Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Wolfstötung frei auf bloßen Verdacht: Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Oberallgäuer Verfügung

Der Landkreis Oberallgäu hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die den vorbeugenden Abschuss eines Wolfes in den Allgäuer Bergen erlaubt. Damit greift die Behörde zu einem drastischen Mittel, noch bevor überhaupt ein einziges Nutztier gerissen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diesen Schritt aufs Schärfste. Wir lehnen diese anlasslosen Abschüsse konsequent ab und sehen generell keinerlei Rechtfertigung für die Tötung von Wölfen in der Region.

Die Allgemeinverfügung zur Erleichterung des Wolfsabschusses im Oberallgäu erstreckt sich auf alpine Weideflächen und Alpreviere südlich von Immenstadt. Betroffen sind Berggebiete und Täler rund um Oberstdorf, das Kleinwalsertal, Bad Hindelang sowie Fischen im Allgäu, Ofterschwang, Blaichach, Burgberg und Rettenberg.

Die rechtliche Grauzone und der Verstoß gegen das EU-Recht

Grundlage für das behördliche Vorgehen ist eine umstrittene Neuerung im Bundesjagdgesetz, die den Wolf seit April als jagdbare Art aufführt. Landkreise erhalten dadurch die Möglichkeit, selbstständig Weidegebiete auszuweisen, in denen die Wolfsbejagung trotz eines ungünstigen Erhaltungszustands der Population zulässig sein soll – und zwar rein präventiv. Das Oberallgäu nutzt diese Klausel nun demonstrativ aus und hat ein riesiges Areal ausgewiesen, das knapp 70 Jagdreviere und weite Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt umfasst.
Aus juristischer Sicht steht diese Verfügung jedoch auf sehr tönernen Füßen: Das übergeordnete europäische Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten anlasslose Abschüsse ohne konkrete Schäden strikt. Dass die Abschussgenehmigung hier explizit trotz eines nachweislich ungünstigen Erhaltungszustands erteilt wurde, hebelt den biologischen Artenschutz komplett aus und macht die Verordnung europarechtlich hochgradig illegal.
Beispeilfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Vorgeschobene Argumente und Befristung der Jagd

Die Behörden und die sogenannte Weideschutzkommission rechtfertigen die Allgemeinverfügung mit der Behauptung, dass ein wolfsabweisender Zaun im steilen und unübersichtlichen alpinen Gelände entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies eine reine Schutzbehauptung, um sich aus der Verantwortung für moderne, flächendeckende Herdensicherungsmaßnahmen zu stehlen. Anstatt in funktionierende Schutzkonzepte und Hirten zu investieren, wird die Tötung eines geschützten Wildtieres als vermeintlich pragmatische Lösung verkauft. Diese hochgefährliche Schießgenehmigung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2026. Doch das Landratsamt plant bereits, diesen Freibrief künftig zu jedem Beginn der Sommersaison neu zu erlassen.

📋 Infokasten: Das neue Wolfsmanagement in Bayern (Stand: Sommer 2026)

    • Gesetzliche Grundlage: Seit der Reform des bayerischen Jagdgesetzes im Frühjahr 2026 ist der Wolf im Freistaat offiziell als jagdbare Art eingestuft. Darauf aufbauend hat das Jagdministerium im Sommer 2026 eine neue strategische Arbeitshilfe für regionale Managementpläne erlassen.
    • Das Zwei-Zonen-Modell:
        • Alpenraum (Weidegebiete): In steilen alpinen Lagen gilt der Herdenschutz (Zäunung) behördlich als unzumutbar. Hier ermöglichen pauschale Allgemeinverfügungen der Landkreise den vorbeugenden Abschuss von Wölfen – komplett ohne vorherige Nutztierrisse.
        • Flach- und Hügelland: In den übrigen Regionen greifen revierbezogene Managementpläne. Diese erlauben im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine reguläre, nachhaltige Wolfsbejagung, sofern die Population stabil ist.
    • Das Hauptproblem (Erhaltungszustand): Die bayerische Praxis hebelt den biologischen Artenschutz aus. Abschussgenehmigungen – wie aktuell im Oberallgäu – werden von den Behörden explizit auch bei einem nachweislich ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation erteilt.
    • Kritik des Artenschutzes: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. (Wir sehen gar keinen Anlass zum Töten) und sogar der Bund Naturschutz (verurteilt das anlasslose Töten) verurteilen die neuen Richtlinien als reine „Abschusspläne“. Statt den Fokus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz oder den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen zu legen, ist das bayerische Konzept primär auf die Dezimierung und Tötung (insbesondere von Welpen im Spätsommer) ausgerichtet.

