Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Schleswig-Holstein: Wolf Dani (GW 924m) wahrscheinlich abgewandert, andere Wölfe im Revier – aber weiter schießwütige Jäger auf der Lauer im LK Pinneberg

Die Lage in Schleswig-Holstein um den vom Abschuss gefährdeten Wolf Dani wird immer verrückter. Knapp 200 Hobbyjäger verlangen nun von Umweltminister Albrecht, dass sie nach einem Abschuss anonym bleiben. Selbst dem Ministerium soll dabei nicht bekannt werden, welcher Hobbyjäger Dani oder einem anderen Wolf den Garaus gemacht haben könnte. Grund: Es gibt zahlreiche Nachweise, dass sich mindestens ein weiterer Wolf im Gebiet, für das der Abschuss genehmigt wurde, aufhält. Also scheinen selbst die Jäger davon auszugehen, dass sie nicht den richtigen Wolf erlegen werden können, denn laut offizieller Rissliste, gab es am 21. Oktober einen Riss in Ostholstein, der Dani nachgewiesen worden ist. Ostholstein ist 75 Kilometer von Danis normalem Revier im Landkreis Pinneberg entfernt. Es könnte also sein, dass Dani abgewandert ist. Ebenso gibt es genug Indizien dafür, dass sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten. Dabei verspricht Umweltminister Albrecht immer wieder in Medieninterviews, dass der Schießbefehl sofort erlöschen würde, wenn ein weiterer Wolf dort in Erscheinung treten sollte.

Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein ignoriert Indizien dafür, das sich weitere Wölfe in Danis Gebiet aufhalten.
Screenshot aus der Rissliste SH. Schwochel ist in Ostholstein und 75 Kilometer von Danis normalem Revier entfernt.

Die Kosten für die sinnlose Jagd in SH dürften mittlerweile dem Betrag, den Umweltminister Lies in Niedersachsen ver(sch)wendet hat, gleichkommen. Weit über 100.000 Euro für sinnlose Wolfsjagden, statt für Weidezäune?

Unser Vereinsmitglied Ursula Ripke hat gestern einen Stellvertreter des Mitarbeiters im UM S-H erreicht, der für Schutzgebiete und Artenschutz zuständig ist. Seine Auskunft lautete, dass sich an der rechtlichen Situation NICHTS geändert habe. Das Streifgebiet sei unerheblich, es zähle nur das Entnahmegebiet, und für letzteres bliebe die Abschussverfügung bestehen. – Auf die Frage, warum die Abschussverfügung aufrechterhalten bleibt, obwohl wir in deren eigenen Listen keinen Hinweis darauf finden können, dass Dani in letzter Zeit „wolfssichere“ Zäune überwunden hat, behauptete der Mitarbeiter, dass Dani im September genau das gemacht habe. Dabei haben Zaunkontrollen von uns ergeben, dass dies nicht stimmt.

Umweltminister Albrecht will weiter töten

In der Rissliste ist für September in drei Fällen GW924m als Verursacher identifiziert worden: 8.9. (keine Angaben zu Zäunen), 10.9. (kein Zaun), 16.9. (Zaun, aber kein Zusatz „wolfssicher“). Wir werden noch eine schriftliche Anfrage an das Umweltministerium stellen, wie genau sie zu der Aussage kommen, dass Dani im September NACHWEISLICH wolfssichere Zäune überwunden habe. Allerdings spielt es wohl für das UM eigentlich überhaupt keine Rolle mehr, ob sich Dani jemals wieder irgendetwas ‚zuschulden kommen‘ lässt. Der Mitarbeiter  aus dem UM hatte gegenüber Ursula Ripke deutlich gemacht, dass Dani schon dadurch sein Leben verwirkt habe, dass er in zwei Fällen wolfssichere Zäune überwunden habe. Dieses erlernte Verhalten könne er ja jederzeit wieder anwenden – und an mögliche Nachkommen weitergeben. Die einzige Chance, eine Aufhebung der Abschussverfügung zu erwirken, wäre also der Nachweis eines weiteren Wolfes in Danis Gebiet.

Zu erlerntem Verhalten an Zäunen gibt es keine einzige wissenschaftliche Studie, oder wissenschaftliche Nachweise, darüber, dass die Behauptung, dass Wölfe, die Zäune „überwinden“, dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Geradezu hirnrissig ist es auch, dass in den Sternen steht, ob Wolf Dani überhaupt jemals Nachkommen haben wird, an die er das Erlernte weitergeben könnte. Wir bezweifeln auch, dass Dani jemals wolfsabweisende Netze überwunden hat. Denn durch unsere Zaunkontrollen haben wir mehrfach bewiesen, wie dreist Weidetierhalter hier tricksen, nur damit sie einen Schießbefehl erreichen. Wir wiesen nach, dass große Lücken zwischen den Haltestäben und zum Boden hin bestehen. Hier hat es kein Wolf nötig, darüber zu springen. Und Nachweise, dass in dem Gebiet mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits erbracht worden. In der Rissliste sind viele Risse nämlich Wolf Dani überhaupt nicht zuordbar. Stattdessen ist hier die Kennung HW 01 angegeben worden. Im Klartext: Es ist ein Wolf, aber es ist nicht zu ermitteln, welcher.

