Wolf Grindi durch Ablauf der Abschussgenehmigung tatsächlich gerettet? Politische Fallen lauern

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 10. März 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) nicht verlängert. Diese Entscheidung könnte nur einen vorläufigen Aufschub markieren, denn sie birgt zahlreiche offene Fragen und potenzielle Fallstricke. Wolfsschutz-Deutschland e.V. beleuchtet in diesem Artikel die politischen Winkelzüge, die nach Ablauf der Verfügung wirksam werden könnten.  Basierend auf Dokumentationen, Gutachten und Beobachtungen vor Ort wird bei aller Freude klar: Der Schutz Grindis ist keineswegs dauerhaft gesichert.

So schreibt das unter Thekla Walker (Grüne) geführte Umweltministerium folgendes: „Nach Einschätzung der FVA wird durch das Ende der aktuellen Ranzzeit das Interesse des Wolfs GW2672m an Hunden erfahrungsgemäß abnehmen. Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall. Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.

Nach Einschätzung der FVA-Experten wird sich allerdings am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Da die potentielle Gefährdung von Menschen zur nächsten Ranzzeit ohne nachhaltige Verhaltensänderung des Wolfes wieder eintreten wird, beauftragt das Umweltministerium die FVA, aktualisierte Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.

 

Beispielfoto Wolf.

 

Die Pressemitteilung des Ministeriums vom 10. März 2026 begründet die Nicht-Verlängerung mit abnehmenden Sichtungen und dem Ende der Ranzzeit. Gleichzeitig warnt sie vor einer „potentiellen Gefährdung“ in der nächsten Ranzzeit und kündigt intensiviertes Monitoring sowie neue Vergrämungskonzepte durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) an. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deutet dies als machiavellistische Täuschung ein: Vergrämung erscheint als mildere Maßnahme, könnte jedoch als Vorwand für erneute Abschussversuche dienen, da Investitionen in solche Konzepte fachlich fragwürdig sind – Grindi benötigt keine Verhaltensänderung, wie auch unsere Vorsitzende Brigitte Sommer bereits gestern erläutert hat. 

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen hier dem Gutachten von Dr. Epple von der Naturschutzinitiative zu, das Grindi ein typisches Verhalten eines Nationalparkwolfes zuschreibt. Er weiß genau zwischen Häschern und harmlosen Wanderern zu unterscheiden. Zuweilen zeigt er sich, ohne auch nur annähernd aggressives Verhalten. Von den Häschern hält er sich dagegen fern.

Die Naturschutzinitiative schreibt heute folgendes in einem eigenen Artikel. Zitat: „Nationalparkvertrautheit zur Kenntnis nehmen und Naturliebende nicht verunglimpfen, dazu gehören nach unbestreitbarer fachlicher Einschätzung auch weltweit gesammelte Erkenntnisse zum Verhalten wildlebender Wölfe, die in von Menschen frequentierten Landschaften, speziell im Umfeld von Großschutzgebieten und Nationalparks, Vertrautheit mit dem Menschen entwickeln, ohne dabei gefährlich zu sein“.

Ausdrücklich nimmt die NI die Menschen in Schutz, die nun als „Wolf-Touristen“ vom Ministerium verunglimpft wurden. Schon in der Stellungnahme vor Gericht habe man vorgetragen, dass die Anwesenheit von großen Beutegreifern in bestimmten Landschaften und Schutzgebieten in der ganzen Welt für den Tourismus fördernd sei. Unser Dank geht daher auch an die zahlreichen Menschen der Region, die sich Tag und Nacht für diesen Wolf als Symbol für eine friedliche Ko-Existenz zwischen Mensch und Wolf eingesetzt haben.“ Zitat Ende. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sicher, dass diese Verumglimpfungen Teil einer Strategie waren und zum einen als Argument für die Abschussverfügung selbst dienen sollten und zum anderen die Menschen aus dem Gebiet dort fernhalten sollte, um den Abschuss ungestört durchführen zu können. Mit im Boot waren die Medien, die dafür sorgten, dass das Narrativ durch ständiges Wiederholen bekannt gemacht wurde. Tatsächlich funktionierte diese Strategie so gut, dass sie die Menschen selbst teilweise übernahmen und sich gegeneinander aufhetzen ließen. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/28/nudging-gegen-den-wolf-wie-sanfte-manipulationen-die-oeffentlichkeit-in-die-irre-fuehren/

 