Intransparenz per Exklusivmeldung: Behörde informiert Medien statt Öffentlichkeit

Besonders skandalös an diesem Vorgang ist die gezielte Informationspolitik des Landratsamtes Oberallgäu: Eine offizielle, für jedermann transparent zugängliche Pressemitteilung oder eine direkte Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auf den eigenen Kanälen der Behörde sucht man bis dato vergeblich. Stattdessen wurden die drastischen Pläne zur Wolfsjagd klammheimlich und exklusiv über ausgewählte Pressehäuser gestreut, sodass die kritische Öffentlichkeit erst durch die Zeitungsberichterstattung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Dieses Vorgehen entlarvt das Lippenbekenntnis des Landrats zu angeblicher „Transparenz“ als reine Farce. Wer den Abschuss geschützter Arten unter dem Radar der offiziellen Behördenportale vorbereitet und stattdessen auf mediale Vorab-Rapporte setzt, scheut offensichtlich den direkten sachlichen und demokratischen Diskurs.
Wölfin mit Welpe. © Brigitte Sommer

Todesurteil für den unauffälligen Wolf von Rohrmoos?

Besonders perfide ist, dass die Verfügung den sesshaften männlichen Wolf bedroht, der westlich von Oberstdorf im Bereich Rohrmoos heimisch ist. Dieses Tier verhält sich seit jeher absolut unauffällig und hat nach offiziellen Angaben noch nie ein einziges Weidetier attackiert oder gerissen. Dennoch läuft er durch die pauschale Ausweisung seines Lebensraums Gefahr, völlig grundlos von Jägern erlegt zu werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Grundlage. Da der Wolf keinerlei Schäden verursacht hat, haben juristische Eilanträge vor deutschen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß noch exzellente Erfolgschancen, den Abschuss sofort zu stoppen. Wir fordern den Bund Naturschutz auf, Klage einzureichen.

Konsequente Strafanzeigen angekündigt

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie der Artenschutz politischer Willkür geopfert wird. Sollte im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Oberallgäu bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober tatsächlich ein Wolf geschossen werden, wird Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzüglich und ohne Ausnahme Strafanzeige erstatten. Dies betrifft sowohl die politisch und behördlich Verantwortlichen, die diese rechtswidrige Verfügung unterzeichnet haben, als auch die Jäger, die den Abschuss vor Ort ausführen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Verordnung.

Quelle:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

NRW: Schafsbingo, um Schermbecker Wölfe weiter zu Rissen einzuladen?

Der Kreis Wesel hat sich entschieden, nicht gegen die Eilverfügungen mehrerer Verbände beim Oberverwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Dies gab die Kreisverwaltung gestern noch in einer Pressemitteilung bekannt. Dennoch sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. nur teilweise eine Entwarnung der Lage. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Dazu heißt es weiter, dass eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen vornehmen wird.  Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorläufig ausgesetzt und es darf auf die Wölfin Gloria GW954f keine weitere Jagd veranstaltet werden.

Beispielfoto. ©Brigitte Sommer

 

Neben BUND und GzSdW gab auch gestern die Naturschutzinitiative bekannt, Klage eingereicht zu haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben am 21. Dezember eine Klage eingereicht.