Unsere Botschaft an die Hobbyjäger:

Nein, liebe Hobbytöter, Ihr seid nicht anonym, denn jenseits von Funklöchern und vertraulichen E-Mail-Kontakten zum Unweltministerium, gibt es dort sehr viele „analoge“ Möglichkeiten. Wir sind nämlich persönlich dort und wir sehen Euch. Wir sind keine Autonomen, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind wir auch nicht zu erkennen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden alle legalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Im Klartext: Wir werden Anzeige erstatten. Die Häscher können sich nicht hinter einer vermeintlichen Anonymität verstecken. Wir haben auch die Jäger persönlich erkannt, die sich neulich beim Griechen in Westerhorn unter Polizeischutz eingebucht hatten. Dabei braucht man vor uns gar keinen Polizeischutz, weil wir stets legale Methoden anweden.
Dass wir keine falschen Versprechungen machen, sieht man hier anhand tagesaktueller Fotos aus der Region Westerhorn. Wir sind aber auch nachts unterwegs. Wir wissen auch, wo Wildkameras platziert sind. Auch ein Foto von den Schafen der Schäferei K. ist beigefügt. Die Tiere sind auf der Weide jetzt ganz weit hinten und ganz dicht dran ist dort plötzlich ein Hochsitz. Auch das bleibt uns nicht verborgen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Medienberichte:

https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Problemwolf-GW924m-hat-in-Ostholstein-zwei-Schafe-gerissen?fbclid=IwAR3jEVnxsCqGRqGKmns94bIpHObmYZGwVXGiar0yb5ZpXN7iYfWK0z7rBHc

Zitat: Generell sind Wölfe, sofern sie nicht als Problemwölfe deklariert sind, geschützt. Ihr Erlegen ist verboten. Und selbst diejenigen, die wie das Exemplar GW 924m zum Abschuss freigegeben wurden, tragen kein Etikett mit sich herum. Börner warnt vor möglichen Strafanzeigen. Er wünscht sich Anonymität für die Wolfsjäger. Er würde außerdem dazu raten, alle potenziellen Erleger mitmachen zu lassen. Börner meint, dann würde die Wahrscheinlichkeit, GW 924m zu treffen, erheblich steigen, schreibt die Süddeutsche Zeitung heute: https://www.sueddeutsche.de/…/wolf-niedersachsen-abschuss-1…

Hier ein Bericht von SAT 1 – Jäger „ärgern“ sich über strenge Auflagen. https://www.sat1regional.de/wolfs-abschuss-in-sh-jaeger-a…/…

Hintergrundinformation: Unser offener Brief an Umweltminiter Albrecht, in dem wir alle Fakten noch einmal aufgelistet haben. https://wolfsschutz-deutschland.de/…/offener-brief-an-umwe…/

 

Hier der Link zur Rissliste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Einige unserer Kontrollen, die aufzeigen, wie desolat die Zaunsituation vor Ort im LK Pinneberg ist:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/12/faktencheck-bild-artikel-vom-10-10-19-dreiste-wolfsanfuetterung-mit-lebenden-schafen-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/28/faktencheck-schleswig-holstein-fakenews-in-der-shz-zaeune-zum-wasser-offen-wollen-jaeger-jetzt-sogar-trophaeenjagd-auf-dani/

Hier ältere Kontrollen:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/26/faktencheckzaunkontrolle-von-problembauern-problemministern-problemmedien-und-kniefaellen-vor-der-agrarlobby-in-schleswig-holstein/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/08/12/in-schleswig-holstein-gilt-weiter-wolfsabschuss-statt-herdenschutz/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

 

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Wolfsabschuss nicht leichter – EUGH-Urteil gegen Finnland mit Auswirkungen auf die LEX-Wolf und Abschussverfügungen in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen endlich genauer definierte Grenzen gesetzt. Die EU-Richter setzen in einem Urteil gegen Finnland am Donnerstag strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem gestrigen  Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die strengen Anforderungen an die Zulässigkeit einer eingeschränkten Wolfsjagd bekräftigt,“ schreibt die DJGT in Ihrer Pressemitteilung – http://www.djgt.de/system/files/283/original/191010_DJGT_PM_EuGH_Urteil_finnische_Wolfsjagd.pdf?fbclid=IwAR1xVYI-mU3D0FFH9BrpwbhephbfvExJIDyIKyetqBVUWki5t4LVx8Zo-gA 

Geplante Lex-Wolf verstößt damit auch gegen EU-Recht

Allerdings, so die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. (www.djgt.de) weiter… „Das heutige Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit dem in Deutschland derzeit noch nicht umgesetzten Auffangtatbestand des Artikel 16 Abs. 1 e) der FFH-Richtlinie, der die Entnahme einer begrenzten und von den zuständigen Behörden spezifizierten Anzahl an Exemplaren erlaubt. Eine solche Ausnahme darf nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß erteilt werden. Trotz alledem ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will. Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.“

Dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen!

