Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 21/4146) trifft das Verbandsklagerecht in seinem Kern. Unter dem Vorwand einer Anpassung an die Aarhus-Konvention und EuGH-Vorgaben soll das Klagerecht von Umwelt- und Naturschutzverbänden gestrafft werden – mit dem erklärten Ziel, Infrastruktur- und Energiewendevorhaben schneller umzusetzen. Die Folge: Weniger effektiver Rechtsschutz für Natur und noch streng geschützte Arten wie den Wolf.
Der Entwurf sieht vor:
- Klagen gegen Zulassungsentscheidungen erhalten keine aufschiebende Wirkung mehr. Vorhaben können trotz laufender Gerichtsverfahren weiter realisiert werden – irreversible Schäden an Lebensräumen sind damit vorprogrammiert.
- Eine starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel zwingt Verbände, Gutachten und Dokumente in Rekordzeit einzureichen. Kleine, ehrenamtlich organisierte Vereine werden dadurch systematisch benachteiligt.
- Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird erschwert und wird zeitlich befristet (5–10 Jahre). Ständige Neuanträge und Überprüfungen schaffen Unsicherheit und binden Ressourcen.
- Strengere sachlich-räumliche Begrenzung: Nur wer nachweislich im betroffenen Gebiet sitzt, darf klagen – eine Hürde, die große, bundesweit agierende Organisationen oft besser bewältigen als lokale Initiativen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat diese Entwicklung seit Jahren vorhergesehen und immer wieder öffentlich gewarnt. Bereits 2019 wurde die Änderung des § 45 Abs. 7 BNatSchG („Lex Wolf“) als Versuch gewertet, den Schutz streng geschützter Arten zu unterlaufen und die Entnahme zu erleichtern. Der aktuelle Entwurf folgt demselben Muster: Beschleunigung um jeden Preis, auch wenn der Preis der Verlust wirksamer Kontrollmöglichkeiten durch die Zivilgesellschaft ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass nicht alle Umweltverbände in den vergangenen Jahren solidarisch gehandelt haben.
Einige etablierte Organisationen haben sich auf ihrer eigenen Klagefähigkeit ausgeruht und gleichzeitig kleinere, unabhängige Vereine, die vor Ort in den Wolfsrevieren aktiv sind, aktiv diffamiert und ausgegrenzt. Mit Vorwürfen wie „nicht seriös genug“ oder „zu emotional“ wurde versucht, lokale Akteure zu diskreditieren – oft genau diejenigen, die nachts im Wald patrouillieren, Wölfe dokumentieren, Rissfälle prüfen und Beweise zusammentragen. Gerade diese lokale Präsenz wird künftig einen Unterschied machen können.
Der aktuelle Fall Grindi und auch die Situation in Brandenburg zeigen exemplarisch, wie wichtig Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind, die das Knowhow haben, tatsächlich mit Personen ohne Unterwanderungen im Gebiet zu arbeiten – friedliches Zusammenleben dokumentieren, falsche Narrative entlarven, präzise Analysen wie Zaundokumentationen liefern, Fake-News entlarven – all das geschieht vor Ort. Wenn das Verbandsklagerecht weiter beschnitten wird, ist diese Basisarbeit wichtiger denn je. Große Verbände mögen in Berlin noch lobbyieren können und da fragt sich inzwischen auch in welche Richtung; der tatsächliche Schutz des Wolfs hängt jedoch von der Stärke der Vereine direkt in den Revieren ab.
Der Bundestag berät den Entwurf heute. Die Novelle muss gestoppt werden. Stattdessen braucht es eine Stärkung des Verbandsklagerechts und Menschen, die sich bewusst darüber werden müssen, selbst Verantwortung zu übernehmen.
Quelle:
Der volle Text der Drucksache 21/4146 ist als PDF auf der Bundestagsseite verfügbar: https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104146.pdf
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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
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2 Gedanken zu „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“
Verbot aller Autos wegen „abstrakter Gefährdung „!!
das ganze ist eine zwickmühle: einerseits lebt DE als stark zunehmend-überalternde gesellschaft „aussterbend“, die versucht durch immer mehr bürokratische rettungsanker sich vor allen nur denkbaren lebensrisiken abzusichern, andererseits nimmt genau dieser exzess in bürokratie dieser gesellschaft zunehmend die atemluft, sodass man nicht nur biologisch abstirbt, sondern sich dabei selbst auch noch bürokratisch erwürgt. gegenmaßnahme der regierung und lobbies 1: man schafft einen zweiten bürokratischen layer, der den schon vorhandenen überlagert, ein wenig von layer 1 reduziert, aber insgesamt layer 1 plus den neuen layer 2 insgesamt vergrößert (um ein gesetz oder eine vorschrift abzuschaffen, werden neue vorschriften nötig, siehe endloses gequatsche im zb „bundestag“), und/oder 2: man schafft bürokratie-layer 1 garnicht wirklich ab, sondern modifiziert ihn nur, indem man ihn noch mehr als bereits in den vergangenen jahrzehnten geschehen auf regierungs- und somit lobbyinteressen hin schärft und zentriert, zb NGOs als demokratische grundstrukturen abwürgt, verbandsklagerechte wesentlich einschränkt oder gleich ganz beseitigt, tierschutz und naturschutz-allgemein „verstümmelt“, usw, und dieser letzteren linie folgt unsere momentane regierung (samt rest-EU) unübersehbar = pseudo-abbau von bürokratie zugunsten eines im hintergrund immer mehr zunehmenden lobbyismus (von CDU-Merz mit CSU im schlepp + co auch nichts anderes zu erwarten). // voltaire: „jedes volk hat genau die regierung, die es verdient“