Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

Wir erstatten Strafanzeige

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Abschusserlaubnis in Niedersachsen: Pseudowissenschaft und falsche Prioritäten

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 7. Oktober 2025 entschieden ab, der eine Abschusserlaubnis für den Wolfsrüden GW3559m im Landkreis Helmstedt bestätigt. Die Begründung basiert auf unhaltbaren Annahmen, ignoriert etablierte wissenschaftliche Erkenntnisse und setzt tödliche Gewalt über bewährte Prävention. Unser Verein stimmt jeglichen Abschüssen nicht zu, denn sie sind wissenschaftlich widerlegt, lösen keine Konflikte sind ehtisch unhaltbar und sie schaden dem fragilen Wolfsbestand und unserer Natur.

Der Wolfsrüde GW3559m wird für acht Nutztierrisse haftbar gemacht, mit 56 getöteten und 39 verletzten Schafen sowie einem Schaden von 39.000 Euro. Das Gericht unterstellt ein „erlernetes und gefestigtes Beuteverhalten“, das auf Rudelmitglieder übertragen werde und interpretiert überwundene Schutzmaßnahmen (1,4–1,5 m Festzäune, 1,2 m Flexinetze) als Beleg. Abschuss ist auf fünf Kilometer um Rissort beschränkt, erfordert Überwindung eines 1,2-Meter-Netzes oder Nacht-Einstallung und ist Kreisjägern vorbehalten.
Wie sollen solche absurden Vorgaben durchgeführt werden? Wir müssen uns hier die Frage stellen, ob ein solcher Riss nicht mit der Auslegung von Kadavern provoziert werden soll, oder aber ein Jäger einfach behaupten wird, dass die Bedingungen vorgelegen hätten. Wer will hier einen Gegenbeweis antreten?
Der Kern des Beschlusses ist Pseudowissenschaft: Das angeblich erlernte Beuteverhalten von Wölfen ist nie nachgewiesen worden. Wissenschaftler wie Dr. Carsten Nowak vom Senckenberg-Institut belegen: Wölfe erlernen kein fixes Rissverhalten. Sie sind opportunistische Jäger, die auf leicht zugängliche, ungeschützte Beute reagieren – ein natürliches Verhalten, das durch menschliche Versäumnisse wie mangelnde Zäune ausgelöst wird, nicht durch ‚Dressur‘ oder Übertragung auf Rudel. Langzeitstudien zeigen: Solche Muster sind situativ und reversibel, nicht gefestigt oder erlernt.“
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Seit der Genehmigung der Abschusserlaubnis im Mai 2025 gab es im gesamten Sommer (Juni bis September) keine neuen Nutztierrisse durch den Wolfsrüden GW3559m. Dies unterstreicht, was wir seit langem fordern: Statt tödlicher Maßnahmen reicht wirksamer Herdenschutz aus, um Konflikte zu vermeiden. Der kürzliche Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Bestätigung der Abschusserlaubnis wirkt einfach absurd – der Wolf hat sich nicht erneut an Nutztieren vergriffen, obwohl die Auflagen explizit an einen „aktuellen Riss“ geknüpft sind. Frühere Risse, die GW3559m zugeschrieben werden (mindestens acht Fälle mit 56 getöteten und 39 verletzten Schafen, Schaden ca. 39.000 Euro), lagen größtenteils im Herbst/Winter 2024 und Winter/Frühjahr 2025. Im Juni 2025 wurden vier weitere Risse im Kreis gemeldet, aber genetische Analysen ordnen sie GW3559m nicht zu; sie stammen aus dem Rudel oder anderen Wölfen. Seitdem: Ruhe.

Wissenschaftliche Widerlegung: Kein Beleg für „erlernbares“ Verhalten

Experten widerlegen das Gerichtsurteil klar. Wie Dr. Carsten Nowak bei einem Vortrag im Januar 2024 betonte: „Wir haben es in Deutschland nicht ein einziges Mal geschafft, den Wolf, der Schafe gerissen hat, zu entnehmen.“ Nowak widerlegt in Studien und Interviews, dass Wölfe ein spezifisches Beuteverhalten auf Nutztiere „erlernen“ und es weitergeben – Risse entstehen durch Verfügbarkeit ungeschützter Tiere, nicht durch Lernprozesse. Wölfe passen sich opportunistisch an, kehren aber zu Wildbeute zurück, sobald Prävention greift. Ähnlich Studien des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung: Wölfe zeigen kein konditioniertes Verhalten wie Raubtiere in Gefangenschaft; wiederholte Risse korrelieren mit Schutzdefiziten, nicht mit individueller „Erziehung“. Das Gericht ignoriert diese Evidenz und basiert auf anekdotischen Beobachtungen, die wissenschaftlich irrelevant sind. Abschüsse destabilisieren Rudel und schaffen neue Konflikte – bewiesen durch Monitoringdaten.