Wir appelieren hiermit noch einmal an die Abgeordneten im Bundestag, der geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf)  nicht zuzustimmen. Hier die Info mit Link zu unserem Protestflyer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/?fbclid=IwAR1uOezcJFKadNMIKmTPxdRJFyVCNWD7jaV_7HTSyXGKhQNOaJjsrzRheJw

Auswirkungen auch auf Schießbefehle in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. Der Schießbefehl in Niedersachsen, dessen Kosten nun über 200.000 Euro hinausgehen, steht in keinem Verhältnis zum Schaden. Auch in Punkto Anzahl von gerissenen Tieren nicht. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 (ganze 403 Tiere!) und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  betragen  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen, über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrag der Grünen.

Doch keine EU-Absegnung bei Fehlschüssen?

In Schleswig-Holstein gibt es noch offiziellen Angaben gerade mal zwei Wolfsterritorien. Würde hier ein Wolf abgeschossen werden, würde sich dies auf jeden Fall nachteilig auf den Erhaltungszustand auswirken. In einer Pressemitteilung sieht sich Albrecht aber noch in seiner Vorgehensweise  bestätigt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html

Die Kommission hätte darauf hingwiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein müsse, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden könne. Richterin  a. D. Almut Hirt (DJGT) dazu:
Mit dem Hinweis, dass ein möglicher Fehlabschuss nie ganz auszuschließen ist ( er meine damit wohl, dass die Schützen dann nicht belangt werden können), überschreite der Kommissar seine Kompetenzen: § 71 Abs. 4 BNatSchG sei nationales Recht, darauf hätte der EU-Kommissar gar keinen Einfluss.

Wir fordern den BUND in Schleswig-Holstein noch einmal auf, endlich gegen den Schießbefehl auf Wolf Dani zu klagen. UM Lies sollte nun nach aktueller Rechtslage den Schießbefehl auf Roddy in Niedersachsen einstellen. Sollten die beiden Wölfe abgeschossen werden, würde dies gegen EU-Recht verstoßen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland werden im Falle eines Abschusses von Dani und Roddy und evtl. auch noch Teilen des Rudels sowie Fehlschüssen, Anzeige erstatten.

Hier das komplette Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=09E39C0C06C0F72B438A9A4AC6CE9CB2?text=&docid=218935&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2094988&fbclid=IwAR2nNgdvLpnvXpIobHy4gsAWIdIrFeH13DRmpkpK92-2PAP-Nx8FhNOBFzY

Erweiterter Schießbefehl auf Wolf Dani – Zaunfrevel nimmt kein Ende – NABU und BUND legen keinen Einspruch ein – Trophäenjagd im Oktober

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen den erweiterten Schießbefehl auf Wolf Dani

Ab Mitte Oktober wird, wenn es nach den Wünschen der Jäger in Schleswig-Holstein geht, nun auch noch eine Trophäenjagd auf Wolf Dani beginnnen. Wir berichteten und protestierten ja bereits über die erweiterte Abschussverfügung, über die Umweltminister Albrecht Ende Angust entschieden hatte. Die Umweltverbände NABU, BUND und weitere hatten bis zum 20. September Zeit, sich zu äußern. Nach unserem Wissenstand hat niemand – außer der Deutschen Juritischen Gesellschaft für Tierrecht e. V. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ und uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. Widerspruch eingelegt und auch nicht Klage erhoben. Dies ist ein Skandal sondergleichen, denn es gibt keinen wirklichen Grund, Dani das Leben zu nehmen. Denn es handelt sich um gar keinen Problemwolf. Im Gegensatz  zu Niedersachsen (hier stellten die Grünen mehrere kleine Anfragen) gibt es in Schleswig-Holstein (Umweltminister Albrecht ist selber Parteimitglied der Grünen) nicht einmal eine Opposition, die zum Beispiel die Kosten des Jagdirrsinns hinterfragt, oder einen Untersuchungsausschuss fordert. Dies stellt demokratiegefährdende Zustände dar.  Wir rufen Tier- und Umweltschützer dazu auf, am 5. Oktober gegen Mahnfeuer zu protestieren sowie ihren Protest direkt bei Umweltminister Albrecht ( Kontakdaten hier – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ und den anderen Verbänden kund zu tun.

Unglaublicher Zaunfrevel in Danis (Abschuss)Gebiet in Schleswig-Holstein

Einfach mal ganz ohne Zaun haben wir Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben angetroffen. Diesmal auf der anderen Seite des Bahndamms, über den Dani bei der „Treckerjagd“ – wir berichteten:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/?fbclid=IwAR2gsUdSk1DKQahEzHCNQDQt8vXDMvxxNJ0_xIZpPCAiEqj_UG5rB3s7Cnk  – geflüchtet war. Direkt mit Hochsitz. Der Deich ist von der anderen Seite nur mit Wildzaun gesichert. Der Graben ist hier gerade mal zwei Meter breit von Böschung zu Böschung und knapp 30 Zentimeter tief. Da muss Dani nicht mal schwimmen. Dreiste Anfütterung!!!

