Wolf Bram in den Niederlanden: Abschüsse sind keine Lösung

Der Vorfall am 30. Juli 2025 in der Provinz Utrecht, bei dem ein sechsjähriges Kind von einem Wolf, vermutlich GW3237m („Bram“), verletzt wurde, hat eine Debatte über den Umgang mit Wölfen ausgelöst. Die darauf folgende Abschussgenehmigung für „Bram“ ist jedoch ein von Hysterie geprägter Schritt. Dieser Vorfall zeigt nicht die Gefährlichkeit von Wölfen, sondern die Folgen menschlichen Fehlverhaltens und die Überreaktion auf ein seltenes Ereignis im Vergleich zu alltäglichen Gefahren.

Meinungsartikel von Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Die Arbeitsgruppe Wolf Leusden hat in ihrem umfassenden Einspruch gegen die Abschussgenehmigung für „Bram“ (37 Seiten Hauptdokument, 24 Seiten Add-ons, 33 Quellen, 78 Anhänge, Frist 19. August 2025) aufgezeigt, warum die Entscheidung der Provinz Utrecht vom 8. Juli 2025 rechtlich und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Sie verstößt gegen EU-Habitatrichtlinien, das niederländische Umweltgesetz und das Allgemeine Verwaltungsgesetz. Die Provinz hätte versäumt, vorgeschriebene Maßnahmen wie eine 400-Hektar-Rastfläche, Gebietssperrungen, zusätzliche Beleuchtung oder Online-Informationen umzusetzen. DNA-Beweise seien aufgrund fehlerhafter Probenahme, Spurenvernichtung und fehlender Beweiskette unzuverlässig. Weniger invasive Alternativen wie Konditionierung oder Umsiedlung seien nicht geprüft worden. Die Entscheidung ignoriere die Rolle von „Bram“ als Rudelvater, dessen Tod die Welpen gefährden würde, da er für Nahrung, Schutz und Sozialisierung entscheidend ist. Zudem bestehe ein Interessenkonflikt, da eine Person gleichzeitig Beweissammlung, Beratung und Abschuss übernimmt und Verbindungen zur Jägerschaft hat. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen Abschüsse kategorisch ab. Beobachtungen vom Juli 2025 zeigen laut der Arbeitsgruppe Wolf Leusen, dass „Bram“ sich um seine Welpen kümmert und der Vorfall vom 19. Mai 2025, bei dem ein Kind gebissen und mitgeschleift wurde,  könnte tatsächlich auf defensives Verhalten in der Nähe der Wurfhöhle hinweisen, falls es tatsächlich Wolf Bram gewesen ist. Die niederländischen Quellen widersprechen sich hier. Die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) wies bereits 2022 und 2024 auf die Notwendigkeit frühzeitiger Intervention bei auffälligem Wolfsverhalten hin, doch die Provinz Utrecht hat es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Die Abschussgenehmigung für „Bram“ wurde am 23. Juli 2025 rechtskräftig, das Gericht lehnte danach eine Klage gegen den Abschuss, die von der Arbeitsgruppe Wolf Leusden eingereicht worden war ab, gab jedoch der Arbeitsgruppe praktisches Tipps für die nächste Klageeinreichung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Reale Gefahren für Kinder

Die mediale Aufmerksamkeit für den Vorfall mit „Bram“ erweckt den Eindruck, Wölfe seien eine große Gefahr für Kinder. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild. In Wirklichkeit sind alltägliche Gefahren weitaus relevanter: „Kinder sind im Alltag Gefahren wie Verkehrsunfällen, Haushaltsunfällen oder Angriffen durch Haustiere ausgesetzt, die statistisch gesehen ein Vielfaches häufiger schwerwiegende Verletzungen verursachen“. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/13/rotkaeppchensyndrom-versus-fakten-woelfe-nicht-unter-den-gefahren-fuer-kinder/
Seit dem Vorfall mit „Bram“ wurden mehrere Kinder von Hunden gebissen – Vorfälle, die weder Forderungen nach Tötungen, noch großes Presseecho auslösten. Diese Diskrepanz zeigt, wie selektiv Wölfe als Bedrohung dargestellt werden, obwohl das Risiko durch Wölfe verschwindend gering ist im Vergleich zu normalen Lebensrisiken wie Verkehrsunfällen (in den Niederlanden jährlich über 600 Verletzte unter 12 Jahren) oder Stürzen im Haushalt. Die wahren Gefahren für Kinder liegen in menschlichem Fehlverhalten. Im Gebiet Utrechtse Heuvelrug wurde „Bram“ unter anderem auch wiederholt durch Hobbyfotografen und auch professionellen Fotografen gestört, die Wölfe mit Futter anlocken, um Fotos für soziale Medien oder zum Verkauf zu machen, was ihr natürliches Scheuverhalten untergräbt. Ebenso wurde Besuchern vorgeworfen, keinen ausreichenden Abstand zu „Bram“ zu halten. Eltern tragen eine zentrale Verantwortung. Gestern berichtete das RTL-Format Life über einen Angriff von einer Mutterkuh auf ein kleines Mädchen, das dadurch schwer verletzt und zusätzlich auch noch schwer traumatisiert wurde. Seine Mutter warf den Almbauern vor, aggressive Mutterkuhherden ohne Zaun auf Wanderwegen frei laufen zu lassen. Von einem großen Medienecho oder gar Abschussforderungen ist dennoch keine Rede. Auch für das Kind, das in den Niederlanden gebissen wurde, ist das Erlebnis sicherlich traumatisierend. Ich wünsche dem Kind eine rasche Genesung und eine professionelle Begleitung bei der Aufarbeitung und hoffe sehr, dass es künftig dadurch keine Angst vor Wölfen im Allgemeinen hat.
Ein Statement der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zum Vorfall mit „Bram“ betont eine „eskalierende Sequenz von Einzelvorfällen“ und verweist auf das „Konzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ (DBBW-Statement, 30. Juli 2025). Doch die DBBW ist nicht neutral, sondern weisungsgebunden und steht unter politischem Druck, Abschüsse zu legitimieren. Ihr Fokus auf frühzeitiges Eingreifen ignoriert die mangelnde Beweislage und die Verantwortung der Behörden, menschliches Verhalten zu regulieren. Die DBBW erwähnt, dass „Bram“ bereits 2024 ein Kind umstieß und eine Frau biss, doch die Arbeitsgruppe Wolf Leusden weist nach, dass diese Vorfälle forensisch unzureichend dokumentiert sind. Diese Einseitigkeit unterstreicht die Notwendigkeit unabhängiger Untersuchungen. Verantwortung statt Panikmache. Die Darstellung von Wölfen als Bedrohung ist unverhältnismäßig und lenkt von alltäglichen Gefahren ab. Abschüsse, wie die Genehmigung für „Bram“, sind keine Lösung – sie gefährden die ökologische Rolle des Wolfs und ignorieren Alternativen wie Gebietssperrungen oder Aufklärung. Die Entscheidung der Provinz Utrecht ist vom Druck durch Grundbesitzer und das Ministerium geprägt, während wissenschaftliche und rechtliche Standards missachtet werden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Arbeitsgruppe Wolf Leusden, die für eine Klage gegen den Abschuss extra eine Stiftung gegründet hat. Wir fordern eine verantwortungsvolle Koexistenzpolitik, die normale Lebensrisiken in Perspektive setzt. Es gibt zahlreiche Risiken, sich im Wald zu verletzen. Wildtiere, egal welche, bedeuten letztendlich immer ein Risiko. Ja, und es kann natürlich auch mal ein Wolf beißen. Ja sogar durch herab fallende Äste können Kinder verletzt werden. Das gefährlichste Tier im Wald ist jedoch immer noch die Zecke, die sehr unangenehme Krankheiten wie Borreliose oder FSME übertragen kann. Die Folgen, gerade für Kinder, sind oft schwer wiegende Hirnhautentzündungen, die auch tödlich enden können. Haben wir verlernt, mit dem allgemeinen Liebensrisiko umzugehen?
Wolf Bram wurde bislang wohl kein einziges Mal fachgerecht vergrämt. Dies müsste nun dringend nachgeholt werden. Denn eines ist klar, er muss lernen, dass von Menschen wirklich nichts Gutes kommt. Aber auch für Menschen, die anfüttern, oder durch andere Mittel, wie das Auslegen von Losungen, oder das Verschütten von Fischöl, damit die Wölfe dort vor Wildkameras posieren, muss es harte Konsequenzen geben.