Vermeidbare Schäden: Prävention statt Mythen

In Niedersachsen gab es 2025 bis Oktober 800–1.000 Risse mit nachweisbaren Wölfen, hauptsächlich Schafe. Im Landkreis Helmstedt über 20 seit 2024, darunter die GW3559m-Fälle. Doch in über 50 Prozent fehlten wirksame Schutzmaßnahmen: Standardzäune ohne Strom oder Untergrabschutz entsprechen nicht EU-Standards (doppelte Elektrozäune 1,5–2 m). Nur 30–40 Prozent der Risse weisen Grundschutz auf, oft unzureichend. Pilotprojekte belegen: Robuste Maßnahmen reduzieren Risse um bis zu 80 Prozent – Abschüsse hingegen nicht.„Abschüsse helfen Bauern nicht, da sie das Problem nicht lösen“, so Sommer. Wissenschaftlich sei klar: Prävention funktioniere, Tötungen bedrohen den Bestand in Niedersachsen.“

Klarer Aufruf: Abschüsse ablehnen, Prävention forcieren

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine hundertprozentige unbürokratische Förderung wirksamer Schutzsysteme und eine Politik, die aufhört, die Natur, zu der Wölfe und alle anderen Wildtiere gehören, zu zerstören. Landwirte sollten endlich wahrnehmen, dass sie mit der politischen Konzentration auf den Sündenbock Wolf von wahren Problemen abgelenkt werden. Der Wolf ist natürlicher Bestandteil unserer Landschaft – schützen wir ihn durch Fakten und Maßnahmen, nicht durch unhaltbare Mythen und Tod.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Es kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt werden

Die beiden klagenden Verbände Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. und Naturschutzinitiative e.V. können nun noch eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Einer der Verbände hat dies bereits angekündigt. Diese absurde Entscheidung wird die Steuerzahler erneut Unsummen kosten.

Alarmierender Wendepunkt

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Abschusserlaubnis für den Wolfsrüden GW3559m markiert einen alarmierenden Wendepunkt. Nach der Rückstufung des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ und der Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ muss mit deutlich mehr solcher Tötungsverfügungen gerechnet werden. Es reicht nicht aus, allein auf klagefähige Verbände zu vertrauen. Wir fordern Unterstützung für unser vereinsinternes Wolfsmonitoring und appellieren an alle Wolfsfreunde, keine Illusionen mehr über das staatliche Monitoring zu nähren – es dient auch der Ausspürung von Zielen für Abschüsse. Wir haben das seit Jahren angekündigt: Die Rückstufung öffnet die Schleusen für willkürliche Entnahmen.

Staatliches Monitoring: Werkzeug für Jäger und Abschüsse

Besonders pikant in Niedersachsen: Jäger führen das Wolfsmonitoring durch – und dürfen gleichzeitig schießen. Daten aus Sichtungen und Kameras werden genutzt, um Wölfe für Abschussverfügungen aufzuspüren, wie der Helmstedt-Fall zeigt. Viele Wolfsfreunde melden naiv Standorte ans Jägermonitoring, im guten Glauben, es diene dem Schutz. Doch die Realität ist hart: Diese Infos können tödlich enden. Einige melden bewusst, um persönliche Vorteile zu erlangen – wie exklusive Foto- oder Wildkameramotive für Likes in sozialen Netzwerken. Das ist Naivität oder Egoismus auf Kosten der Wölfe. Wölfe brauchen echte Freunde, die priorisieren: Schutz vor Ausbeutung.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist vor Ort aktiv: Unser vereinsinternes Monitoring dokumentiert Rudel unabhängig, warnt vor Gefahren und kann mit eigenen Daten widersprechen. Wir brauchen dafür mehr aktive Mitglieder in den Wolfsgebieten und auch mehr finanzielle Unterstützung. Viele Wolfsfreunde wünschen sich, dass wir auch Klagefähigkeit erreichen, doch dazu braucht es auch ein finanzielles Fundament. Wir werden nicht staatlich unterstützt, sind also auf Spenden angewiesen.

Quellen:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/YjE0NTBiZjhlZDAzYzM0NGJzUE8wYS9hWDcwNDJUb0tQM2tzWWlmUFZDdDhhYmhXTW9keEJydERPZHlQNVVvTnpZVmNuSlovbTJab1V5M0tnSlVOZWhvczluMm9ZRXpydC9xaGhsR2dSWmFPa1B3bUUweHU0eGtmYkpyU2VLTkVnNllIT0ZVZm9uU1BENTQvL21Xd2lVenN3cVZ1aDY5eFRjcWtoQT09

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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