Vater auf Spaziergang mit Welpen

Normalerweise geben wir niemals Standorte von Wölfen preis, oder veröffentlichen Filme mit Nennung einer bestimmten Region. Dies hat einen guten Grund. Wir befürchten, dass Hasser illegal Jagd auf Wölfe machen, wenn sie die Gegend in den Filmen erkennen. Hier wollen wir heute eine Ausnahme machen, weil es um Gloria von Wesel geht. Der Kreis Wesel hatte in seiner Allgemeinverfügung amtsblatt_nr._48_23-1 die Anwesenheit von mindestens zwei Welpen unterschlagen und einen Abschuss eines weiteren Wolfs bei einem Fehlschuss erlaubt. Doch nicht nur der Vaterwolf wäre hier ebenfalls in großer Gefahr gewesen, sondern auch die Welpen.
Auf dem Film ist der Wolfsvater und Gatte von Gloria mit den diesjährigen Welpen zu sehen. Es ist nicht Ingolf. Wir vermuten, dass der Bruder von Gloria, beide stammen aus Niedersachsen, illegal beseitig wurde. Vermutlich ist der Dämmerwaldrüde der Vater der diesjährigen Welpen. Wir haben diesen Film ausgesucht, weil man hier die Gegend nicht erkennen kann. Der Film ist aus dem Juni 2023. (Das Datum in der Kamera stimmt nicht)

 

 

 

Schafsbingo auf einer angeblich wolfsabweisenden Weide

Seit Tagen beobachten wir, wie hier bei Schermbeck,  wie verdächtig wenige Schafe zu völlig unterschiedlichen Zeiten auf diese Weide verbracht und wieder herunter geholt werden. Bei dem Zaun handelt es sich um ein Wilddrahtgeflecht mit Litzen oben und unten. Auf der Vorderseite ist genug Spannung. Am Waldrand ist keinerlei Spannung vorhanden. Siehe unsere Dokumentation hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/behoerdenwillkuer-nrw-schiessbefehl-auf-wolfsmutter-gloria/

mit einen Foto der Messung der Litze an der Waldseite.

Aktuelles Foto von der Weide. Im Hintergrund sind die Schafe zu sehen.

Wir gehen davon aus, dass auch in der kommenden Zeit bei wolfsabweisenden Zäunen die Spannung abgeschaltet werden könnte und Weidetiere ohne Schutz präsentiert werden, damit dadurch neue Gründe für einen Abschuss geschaffen werden.

 

Treibjagden in der Nähe des Teufelsstein

In der Nähe des Parkplatzes Teufelsstein fanden am Tag der Bekanntgabe der Abschussverfügung mehrere Drückjagden statt. Wir vermuten, dass man Gloria in ein bestimmtes Gebiet treiben wollte, oder die Wolfsfamilie trennen wollte, um sie dann leichter lokalisieren zu können. Evtl. wurden dort auch Köder ausgelegt oder es wurden Schafe auf Weiden verbracht, um dort in dem Gebiet Risse zu provozieren. Seit Anfang des Herbstes finden in dem Gebiet und auch im Gebiet südlich des Lippekanals ständig Treibjagden statt. Der Sinn von Treibjagden ist sogar unter Jägern umstritten, für die gehetzten Wildtiere, wie auch Hirsch, Reh und Wildschwein bedeuten solchen Jagden den reinsten Horror. Oft treffen die Jäger nicht richtig und angeschossene Tiere quälen sich tagelang unter Schmerzen zu Tode. Wegen des hohen Adrenalingehalts im Blut der gehetzten Wildtiere ist das Fleisch auch meistens ungenießbar. Auch die Wölfe in dem Gebiet werden so erheblich gestört. Illegale Abschüsse trauen wir einigen Personen zu. Wir setzen uns dafür ein, diese unsäglichen Drückjagden zu verbieten.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Drückjagd in der Nähe des Teufelsstein.

 

Bitte weiterhin aufmerksam bleiben

Wir bitten Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude weiterhin Spaziergänge in den Gebieten nördlich der Lippe wie Dämmerwald usw. und auch südlich im Hünxer Wald zu unternehmen und Auffälligkeiten zu dokumentieren.  Wir haben Hinweise darauf, dass die Familie illegal beseitigt werden soll. Auch dokumentierte Jagdbewegungen können unterstützen.

