Wieder mysteriöse Wolfstötung in Niedersachsen: Ist der „Wolfsripper“ zurück?

Am Freitag, den 28. März 2025, wurde in Celle eine grausige Entdeckung gemacht: Eine tote Wölfin trieb in der Aller im Verlauf der Wittlinger Straße. Am Allerwehr konnte der Kadaver geborgen werden. Insidern zufolge wies das Tier zwei Schusswunden auf – eine an der linken Vorderpfote – und es fehlte ein Zahn, der offenbar herausgebrochen worden war. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters/der Täterin oder der Täter aus. Doch dieser Fall wirft eine beunruhigende Frage auf: Handelt es sich um ein isoliertes Verbrechen oder ist ein bekannter Täter, der sogenannte „Wolfsripper von Niedersachsen“, erneut aktiv?

Beispielfoto Wölfin.

Ein Muster entlang der Aller

Die geografische Nähe zu früheren Vorfällen lässt Spekulationen aufkommen. Gifhorn, ebenfalls an der Aller gelegen, und Leiferde, nur wenige Kilometer vom Fluss entfernt, waren bereits Schauplätze ähnlich brutaler Wolfstötungen. Im Oktober 2023 wurde über eine Serie von grausamen Fällen östlich von Hannover berichtet, bei denen Wölfe zerstückelt und verstümmelt aufgefunden wurden. Besonders auffällig: Es handelte sich oft um weibliche Tiere, darunter Mutter und Tochter des Rudels Ringelah. Ein abgetrennter Wolfskopf wurde am 7. April 2023 vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde abgelegt – ein Akt, der wie eine makabre Trophäe wirkte. Die Belohnung für Hinweise wurde damals auf 15.000 Euro erhöht, doch der Täter blieb unerkannt.
Gegend des Auffindeorts in Celle im Bereich Wittinger Straße/Fritzenwiese. Dort hatten Spaziergänger bereits am Freitagnachmittag (28. März) die Wölfin gesehen, die regungslos in der Aller trieb. Foto, privat, 01.04.25.
Nun, mit dem Fund in Celle, verdichten sich die Hinweise auf einen Zusammenhang. Gifhorn liegt etwa 40 Kilometer flussaufwärts von Celle, Leiferde etwas auf gleicher Linie, und Wolfsburg liegt ebenfalls in der Region. Die Aller als wiederkehrender Fundort könnte darauf hindeuten, dass der Täter die Gewässer nutzt, um Spuren zu verwischen. Ist dies Zufall, oder folgt der Täter einem bewussten Muster?

Der „Wolfsripper“: Ein Täter mit anatomischem Wissen?

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermutet seit 2023, dass der „Wolfsripper“ über anatomische Kenntnisse verfügt. Die Präzision, mit der Wölfe zerstückelt wurden – etwa das Herausschneiden einer Zunge, das Abtrennen von Köpfen oder das Herausbrechen von Zähnen – deutet auf jemanden hin, der mit der Zergliederung von Tieren vertraut ist. Damals wurde spekuliert, dass es sich um eine Person mit jagdlichem oder medizinischem Hintergrund handeln könnte. Der aktuelle Fall in Celle, bei dem ein Zahn gewaltsam entfernt wurde, passt ins Bild dieser Theorie. Auch die Wahl weiblicher Tiere als Opfer könnte darauf hindeuten, dass der Täter gezielt die Reproduktion von Wolfsrudeln sabotieren will.
Unsere Verein wies bereits 2023 darauf hin, dass die Behörden – einschließlich des Leibniz-Instituts, das Obduktionen durchführt – nur wenig Informationen preisgeben. Dies erschwert die Ermittlungen und nährt den Verdacht, dass die Taten möglicherweise nicht mit der nötigen Dringlichkeit verfolgt werden. Die erneute Strafanzeige und Belohnung zeigen, dass Wolfsschutz-Deutschland e.V. entschlossen ist, den Fall nicht ruhen zu lassen.

Ein gesellschaftliches Spannungsfeld

Die Tötung der Wölfin in Celle reiht sich in eine lange Liste illegaler Übergriffe auf die streng geschützte Art ein.  Viele Jäger und Nutztierhalter fordern offen eine Jagd auf Wölfe. Im Jahreswechsel 24/25 verbreiteten Reiterinnen eine Fake-Geschichte, die in Netzwerken viral ging und auf die auch die Presse reagierte. Angeblich soll ein Pferd bei Langlingen, was übrigens auch an der Aller liegt, von Wölfen gehetzt worden sein, sodass es einen tödlichen Unfall gehabt haben soll. Fakten dazu gab es keine, dafür aber Hasskommentare. Die Brutalität dieser Fälle geht weit über einen pragmatischen „Schutz“ von Nutztieren oder Beuteneid hinaus – sie wirkt wie ein Ausdruck von Hass oder gar sadistischer Freude.
Die Verstümmelungen erinnern an die „Rippertaten“ von 2023, die Wolfsschutz-Deutschland e.V. als „unheimlich“ und „abstoßend“ beschrieb. Damals fragte man sich, ob der Täter irgendwann auch auf Menschen losgehen könnte. Diese Sorge bleibt aktuell, denn die Hemmschwelle, solche Taten öffentlich zur Schau zu stellen, scheint zu sinken.

