Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.
Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung
Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG
Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“
Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby
Wir erstatten Strafanzeige
Quelle:
Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
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