 

Quellen:

https://www.kreis-wesel.de/de/presse/entnahme-woelfin-gw954f-allgemeinverfuegung-vorlaeufig-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

https://naturschutz-initiative.de/neuigkeiten?fbclid=IwAR1DlD6cBRq4mO6d9w8zaJ4cuIK-qLAEAuasbm7o-akjmU5bybLqQf6hBB4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/

Ausgeschossen: Jagd auf Gloria schon wieder vorbei

Ein Weihnachtswunder für Mutterwölfin Gloria, über das wir uns riesig freuen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verfügte heute, dass die Jagd auf Gloria ausgesetzt wird, bis über mehrere Eilanträge entschieden ist. Dies vermeldete heute Nachmittag die dpa.

Genannt wurden die Eilanträge von BUND und GzSdW, doch auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. haben einen Eilantrag vorbereitet und am 21.12.23 eingereicht.

Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

 

Mit den Zwischenverfügungen sollen vollendete Tatsachen verhindert werden

Das Gericht verwies dabei darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden gehe. Dabei sind nach unserer Rechnung gerade mal 12 Schafe betroffen. Über die Eilanträge selbst soll in der kommenden Woche entschieden werden. Gegen die Beschlüsse ist allerdings Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiter mit verschiedenen Aktiven vor Ort sein, da wir eine hohe Gefahr eines illegalen Abschusses sehen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2023/21_12_23/index.php

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen.

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Behördenwillkür NRW: Schießbefehl auf Wolfsmutter Gloria

Der Kreis Wesel hat am Mittwochnachmittag eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f)  erteilt. Die Verfügung gilt von heute,  21. Dezember und endet am 15. Februar 2024. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und zieht weitere Konsequenzen. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

Originalfoto aus unserer Wildkamera aus dem Gebiet Schermbeck, Juni 2023. ©Wolfsschutz-Deutschland e. V. Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen geboren.

Wir rufen in den für den Abschuss genehmigten Gebieten nördlich der Lippe im Gemeindegebiet Hünxe in den Gemarkungen Drevenack und Krudenburg sowie im Gemeindegebiet Schermbeck in den Gemarkungen Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck, Bricht, Altschermbeck (tlw.) und Schermbeck, massiv zu Spaziergängen und zu Dokumentationen auf.

Die für den Abschuss erlaubten Gebiete sind in der Karte eingezeichnet. © Kreis Wesel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat zudem juristische Schritte in die Wege geleitet. Ferner werden wir Strafanzeige gegen Ausführende und Entscheider stellen, sollten Gloria (GW951f) oder ein anderer Wolf getötet werden. In der Allgemeinverfügung, die bis in die Paarungszeit der Wölfe reicht, sollen auch ein weiterer Abschuss eines Wolfes bei Fehlschüssen erlaubt sein. Die mit im Gebiet lebenden Welpen sind auf ihre Eltern angewiesen, da sie noch nicht allein jagen können.

Die zielgerichtete Entnahme sei ausschließlich besonders geeigneten, sachkundigen Personen vorbehalten, die hierfür vom Kreis Wesel beauftragt worden wären. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die örtlichen Revierinhaber handeln würde.

Es sei unmöglich, ein bestimmtes Tier wie Gloria zu erkennen und abzuschießen. Das sagte Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, der NRZ. Die Gefahr, ein anderes Tier zu töten, das nicht zum Abschuss freigegeben ist, sei viel zu groß. Keiner der Jäger wolle aber riskieren, deshalb seinen Jagdschein zu verlieren und eine hohe Geldstrafe zu zahlen.

Ob Polizisten involviert sein werden, oder ein Killerteam, wie es für Niedersachsen gefordert worden war, hinzugezogen wird, wissen wir von Wolfsschutz-Deutschland nicht. Wir garantieren aber, Bewegungen im Gebiet besonders im Auge zu haben und auch zu dokumentieren. Diese Dokumentationen nutzen wir auch im Falle einer oder mehrerer Strafanzeigen.