Es gibt eine Petition für Bram

https://wolfbram.petities.nl/?fbclid=IwY2xjawMSRgtleHRuA2FlbQIxMQABHv7-VnWbCTnORcZmYWO-j_LxGs9eJgaOklqCyE5XKsPCez4HRV3-zNO51Z6V_aem_M3SAMLt_eTZ7TNd-boxSCQ

Weitere Quellen:
Beitrag Gefährliche Kühe auf RTL Life

Protest gegen die Übermittlung des „günstigen Erhaltungszustands“ der Wolfspopulation in Deutschland

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert: Schluss mit der politisch motivierten Abschussfreigabe. Am 31. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Bericht an die Europäische Kommission den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in der atlantischen Region Deutschlands (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) gemeldet. Diese Bewertung basiert auf fragwürdigen Daten und ebnet den Weg für eine Lockerung des Schutzstatus des Wolfs, die letztlich Abschüsse erleichtern soll. Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestiert entschieden gegen diese Entscheidung, die den Fortbestand des Wolfs gefährdet und wissenschaftliche Standards missachtet. Wir lehnen jegliche Abschüsse von Wölfen kategorisch ab und setzen auf Koexistenz statt Konfrontation.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Fragwürdige Datenbasis in Niedersachsen und Brandenburg

Unsere unabhängigen Untersuchungen zeigen klare Diskrepanzen zu den offiziellen Wolfsmonitoringdaten, insbesondere in Niedersachsen und Brandenburg. In zahlreichen Gebieten, in denen das Monitoring Rudel oder Einzelwölfe ausweist, konnten wir keinerlei Hinweise auf Wölfe finden. Diese Unstimmigkeiten deuten darauf hin, dass die Bestandserhebung systematisch überhöhte Zahlen liefert, möglicherweise um die Interessen von Landwirtschaft und Jägerschaft zu bedienen. Die Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf dieser Basis ist wissenschaftlich unhaltbar und muss zurückgenommen werden.
Die Einbindung der Jägerschaft in das Wolfsmonitoring stellt einen klaren Interessenkonflikt dar. Jäger, oft auch zugleich Politiker, verfolgen nicht selten eigene Ziele, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind. Wir fordern ein unabhängiges, transparentes Monitoring durch neutrale wissenschaftliche Institutionen, um eine objektive Datengrundlage zu schaffen. Nur so kann die tatsächliche Situation der Wolfspopulation in Deutschland verlässlich bewertet werden. Zudem ist seit langem wissenschaftlich fundiert belegt, dass sich die Population von Beutegreifern selbst reguliert und gar nicht eingegriffen werden muss.

Politische Instrumentalisierung

Die Meldung des „günstigen Erhaltungszustands“ und die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes sind Teil einer politisch motivierten Agenda, die den Forderungen von Weidetierhaltern und Jägern nachgibt, anstatt den Artenschutz zu priorisieren. Der Wolf hat sich nach seiner Ausrottung mühsam in Deutschland etabliert und mit geschätzten 2.500 bis 3.000 Tieren im Sommer 2024 ist die Population viel zu hoch gegriffen. Regionale Unterschiede und genetische Engpässe machen sie anfällig, was die Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als voreilig entlarvt. Die Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene (von Anhang IV zu Anhang V der FFH-Richtlinie) verstärkt diesen gefährlichen Kurs. Sie ignoriert wissenschaftliche Einwände, wie sie von über 700 Wissenschaftlern und der EU-Bürgerbeauftragten vorgebracht wurden und bedroht die ökologische Rolle des Wolfs als Schlüsselart in unseren Ökosystemen.

Unbekannte Wolfspopulation und mysteriöses Verschwinden in anderen Bundesländern

Besonders alarmierend ist die Situation in den restlichen Bundesländern, insbesondere in der kontinentalen Region (z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern), wo der Erhaltungszustand als „unbekannt“ gemeldet wurde. Unsere Beobachtungen deuten darauf hin, dass Wölfe in diesen Regionen in großem Stil „verschwinden“. In vielen Gebieten, in denen früher Wölfe nachgewiesen wurden, fehlen plötzlich jegliche Spuren, ohne dass plausible Erklärungen wie natürliche Todesfälle oder Abwanderung vorliegen. Dieses mysteriöse Verschwinden wirft ernsthafte Fragen zur Zuverlässigkeit des Monitorings und möglichen illegalen Abschüssen auf. Ohne transparente Daten und unabhängige Untersuchungen bleibt die tatsächliche Lage der Wolfspopulation in diesen Bundesländern im Dunkeln. Die pauschale Annahme eines stabilen Bestands ignoriert diese besorgniserregenden Entwicklungen und gefährdet den Fortbestand des Wolfs in Deutschland.

Koexistenz statt Abschuss

Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt jegliche Form von Wolfsabschüssen ab – sei es präventiv oder als Reaktion auf Konflikte. Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde und andere präventive Ansätze haben sich als wirksam erwiesen und müssen konsequent ausgebaut und gefördert werden. Abschüsse destabilisieren die Wolfspopulation und untergraben die Bemühungen um eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf.

Öffentliche Debatte

Weg von der Panikmache. Die aktuelle Berichterstattung in Deutschland schürt oft Ängste vor Wölfen, indem sie Einzelfälle überdramatisiert und den Wolf als Bedrohung darstellt. Wir fordern eine Debatte, die die Bedeutung des Wolfs für die Biodiversität hervorhebt, sein Anrecht auf seinen Platz anerkennt und auf Koexistenz setzt. Panikmache und einseitige Narrative dienen nur jenen, die Abschüsse vorantreiben wollen und schaden dem Ziel eines ausgewogenen Miteinanders. Zudem lenken sie nur die Bauern von ihren eigentlichen Problemen ab.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert

  1. Rücknahme der Meldung des „günstigen Erhaltungszustands“. 
  2. Ausschluss der Jägerschaft aus dem Wolfsmonitoring, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  3. Verstärkte Förderung von Herdenschutzmaßnahmen.
  4. Transparenz über die Datenbasis und Methodik des Monitorings, insbesondere in Niedersachsen und Brandenburg.