Was nun?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft stehen vor der Herausforderung, diesen Fall aufzuklären – idealerweise, bevor weitere Wölfe sterben. Die geografische und methodische Ähnlichkeit zu den Vorfällen in Gifhorn, Leiferde und Wolfsburg legt nahe, dass es sich um denselben Täter oder eine Tätergruppe handeln könnte. Doch ohne konkrete Beweise bleibt dies Spekulation. Öffentlichkeit und Medien könnten eine Schlüsselrolle spielen, indem sie Druck aufbauen und Zeugen ermutigen, sich zu melden.
Die illegale Tötung eines Wolfes in Deutschland ist eine schwere Straftat, da Wölfe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als streng geschützte Art gelten. Die Strafen können erheblich sein, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, da der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt ist.
Nach § 69 und § 71 des Bundesnaturschutzgesetzes kann die illegale Tötung eines Wolfes mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Zusätzlich können jagdrechtliche Konsequenzen hinzukommen, wie der Entzug des Jagdscheins oder ein dauerhaftes Jagdverbot, insbesondere wenn der Täter ein Jäger ist. Diese Strafen gelten nicht nur für das direkte Töten, sondern auch für das Verletzen, Fangen oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eines Wolfes.
Trotz der hohen Strafandrohungen zeigt die Praxis, dass die Aufklärungsquote bei illegalen Wolfstötungen sehr niedrig ist. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 wurden zahlreiche Fälle dokumentiert. Dennoch kam es nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen, meist dann, wenn sich die Täter selbst gestellt haben. In diesen Fällen wurden oft nur geringe Geldstrafen verhängt, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu veranlasst, die Strafverfolgung als zu lax zu kritisieren. Wir fordern spezialisierte Ermittlungseinheiten für Artenschutzkriminalität, da die derzeitigen Strukturen häufig nicht ausreichen, um Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein weiteres Problem ist, dass viele Fälle nicht konsequent verfolgt werden. In Brandenburg beispielsweise, wo seit 2010 mindestens 26 Wölfe illegal getötet wurden, gab es bis 2023 nur vier Ermittlungsverfahren, aber keine verhängten Strafen. Oft werden Verfahren mangels Beweisen eingestellt oder gegen Zahlung einer Geldauflage beendet. Diese geringe Erfolgsquote bei der Strafverfolgung könnte dazu beitragen, dass illegale Tötungen als „Kavaliersdelikt“ wahrgenommen werden, obwohl die gesetzlichen Strafen hoch sind.
Zusammenfassend: Die theoretischen Strafen sind mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder fünf Jahren Haft sehr hoch, aber die tatsächliche Umsetzung und Verurteilung bleibt in der Praxis oft aus. Das führt dazu, dass Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einrichtung zentraler Ermittlungsbehörden und eine konsequentere Strafverfolgung fordern, um den Schutz der Wölfe tatsächlich effektiv zu gewährleisten.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zur Wachsamkeit auf und hofft, dass die Belohnung von 1.000 Euro endlich zu einem Durchbruch führt. Die Wölfe, die nach über einem Jahrhundert der Ausrottung nach Deutschland zurückgekehrt sind, verdienen Schutz – nicht nur vor Kugeln, sondern auch vor der Grausamkeit, die der „Wolfsripper“ verkörpert. Ob Celle der Ort ist, an dem dieser Schatten endlich ans Licht kommt, wird die Zukunft zeigen. Bis dahin bleibt die Aller ein stiller Zeuge eines ungelösten Rätsels.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Niedersachsen: Todesurteil durch OVG für zwei Wölfe, doch Umweltminister Lies (SPD) scheitert dennoch mit Abschusssehnsüchten

Gleich drei Wölfe sowie sogar weitere Mitglieder ihrer Rudel wollte Umweltminster Lies durch Jäger töten lassen. Jetzt sind weiteren Wölfe in den Familien erst einmal in Sicherheit. die Abschusserlaubnis auf eine Wölfin im Emsland ist bereits ausgelaufen. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Abschussverfügungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zwar stimmte das Gericht zu, dass zwei Wölfe, die mehrere Risse verursacht haben sollen, rechtmäßig abgeschossen werden dürften, beschränkte die Erlaubnis aber nur auf diese beiden Individuen. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen diese Entscheidung. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen.