Gloria ist kein Problemwolf, sondern ein Bauernopfer

Seit Jahren dokumentieren wir in dem Gebiet den Unwillen der Weidetierhalter, ihre ihnen anvertrauten Tiere ordnungsgemäß zu schützen. Stattdessen wurde von Anfang an immer wieder der Abschuss von Gloria gefordert. Mehrere Anträge wurden von einer Umweltministerin der CDU, Ursula Heinen-Esser, stets abgelehnt. Dass nun ausgerechnet ein Umweltminister der Grünen, Oliver Krischer, der Bauern und Waffenlobby dieses „Weihnachtsgeschenk“ bereitet, könnte das Vertrauen der Wählen in die  Grünen Partei massiv schädigen,  denn immer weniger Natur- und Tierfreunde werden bereit sein, diesen ganz offensichtlichen Lobbyismus zu unterstützen.

 

Abschussverfügung: amtsblatt_nr._48_23-1

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
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NRW – Protestbriefaktion zum Mitmachen: Kein Todesurteil für Wolfsmutter Gloria

Umweltminister Oliver Krischer rechne in Kürze mit der nötigen Allgemeinverfügung für einen Abschuss der so genannten „Problemwölfin“ Gloria (GW954f). Laut dpa sagte dies der Minister am 22. November im Umweltausschuss des Landtages. Zuständig sei der Kreis Wesel, in dessen Gebiet das Wolfsrevier Schermbeck am Niederrhein fällt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und legt Fakten vor, die einem Abschuss widersprechen. Lesen Sie hier unseren Artikel und machen Sie mit bei der Brief-Protestaktion an den Umweltminister.

Der Wölfin seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden, sagte der Grünen-Politiker. Damit seien aus seiner Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.

Beispielfoto Wolfsfamilie. Auch Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen zur Welt gebracht. Ihre Welpen haben die gleiche Größe wie die Welpen auf dem Beispielfoto. Sie können noch nicht alleine jagen. ©Brigitte Sommer

 

Gloria soll über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Nutztiere gerissen haben, neben einer großen Zahl von Schafen nachweislich auch ein Pony. Laut eines Gutachtens waren die allermeisten Weidetiere nicht geschützt gewesen.

Der Kreis Wesel habe unterstrichen, dass eine mögliche Entnahme gründlich geprüft werden und in jedem Fall rechtssicher erfolgen müsse. Diese Rechtssicherheit zweifeln wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stark an.

Bereits 2021 war ein Vorstoß eines Schäfers für einen Abschuss der Wölfin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert.  Laut dpa sei „die Prüfung des Kreises Wesel noch nicht abgeschlossen.“

In NRW sei ein neuer Erlass in Vorbereitung, der den Wolfsabschuss erleichtern soll, heißt es weiter. Der Erlass sehe vor, dass genetisch identifizierte Wölfe abgeschossen werden dürfen, die mindestens zwei Mal in einem engen zeitlichen Zusammenhang intakte Schutzzäune von mindestens 0,90 Metern Höhe überwunden und Tiere gerissen hätten. Aus gutem Grund schreiben andere Bundesländer eine Zaunhöhe von 1,10 Metern vor. Warum UM Krischer die Zaunhöhe herab gesetzt hat, erschließt sich uns nicht.

Für diesen Erlass sei die Verbändeanhörung am 19.11. ausgelaufen, er werde «kurzfristig» in Kraft gesetzt, kündigte Krischer in der Ausschusssitzung an.

 

Nur ein Prozent der Gesamtpopulation lebt in NRW

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 einzelne, durchziehende Wölfe, seit 2018 ist der Wolf in NRW dauernd sesshaft geworden. Diese Rückkehr des Wolfes in seine ehemaligen Verbreitungsgebiete, zu dem NRW gehört, erfolgte dabei auf natürliche Weise, heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums von gestern.

 

Laut Monitoringjahr 2022/2023 des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) lagen in NRW fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald-Üfter Mark“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands. Wie für alle Bundesländer sei auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich zu den mehr oder weniger dauerhaft besetzten Territorien sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in NRW verbleiben und auf ihrer Wanderung NRW wieder verlassen.

Beispielfoto eines Wolfswelpen, der in diesem Jahr geboren wurde. Glorias Welpen sind wie wie der Welpe auf dem Foto, noch auf die Mutter angewiesen.