Ein Aufruf zum Handeln

Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unserer Natur und ein Symbol für den Erfolg des Naturschutzes. Seine Rückkehr darf nicht durch politische Interessen und fragwürdige Daten gefährdet werden. Wir rufen die Bundesregierung, die Länder und die EU auf, den Schutz des Wolfs konsequent umzusetzen und Abschüsse als Lösung abzulehnen. Unterstützen Sie unsere Arbeit, um eine Zukunft zu sichern, in der Mensch und Wolf friedlich koexistieren können.

Für den Wolf – unabhängig, fundiert und kompromisslos.

 

Quelle:

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/069-bewertung-erhaltungszustand-wolf.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Antrag auf Abschuss auf Wolf im Ilm-Kreis in Thüringen abgelehnt

In kaum einem anderen Bundesland legen die Nutztierhalter so wenig Wert auf effektiven Herdenschutz, wie in Thüringen. In 82 % der Fälle im Jahr 2024 (47 von 57 Rissen) fehlten grundlegende Herdenschutzmaßnahmen, wie funktionsfähige Elektrozäune oder Herdenschutzhunde. Dennoch wurde im Ilm-Kreis von uneinsichtigen Nutztierhaltern einen Antrag auf Abschuss für die Mutterwölfin aus dem Territorium Neustadt am Rennsteig gestellt. Nach genauem Überprüfen lehnte der Landkreis Ilm nun die Antrag ab. Wie wir auf Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises erfuhren, lagen die Voraussetzungen hierfür nicht vor.

Anhand der Daten konnte es sich bei dem Antrag auf Abschuss nur um das Muttertier des Rudels Neustadt handeln. Im vergangenen Jahr konnte mittels genetischer Untersuchungen ein Rudel mit insgesamt vier Welpen festgestellt werden. Die beiden Elterntiere sind GW2985f und GW3147m. Der Rüde war bereits aus dem vormaligen Territorium „Neuhaus am Rennweg“ bekannt, welches sich auflöste, nachdem die Fähe GW2437f „verschwand“. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Ende April/Anfang Mai kommen die Wolfswelpen auf die Welt. Sollten in diesem Jahr Wolfswelpen auf die Welt gekommen sein (laut unseren Informationen gibt es noch keinen Nachweis), sind sie jetzt immer noch auf ihre Mutter angewiesen. Wäre dieser Antrag auf Abschuss tatsächlich genehmigt worden, wäre dies ein echter Skandal. Auch ein Gericht hätte einen solchen Antrag mit Sicherheit gekippt, dies muss auch der Landrätin Petra Enders bewusst gewesen sein. Doch auch bei anderen Wölfen aus dem Rudel wären die Bedingungen genauso wenig gegeben gewesen.

Beispielfoto Wölfin mit Welpen. © Brigitte Sommer

Bis heute war kein gerissenes Tier geschützt

2025 sehen die Daten sogar noch dramatischer aus als 2024. Kein einziges gerissenes Tier war bis zum heutigen Zeitpunkt geschützt. Unsere Dokumentationen vor Ort in Thüringen haben gezeigt ( wir berichteten hier über die unfassbaren Zustände https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/03/thueringen-absurder-antrag-auf-wolfsabschuss-auf-mutterwoelfin-des-rudels-neustadt-im-ilmkreis/) , dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss im Ilm-Kreis nicht erfüllt waren, da die Mängel bei den Weiden die Hauptursache für Risse darstellen. In allen Fällen, einschließlich der dokumentierten Weiden, fehlten ausreichende Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit ausreichend Strom, Untergrabschutz oder ausreichender Höhe (120 cm). Exemplarisch für  das Versagen vieler Tierhalter ist die Situation in Großbreitenbach. Trotz der bekannten Wolfspräsenz wird auf das Installieren  geeigneter Zäune verzichtet. Mutterkühe, trächtige Kühe, kleine Kälbchen sowie Jungbullen nur hinter zwei Litzen bei Großbreitenbach. Von wolfsabweisenden Zäunen keine Spur.

Die Zahl der Risse ist in Thüringen minimal. 57 Risse im Jahr 2024 bei etwa 1,5 Millionen Schafen und Ziegen in Thüringen entsprechen einem Anteil von unter 0,004 %. Dennoch wird der Wolf als Bedrohung hochstilisiert, während die Mängel bei den Weiden ignoriert werden. Die Medien schüren derweil weiter den Hass auf die Wölfe und verunsichern dabei ihr Publikum.  Tierhalter, Behörden und Politiker sind aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und die Koexistenz durch besseren Herdenschutz zu ermöglichen, anstatt die fragile Wolfspopulation durch Abschussanträge zu gefährden und Entschädigungen zu zahlen, obwohl nicht geschützt wurde.

 

Quellen:

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/Schadenstabelle_Nutztiere.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Verschwinden von Wolfsrudeln in Sachsen – Sättigung oder andere Ursachen?

Die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vom 19. Juni 2025 (veröffentlicht auf medienservice.sachsen.de) erklärt das Verschwinden von drei Wolfsrudeln in Sachsen im Jahr 2024 mit einer möglichen „Sättigung des Wolfsbestandes“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. sieht diese Interpretation kritisch und fordert eine differenziertere Betrachtung der Ursachen. Eine Analyse der aktuellen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr und eine kritische Auseinandersetzung mit der offiziellen Darstellung zeigen, dass die Sättigungsthese nicht ausreichend belegt ist und andere Faktoren wie menschliche Einflüsse oder unzureichende Schutzmaßnahmen eine größere Rolle spielen könnten.

Zahlenvergleich

Wolfsbestand 2023 vs. 2024: Laut der Pressemitteilung vom 19. Juni 2025 wurden in Sachsen im Jahr 2024 insgesamt 35 Wolfsrudel, sechs Wolfspaare ein Einzelterritorium und fünf sesshafte Einzelwölfe registriert, was einer Gesamtzahl von etwa 180 bis 230 Wölfen entspricht. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2023 laut dem Wolfsmonitoring des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 46 Wolfsrudel, zwei Einzelterritorien und vier sesshafte Einzelwölfe, was eine Gesamtzahl von etwa 190 bis 240 Wölfen ergab.

  • Rückgang der Rudel: Die Zahl der Wolfsrudel sank von 43 (Wolfsmonitoringjahr 2023/24) auf 41 (2024/25), was einem Rückgang von etwa 4,7 % entspricht.
  • Einzelwölfe und Territorien: Die Zahl der Einzelterritorien und sesshaften Einzelwölfe blieb relativ stabil (von zwei auf ein Einzelterritorium und von vier auf fünf Einzelwölfe).
  • Gesamtzahl der Wölfe: Die geschätzte Gesamtzahl der Wölfe ging leicht zurück (von 190–240 auf 180–230), wobei die Schwankungsbreite die genaue Interpretation erschwert.

Die Pressemitteilung führt den Rückgang der Rudel auf eine „Sättigung des Wolfsbestandes“ zurück, da die verfügbaren Lebensräume angeblich ausgeschöpft seien. Doch diese These wirft Fragen auf, die einer kritischen Prüfung bedürfen.

Symbolfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Kritik an der Sättigungsthese

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bezweifelt, dass die Sättigung des Lebensraums die Hauptursache für das Verschwinden der drei Wolfsrudel ist. Sachsen bietet mit seinen ausgedehnten Wäldern, insbesondere in der Oberlausitz, noch immer potenziellen Lebensraum für Wölfe. Studien zeigen, dass Wölfe anpassungsfähig sind und auch in fragmentierten Landschaften überleben können, solange Nahrung und Schutz vorhanden sind. Die Annahme einer Sättigung ignoriert andere mögliche Gründe, die näher untersucht werden müssen:

  1. Illegale Tötungen: In den letzten Jahren gab es wiederholt Berichte über illegal getötete Wölfe in Deutschland. Der Rückgang von Rudeln könnte auf Wilderei oder gezielte Abschüsse zurückzuführen sein, die nicht immer offiziell erfasst werden. Die Pressemitteilung erwähnt solche Vorfälle nicht, obwohl sie in Sachsen dokumentiert sind.
  2. Mensch-Wolf-Konflikte: Die zunehmende Akzeptanzproblematik in ländlichen Regionen, insbesondere bei Landwirten, führt zu Konflikten. Fehlende oder unzureichende Herdenschutzmaßnahmen könnten Wölfe in gefährliche Situationen bringen, sei es durch direkte Konfrontationen oder durch behördlich genehmigte Abschüsse nach Nutztierrissen.
  3. Verkehrsunfälle: Wölfe sind häufig Opfer von Verkehrsunfällen, insbesondere in Regionen mit dichter Verkehrsinfrastruktur wie Sachsen. Der Verlust von Leitwölfen durch solche Unfälle kann die Stabilität eines Rudels gefährden und zum Zerfall führen.
  4. Natürliche Faktoren: Krankheiten oder Konkurrenz könnten ebenfalls eine Rolle spielen, werden in der Pressemitteilung jedoch nicht thematisiert. Die einseitige Fokussierung auf Sättigung blendet diese Faktoren aus

 

Symbolfoto Wolfsfamilie. Foto: Copyright Brigitte Sommer
Symbolfoto Wolfsfamilie. Foto: Copyright Brigitte Sommer

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Anstatt die Sättigungsthese unreflektiert zu akzeptieren, fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. eine umfassende Untersuchung der tatsächlichen Ursachen für das Verschwinden der Wolfsrudel. Konkret schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Transparente Ursachenforschung: Die Behörden sollten detaillierte Analysen veröffentlichen, die alle möglichen Ursachen für den Rückgang der Rudel berücksichtigen, einschließlich illegaler Tötungen und Verkehrsunfälle.
  • Verstärkter Schutz: Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen und die Förderung von Koexistenzmodellen zwischen Mensch und Wolf 
  • Strengere Strafen für Wilderei: Illegale Tötungen müssen konsequenter verfolgt und bestraft werden, um den Schutz der Wölfe zu gewährleisten.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung über die ökologische Bedeutung der Wölfe könnte die Akzeptanz erhöhen und Konflikte reduzieren.

Fazit

Die Behauptung des SMEKUL, dass der Rückgang der Wolfsrudel in Sachsen auf eine Sättigung des Lebensraums zurückzuführen sei, erscheint voreilig und unzureichend belegt. Die Zahlen zeigen zwar einen leichten Rückgang des Wolfsbestandes, doch die tatsächlichen Ursachen bleiben unklar. Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine differenzierte Betrachtung und konkrete Maßnahmen, um den Schutz der Wölfe in Sachsen zu verbessern. Ohne eine umfassende Untersuchung der Hintergründe bleibt die Sättigungsthese eine einfache Erklärung, die mögliche menschliche Einflüsse oder andere Faktoren ausblendet. Der Wolf als Teil der heimischen Biodiversität verdient eine fundierte und transparente Schutzstrategie, die über bloße Vermutungen hinausgeht.

 

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1089025

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

 

Beispielfoto Wölfe.
Beispielfoto Wölfe.

 

O F F E N E R    B R I E F

Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,

am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.

Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes  (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.

Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.

Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rechtliche Unsicherheit:

Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.

  1. Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:

Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.

  1. Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:

Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,

einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.

Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.

  1. Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:

Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.

Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.

Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.

 

 

Weitere Informationen

2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL

700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes

Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien

⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.

⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)

In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;

darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.

Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn

⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237

⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686

 

 

 

 

 

 

Thüringen: Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige wegen illegalem Wolfsabschuss im Wartburgkreis

P R E S S E M I T T E I L U N G

Wolfsschutz-Deutschland e.V. reagiert mit Entsetzen auf die jüngsten Erkenntnisse zum Tod eines Wolfes im Wartburgkreis in Thüringen. Wie das Umweltministerium mitteilte, wurde der im November 2023 tot aufgefundene Wolf, der aus dem in der Rhön beheimateten Rudel Wildflecken in Bayern stammte, nicht bei einem Verkehrsunfall getötet, sondern illegal erschossen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Belohnung zur Ergreifung der Täter

Ein übel zugerichteter Wolfskadaver liegt Ende 2023 an einer Straße im Wartburgkreis. Zunächst wird von einem Unfall als Todesursache ausgegangen. Eine Untersuchung ergibt erst jetzt ein anderes Bild. Eine Computertomographie am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin bestätigte den Abschuss des Tieres. „Man mag sich nicht vorstellen, wie das Tier gelitten haben muss. Dieser Vorfall ist ein weiterer Beleg für die skrupellose Verfolgung unserer Wölfe in Deutschland. Es ist absolut inakzeptabel, dass solche Verbrechen gegen unsere heimische Tierwelt weiterhin stattfinden“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. Der Verein stellt umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, um den Täter oder die Täterin zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem wird eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung der oder des Täters ausgelobt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die Einrichtung einer speziellen Polizeieinheit zur Bekämpfung von Wildtierkriminalität, wie es in Italien schon lange praktizier wird, um solche Vorfälle künftig effektiver zu verhindern. „Die Aufklärungsrate bei illegalen Tötungen von geschützten Arten wie Wölfen ist erschreckend niedrig. Es braucht dringend eine koordinierte und konsequente Strafverfolgung“, so Brigitte Sommer. Der Verein appelliert an die Öffentlichkeit, sachdienliche Hinweise zum Vorfall an die Polizei oder direkt an Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu melden – auch anonym.
„Jeder Hinweis kann entscheidend sein, um die Verantwortlichen zu finden und unsere Wölfe besser zu schützen“, betont Brigitte Sommer. Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich seit Jahren für den Schutz der Wölfe in Deutschland ein und engagiert sich für auch für eine emotionale Auseinandersetzung mit dem Thema Wolf, um Menschen unsere heimischen Beutegreifer näher zu bringen und Verständnis für sie zu entwickeln.  
Quelle:

Niederlande: Im Zweifel gegen den Angeklagten – Wolf Bram soll sterben

Die Werkgroep Wolf Leusden prangerte in einer Pressemitteilung vom 14. Juli 2025 die Entscheidung der Provinz Utrecht an, den Wolf GW3237m, genannt „Bram“, zu töten, an. Dieser Wolf, Vater eines Rudels mit jungen Welpen auf der Utrechtse Heuvelrug, würde aufgrund eines angeblichen Bissvorfalls und eines fragwürdigen DNA-Berichts sein Leben verlieren, heißt es. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden. Auch kennen wir solche fragwürdigen und rechtswidrigen sowie unethischen Entscheidungen aus Deutschland. Die Beweise sind unzulänglich, Interessenkonflikte offensichtlich, und der Tierschutz wird missachtet. Jetzt wird sich das Verwaltungsgericht in Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung beschäftigen.

