswechsel 24/25 verbreiteten Reiterinnen eine Fake-Geschichte, die in Netzwerken viral ging und auf die auch die Presse reagierte. Angeblich soll ein Pferd bei Langlingen, was übrigens auch an der Aller liegt, von Wölfen gehetzt worden sein, sodass es einen tödlichen Unfall gehabt haben soll. Fakten dazu gab es keine, dafür aber Hasskommentare. Die Brutalität dieser Fälle geht weit über einen pragmatischen „Schutz“ von Nutztieren oder Beuteneid hinaus – sie wirkt wie ein Ausdruck von Hass oder gar sadistischer Freude.
Die Verstümmelungen erinnern an die „Rippertaten“ von 2023, die Wolfsschutz-Deutschland e.V. als „unheimlich“ und „abstoßend“ beschrieb. Damals fragte man sich, ob der Täter irgendwann auch auf Menschen losgehen könnte. Diese Sorge bleibt aktuell, denn die Hemmschwelle, solche Taten öffentlich zur Schau zu stellen, scheint zu sinken.

Was nun?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft stehen vor der Herausforderung, diesen Fall aufzuklären – idealerweise, bevor weitere Wölfe sterben. Die geografische und methodische Ähnlichkeit zu den Vorfällen in Gifhorn, Leiferde und Wolfsburg legt nahe, dass es sich um denselben Täter oder eine Tätergruppe handeln könnte. Doch ohne konkrete Beweise bleibt dies Spekulation. Öffentlichkeit und Medien könnten eine Schlüsselrolle spielen, indem sie Druck aufbauen und Zeugen ermutigen, sich zu melden.
Die illegale Tötung eines Wolfes in Deutschland ist eine schwere Straftat, da Wölfe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als streng geschützte Art gelten. Die Strafen können erheblich sein, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, da der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt ist.
Nach § 69 und § 71 des Bundesnaturschutzgesetzes kann die illegale Tötung eines Wolfes mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Zusätzlich können jagdrechtliche Konsequenzen hinzukommen, wie der Entzug des Jagdscheins oder ein dauerhaftes Jagdverbot, insbesondere wenn der Täter ein Jäger ist. Diese Strafen gelten nicht nur für das direkte Töten, sondern auch für das Verletzen, Fangen oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eines Wolfes.
Trotz der hohen Strafandrohungen zeigt die Praxis, dass die Aufklärungsquote bei illegalen Wolfstötungen sehr niedrig ist. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 wurden zahlreiche Fälle dokumentiert. Dennoch kam es nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen, meist dann, wenn sich die Täter selbst gestellt haben. In diesen Fällen wurden oft nur geringe Geldstrafen verhängt, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu veranlasst, die Strafverfolgung als zu lax zu kritisieren. Wir fordern spezialisierte Ermittlungseinheiten für Artenschutzkriminalität, da die derzeitigen Strukturen häufig nicht ausreichen, um Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein weiteres Problem ist, dass viele Fälle nicht konsequent verfolgt werden. In Brandenburg beispielsweise, wo seit 2010 mindestens 26 Wölfe illegal getötet wurden, gab es bis 2023 nur vier Ermittlungsverfahren, aber keine verhängten Strafen. Oft werden Verfahren mangels Beweisen eingestellt oder gegen Zahlung einer Geldauflage beendet. Diese geringe Erfolgsquote bei der Strafverfolgung könnte dazu beitragen, dass illegale Tötungen als „Kavaliersdelikt“ wahrgenommen werden, obwohl die gesetzlichen Strafen hoch sind.
Zusammenfassend: Die theoretischen Strafen sind mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder fünf Jahren Haft sehr hoch, aber die tatsächliche Umsetzung und Verurteilung bleibt in der Praxis oft aus. Das führt dazu, dass Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einrichtung zentraler Ermittlungsbehörden und eine konsequentere Strafverfolgung fordern, um den Schutz der Wölfe tatsächlich effektiv zu gewährleisten.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zur Wachsamkeit auf und hofft, dass die Belohnung von 1.000 Euro endlich zu einem Durchbruch führt. Die Wölfe, die nach über einem Jahrhundert der Ausrottung nach Deutschland zurückgekehrt sind, verdienen Schutz – nicht nur vor Kugeln, sondern auch vor der Grausamkeit, die der „Wolfsripper“ verkörpert. Ob Celle der Ort ist, an dem dieser Schatten endlich ans Licht kommt, wird die Zukunft zeigen. Bis dahin bleibt die Aller ein stiller Zeuge eines ungelösten Rätsels.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Wolf bei Drückjagd in Brandenburg getötet – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

BEISPIELFOTO

Ein Jäger soll bei einer Jagd in Brandenburg absichtlich einen Wolf erschossen haben. Das Tier habe die Jagdhunde attackiert und sich auch von einem Warnschuss nicht vertreiben lassen. Die Polizei würde bereits ermitteln. In Brandenburg ist möglicherweise zum ersten Mal ein Wolf absichtlich von einem Jäger erschossen worden. Bei Rädigke im Kreis Potsdam-Mittelmark soll ein niederländischer Jagdgast am vergangenen Freitag bei einer sogenannten Drückjagd auf das Tier geschossen haben, schreibt rbb 24 gestern https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/erschossener-wolf-jaeger-niederlande.html  Thomas Frey vom Brandenburger Umweltministerium habe den Vorfall bestätigt. Es gibt allerdings bislang noch keine offizielle Pressemiteillung dazu.

Dass ein toter Wolf in diesem Zusammenhang geborgen worden ist, bestätigte auch Hans Joachim Wersin-Sielaff vom Brandenburger Umweltministerium am Montag.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen dies Tat auf das Schärfste und wir stellen Strafanzeige gegen

  1. Unbekannt wegen Verstoß gegen § 44 Abs. I Nr. 1 und 2 BNatSchG, § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz wegen Tötung eines Wolfes
  2. Untere Jagdbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark, weil sie die Drückjagd im Wolfsgebiet während der Paarungszeit gestattet hat, § 44 Nr. 2
  3. Jagdpächter Franz Clemens Hoff, Rädigker Gebiet, der als langjähriger, erfahrener Jagdleiter wissen muss, dass zwischen Januar und März Paarungszeit der Wölfe ist und er auch den DJV-Leitfaden „Hundearbeit im Wolfsgebiet“ kennen musste.