Die Landesregierung setze aus diesem Anlass auf umfangreiche Herdenschutzmaßnahmen. Deshalb hat die Landesregierung erst jüngst die Förderkulisse präventiv auf fast die Hälfte der Landesfläche ausgeweitet. Unserer Meinung nach reicht dies nicht aus. Um Schäden von wandernden Jungwölfen zu ersetzen, müsste ganz Deutschland und somit auch ganz NRW als Wolfsgebiet ausgewiesen werden und überall gefördert, aber auch gefordert werden.

Schießen statt schützen?

„In Nordrhein-Westfalen werden wir die Wolfsverordnung kurzfristig praxisgerechter und rechtssicherer gestalten und die Herdenschutz-Förderung zeitnah weiterentwickeln“, sagte Umweltminister Oliver Krischer. „Dabei hat die Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer beim Herdenschutz oberste Priorität. Im Vorgriff haben wir daher nun die Förderangebote ausgebaut, um Tierhalterinnen und Tierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen.“ so Krischer.

In den Herdenschutz-Fördergebieten werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Die Förderrichtlinie Wolf umfasst zudem Angebote zur Entschädigung von Tierverlusten und weiteren Schäden (wie Tierarztkosten oder Schäden an Schutzvorrichtungen), die landesweit gewährt werden (in Herdenschutz-Fördergebieten ist nach einer halbjährigen Übergangszeit mindestens ein bestehender Grundschutz erforderlich).

Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Wolf zur Verfügung (rund 430.000 Euro wurden im Jahr 2022 genutzt).

Warum so wenig Interesse von Seiten der Weidetierhalter fragt sich Wolfsschutz-Deutschland e. V.? Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Weidetierhalter geben, die ganz offensichtlich Risse herbei führen, um eine Abschussverfügung zu erlangen. Dieser Tatsache scheinen sowohl die Umweltminister der einzelnen Bundesländer, als auch die Bundesumweltministerin Steffi Lemke nicht ins Auge blicken zu wollen, denn laut Presseinformation soll der Umgang mit dem Wolf und seinem aktuellen Erhaltungszustand bis Heute Gegenstand der Umweltministerkonferenz von Bund und Länder unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens in Münster sein. „Wir müssen zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, sagte Minister Krischer. Dabei ist laut Umfrage sogar der größte Teil der Landbevölkerung für den Schutz der Wölfe. Abschüsse erhöhen die Akzeptanz nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nicht, sondern solche Abschüsse sind Geschenke an die Jagdlobby.

 

Hier unser Protestschreiben (Text kann einfach kopiert werden)

 

Umweltministerium Nordrhein-Westfalen

Umweltminister Oliver Krischer

Emilie-Preyer-Platz 1

40479 Düsseldorf

 

 

Tel:  0211 4566-0 | Fax:  0211 4566-388

Vorab per Mail:

 

01.12.2023

Betr.: Abschussverfahren gegen Wölfin Gloria (GW 954f)

 

Sehr geehrter Herr Minister Krischer,

laut einem Artikel der dpa rechnen sie in Kürze mit einer Allgemeinverfügung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f). Es ist zwar der Kreis Wesel zuständig, aber Sie haben die Funktion des übergeordneten Entscheidungsträgers inne.

Der Wölfin Gloria (GW954f) seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden. Damit seien aus Ihrer Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.

Wir widersprechen hier auf das Entschiedenste, denn es wurden bislang keine Alternativen, wie zum Beispiel Vergrämungsmaßnahmen oder der Einsatz von Herdenschutzhunden in Betracht gezogen.

Zudem hat Gloria (GW954f) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in diesem Jahr im Mai mindestens zwei Welpen geboren. Entsprechende Nachweise hat Wolfsschutz-Deutschland e. V. in seinem internen Monitoring. Diese Tatsache müsste aber auch der Jägerschaft bekannt sein, die wohl zum Großteil das Wolfsmonitoring übernommen hat. Eine Tochter aus dem vergangenen Jahr hilft bei der Aufzucht der Welpen. Dieses Tier wurde auch offiziell nachgewiesen.

