Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung
Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe.
Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.
Das BSW auf den Spuren der Altparteien
Das falsche Spiel der Grünen und Linken
Ein Gesetz im Blindflug
Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür
Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete
Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen
Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes
Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen
Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht
Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen, auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
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