Der BUND SH  hat uns folgende telefonische Stellungnahme gegeben:

– Der BUND S-H hätte in seiner Stellungnahme darauf verzichtet, Einwände gegen die Tötung von Dani zu erheben.
– Er akzeptiere die Argumente des Umweltministers, dass es weitere Risse von adäquat geschützten Weidetieren durch Dani gegeben hätte (zuletzt im August), und dass die Gefahr bestünde, dass Dani dieses Jagdverhalten weitergeben könnte.
– Der BUND hätte vom Umweltminister die Versicherung erhalten, dass die Allgemeinverfügung sofort aufgehoben würde, „sobald auch nur der vage Verdacht“ (O-Ton Eggers) auf einen neuen Wolf (Jungtier) in der (weiteren) Region besteht.
– Der BUND wird „keine rechtlichen Konsequenzen ziehen“ (O-Ton Eggers), sollte Dani getötet werden. Ein Rechtsanwalt hätte nur eine geringe Erfolgschance eingeräumt, und der BUND wolle eine Quote von 80% Klageerfolgen halten (wegen der „Außenwirkung“ und damit ihnen nicht irgendwann die Beteiligung nach Bundesnaturschutzgesetz… entzogen wird).
– Der BUND würde nicht so sehr auf das einzelne Tier schauen, sondern auf die Population, und die ist eher durch den Straßenverkehr gefährdet (er gab allerdings zu, dass Einzelentnahmen „on top“ kommen).

Risse im August nicht nachgewiesen  – kein Zaun vorhanden

Dieser Screenshot der offiziellen Rissliste SH zeigt auf, dass im August jedesmal kein Zaun vorhanden war und zudem auch keine Bestimmung durchgeführt werden konnte. HW01 bedeutet Wolf, es ist aber nicht klar, welcher Wolf. Dies müsste doch ein starkes Indiz dafür sein, dass sich ein weiterer Wolf dort aufhält. Der Schießbefehl müsste sofort gestoppt werden, zumal die Jungwolfwandersaison im Herbst beginnt.

Die Tabelle des Landes zu den Tierrissen zeigt doch gerade für den August, dass in allen Fällen gerade keine Zäunung vorlag und die Risse auch gerade nicht zugeordnet werden konnten.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Es besteht nicht nur der vage Verdacht, es ist sogar ganz offiziell ein weiteres Wolfsterritorium bestätigt. Laut DBB-Wolf gibt es in SH genau zwei bestätigte Territorien. Wird ein Tier hier abgeschossen, wirkt sich dies auf jeden Fall auf den Erhaltungszustand in SH aus. https://www.dbb-wolf.de/…/territo…/liste-nach-bundesland

 

Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben stehen völlig ohne Zaun auf der Weide.
Kein Zaun und auch noch eine Übersteighilfe über den Graben.
Schäfer B. jammerte in einem Bild-Artikel, dass er in diesem Jahr schon 27 Schafe verloren hat. Dies ist doch bei einer solchen Weide völlig ohne Zaun und auch noch mit Steg kein Wunder? Warum bekommt dieser Schäfer keine Strafe nach dem Tierschutzgesetz?
Der Graben ist nur 30 Zentimeter tief. Hunde oder Wölfe müssen nicht einmal schwimmen.

Nicht schützen, aber Mahnfeuer veranstalten – Wir rufen zur Gegendemo auf!

Eine davon steht bereits am Sonnabend, 5. Oktober, an: Die Initiative Südholstein plant für den Tag ab 17 Uhr am Strandfloh, Neuer Weg 41, in Kollmar (Kreis Steinburg) direkt an der Elbe, eine öffentliche Veranstaltung, zu der Mitglieder und interessierte Bürger eingeladen sind. „Wir werden eine große Feuerschale aufstellen, die Teil der Lichterkette sein wird. Außerdem dürfen gern Fackeln und Laternen von Groß und Klein mitgebracht werden“, sagt Zukowski von der Wolfshasserbürgerinitiative BI Dörfer

Gründungsmitglieder dieser Initiative sind die Nebenerwerbschäferin K. und die Haupterwerbsfamilie B. (siehe Film und Fotos), die fast 100.000 Euro alleine an EU-Subventionen erhält. Liest man sich die Forderungen dieser Initiative durch, geht es darum, überhaupt keinen Wolf in der Gegend dulden zu wollen. Die „Problemwolfkreation“ von Dani ist also ganz offentlichtlich nur vorgeschoben und erstes Mittel eine Wolfspopulation dort zu verhindern.  Die Agrarlobby bestimmt ganz augenscheinlich, was in Schleswig-Holstein zu geschehen hat und Politik und Umweltverbände ordnen sich unter. Darüber, was es im Gegenzug dafür gibt, kann man nur spekulieren.

Sollte Wolf Dani illegal erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen alle ausführenden Personen sowie gegen den Minister stellen.

Hier nochmal zur Verdeutlichung zwei Videos, die zeigen, dasss auf einen Schutz der Weidetiere überhaupt kein Wert gelegt wird:

 

 

Faktencheck Schleswig-Holstein: Fakenews in der SHZ – Zäune zum Wasser offen – wollen Jäger jetzt sogar Trophäenjagd auf Dani?