Würde nun die Wolfsmutter getötet werden, müssten die diesjährigen Welpen verhungern, weil der Vater und die Tochter aus dem vergangenen Jahr Schwierigkeiten hätten, die Welpen zu versorgen, denn alleine jagen können die Welpen noch nicht. Eine weitere Gefahr wären dann auch mehr, statt weniger Nutztierrisse, weil die Wölfe sich leichter Beute zuwenden. Diese Erkenntnisse wurden längst wissenschaftlich bestätigt. Ein Abschuss hilft Weidetierhaltern also nicht.

Laut einer Pressemitteilung Ihres Ministeriums gibt es in NRW lediglich fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald-Üfter Mark“ sowie „Ebbegebirge“). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands.

Ein Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f) würde auch den regionalen Bestand der Wölfe in NRW gefährden und eine Klage hätte nach Ansicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Sicherheit Erfolg. Ihre Tochter aus dem Vorjahr wird das Rudel zudem wahrscheinlich Anfang des Jahres vor Beginn der Paarungszeit verlassen, um sich auf den Weg nach einem eigenen Revier zu machen. Nicht einmal ein Drittel der Jungtiere überleben die gefährliche Reise. Damit ist Gloria ein überaus wichtiges Bindeglied zum Erhalt und zur weiteren Verbreitung des Wolfs in NRW. Deutschland und auch NRW haben sich laut EU verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung in Deutschland zu ermöglichen. In NRW gibt es noch immer zu wenige Wölfe.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeigen an, sollten Wölfin Gloria (GW954f) oder ein anderer Wolf im Falle einer Abschussverfügung zu Tode kommen.

In zahlreichen Artikeln hat Wolfsschutz-Deutschland e. V. immer wieder nachgewiesen, dass Weidetiere im Raum Schermbeck und Dämmerwald nicht geschützt waren und dass Risse geradezu provoziert worden sind. Entsprechende Artikel sind auf der Homepage www.wolfsschutz-deutschland.de  unter entsprechenden Suchbegriffen zu finden und die aktuellsten sind auch noch einmal im Artikel zum Protestschreiben verlinkt.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten, das Ihr Ministerium selbst beauftragt hatte:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben. Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

Fördergelder für Zäune wurden auch in diesem Jahr zu einem Großteil nicht abgerufen, was ebenfalls dafür spricht, dass durch die Provokation von Rissen, eine Abschussverfügung erreicht werden soll.

Wir fordern Sie auf, dass endlich Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Bitte setzen Sie sich gemäß Ihres Amtes auch für den Schutz der Umwelt, und dazu gehört auch der Wolfsschutz, ein, statt dem Druck der Jagd- und Agrarlobby nachzugeben. Insbesondere mahnt Wolfsschutz-Deutschland e. V. an, dass in NRW immer wieder Wölfe aus dem Schermbecker Rudel, so der Partner von Gloria, als auch die Partnerin des Dämmerwaldrüden „verschwunden“ sind. Illegale Jagd auf Wölfe muss endlich mit aller Härte der Gesetze verfolgt werden.

Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Brigitte Sommer, 1. Vorsitzende

Ulrike de Heuvel, 2. Vorsitzende

 

Quellen:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/zahl-der-woche-rund-1-prozent-des-bundesweiten-wolfsvorkommens-in-nordrhein-westfalen-1701329736?fbclid=IwAR1fGIzXVfbRCVwp2i8LaOqgEKbekKCjgcyH82kJAaO9GqcW2FhtPVPkF3w

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/16/nrw-illegal-mutterwoelfin-gloria-soll-trotz-andauernder-herdenschutzverweigerung-getoetet-werden/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/23/fake-news-in-nrw-schiessgenehmigung-auf-gloria-noch-nicht-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/30/nrw-herdenschutzverweigerung-um-abschuss-von-woelfin-gloria-zu-erlangen/

https://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/c-lk-gemeinschaft/umfrage-landbevoelkerung-spricht-sich-fuer-wolfsschutz-aus_a1912854?fbclid=IwAR2DjkYNL9F7-lXQBtkshw8V2WAxdVGV_FcOfv7LqjjNN6RHJeMenwHLz34

 

 

 

Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby