Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen Forderungen des Bauernverbandes Thüringen nach Abschuss der Ohrdrufer Wölfin

„Existenzielle Herausforderungen“ für Schäfer sieht der  Bauernverband Thüringen einem Bericht des MDR zufolge in Rissen, die der Ohrdrufer Wölfin zugeschrieben werden, und fordert ihren Abschuss und den ihrer Welpen. Schützenhilfe erhält der Verband – wie nicht anders zu erwarten – von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. 

 „Existentielle Herausforderungen“? Die amtliche Statistik zu Nutztierrissen sagt etwas ganz anderes aus. Nachgewiesen sind bisher für das Jahr 2019 ganze 19 (!) Nutztierrisse, die eindeutig dem Wolf zuzuordnen sind – wohlgemerkt in ganz Thüringen. Da kann man wohl kaum von einer Existenzbedrohung der Weidetierhalter sprechen, insbesondere wenn man die üblichen ‚Ausfallquoten‘ in der Nutztierhaltung kennt! Außderdem erhalten viele der so genannten Betroffenen bereits EU-Subventionen im hohen Bereichen, dass es geradezu lächerlich erscheint, hier von einer existentiellen Herausforderung zu sprechen. 

Auch weitere in einem Bericht  https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/bauernverband-wolf-abschuss-ohrdruf-100.html?fbclid=IwAR17owZpDuPwadzRhC0eHvGLfYhpZP1pVDuHeGfj4QIlDGrsAlv8QTdEKSM des MDR zitierten Behauptungen des Thüringer  Bauernverbandes halten einer fachlichen und rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Angeblich habe sich die Wölfin „auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert“ und gebe „diese Fähigkeiten an ihre Nachkommen weiter“. Hier werden unhaltbare  Mutmaßungen zu Gewissheiten umgedichtet – Beweise werden nicht erbracht. Diese fehlen auch für die Feststellung der Weidetierhalter, dass die Wölfin  „selbst hohe Weidezäune“ überwinde. Immer wieder zeigen Zaunkontrollen des Wolfsschutz Deutschland e.V. in verschiedenen Wolfsgebieten, dass selbst elementarer Schutz der Weidetiere fehlt. Echte Fürsorge für ihre Tiere lassen viele Weidetierhalter vermissen!

Besonders perfide ist der ‚Vorwurf‘ des Thüringer  Bauernverbandes, die Wölfin zeige ein „untypisches Verhalten, indem sie sich bereits zum zweiten Mal mit einem Haushund gepaart hat.“ Ja, wenn kein geeigneter wölfischer Partner zur Verfügung steht (warum wohl?!), dann ist es eben nicht ‚abartig‘, dass eine Wölfin sich mit einem Haushund paart. Wolf und Haushund sind schließlich Unterarten ein und derselben Spezies. Ein nur allzu durchsichtiges Manöver des Bauernverbandes, das auch noch den ‚Vorteil‘ bietet, dass er gleich noch den Abschuss der Welpen fordern kann, denn diese sind ja Hybriden. Dabei ist das Töten von Wolfs-Hunde-Hybriden ein Straftatbestand, also kriminell, wie schon Richterin a.D. Almuth Hirth in ihrem Rechtsgutachten vom 25.03.2019 ausführlich darlegt. Hybriden sind ebenso wie Wölfe streng geschützt und dürfen nicht aufgrund irgendwelcher verquerer Rassereinheits-Argumenten ‚entnommen‘ werden. Der Wolfsschutz Deutschland e.V. hat in mehreren solcher Fälle bereits Anzeigen gegen die thüringische Umweltministerin erstattet; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch. 

Nach dem Willen des Bauernverbandes Thüringen soll also wieder einmal mit dem Abschuss einer Wölfin und ihrer Welpen der scheinbar einfachste Weg zur ‚Sicherung‘ der Weidetiere gegangen werden, Naturschutzrecht hin oder her. Konsequenter Herdenschutz – nein danke! Wir fordern den Bauernverband Thüringen dazu auf, sich endlich mit dem Thema Herdenschutz zu befassen. Stattdessen hofft man aber ganz augenscheinlich darauf, dass die Änderung des Naturschützgesetzes, nämlich die LEX-Wolf nach der Sommerpause durch den Bundestag abgesegnet wird und man versucht anscheinend schon mal Fakten für Abschüsse zu schaffen. Diese Auffassung, alles zu eliminieren, was keinen sofortigen verwertbaren Geldnutzen bringt, ist nicht mehr zeitgemäß und der Widerstand in der Bevölkerung wächst ebenfalls. 

Ursula Ripke, Mitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V.