 

Mangelhafte DNA-Beweise: Keine Grundlage für einen Abschuss

Nach Angaben der Werkgroep Wolf Leusden würde die Provinz Utrecht den Abschuss von GW3237m mit einem Bericht des belgischen Instituts für Natur- und Forstforschung (INBO) rechtfertigen, der eine DNA-Übereinstimmung mit einem Bissvorfall im Mai 2025 auf dem Landgut Den Treek-Henschoten in Leusden behaupten würde. Doch der Bericht wäre wissenschaftlich fragwürdig. Von zehn DNA-Proben seien sieben unbrauchbar gewesen, nur drei bis vier Proben hätten verwertbare Ergebnisse geliefert. Es würde nicht angegeben, wie hoch die Fehlermarge sei, ob die DNA von einem Verwandten stammen könne oder welche Art von DNA untersucht wurde. Eine zweite, unabhängige Laboranalyse fehle und die Beweiskette („chain of custody“) sei nicht dokumentiert. Besonders schwerwiegend: Die Wunde der betroffenen Person sei vor der Probenentnahme mit Wasser ausgespült worden, was die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination oder eines DNA-Verlusts erhöhe. Gerade bei Wölfen in Familienverbänden wäre das Risiko einer falschen Zuordnung hoch. Ein solcher DNA-Beweis dürfte keinen Abschuss eines streng geschützten Wolfs rechtfertigen. Artikel 16 der EU-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und das niederländische Recht (Artikel 3:2 und 3:46 Awb) würden eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Ausnahmen vom Tötungsverbot verlangen. Diese Standards wären hier nicht erfüllt. Wir teilen die Auffassung der Werkgroep Wolf Leusden, dass die Entscheidung rechtswidrig sei und den Artenschutz gefährdet.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Interessenkonflikte: Die Jagdlobby im Spiel

Die Werkgroep Wolf Leusdene weist auf einen eklatanten Interessenkonflikt hin: Die Person, die von der Provinz Utrecht beauftragt worden sei, das Verhalten von GW3237m zu überwachen, Informationen an BIJ12 weitergegeben habe und vermutlich den Abschuss durchführen würde, sei zugleich Faunamanager und Besitzer einer Jagdreiseagentur. Diese Doppelrollen würden gegen das niederländische Recht (Artikel 2:4 und 3:2 Awb) verstoßen, das unparteiische Entscheidungen ohne Eigeninteresse vorschreibe. Der sprichwörtliche „Jagdansitz“ stehe bereits bereit – ein gesetzwidriger Vorgang, der gegen das Verbot der Voreingenommenheit (Artikel 2:4 Awb) und die Anforderungen an eine sorgfältige Entscheidungsvorbereitung verstoßen würde. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen diese Kritik, denn solche Interessenkonflikte gefährden die Integrität des Artenschutzes und müssen aufgedeckt werden.

Keine Alternativen geprüft: Missachtung der Habitat-Richtlinie

Die Werkgroep Wolf Leusden betont, dass die Provinz Utrecht versäumt habe, alternative Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu prüfen, wie es Artikel 16 der Habitat-Richtlinie und das niederländische Recht (Artikel 8.74k Bkl) vorschreiben würden. GW3237m habe vor allem Interesse an frei laufenden Hunden gezeigt, vermutlich auf der Suche nach einem Partner und keine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt. Statt Leinenpflichten oder temporäre Einschränkungen für Hunde in Gebieten wie Zeist, Austerlitz, Leusden oder Bussum konsequent durchzusetzen, habe die Provinz lediglich auf ineffektive Informationskampagnen gesetzt. Solche Maßnahmen seien, wie im Wolvenplan der Provinz Utrecht zugegeben, weitgehend ignoriert worden. Eine gezielte Durchsetzung hätte Konflikte entschärfen können, ohne den Wolf zu töten. Die Habitat-Richtlinie würde Ausnahmen vom Tötungsverbot nur erlauben, wenn alle Alternativen ausgeschöpft seien und eine klare Gefahr nachgewiesen werde. GW3237m sei in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet worden, meist in Verbindung mit Hunden, ohne ein Verhalten zu zeigen, das eine unmittelbare Bedrohung darstelle. Die Behauptung, er sei eine „direkte Gefahr“, würde wissenschaftlichen Erkenntnissen über Wolfsverhalten widersprechen.

Versäumnisse der Provinz: Ruhegebiete ignoriert

Im November 2024 habe die Provinz Utrecht beschlossen, Ruhegebiete für Wölfe einzurichten, doch diese Verpflichtung sei nicht umgesetzt worden. Statt Schutz zu bieten, würde die Provinz nun einen Vaterwolf zum Abschuss freigeben, was die Stabilität seines Rudels und die Zukunft der Welpen gefährde. Wir teilen die Kritik der Werkgroep Wolf Leusden, denn diese Entscheidung verstößt gegen die eigenen Zusagen der Provinz und die Vorgaben der EU-Habitat-Richtlinie, die den Schutz von Wölfen als streng geschützte Art vorschreibt.

Fazit

Der Wolf GW3237m, „Bram“, ist kein Problemwolf, sondern ein Vater, dessen Rudel von ihm abhängt. Sein Tod aufgrund unzulänglicher Beweise und Interessenkonflikte würde nicht nur eine Wolfsfamilie zerstören, sondern den Artenschutz in Europa weiter schwächen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen an der Seite der Werkgroep Wolf Leusden und wir fordern alle Wolfsfreunde auf, für Brams Leben zu kämpfen – für einen kompromisslosen Schutz aller Wölfe und eine Zukunft, in der Mensch und Natur im Einklang leben können.

Fall vor Gericht

Das Verwaltungsgericht in Utrecht wird sich laut RTV Utrecht am 23. Juli 2025 mit der umstrittenen Abschussgenehmigung  beschäftigen.  Die Provinz verteidigt ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, obwohl der Wolf in 424 Tagen nur 19 Mal in der Nähe von Menschen gesichtet wurde, meist in Verbindung mit Hunden. Das Gericht wolle nun prüfen, ob die Entscheidung rechtmäßig war und ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Die Verhandlung wird live übertragen und ist für alle Interessierten zugänglich. Bis dahin bleibt die Abschussgenehmigung vorläufig bestehen, was die Spannungen in der Region weiter erhöhen könnte.
Quellen:

EIR deckt auf: Über die Hälfte der Arten und Lebensräume sind in Deutschland gefährdet

Der Environmental Implementation Review (EIR) der Europäischen Kommission vom 07.07.25 analysiert die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten. Für Deutschland hebt der Bericht Stärken und Schwächen in den Bereichen Naturschutz, Luftqualität, Wasserqualität, Kreislaufwirtschaft und Umweltfinanzierung hervor. Besonders im Bereich Naturschutz und Biodiversität gibt es erhebliche Defizite, die auch den Schutz von Arten wie dem Wolf betreffen. Der Bericht fordert dringende Maßnahmen, um die ehrgeizigen Umweltziele der EU zu erreichen. Er widerspricht unserer Ansicht nach damit der Rückstufung des Wolfsschutzstatus über den die EU kürzlich entschieden hatte.