Als perfide und Lobby gesteutert bezeichneten wir bereits Ende August die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugen soll Wolf Dani abzuschießen. Zur Zeit werden noch weitere Umweltverbände zur Sache angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht dazu. Stimmen die anderen Verbände zu, darf es mit der Wolfsjagd für die Jäger wohl ab Mitte Oktober los gehen. Dabei setzt man anscheinend immer weiter auf Wolfsabschuss statt auf Herdenschutz, denn an der Zaunsituation hat sich nichts geändert.

Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe „geeigneter Personen“ mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute. Dabei beweisen wir ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein. Umweltminister Albrecht verspürt wohl immer noch keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Doch nicht nur der Minister scheint sich nicht zu interessieren, auch den Medien scheinen Fakten egal zu sein.

In einem Artikel in der SHZ beschweren sich die Eheleute M. darüber, dass ihnen schon wieder ein Schaf gerissen worden sei. Der Autor des Artikels beschreibt umfangreich, dass dies nun schon zum zweiten Mal passiert wäre und das Schäferehepaar doch wolfsabweisende Zäune hätte. Frau M. fordert sogar ganz energisch den Abschuss von Wolf Dani. Dabei sehen die Spuren, die auf einem Foto im entsprechenden Artikel zu sehen sind, eher nach Hund als nach Wolf aus. Doch ganz gleich, wer der Verursacher ist, Familie M. müsste unserer Ansicht nach nicht nur keinen Schadenersatz bekommen, sondern eine Strafe zahlen müssen. Warum? Weil die Zäune zur Wasserseite hin offen sind und somit die Tiere über überhaupt keinen Schutz verfügen. Warum haben die Eheleute nicht nach dem ersten Riss reagiert? Diese Fragen wollte der Autor des Artikels offensichtlich nicht stellen, dafür räumte er weiteren Forderungen nach Wolfsabschüssen jede Menge Raum ein.

Zäune zum Wasser hin offen

Der betroffene Hof liegt in einer Sackgasse, um das Grundstück nicht zu betreten, sind wir nicht näher herangegangen. Allerdings ist das Problem auch schon aus Entfernung auszumachen. Wir haben auf Strommessung und Zollstock verzichtet, da das Problem darin liegt, dass die Zäune zum Wasser hin nicht geschlossen, sondern offen sind.  Rechts neben der Zufahrt stehen Kühe mit dem üblichen Stacheldrahtzaun. Null Problem für Wolf Dani oder einen Hund unter dem Zaun durchzugelangen  und über die Kuhweide in Richtung Schafe, die auf der Weide gegenüber standen, zu gelangen. Die Weide der Kühe ist nämlich lediglich durch die Hörner Au von den Schafen getrennt.

Warten die Jäger bereits auf den Beginn einer Trophäenjagd in Schleswig-Holstein?

Auch der Jagdverband hat sich nun zur geplanten Erweiterung der Abschussverfügung auf Wolf Dani geäußert. Hier ist wohl vor allem herauszulesen, dass die „Heger und Pfleger“ schon ganz wuschig auf die zu erwartende Trophäenjagd werden. Umweltminister Albrecht sollte diesen Schießbefehl sofort zurücknehmen. Dies sehen nicht nur wir von Wolfsschutz Deutschand e. V. so,  sondern auch die DJGT https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden jedenfalls ebenfalls Anzeige gegen Schützen und Minister erstatten, sollte Dani tatsächlich abgeschossen werden.  Zitat: Angesichts der Schwierigkeit der Entnahme spricht sich der LJV dafür aus, auch Begehungsscheininhaber und Jagdgäste einzubeziehen. Aus Sicht des LJV SH stellt der geplante Eingriff jedoch lediglich eine “situative Reaktion” dar. Um ein Akzeptanzproblem für große Beutegreifer im ländlichen Raum zu vermeiden, sei jedoch ein “vollumfängliches Wolfsmanagement” künftig unabdingbar, so der Landesjagdverband. Sprich: man möchte wohl nicht nur Dani, sondern im großen Stil Wölfe schießen.  https://www.jawina.de/schleswig-holstein-ljv-nimmt-stellung-zu-beteiligung-von-jaegern-ab-wolfsabschuss/?fbclid=IwAR2dUx2f0b-DDPJXAdkJkIcn5TFMUGZL9XXyapJHSY6ug61rhhCXf29zz3o

 

 

Die Hörner Au: Auf der linken Seite zirka 400 Meter von der Brücke entfernt, liegt der Hof von Landwirt M. Rechts hinten, zirka 280 Meter von dieser Brücke entfernt, beginnt der Deich, auf dem die Schafe standen. Bei unserer Kontrolle standen keine Schafe darauf. Sämtliche Zäune zum Wasser sind offen.