Hintergrund: Umweltminister Lies hatte seine Verfügung auf Niedersächsische Wolfsverordnung aufgebaut, die im September in Kraft treten soll. Hier war gleich von wahllosen Abschussmöglichkeiten von mehreren Wölfen die Rede. Wie erwartet, wurde  diese Blutrauschverordnung des Umweltministers vom OVG regelrecht abgewatscht, da sie selbst gegen das „geänderte Bundesnaturschutzgesetz“ verstoßen würde. Allerdings läuft auch ein Pilotverfahren von Seiten des EuGH gegen Deutschland, um zu prüfen, ob eine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht nur Teile sondern die komplette Verfügung nicht rechtens ist. Das Urteil von Heute wirft auf jeden Fall ein Schlaglicht auf künftige Verfahren. Wir von Wolfsschutz Deutschland treten dafür ein, dass gar kein Wolf erschossen werden darf. Stattdessen sollte man sich endlich um geeigneten Schutz der Weidetiere kümmern. Weidetiere, die zudem weitaus öfter an anderen Ursachen als an Wolfsrissen sterben, wie jährliche Statistiken immer wieder belegen. Ebenso müssten vorher Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden.

Wie von uns bereits vermutet, hätten sich somit auch die Jäger strafbar gemacht, die wie Lies es wünschte, sich an den Wolfsabschüssen beteiligen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten bereits Strafanzeige angekündigt, sollten Wölfe erschossen werden. Im Gegensatz zu den Aussagen des Herrn Lies, gewinnen die Jäger also keineswegs mehr Rechtssicherheit.

Ebenso zweifeln wir stark an, dass die betroffenen Weiden wirklich sicher wolfsabweisend eingezäunt gewesen sind und wir kündigen vermehrt Weidezaunkontrollen in beiden Gebieten an.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/genehmigung-zum-abschuss-von-wolfen-teilweise-rechtswidrig-189967.html?fbclid=IwAR078fxt9j9HDUajFfJ-XmOsiFy-1y2-dImJ_xlo6wAZvicdPx75F0UMjYw

Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hintergrund zu der Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/25/klage-gegen-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-abgewiesen-dennoch-nicht-unbedingt-grund-zum-heulen-fuer-wolfsfreunde-innen/

Hintergrund zum EU-Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Wolfsschutz-Deutschland setzt 4000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Wieder wurde ein Wolf (unser Foto zeigt als Beispielbild diesen europäischen Wolf) in Niedersachsen getötet.

19. Mai 2018

Der Betrag, den der Verein Wolfsschutz-Deutschland i.G. als Belohnung  für die Ergreifung des Täters aussetzt, der die junge Wölfin erschossen hat, die am 7. März in der Nähe von Bonstorf im Landkreis Celle aufgefunden wurde, hat sich auf 4000 Euro erhöht. Das Tier war mit 18 Schrotkugeln getötet worden. Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins:  „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Zugleich stellte der Verein bei der Staatsanwaltschaft in Celle Anzeige wegen illegaler Tötung gegen Unbekannt und gegen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast wegen Aufruf  zu einer Straftat. Bei der Wölfin handelt es sich nach Angaben des Wolfsbüros in Niedersachsen um ein Nachkomme aus dem Wietzendorfer Rudel. Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen hatten dies bestätigt.

Hinweise zum Täter bzw. der Täterin auch an Wolfsschutz-Deutschland

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Fundortes beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte sich die Person beim Polizeikommissariat in Bergen, jeder anderen Polizeidienststelle, oder unter www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt  melden.

Es ist bereits der 14.tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen.

Tourismus profitiert vom Wolf

Die Äußerung der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU)  gegenüber der HAZ  „Wir können dem Wolf nur eine Grenze zeigen, wenn wir auch mal einen entnehmen“ und sie sei gegen die Ausbreitung des Wolfes, weil es die Nutztierhalter einschränke, bestärke nach Meinung von Sommer viele Wolfsgegner in ihrem Vorhaben, auf die Jagd nach Wölfen zu gehen. Zudem schüre die Ministerin Ängste bei Touristen, obwohl gerade der Wolf in letzter Zeit den Tourismus ankurble, da der Tourismusverband „Lüneburger Heide“ sogar mitgeteilt habe,  dass es bisher keine Auswirkungen gebe, im Gegenteil, die Übernachtungszahlen würden sogar weiter ansteigen.

Sommer: „Auch wenn es die Ministerin nicht wahrhaben will, aber mit dem Wolf lässt sich im Tourismus Geld verdienen.“

EU hat den Schutz der Wölfe bestätigt

Sommer erinnerte an die Äußerung von Wendelin Schmücker, Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der in einem Gespräch mit der „Kreiszeitung“ meinte, „Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr“.  Kurze Zeit nach Schmückers Statement sei bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden worden. Sommer: „Wenn Politiker, Bauernverbände und Weidetierhalter solche Statements von sich geben, kann man sich schon fragen, ob jemand diese Äußerungen nicht einfach mal in die Tat umsetzt.“

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Tagen noch einmal bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Weidetierhalter, so Sommer,  müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner bewusst außer Acht.

Hier die Pressemitteilung als PFD-Datei:

PM_Belohnung_für_Ergreifung_des_Täters_eines_erschossenen_Wolfs_im_Landkreis_Celle