Der Bericht der Europäischen Kommission, hat die Umsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedstaaten analysiert. Die Deutsche Übersetzung „Überprüfung der Umsetzung von Umweltvorschriften“ spiegelt den Fokus auf die Evaluierung der Einhaltung und Umsetzung von Umweltgesetzen wider.
Der Zustand vieler Ökosysteme hätte sich weiter verschlechtert, heißt es in dem Bericht. In Deutschland würde der Status von 63 % der Arten und 69 % der Lebensraumtypen, die in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgeführt wären, als „ungünstig-unzureichend“ oder „ungünstig-schlecht“ eingestuft werden. Nur 9 % der Oberflächengewässer befänden sich in einem guten oder besseren ökologischen Zustand.
Beispielfoto Wolf.

Die alarmierenden Zahlen des EIR unterstreichen die prekäre Lage des Naturschutzes in Deutschland, insbesondere für Arten wie den Wolf (Canis lupus). Die Tatsache, dass 63 % der geschützten Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand haben, deutet darauf hin, dass die Wolfspopulation in Deutschland eben keinen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht hat, entgegen den Behauptungen von Bundesländern wie Niedersachsen, Hessen, Brandenburg, Bayern, Sachsen und Berlin, die ein „Bestandsmanagement“ (sprich: Wolfsjagd) fordern.

Ökologische Vorteile von Wölfen

  1. Regulation von Beutetierpopulationen:
    Wölfe kontrollieren die Populationen von Beutetieren wie Rehen, Hirschen und Wildschweinen. Durch die Bejagung schwacher, kranker oder alter Tiere tragen sie dazu bei, die Gesundheit und genetische Qualität dieser Populationen zu fördern und Überweidung zu verhindern.
  2. Förderung der Biodiversität:
    Durch die Regulation von Pflanzenfressern verhindern Wölfe die Übernutzung von Vegetation, was das Wachstum von Pflanzen und die Erholung von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten unterstützt. Dies schafft Lebensräume für zahlreiche andere Arten, z. B. Vögel, Insekten und kleine Säugetiere.
  3. Stabilisierung von Ökosystemen:
    Wölfe beeinflussen das Verhalten von Beutetieren, die durch die Anwesenheit von Wölfen ihre Weideplätze häufiger wechseln („Landschaft der Angst“). Dies reduziert den Druck auf bestimmte Gebiete und fördert die Regeneration von Böden und Gewässern, z. B. durch weniger Bodenerosion an Flussufern.

  4. Förderung von Aasfressern:
    Die Überreste von Beutetieren, die Wölfe hinterlassen, bieten Nahrung für Aasfresser wie Raben, Adler, Geier oder Kleinsäuger. Dies unterstützt die Nahrungskette und erhöht die Vielfalt von Arten in einem Gebiet.
  5. Indirekte Unterstützung von Gewässerökosystemen:
    Durch die Regulation von Beutetieren, die Flussufer abgrasen, tragen Wölfe zur Erhaltung von Ufervegetation bei. Dies stabilisiert Flussläufe, reduziert Erosion und verbessert die Lebensbedingungen für aquatische Arten wie Fische oder Amphibien.
  6. Natürliche Selektion und Ökosystemgesundheit:
    Wölfe fördern die natürliche Selektion, indem sie überwiegend schwache oder kranke Tiere jagen. Dies stärkt die Widerstandsfähigkeit von Beutetierpopulationen und trägt zur langfristigen Gesundheit des Ökosystems bei.
  7. Kulturelle und ökologische Balance:
    Als Spitzenprädatoren tragen Wölfe zur Balance von Ökosystemen bei, indem sie die Nahrungskette regulieren. Ihre Anwesenheit ist ein Indikator für intakte, funktionierende Ökosysteme, die auch für andere Arten lebensnotwendig sind.
  8. Wölfe schützen Wälder und damit auf natürliche Weise auch das Klima.

 

Klimaschutz: Problematische Zerstörung natürlicher Ökosysteme

Im Klimaschutz hätte Deutschland ambitionierte Ziele, etwa eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990). Der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie, würde Fortschritte zeigen, doch die Maßnahmen würden nicht reichen. Wolfschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass der Kilmaschutz auf Kosten des Naturschutzes, teils in  völlig absurden Aktionen durchgesetzt wird. In windarmen Gebieten wie Bayern und Baden-Württemberg wurden beispielsweise Windkraftanlagen auf Höhenrücken errichtet, wofür tausende Hektar Wald gerodet wurden. Wälder sind jedoch natürliche Kohlenstoffspeicher, die das Klima durch CO₂-Bindung und Temperaturregulation schützen können. Ebenso machen großflächige Solaranlagen landwirtschaftliche Flächen unbrauchbar, die für nachhaltige Nahrungsmittelproduktion oder als natürliche Kohlenstoffspeicher genutzt werden könnten. Diese Entwicklungen konterkarieren Klimaziele und gefährden die Biodiversität, da Wälder und Böden auch Lebensräume für Arten wie den Wolf darstellten. Es wäre notwendig, dass Deutschland alternative Standorte für erneuerbare Energien priorisiert, die Rodung von Wäldern stoppen und landwirtschaftliche Flächen erhalten würden, um das System im Ganzen zu betrachten. 

Luftqualität


Deutschland hätte Fortschritte bei der Luftqualität erzielt, würde jedoch in Städten wie München, Stuttgart und Berlin die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschreiten. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) würden vor allem durch den Verkehr überschritten. Umweltzonen wären ein Fortschritt, doch es wären weitere Maßnahmen wie die Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel erforderlich. Feinstaub (PM₁₀ und PM₂,₅) bliebe ein Problem, obwohl die Emissionen rückläufig wären.

 

Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement


Deutschland würde bei der Abfalltrennung und Recyclingquote (über 65 %) zu den führenden Ländern in der EU gehören. Dennoch gäbe es Herausforderungen bei der Reduzierung von Einwegplastik und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Materialien wären notwendig.

Umweltfinanzierung und Governance

Die Finanzierung von Umweltmaßnahmen wäre solide, doch es gäbe Lücken bei der Verteilung von Mitteln für Biodiversität. Eine bessere Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft wären erforderlich. Bürokratische Hürden und unzureichende Kontrollen würden die Umsetzung von Umweltrecht erschweren.

 

Quelle:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1747

Weitere Quellen:

https://www.derstandard.de/story/3000000257766/woelfe-koennten-co2-bilanz-verbessern

https://www.facebook.com/share/v/15ZrU5RKr5/

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin wollen Jagd auf Wölfe eröffnen

Die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 7. Juli 2025 ist ein Angriff auf den Schutz des Wolfs in Deutschland. Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin – wo es nachweislich keinen einzigen Wolf gibt – fordern die Bundesregierung auf, einen „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs festzustellen, um ein sogenanntes „Bestandsmanagement“ einzuführen. Dies ist ein durchsichtiger Versuch, die Jagd auf Wölfe zu legalisieren, während in Hessen Wölfe systematisch verschwinden und in Bayern Nachweise verzögert oder selektiv veröffentlicht werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. klagen an: Die Landesregierungen betreiben eine Politik der Ausrottung, statt den Wolf als Teil unserer Natur zu schützen.

