Bundestag öffnet der Wiederausrottung der Wölfe Tür und Tor – Debatte in der Nacht zeigt den mächtigen Einfluss der Lobbyisten

Am sehr späten Donnerstagabend in den Freitag Morgen hinein hat der Bundestag in der ersten Lesung über einen Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf beraten. Hier unsere Zusammenfassung und mit einem Link zu allen Reden. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern die Abgeordneten des Bundestages erneut dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Stattdessen fordern wir Weidetierprämien und unbürokratische und vor allem schnelle Auszahlungen für Zäune und schnelle Entschädigungen von Haltern. Wir fordern eine bundesweite Regelung, bei der auch bundesweit entschädigt wird. In Punkto Digitalisierung in Schulen konnte die Bundesregierung  ja auch in den Förderalismus der Länder eingreifen. Warum geht dies nicht beim Thema Wolf? Es  würde hier um Summen gehen, die lächerlich gering erscheinen im Vergleich zu Summen, die von der GroKo bereits verpulvert worden sind oder noch werden, wie beispielsweise 500 Millionen für Mautentschädigungen oder einer EU-Strafe von 11,8 Millionen, die dem Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete droht.

Mitmachaktion!

Bitte protestieren Sie weiter und schreiben Sie direkt an Abgeordnete. Sie können hier unseren Flyer herunterladen und mit zum Schreiben hinzufügen: flyer-lex-2

Hier die komplette Debatte im Bundestag als Aufzeichnung mit Reden von CDU/CSU, Grünen, FdP, AfD und Linke. Die SPD trat erst gar nicht an. Die Debatte war auf den späten Abend gelegt worden. Es sind kaum noch Abgeordnete anwesend gewesen. Die FDP will Jagd auf Wölfe machen, CDU/CSU und der AfD geht die LEX-Wolf noch nicht weit genug. Selbst vor alternativen Fakten, wie die „Ausrottung des heimischen“ Muffelwilds“ durch den Wolf, schreckte man hier in den Reden nicht zurück. In Wirklichkeit sind Mufflons eben nicht in Deutschland heimisch gewesen, sondern sie wurden von Hobbyjägern ausgesetzt, um sie anschließend abschießen zu können. Siehe auch Jagdstatistik des DJV.  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR3T7CAUu5l0-WpbU322End0sVGDYcHMQ39_yO4LkS269AZnlF5AVsBNADc

LEX Wolf bedeutet erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland

Als einziger Redner bezog Ralph Lenkert von den Linken ganz klar Stellung pro Wolf. Er warf der FDP, CDU/CSU und AfD vor, Ängst zu schüren. In Italien und Rumänien kämen auch Weidetierhalter, Touristen und Wölfe miteinander klar, obwohl es dort sehr viel mehr Wölfe als in Deutschland geben würde. Er warf den Parteien vor, kein Geld für die Weidetierhalter ausgeben zu wollen und dazu auch noch Entschädigungen schwierig zu gestalten. Auch er sieht – genau wie wir – in der LEX Wolf, also der Änderung des Bundesnatuschutzgesetzes ,eine Gefahr für die erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Hier seine Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397426&fbclid=IwAR095BF_hMbFJL9yF49Vo5r5uEa6gcsgGhO6fiC8rg5u7Ry835M7uR1QsUM#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTc0MjYmdmlkZW9pZD03Mzk3NDI2JmZiY2xpZD1Jd0FSMDk1QkZfaE1iRkpMOXlGNDlWbzVyNXVFYTZnY3NnR2hPNmZpQzhyZzV1N1J5ODM1TTd1UjFRc1VN&mod=mediathek

Steffi Lemke von den Grünen hielt eine mehr oder weniger blutleere Rede. Sie verwies darauf, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig wäre, da man z. B. nach der Brandenburger Wolfsverordnung bereits Wölfe abschießen könne. Dort werde dann ein Wolf getötet, wenn er zwei Mal einen wolfsabweisenden Zaun überwunden habe. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. haben bereits in aller Entschiedenheit gegen die Brandenburger Wolfsverordnung protestiert. Wir haben den starken Verdacht, dass nach dieser Verordnung bereits in diesem Jahr ohne die Öffentlichkeit zu informieren, Wölfe in Brandenburg „beseitigt“ worden sind. Nach unserer Ansicht dürften nach Rissen überhaupt keine Wolfsabschüsse in Aussicht gestellt werden, weil diese Aussicht Tür und Tor für Betrügereien eröffnet. Wolfshassende Weidetierhalter schrecken beispielsweise nicht davor zurück, Lücken in die Zäune einzubauen und den Strom abzustellen, um Risse zu provozieren und danach einen Wolfsabschuss erreichen zu können. Ferner wieß Lemke darauf hin, dass man einem zum Abschuss freigegebenen Wolf nur schwer habhaft werden könne. Dies könnte in Zukunft ganz anders aussehen, denn in Sachsen hat man erneut begonnen, einem Wolf aus einem Rudel einen Sender zu verpassen. Auch in Niedersachsen ist dies geplant. Allerdings konnte man hier noch keinen einzigen Wolf fangen. Gelingt dies aber irgendwann, hätten Wölfe auf die ein Schießbefehl ausgestellt worden ist, keine Chance mehr, weil besenderte Rudelmitglieder als so genannte „Judaswölfe“ fungieren würden. Hier die Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397427#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mzk3NDI3JnZpZGVvaWQ9NzM5NzQyNw==&mod=mediathek

Wie irrwitzig die Forderung nach einer Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes ist, zeigt allein schon die Statistik für Niedersachen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Überhaupt nicht eingegangen wurde von den wolfsfeindlichen Parteien auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die EU-Richter setzten in einem Urteil gegen Finnland  strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt. Hier der Link zu unserem Artikel darüber: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Die nächtliche Debatte im Bundestag wurde nach einer halbstündigen Debatte beendet und das Thema zunächst in die Umweltausschüsse verwiesen.  Allerdings ist dies kein Grund zum Durchatmen, denn nach drei Lesungen könnte dieses Gesetz tatsächlich durchgepaukt werden.