Rechts neben der Zufahrt zum Hof liegt eine kleine, schmale Weide mit Kühen darauf. Diese Weide ist mit dem üblichen Stacheldraht umgeben. Für einen Hund oder für einen Beutegreifer ist dieser Zaun in keinster Weise abweisend. Rechts hinter den Bäumen und Sträuchern befindet sich die Hörner Au.
Der Deich ist nur zur rechten Seite geschützt. Daneben befinden sich Maisfelder, Wiesen und Äcker.
Die große Weide links neben dem Hof ist ebenfalls nur mit Stacheldraht eingezäunt. An den Bäumen, die im Hintergrund zu sehen sind, knickt der Graben nach links ab. Hier ist es Hunden und Beutegreifern auch möglich an den unumzäunten Deich zu gelangen.
Der Deich ist nur an der einen Seite umzäunt, an der anderen offen.

 

Hier geht es zum Bezahlartikel in der Nordeutschen Rundschau – https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/familie-meyn-vermutet-wolfsangriff-erneut-schaf-in-auufer-gerissen-id25734262.html

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de

Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby

 

Faktencheck/Zaunkontrolle: Von Problembauern, Problemministern, Problemmedien und Kniefällen vor der Agrarlobby in Schleswig-Holstein

Es gab nach unseren letzen Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein eine sehr unschöne Korrespondenz mit einem NABU-Verantwortlichen in Schleswig-Holstein. Herr Heydemann meinte, mir eine Mail schicken zu müssen, deren Tenor war, doch künftig den Mund zu halten. Zur Erinnerung: der NABU ist mit dem Schießbefehl auf Wolf Dani einverstanden. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht, weil wir der Meinung sind, dass Dani keinesfalls ein so genannter Problemwolf ist, sondern dass das Problem an nicht geschützten Weidetieren und täuschenden Weidetierhaltern liegt. In einer Mail an mich warf mir Herr Heydemann vor, wir würden unsere Zaunkontrollen faken, dabei muss er als Mann vor Ort doch ganz genau wissen, wie dort die Zäune aussehen. Ferner bezeichnete mich Herr Heydemann als dämlich und er unterstellte mir eine Nähe zur Pegida, bzw. bezeichnete Wolfsschutz Deutschland e. V. als Pegida. Ich erstattete daraufhin Anzeige wegen Verleumdung und Beleidigung.  Es dürfte inzwischen doch sehr klar sein, dass viele Wolfsberater nicht neutral sind und solange eben andere Vereine und auch die Medien die Zaunrealität in Deutschland nicht darstellen, müssen wir dies weiter tun. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, gezeigt zu bekommen, wie Weidetierhaltung in Wolfsgebieten wirklich aussieht. Wir beweisen immer wieder, dass eben nicht geschützt, sondern getrickst wird, was das Zeug hält. Warum sollte es unethisch sein, Weidetierhalter zu kontrollieren? Wer nichts zu verbergen hat, kann seine Zäune doch zeigen, oder? Schließlich finden (bzw. sollten stattfinden) auch in Ställen etc. regelmäßige Kontrollen durch Behörden statt. Wenn Behörden hier versagen, müssen hier andere Institutionen eingreifen. Siehe auch Stallkontrollen durch Tierschützer.

Zweiter Wolf im Gebiet unterwegs?

In einem Interview mit KN-Online  https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Problemwolf-ist-noch-in-Schleswig-Holstein-sagt-Minister-Jan-Philipp-Albrecht?fbclid=IwAR0PEmgz-j2k8TL53ys08MOhUszuIOGSjyzNovMySUvKLulFDJGvwUPVLtg   sagte Umweltminister Albrecht von den GRÜNEN, dass „Problemwolf“ Dani noch vor Ort wäre und dass sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Wir fragen uns, weshalb dieser Schießbefehl nicht endlich eingestellt wird. Zumal es laut Rissliste sein könnte, dass ein weiterer Wolf in diesem Gebiet unterwegs ist. Müsste dies nicht die Aufhebung des Schießbefehls bedeuten?

Schießbefehl auf Dani müsste eingestellt werden

Hier ist der Link zur öffentlich einsehbaren Rissliste. Die gelben Punkte stellen Risse dar, die zwar Wolf ausweisen, aber keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Ergo könnte neben Dani auch ein weiterer Wolf in diesem Gebiet unterwegs sein. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Karte.html

Ferner sagte Minister Albrecht der Zeitung, dass in Schleswig-Holstein nur große Betriebe nur in einem bestimmten Umkreis Zaunmaterial bezahlt bekommen würden. Warum wird hier nicht ganz Schleswig-Holstein in die Förderkulisse aufgenommen?  Die Rissliste zeigt auf, dass Weidetierhalter in ganz Schleswig-Holstein betroffen sein können.

 

Zaunrealitäten im Landkreis Pinneberg am 20.08.19

 

Diese Weide hier war Thema eines TV-Berichtes des NDR für die Sendung Panorama. Hier der Link zum Beitrag: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Maerchenhaft-Der-Wolf-die-Angst-und-der-Wahlkampf,woelfe622.html?fbclid=IwAR1C28IWQjp6it3vwmvpeaCY9ZFCFhr7fK3UYnWCXFw_ibGUxFOkoYLZ3tY Vor Erstellen des Beitrages telefonierte der zuständige Redakteur mehrmals mit mir. Ich wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass Weidetierhalter bei Zäunen tricksen und täuschen und gab ihm den Tipp, sich doch mit dem TV-Team   selber mal über die Weidezäune vor Ort einen Eindruck zu beschafften. Dies war aber ganz offensichtlich nicht gewollt, denn stattdessen gab es sehr viel Raum  für ein Interview mit zwei Jungbauern, die einen Wolf nach einem Riss mit dem Traktor verjagt hatten. Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/

Der betroffene Schäfereibetrieb erhält fast 100.000 Euro im Jahr an EU-Subventionen, kann sich aber keine Zäune leisten? Unglaubwürdig. Mit dieser Höhe an Subventionen dürfte dieser Betrieb zudem zu den größeren Betrieben gehören, die Zäune finanziert bekommen. Skandalös ist es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert hat und wir bei unserer Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden haben. Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.

 

Die Türe zur Deichweide lässt sich einfach aufschieben
Nicht einmal einen Meter hoch ist der Wildzaun und zudem auch noch völlig ohne Strom. Auf der anderen Seite zum Wasser hin, ist überhaupt kein Zaun vorhanden.

Auch dieser Schäfer behauptet stets, dass es nicht möglich wäre, Schafe auf den Deichen fachgerecht einzuzäunen. Dass dies sehr wohl möglich ist, zeigt eine Broschüre der Firma http://www.weidezaun.info

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Auch diese Ziegenherde ist lediglich mit Wildzaun ohne Strom eingezäunt.

Kein Strom auf der Litze.
Wie sollte man eine solche Kontrolle bitte faken? Wir geben jedem, der sich selber überzeugen möchte, gerne die GPS-Daten.
Knapp 90 Zentimeter hoch und ohne Strom. Hier werden Wölfe zum Springen erzogen.

Viele Gebiete in Schleswig-Holstein sind ideales Wolfsgebiet. Wölfe brauchen weder dichte Wälder, noch totale Wildnis. In solchen Räumen fühlen sie sich wohl.

 

So sehen in Danis Gebiet so genannte „wolfsabweisende Netze“ aus. Weil Dani angeblich mehrmals ein solches Netz überwunden hatte, stellte Umweltminister Albrecht den Schießbefehl Anfang des Jahres aus. Besonders skandalös: Dieser Schießbefehl gilt nun zeitlich unbegrenzt. Dieses Netz hier ist ohne Strom. Deshalb zweifeln wir auch die Behauptung stark an, dass Dani wirklich jemals tatsächlich wolfsabweisende Zäune „überwunden“ hat. Ich habe mich mit Menschen vor Ort unterhalten und auch auf einem Bauernhof übernachtet. Dort brachte man die üblichen Argument vor. Geld (zu teuer) und Arbeit (keine Lust zu viel zu schuften). Nachdem diese Argumente durch Fakten (Zäune werden bezahlt und es gibt ehrenamtliche Hilfe)  widerlegt worden waren, kam stets der Satz „Wir wollen hier keine Wölfe haben. Sie sind schließlich aus gutem Grund ausgerottet worden.“

Es geht den Bauern dort in dem Gebiet also gar nicht um einen einzelnen so genannten „Problemwolf“. Man will sich hier einfach nicht mit Beutegreifern arrangieren. Dass es in SH auch weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag man nicht hören. Es würde sich höchstwahrscheinlich nach dem Abschuss von Dani der nächste Wolf in diesem Gebiet ansiedeln und schon würden Bauern dort den nächsten „Problemwolf“ kreieren.

Kein Strom auf dem Netz.
Im Hintergrund ist erkennbar, wie stark der Zaun ins Grün hineingewachsen ist. Auf der Wiede sind sehr junge Lämmer untergebracht.
Ideales Wolfsgebiet.
Kein Strom auf dem Netz.
Kein Strom auf dem Netz. Auf dem Bild ist zu sehen, wie weit das Grün in den Zaun hineinragt. Dadurch kann die Spannung auf Null gehen. Auch die innere Litze war nicht unter Strom.

 

Hier ist das nächste so genannte wolfsabweisende Netz zu sehen. Dieses Netz hier umspannt eine sehr große Weide. Der Vorteil hier ist, dass ein Wolf sich hier evtl. nur ein Tier holen wird und die anderen Schafe könnten flüchten. Dennoch ist auch hier teilweise gar keine Spannung vorhanden, bzw. an manchen Stellen konnten wir 2000 V messen. Viel zu wenig.

Kein Strom.

 

Skandalös: Eine Lücke zum Boden von fast 20 Zentimetern. Ein Hund oder ein Wolf kommt hier problemlos unten durch, da auch keine Spannung zu messen war. Waren es Risse auf ähnlich arrangierten Weiden, die den Schießbefehl nach sich zogen?

Kein Strom.
Auch hier wächst Gras in den Zaun hinein. Er kann dadurch an Spannung verlieren.