Die Bundesregierung prüft indes, wie der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in nationales Recht umzusetzen ist. „Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist derzeit Gegenstand der Beratungen innerhalb der Bundesregierung“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/752) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/281).
Aus dieser geht auch hervor, dass der nationale Bericht nach Artikel 17 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) für den Berichtszeitraum 2019 bis 2024 im Juli 2025 an die EU-Kommission übermittelt werden soll. Aktuell befinde sich dieser laut Antwort noch in Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund. Neben der AfD wollen auch CDU/CSU, Grüne und BSW (In Brandenburg sollen 500 Wölfe per Treibjagd getötet werden) schießen. Die FDP auch, als sie noch Regierungspartei war.
Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer

Hessen: Wölfe verschwinden, während die Politik die Jagd eröffnen will

Eine Sprecherin des Wolfszentrums Hessen liefert folgende voraussichtlichen Daten: In Hessen gab es 24/25  nur 18 nachgewiesene Wölfe, darunter drei Totfunde. Es wird voraussichtlich nur noch drei Territorien geben: Rüdesheim, Greifenstein und Spangenberg.
Rüdesheim, das Jahre lang als Rudel geführt wurde, gilt voraussichtlich nur noch als Paar. Noch gebe es keine bestätigten Welpennachweise, da die Kameraaufnahmen noch nicht vollständig ausgewertet seien.
Die Behauptung in einem Artikel der Frankfurter Rundschau https://www.msn.com/de-de/haustiere-und-tiere/tierwelt/nur-noch-ein-wolfsrudel-in-hessen/ar-AA1IcFAS?fbclid=IwY2xjawLcpYlleHRuA2FlbQIxMAABHurFv6jffbxTrufzAjrPWsNe5Fbm0ecRnw2T5BjopME870Zd7VtN0nYQF1qr_aem_r5pwRnB1oR2UYq09rr3mYg#:~:text=Nur%20noch%20drei%20Territorien%20mit%20vier%20Wölfen%20wurden,sieben%20Territorien%20mit%20drei%20Rudeln%20und%20vier%20Einzeltieren  , es gebe bereits festgelegte Territorien sowie ein Rudel, ist widerlegt. In Butzbach fehlen Nachweise und das Territorium wird voraussichtlich wegfallen, genauso wie Ludwigsau und vorher Waldkappel. Wildflecken wird in Bayern geführt.
Diese Zahlen zeigen eine fragile Wolfspopulation in Hessen. Fakt ist: 22/23 gab es noch sieben Territorien in Hessen, 23/24 fünf Territorien und 24/25 ist nach wie vor kein einziges Territorium wirklich bestätigt. Auf diesen Schwund geht keine einzige Pressemedium in Hessen bisher ein. Warum nicht?
Doch die Pressemitteilung des Ministeriums spricht von einem „günstigen Erhaltungszustand“, um die Jagd auf Wölfe zu rechtfertigen. Gleichzeitig verschwinden Wölfe in Hessen systematisch.

Wirklich toter Wolf bei Laudenbach?

Die Pressemitteilung ignoriert die wachsende Welle von Fake-News. Private Gruppen verbreiten unbestätigte „Sichtungen“, wie in Laudenbach (Großalmerode), wo ein unscharfes Foto einen angeblich toten Wolf zeigte, der auch ein toter Hund sein könnte. Polizei und HessenForst fanden bei der Nachsuchung nichts.
Hassseiten verbreiten falsche Fotos und angebliche Risse mehrmals. Solche Falschmeldungen, oft mit wechselnden Ortsangaben, untergraben die Arbeit des Wolfszentrums Hessen. Doch auch gegen die Verbreitung von Originalfotos  in Hasssnetzwerken, bevor das Wolfszentrum überhaupt informiert worden werden würde, könne man nichts tun. Es gelte schließlich die Meinungsfreiheit. Die Daten zeigen allerdings: Nutztierrisse sind minimal. Von 72 gemeldeten Rissen 2024 wurden nur sechs Wölfen zugeordnet, 62,5 % waren Falschmeldungen oder hatten andere Ursachen. Eine neu nachgewiesene Wölfin (GW4807f) riss am 20.05.25  bei der Gemeinde Knüllwald zwei Schafe und schon präsentieren Lokalblätter Artikel. Im September soll deswegen sogar eine Bürgerversammlung stattfinden. Als ob die Bürger nicht andere Probleme hätten. https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/knuellwald-ort83363/wolf-schafsriss-in-knuellwald-es-war-ein-93824157.html?fbclid=IwY2xjawLcrLlleHRuA2FlbQIxMQABHhvdCV7-pwMFkYCglqITYcKYIfkS_E1a0npEwK36KF_7GJOu1np6rk-4QEMU_aem_SwtMRnwVFNVi25PlD9qb1g
Dennoch nutzt die Politik diese Panikmache, um den Wolf als Problem darzustellen, während „versehentliche“ Tötungen, wie der Abschuss einer unbeteiligten Jungwölfin (GW4174f) in der Hohen Rhön im August 2024, ungestraft bleiben.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Bayern: Intransparenz

In Bayern ist die Situation nicht weniger skandalös. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat wochenlang keine aktualisierten Wolfsnachweise veröffentlicht, dann praktisch gleichzeitig mit der hessischen Pressemitteilung einen Welpenachweis im Veldensteiner Forst und in der Hohen Rhön nach Wolfswelpe Hope,  Nachweise von Griso (GW3519m) sowie einer vierjährigen Schwester (GW3859f) aus Wildflecken.  Diese plötzliche Veröffentlichung wirkt wie ein Versuch, die Forderung nach einem „günstigen Erhaltungszustand“ zu stützen. Doch die Realität ist ernüchternd: In der Hohen Rhön sind die Elternwölfe Frigga (GW3092f)  sowie zwei weitere Welpen (GW4464m, GW4403m) seit Sommer bzw. Herbst 2024 verschwunden, vermutlich getötet. Wir freuen uns zwar sehr, dass Wolfsvater Griso wieder aufgetaucht zu sein scheint, doch warum werden Daten darüber erst jetzt veröffentlicht? Hochsitze in Naturschutzgebieten und die starke Präsenz der Jagdlobby in der Rhön deuten auf illegale Abschüsse hin. Territorien wie Grafenwöhr, Staffelsee West, Zella/Rhön und der Köschinger Forst gelten als erloschen.  In vielen weiteren Territorien, wie Altmühltal, wurde seit Monaten nichts aktualisiert:  https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/doc/nachweise_standorttreue_gebiete.pdf
Bayern nutzt selektive Daten, um die Wolfsjagd zu rechtfertigen, während Wölfe im großen Stil verschwinden.

Unser Appell: Die Realität anerkennen, den Wolf schützen!

Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung, betonte: „Es ist höchste Zeit, die Realität anzuerkennen: Der Wolf hat in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht – und das muss endlich auch politisch Konsequenzen haben. Das dringend notwendige und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bestandsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.“

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bekräftigte: „Den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland festzustellen, ist fachlich und politisch geboten. Der günstige Erhaltungszustand ermöglicht das seit langem geforderte regionale Bestandsmanagement. Das wäre ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf. Daneben soll der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden. Der Wolf muss rechtssicher gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Lebensräume in der Kulturlandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern die hessische Landesregierung und Jagdminister Ingmar Jung sowie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber auf, die Realität anzuerkennen: Die Wolfspopulation in Deutschland hat keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht – weder in Hessen, noch in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen. Die Pressemitteilung täuscht die Öffentlichkeit und bedient die Jagdlobby, statt den Wolf zu schützen. Wir fordern:

  • Anerkennung der Realität: Die Wolfspopulation ist fragil und weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt. Hessen muss die wissenschaftlichen Daten des Wolfszentrums ernst nehmen und die Jagdpläne stoppen.
  • Bewahrung des strengen Schutzstatus: Der Wolf gehört nicht ins Jagdgesetz. Der Schutz nach der FFH-Richtlinie muss gewahrt bleiben und die ganzjährige Schonzeit in Hessen darf nicht durch Abschüsse unterlaufen werden.
  • Unabhängiges Wolfsmonitoring: HessenForst und das LfU sind jagdnah und ungeeignet. Das Monitoring muss unabhängigen Institutionen übertragen werden, um Transparenz zu gewährleisten.
  • Ermittlung und Verfolgung illegaler Tötungen: Fälle wie Waldkappel, Hohe Rhön oder Butzbach müssen konsequent untersucht und bestraft werden.
  • Verstärkte Investitionen in Herdenschutz statt Abschusspläne. Wobei die Tierhalter auch auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hingewiesen werden müssen. Diese besagt, dass die Pflicht zum Herdenschutz einem Tierhalter nach Paragraph 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz behördlich auferlegt werden kann. Dazu gehört, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen unterzubringen und zu ernähren. Bei der Frage, was darunter zu verstehen ist, legen die Gerichte, wie z. B. OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.08.2017, NuR 2018, 207, unter anderem die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz 2 Nummer 3 Tierschutznutztierverordnung zugrunde. Darin muss ein Tierhalter, sofern ein Wolfsangriff in absehbarer Zeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinreichend wahrscheinlich ist, seine Tiere jedenfalls mit dem Mindestschutz schützen.  Bei Verweigerung und Rissprovokation fordern wir empfindliche Strafen.
Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme, der Wildbestände reguliert und die Vielfalt fördert. Immer mehr Menschen durchschauen das politische Theater, das die wirklichen Probleme der Menschen überdeckt und Bauern gegen Naturschützer und umgekehrt, aufhetzen soll. Eine Jagd auf Wölfe wird keinem einzigen bäuerlichen Betrieb helfen.
Viele kennen das von ihrem Hund, aber auch Wölfe fressen Gras, wenn sie Verdauungsprobleme haben. © Brigitte Sommer
Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/25/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-die-woelfe-in-hessen-werden-systematisch-ausgerottet/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/22/tragische-entwicklungen-in-der-hohen-rhoen-hoffnung-durch-wolfswelpe-hope-doch-frigga-griso-und-weitere-woelfe-vermutlich-tot/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/07/04/in-brandenburg-droht-ein-massaker-an-500-woelfen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Jetzt ist es wieder soweit: Die Wölfe suchen ihre Rendezvousplätze

Wenn wir Menschen uns zu einem Rendezvous verabreden, ist dies zumeist von Romantik geprägt. Bei den Rendezvousplätzen der Wölfe, fernab menschlicher Siedlungen, in dichten Wäldern, geht es um viel mehr. Dieser mystische Ort ist ein Schlüssel zum Verständnis des Sozialverhaltens dieser majestätischen Tiere. Auch wissenschaftliche Untersuchungen beschäftigen sich mit dem Rendezvousplatz und seinen sozialen Strukturen. Doch was verbirgt sich wirklich hinter diesem geheimen Treffpunkt?

Wenn die Wolfsfamilien im Sommer mit ihrem Nachwuchs einen geeigneten Rendezvousplatz suchen – einen ganz besonderen Treffpunkt in ihrem Territorium – muss der bestimmte Kriterien erfüllen. Die Höhle für die Welpen wird längst nicht mehr benötigt. Dieser Rendezvousplatz liegt meist an einem geschützten Ort, also z.B. in einem Dickicht oder einer von hohen Bäumen umgebenden Lichtung. Ein Gebiet, das die Wölfe mit Duftmarkierungen und lautem Heulen markieren, um anderen Wölfen mitzuteilen, dass sie hier jetzt Zuhause sind. Dieser Platz dient den Wolfsfamilien als zentraler Treffpunkt für ihre sozialen Interaktionen.

Die Wolfsfamilie trifft sich auf dem Rendezvousplatz.

An ihrem Rendezvousplatz kommunizieren die Wölfe vor allem über ihre Körpersprache, Gerüche und die Laute, die sie von sich geben. Während der Aufzucht der Jungtiere kümmern sich die ein- bis zweijährigen Wölfe um ihre kleinen Geschwister, während Mutter und Vater auf die Jagd gehen und schützen sie vor möglichen Eindringlingen. Das stärkt auch die sozialen Bindungen und festigt die Rudelstruktur. Die zentrale Bedeutung dieses Platzes ist aber das gemeinsame Miteinander, spielen und die Erziehung der Welpen. Sie stärken in dieser Zeit also ihre sozialen Beziehungen zueinander.

Der Rendezvousplatz gibt tiefe Einblicke in das komplexe Sozialverhalten

Festgestellt wurde, dass das Heulen am Rendezvousplatz eine wichtige Rolle spielt. Die Wölfe signalisieren damit nicht nur ihre Anwesenheit, sondern es ist auch ein bedeutendes Mittel der Kommunikation zwischen den Wölfen. Das Heulen ist kilometerweit zu hören und mit den unterschiedlichen Tonlagen und Rhythmen vermitteln die Wölfe ihre Stimmungen und Absichten. Das kann sowohl dazu dienen, Kontakte mit anderen Wölfen aufzubauen, aber auch um abzuschrecken.

Auch bei der Festigung der sozialen Hierarchie innerhalb des Rudels spielt der Rendezvousplatz eine entscheidende Rolle, denn durch bestimmte Verhaltensmuster haben die Wölfe die Gelegenheit, sich mit sozialen Interaktionen in der Gruppe zu positionieren. Ein Wolfsrudel kann mehrere Rendezvousplätze in seinem Territorium haben. Die Wölfe sind anpassungsfähige Tiere und erkennen, wann ein neuer Rendezvousplatz erforderlich ist.

Begrüßung.

 

Für das Wohlergehen ist der Rendezvousplatz eines Wolfsrudels von entscheidender Bedeutung. Der Rendezvousplatz an dem sich alle wieder treffen, spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung der familiären Bindung und gibt tiefe Einblicke in das komplexe Sozialverhalten dieser wundervollen Tiere. Daher ist es wichtig, diese Gebiete zu schützen und zu bewahren, um das Überleben der Wölfe und ihre einzigartigen Verhaltensweisen zu sichern.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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