Machiavellis Prinzipien im Naturschutzkonflikt

Niccolò Machiavelli (geboren am 3. Mai 1469 in Florenz, gestorben am 21. Juni 1527) lehrte in seinem Werk „Der Fürst“ (1513), dass Herrscher den Schein der Tugend wahren sollten, während sie im Verborgenen Täuschung und Spaltung einsetzen, um die Macht zu erhalten. Im Fall Grindi spiegelt sich dies wider: Die Genehmigung wurde zunächst erteilt, um Interessengruppen zu befrieden und nun nicht verlängert, um öffentlichen Druck abzufedern – doch die Begründung lässt Raum für zukünftige Interventionen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert diese Taktik als Versuch, zu spalten und langfristig Kontrolle zu behalten. Der Konflikt entzündete sich an der Genehmigung im Januar 2026, basierend auf „kritischen Begegnungen“ während der Ranzzeit. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte sie am 16. Februar 2026 mit Verweis auf eine „denkbare Gefährdung“. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagte dagegen, während NABU und BUND sogar eine Verlängerung forderten. Wolfsfreunde, Tier- und Naturfreude sollten endlich erkennen, dass es kein „an einem Strang ziehen“ geben kann. Immerhin ist mittlerweile sehr gut erkennbar, welche Orga mit am Tropf der Lobbyisten hängt und welche nicht. 
Nach Ablauf der Verfügung treten politische Dynamiken in den Vordergrund, die den Schutz Grindis bedrohen. Der bevorstehende Wechsel des Umweltressorts zur CDU in der neuen Landesregierung (nach der Koalitionsbildung im Frühjahr 2026) könnte die Haltung verschärfen: Die CDU vertritt traditionell wolfskritischere Positionen und priorisiert oft Tötungen. Ergänzt wird dies durch das geänderte Bundesjagdgesetz: Der Bundestag stimmte am 5. März 2026 der Aufnahme des Wolfs ins BJagdG zu, der Bundesrat folgt voraussichtlich Ende März. Damit können Länder Wölfe nicht nur bei akuten Problemen, sondern auch zur Bestandsregulierung entnehmen – Klagen verlieren oft die aufschiebende Wirkung. Beispiele aus anderen Bundesländern unterstreichen das Risiko: In Niedersachsen wurden Genehmigungen intern erteilt und Abschüsse durchgeführt, ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe. Solche „stillen“ Operationen könnten in Baden-Württemberg nach dem Ressortwechsel zur Norm werden, besonders bei neuen „Vorfällen“, ob echt oder nicht, die als Trigger dienen. Wir haben dazu mal die KI Grok befragt: Die Antworten sind tatsächlich erschreckend aufschlussreich:  KI-Befragung
Machiavellis Beobachtung trifft zu: „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblicks ab.“

Unterwanderung und Diffamierung: Spaltung der Tierschutzszene

Wolfsschutz-Deutschland e.V. dokumentiert seit Anfang des Jahres Unterwanderungstaktiken in Grindis Territorium und auch im Nachbarterritorium Forbach: In „Laufgruppen“ auf Facebook und WhatsApp wurden Touren geplant und verteilt und und prompt an Behörden zuarbeitenden Orgas wie Taskfurz (Name geändert) gemeldet. Profile, die Daten weitergaben, sowie Behördenmitarbeiter und Grüne-Politiker in diesen Gruppen waren jederzeit über die Aktivitäten der wandernden Tierschützer informiert. Diffamierungen, wie der Vorwurf des „Wolfstourismus“, lenkten von Grindis Harmlosigkeit ab und spalteten die Szene: Unabhängige Aktive, die den Grundstein für Wanderungen legten, wurden isoliert und diffamiert, während die „Laufgruppenleitungen“ dafür sorgten, dass deren Schutzwanderungen marginal blieben und gleichzeitig Menschen gegeneinander aufgehetzt wurden. Gleichzeitig wurde Menschen eine Wolfsexpertenkompetenz eingeredet, die sie gar nicht haben konnten. So wurde aber dafür gesorgt, dass die Narrative „potentielle Gefährlichkeit“, „Dumme Wanderer, die sich Grindi näherten“, „Wegesperrungen“ und das „Unterbinden von Spaziergängen mit Hund“ die Runde machten. Gleichzeitg wurde den Wanderern eingeredet, dass man Behörden wie der FVA oder der Nationalparkverwaltung und der Polizei vertrauen könne. Die FVA ist weisungsgebunden und ist nach der neuesten Einschätzung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums nicht auf Grindis Seite.
Die Change-Petitionsstellerin ging auf unsere Vorsitzende auf der ersten Mahnwache im Wald los und lauerte ihr einen Tag später im Wald auf, unterstellte ihr Mediengeilheit, während die Petitionsstellerin sich gleichzeitig selbst in einem Artikel der „BILD“ darstellte. Mit weitergereichtem und vor ihr erstelltem Foto von Grindi. Ein Tierhorter aus Niedersachsen warf unserer Vorsitzenden vor, sie hätte Grindi an die Jäger verraten und stellte unwahre Behauptungen zu Spenden auf, gleichzeitig ließ er sich Anreise und Unterkunft zu einer Mahnwache in Sand finanzieren. Er selbst teilt ständig Original-Fotos mit ziemlich genauen Standortangaben, die von Insidern auf jeden Fall Positionen zugeordnet werden könnten und gibt Standortdaten aus seinem Monitoring an die Jäger weiter, während Brigitte Sommer kein einziges Foto, das sie von Grindi erstellt hatte, veröffentlich hat.
Die Orga Taskfurz pöbelte in sozialen Netzwerken herum, dass man Anzeige gegen unsere Vorsitzende stellen würde, da sie auf einem Foto außerhalb von Wegen zu sehen gewesen sei. Tatsächlich ist Brigitte Sommer auf einem entsprechenden Bild auf dem Weg abgebildet, während, die Petitionsstellerin, die ihr im Wald aufgelauert und sie dort bedroht hatte, sich bei Erstellung des Fotos selbst außerhalb des Weges befand.
Mitglieder eines anderen Vereins forderten Mitglieder unseres Vereines auf, bei uns auszutreten und bei ihnen einzutreten, wegen des angeblichen „Vergehens“ ,  das in einem SWR-Artikel dargestellt worden sei. Dass dieser Artikel tendenziös und zudem falsch war, denn sie ist und war keine Wolfstouristin, schien nicht weiter interessieren. Es kursierten Karikaturen, auf denen Brigitte Sommer auf einem brennenden Scheiterhaufen abgebildet zu sehen war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Streckenposten der organisierten Wandertruppen hielten Fahrzeuge an und leuchteten hinein, um zu kontrollieren ob Brigitte Sommer darin sitzen würde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich Konsequenzen vorzustellen.
Eine FB-Seite zum Thema Herrenwies beschimpfte Brigitte Sommer als „rote Zora“ und bezichtigte sie der „schlimmen“ Machenschaften.
„Man muß das Wahre immer wieder wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse,“ schrieb schon Johann Wolfgang von Goethe.
Deshalb geben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch keine Ruhe und legen immer wieder den Finger in die Wunde, denn es ist immens wichtig zu begreifen, was hier passiert ist. Begreifen es diese „Täter“ nicht, dann kann eine solche Hexenjagd immer wieder stattfinden und die Menschen lassen sich wieder aufhetzen oder beteiligen sich sogar erneut an Hass und Hetze.
Dieser Vortrag von Prof. Maaz ist unbedingt empfehlenswert. Um zu verstehen, was gerade vor sich geht und um zu begreifen, warum sich so viele Menschen wie Schafe lenken lassen, muss man die Ursachen begreifen und Schutzmechanismen entwickeln. Eigenständiges Denken ist dabei ganz wichtig. https://www.youtube.com/watch?v=ef9gC3GB6T0

Aktueller Blick ins Territorium Hornigsgrinde

Leuchtmunition. Foto: privat.

 

Falle für Füchse. Von wegen Schutzgebiet für Wildtiere. Foto: privat.

 

Wanderweg. Foto: privat.

 

Wanderweg zum Sandsee. Foto: privat.

 

Besonders die Vollmondnächte waren nervenzehrend. Bild: privat.

 

Teilweise waren die Wege auch mit Plastikband oder Weidezäunen abgesperrt. Foto: privat.

 

 

Foto: privat.

 

Überall sind Wildkameras platziert. Foto: privat.

 

Der Unfall auf der A5: Fehlende Transparenz weckt Zweifel

Am 8. März 2026 wurde ein Wolf auf der A5 bei Walldorf von einem Polizeiauto überfahren. Im Gegensatz zu üblichen Fällen fehlen öffentliche Fotos des toten Tieres, obwohl Grindi durch dunkles Fell unterscheidbar wäre. Genetische Analysen laufen, doch die Zurückhaltung nährt Spekulationen über Verbindungen zum Hornisgrinde-Fall. Könnte Grindi nach Norden gewandert und überfahren worden sein? Nicht unmöglich. 

Dank an alle echten Wolfsfreunde

Wir freuen uns sehr, dass die Abschussgenehmigung nicht verlängert wurde und wir danken allen Tier- und Naturfreunden, die sich mit Wanderungen bis zur Erschöpfung für „Ihren“ Grindi eingesetzt haben. Auch ganz herzlichen Dank an ganz neue Mitglieder von uns, die sich dort ins Haifischbecken begeben hatten und sozusagen völlig alleine ins kalte Wasser geworfen wurden. Dieser Fall kann Schule für ganz Deutschland machen und zeigt, wie wichtig aktives Engagement und ziviler Ungehorsam ist. Deshalb müssen weiter vor Ort Spaziergänge stattfinden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern Transparenz von der Landesregierung und vom Umweltministerium. Wir beklagen, dass unsere UIG-Anfrage noch immer nicht beantwortet wurde. Gleichzeitig wollen wir unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ausbauen und wir freuen uns hier über neue Mitglieder. Ebenso fordern wir einen Stopp der unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen und eine EuGH-Prüfung der Genehmigungspraxis.

 

Quellen: Pressemitteilung des Umweltministeriums

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/artenschutzrechtliche-ausnahmegenehmigung-zum-abschuss-wird-nicht-verlaengert

Bericht der Naturschutzinitiative e. V.: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/grosser-erfolg-hornisgrinde-wolf-darf-auch-zukuenftig-nicht-abgeschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawQeUOlleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGI3hCdLxvd2i41HbOGD_f3frpcU-bW04lnR3m9bGkrZuNReIuSXaSpOyjjQ_aem_HKTPb6KvUMiJbz81Meeh2A

Hier unser Artikel vom 08. Februar 2025, in dem wir dokumentierten, dass Grindi bei einer Zufallsbegegnung nicht auffällig war: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

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