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

Faktencheck Schleswig-Holstein: BILD, Jungbauer und Schäfer verschweigen, dass Zaun zum Wasser offen war!

Zwei Jungbauern verjagten in der Nacht vom 17. auf den 18. Jun einen Wolf, der wahrscheinlich kurz zuvor ein Schaf gerissen hatte, mit Hilfe des Traktors. Wir finden das richtig, denn was die beiden jungen Männer gemacht haben, ist nichts anderes als erfolgreiches Vergrämen. Was BILD, Jungbauern und die Deichschäfer aber aus dieser Aktion gemacht haben, ist einfach verwerflich und verlogen.

So werden sie im Bild-Artikel zitiert: 

„Erschreckend: Zwischen dem ersten Video, auf dem das tote Schaf zu sehen ist, und dem zweiten mit der Wolfs-Begegnung liegt rund eine Stunde.

„Das heißt, das Raubtier lag die ganze Zeit irgendwo in den Büschen“, so Landwirt und Deichwärter Holger Licht (52).

Für die Deichschäferei Belch ist der erneute Angriff (zwei tote Tiere, zwei eingeschläfert) ein Schock. Gabriele Belch (47): „In den letzten acht Wochen haben wir 25 Tiere an den Wolf verloren.“

Zaun zum Wasser hin nicht vorhanden

Wir sind in genau diesem Gebiet vor Ort gewesen und wir haben die Zäune kontrolliert. Am Tag der Prüfung am 20. und 19. Juni sind keine Schafe mehr vor Ort gewesen. Allerdings haben wir jede Menge Kot gefunden und konnten so den Standort der Tiere lokalisieren. Der Zaun besteht aus nur einem nur 86 Zentimeter hohen Geflecht aus Wildzaun ohne Strom. Zum Gewässer hin ist überhaupt kein Zaun vorhanden. Wenn diese Schäferfamilie also 25 Tiere an den Wolf verloren haben will, so ist das alleine ihre eigene Verantwortung und Schuld. Es ist seit Jahren allgemein bekannt, dass Wölfe gute Schwimmer sind und ein Graben, Bach oder Fluss kein Hindernis für sie darstellt. Umso schlimmer, dass Umweltminister Albrecht (Grüne) unter diesen Voraussetzungen noch immer am Schießbefehl auf Dani festhält.

Dabei geraten die Bauern im Dithmarschen derweil anscheinend völlig außer Rand und Band. Wegen nicht einmal einer Handvoll Wölfen macht man dort einen solchen Aufstand. Das waren wohl auch diejenigen, die vor einiger Zeit Wolfsstofftier an einem Traktor aufgeknüpft haben. Dabei stehen die normalen Bürger dort gar nicht hinter diesen scheinbar völlig Wahnsinnigen. Wir fragen uns: Wer setzt diesen Blutrünstigen endlich mal Grenzen? Minister Albrecht eher nicht. Dieser Politiker der GRÜNEN kuschelt anscheinend zur allzu gerne mit der Lobby.

Das schrieb die SHZ über eine Veranstaltung in Heide:  Wenig befriedigend für die versammelten Landwirte, die – das wurde sehr deutlich – als einzige Option ein wolfsfreies Dithmarschen sehen wollen.

Der Minister muss liefern

Wie verärgert viele Landwirte weiterhin sind, zeigte sich nach der Veranstaltung. 16 Trecker versperrten den Parkplatz des Kreishauses, einer direkt den Dienst-Audi des Ministers. Nach rund 15 Minuten räumten die Bauern die Wege und Albrecht konnte fahren.

– Quelle: https://www.shz.de/24346677 ©2019

Deichschäfer erhält fast 100.000 Euro an EU-Subventionen im Jahr

Quelle: www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche – hier kann jeder im Rahmen der Transparenz nach der Höhe von Subventionszahlen schauen. Bei fast 100.00 Euro alleine an Subventionen kann natürlich niemand erwarten, dass der Betrieb auch noch für intakte Zäune sorgt. (Achtung Ironie)

Kein Zaun am Wasser

 

Kein Zaun am Graben und auch noch eine Lücke zwischen den Pfeilern, d.h. man kommt ungehindert vom rechten Deichstück auf den linken Bereich, auf dem der Riss passiert war.

 

 

 

Wie auch in Niedersachsen gibt es hier schnell zusammen gezimmerte Hochsitze.
Im Hintergrund ist der Bahndamm zu sehen.
Hier ist der Traktor entlang gefahren.
Im Hintergrund ist der Bahndamm zu sehen.
Wildzaun in 86 bis 87 Zentimeter Höhe.
Gerade mal 86 Zentimeter Wildzaun ohne Strom.
Zwischen Tor und Pfosten ist eine Lücke.
Das Gelände ist nur mit Wildzaun ohne Strom umrandet. Am Wasser gar nicht.

 

 

Im Hintergrund ist der Bahndamm zu erkennen, über den den Wolf geflüchtet sein soll.

 

Hier der Link zum Bild-Artikel: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/sie-erwischten-ihn-bei-einem-riss-bauern-jagen-wolf-mit-trecker-62739720.bild.html