Keine Ausreden mehr – 100 Prozent staatliche Unterstützung für Vorsorge und Entschädigung für Weidetierhalter
100 Prozent staatliche Unterstützung für Vorsorge und Entschädigung bei Wolfsrissen möglich
Die Europäische Kommission habe heute entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gelten würde. Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80 Prozent der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden. Auch solche Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürften fortan vollständig erstattet werden. Neu sei, dass dies auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel für die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Angriff. Auch hier waren vorher nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig.
Von der jetzigen Entscheidung der Kommission noch nicht erfasst seien weitere indirekte Vorsorgekosten der Landwirte – etwa für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit dem Aufstellen von Zäunen verbunden ist. Hier wolle der Bund weiter darauf drängen, auch für diese Aufwendungen die vollständigen Kosten erstatten zu können. Hier geht es zur Pressemeldung: https://www.bmu.de/pressemitteilung/100-prozent-staatliche-unterstuetzung-fuer-vorsorge-und-entschaedigung-bei-wolfsrissen-moeglich/