Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Offener Brief an den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies

7. September 2018

Sehr geehrter Herr Minister Lies,

wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. widersprechen energisch  Ihren populistischen Äußerungen zum Thema Wolf.  Sie sind weder sachlich, noch aufklärend und beinhalten keinerlei  Lösungsansätze, die dem Inhalt des Umwelt- und Naturschutzes gerecht werden.  Noch dazu schüren Sie damit  ein mediales Klima, dass nicht berücksichtigt, wie sich die reale Wirklichkeit zeigt.

Das vom CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Frank Schmädeke verlautbarte Gespräch mit Ihnen (abgedruckt in der „Harke“ als Pressemitteilung von Herrn Schmädeke ) sagt aus, dass Sie – sollte sich der Riss in einem Stall in Steimke bewahrheiten – das ganze, dort im Bereich lebende Wolfsrudel  abschießen lassen wollen.

Etwas befremdlich ist, dass Sie den Zeitungsbericht von Herrn Schmädeke schreiben ließen und von Ihnen nur in der dritten Person die Rede ist.  Sollten Sie diese von Herrn Schmädeke beschriebene Tat tatsächlich ausführen, würde dies gesetzwidrig sein.  Von Vergrämungsmaßnahmen  wird da gar nicht erst geschrieben, nein, wenn Dr. Schmädeke alle Wölfe abknallen will, dann nicken Sie das gleich ab, schließlich ist die CDU ja ihr treuer Koalitionspartner.  Dass Sie sich als Minister nicht schämen für das, was Sie sagen, das ist gang und gäbe bei Politikern, dass Sie sich aber von den Lobbyisten der Bauernverbände und Weidetierhalter dermaßen instrumentalisieren lassen für einen widerlichen und völlig irrsinnigen Eingriff in die Natur und den Artenschutz, das gibt uns sehr zu denken.

Abgeschossener „Kurti“ soll als Beispiel dienen, dass man weiter Wölfe erschießt

Wir wollen jetzt nicht Ihre Bundes-SPD zitieren, die uns vor der Bundestagswahl auf Anfrage erklärt hatte, dass sie am Schutzstatus des Wolfs nichts ändern werde, da dies natürlich gelogen war, ich möchte Sie einfach nur daran erinnern, dass der Wolf nach wie vor streng geschützt ist und die EU diesen Schutz in diesem Jahr sogar erneuert hat.

Ganz stolz verkündet Ihr Koalitionskollege von der CDU in seinem Artikel, dass man bei diesem Rudel im Bereich Nienburg genauso vorgehen könne, wie beim  Abschuss des Wolfes „Kurti“ (MT-6). Einmal abknallen, immer abknallen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verfolgen schon seit langem die Diskussion zum Thema Wolf in Ihrem Bundesland.  Der von Ihrem Ministerium proklamierte „Problemwolf“ Kurti, der kein „Problemwolf“ war,  passt als Vorgeschichte zu dem, was Sie jetzt nach eigenen Aussagen fortsetzen wollen, nämlich das Abschießen von Wölfen im Bereich Nienburg. Handelte es sich bei Kurti um einen Wolf, so scheinen Sie ja jetzt ein ganzes Rudel abschießen zu wollen, einschließlich Jungtiere.  Abgesehen davon, dass Ihnen das gesetzlich gar nicht erlaubt wäre,  spricht dies dafür, dass Sie als Umweltminister die Belange der Natur und des Artenschutzes so gar nicht interessieren.

Keine Einzäunung der Kulturlandschaft gewollt, aber 6200 Windernergieanlagen stehen in der Landschaft

Ein Nachdenken darüber, wie man die Weide- und Nutztiere besser schützen könnte,  scheint auch bei Ihnen gar nicht gewollt.  Wie wäre es mit ein bisschen mehr Aufklärungsarbeit über den Wolf und die 80 % Zuschüsse, die Nutz- und Weidetierhalter vom Staat Niedersachsen erhalten können, wenn Sie für einen ordnungsgemäßen Wolfsschutz sorgen?

„Die wolfssichere Einzäunung der Kulturlandschaft könne nicht die Lösung sein“, argumentiert Ihr Kollege von der CDU und  argumentiert dies u.a. damit, dass dies einen zu hohen Aufwand für die Tierhalter  bedeuten würde.  Lassen Sie dies etwa gelten? Wer seine Tiere liebt, der schützt sie, er hat dazu sogar gegenüber dem Tierschutzgesetz eine Verpflichtung, egal, ob er sie vor dem Wolf, dem Fuchs, oder dem Adler schützen muss. Und wer Profit mit seinen Tieren macht, der will das nicht tun?

Ein Blick in die Statistik des Landesamtes für Statistik Niedersachsen für 2016 zeigt, dass von den 2167 landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Schafzucht betreiben, nur ca. 300 davon 100 und mehr Schafe besitzen und als Nebenerwerbs- bzw. Hoobyschäfer zu bezeichnen sind.  Gerade dieser Anteil aber sträubt sich gegen einen besseren Schutz der Tiere vor dem Wolf. Entsprechende statistische Hochrechnungen für 2017 können dahingehend interpretiert werden, dass vor allem die Anzahl der Schafe eher zugenommen, als abgenommen hat.

Apropos Kulturlandschaft: In Niedersachsen gibt es 6200 Windanlagen. Die stören die Kulturlandschaft nicht, aber eine wolfssichere Einzäunung schon?

Und weil Sie ja glauben, der böse Wolf würde Existenzen zerstören: Die Zahl der Weidetiere hat auch in Niedersachsen  eher zugenommen, als abgenommen, obwohl die Verkaufspreise beim Schlachter angeblich gesunken sind.  Bei allen Schaf- und Ziegenhaltern kommt ein erheblicher Teil der Einnahmen aus staatlichen Fördergeldern und Zuschüssen, zum Beispiel für die Beweidung von Autobahndämmen, Blumenwiesen, auch das muss hier einmal gesagt werden. Nach dem Motto: „Kauf Dir ein Schaf und schon bekommst Du dafür Geld vom Staat und der EU“.

Es klingt wie ein Trauerspiel, wenn man in einschlägigen Medien immer wieder liest, dass Schaf Emma, oder Bock Oskar angeblich von einem Wolf gerissen wurden und dass  diese Tiere so ans Herz gewachsen seien.  Dass diese Tiere aber auch ohne Riss beim Schlachter getötet würden, das wird irgendwie gar nicht kommuniziert. Macht sich auch nicht so gut.  Die niedrigen Ertragspreise werden nicht thematisiert, denn schließlich hat man jetzt ja den Wolf, der alles frisst, was ihm in die Quere kommt und der als Sündenbock herhalten muss.

Und zu guter Letzt ein Blick in die Rissliste Ihres Ministeriums. Von den 144 gelisteten Fällen im Jahr 2018 gab es 78 Mal keinen ausreichenden Schutz. In 53 Fällen, in denen ein Wolf für einen Riss nachgewiesen werden konnte, war kein vorgeschriebener Schutz vor Wölfen vorhanden. In gerade einmal 11 Fällen, in denen ein Wolf als Verursacher festgestellt wurde,  ist  ein Mindestschutz gemäß Richtlinie Wolf vorhanden gewesen.  Also in 11 von 144 Fällen!

Wäre es da nicht angebracht,  die Fälle einmal zu publizieren, in denen kein ausreichender Schutz vor dem Wolf vorhanden war,  oder gehört das in Ihrem Ministerium einfach nur zum Standard, den Wolf allgemein zu verteufeln?

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Volker Vogel, Mitglied des Vorstands Wolfsschutz-Deutschland e.V.