Update zum Großhennersdorf-Protest: Unser Widerspruch gegen die Art der Vergrämung steht – trotz Mobbing und Doppelmoral

Seit unserem Protest gegen die Hard-Release-Aktion als Vergrämungsmaßnahme des 7-monatigen Wolfswelpen aus dem Rudel Großhennersdorf (Oberlausitz) in Sachsen haben wir nicht nur Behördenkritik geübt, sondern auch die üblichen Wellen aus Mobbing und Gaslighting erlebt. Hier ein Update zu den Entwicklungen – basierend auf aktuellen Fakten. Wir fordern Transparenz statt Heimlichtuerei.

Rückblick: Was bisher geschah

Am 22. November 2025 wurde der Welpe in einer behördlichen Aktion des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Sachsen und des LUPUS-Instituts eingefangen, mit einem GPS-Sender versehen und in einer brutalen „Hard-Release“-Methode freigelassen: Umzingelt von 20 Personen, Hunden, Hupen und mit spitzen Stangen traktiert, um eine „Scheu“ gegen Menschen zu erzeugen. Wie LUPUS-Mitarbeiter Gunnar S. in einem Statement vom 6. Dezember betonte, sei dies „bewusst so unkomfortabel wie möglich für das Tier“ – gewollt, um eine negative Erfahrung zu verankern, ohne Verletzungen. Der Welpe zeige habituiertes Verhalten: Er nähere sich Menschen auf „extrem nahe Distanzen“, mache Spielaufforderungen und sei „nur schwer zu verscheuchen“. Schell spricht vom „dritten Mal in drei Jahren“ aus demselben Rudel und vermutet Konditionierung durch Fütterung. Statt Ursachen zu klären, eskaliert man aber unserer Ansicht nach: Man warte derzeit auf die Genehmigung zur Vergrämung mit Paintball-Waffen; bei anhaltenden Auffälligkeiten drohe Abschuss als „letztes Mittel der Wahl“. Umsiedlung oder Gehege-Aufzucht? S. schließt das aus: „Nach Abschluss des 3. Lebensmonats würden Wölfe nicht mehr in Gehege verbracht“ und „Umsiedeln ließen sich Wölfe ohnehin nicht“. Zudem behauptet er: „Eltern sowie Geschwister lebten in diesem Gebiet“ – ein Widerspruch zu DBBW-Daten, die nur einen Welpen und eine verschollene Mutter (GW571f) bestätigen. Unser Widerspruch steht: Solche Methoden sind unverhältnismäßig und tierschutzrechtlich fragwürdig (§ 5 SächsWolfMVO), da bei einer Vergrämung immer ein Fluchtweg bleiben muss. Eine vorübergehende Unterbringung in einem Gehege mit Vergrämungsmaßnahmen, die dem Tier aber tatsächlich die Flucht in eine andere Ecke ermöglichen, wären unserer Ansicht nach aber durchaus möglich. Und im Gegensatz zur Kiste, wo das Tier die Menschen nicht einmal sehen konnte, wäre hier auch ein Sichtkontakt unzweifelhaft und unmissverständlich gegeben. 
Screenshot des Beitrages des LUPUS-Mitarbeiters.

Gaslighting und Mobbing als Reaktion

Zu unserem Widerspruch gegen die Vergrämung des 7-monatigen Wolfswelpen aus Großhennersdorf erreichen uns  wieder viele „freundliche“ Hinweise aus anderen Naturschutzverbänden: „Ihr schadet dem Wolf.“
„Ihr müsst endlich geschlossen hinter den anderen Vereinen stehen.“
„So verliert der Naturschutz seine Akzeptanz.“
„Kommt bitte wieder auf Linie.“
Mit Verlaub: Nein. Wenn „geschlossen hinter den anderen Vereinen stehen bedeutet, dass ein 7 Monate altes Tier mit Stöcken in einer dunklen Kiste traktiert werden darf, wo es seine künftigen Angstgegner nicht einmal sehen kann, dass drei Jahre lang auffällige Welpen aus demselben Rudel nie öffentlich kommuniziert wurden, dass eine Seniorin, die eine staatliche Aktion filmt, als unanständig dargestellt wird und dass niemand nach möglichen Fütterern sucht, sondern lieber das Jungtier büßen lässt, dann ist diese „Linie“ keine Naturschutzlinie, sondern eine Gehorsamslinie. Naturschutz lebt von Vielfalt, nicht von Gleichschaltung.
Karl Valentin soll gesagt haben:
„Wo alle das Gleiche denken, wird nicht viel gedacht.“
Genau deshalb gibt es verschiedene Verbände, Vereine und Stimmen, damit nicht nur eine Meinung übrig bleibt, die zufällig immer genau das sagt, was Behörden gerade hören wollen. Das LUPUS-Institut ist eine GbR (Reinhardt & Kluth), die seit 2006 im Auftrag des Senckenberg Museums für Naturkunde Görlitz (SMNG) für das LfULG arbeitet. Als Auftragnehmer ist es weisungsgebunden und kann sich kaum erlauben, einer Landesregierung oder einem Landrat zu widersprechen, der „Entnahme“ als ultima ratio im Raum stehen lässt. Genau deshalb braucht es unabhängige Vereine, die laut „Nein“ sagen, wenn Methoden über das Ziel hinausschießen,“ erklärten wir hier in unserem Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/07/sachsen-wolfsvergraemung-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus/
Hier ist auch das Video eingebaut, das sich jeder anschauen, und selbst eine Meinung bilden kann.
Auch vollkommen aus dem Ruder gelaufener Kommentar von Roma F., der Seitenbetreiberin von „Der Wolf soll bleiben“, die unsere vollkommen wertschätzende Kritik an der Aktion als „Hetze“ bezeichnete und im großen Umfang behauptete, dass wir gegen die Vergrämungsaktion selbst seien, was die Unwahrheit ist. (Screenshot)

Unser Widerspruch steht

Er ist rechtlich sauber, er ist tierschutzfachlich begründet und er ist notwendig, weil gerade niemand sonst in diesem Verfahren laut „Stopp!“ ruft. Wer das als „Schaden für den Wolf“ bezeichnet, hat vergessen, dass der eigentliche Schaden entsteht, wenn kritischer Naturschutz zum Schweigen gebracht wird. Wir schweigen nicht. Und wir lassen uns auch nicht „auf Linie“ bringen. Wir haben nichts gegen Vergrämung, doch diese Aktion ist über das Ziel hinaus geschossen. Wölfe greifen nur an, wenn sie keinen Fluchtraum mehr haben. Flucht ist ihre Lebensversicherung. Stillstand oder Angriff kann ein Todesurteil. bedeuten. Das ist Grundlagenwissen.
Was passiert aber bei einer sächsischen „Hard-Release“-Aktion wie aktuell in Großhennersdorf?  Ein 7 Monate alter Welpe wird nachts in eine engen Box eingesperrt, dann von zirka 20 kreischenden und lachenden Personen plus Hupen, plus spitzen Stangen traktiert und muss Schmerzen erleiden. Fluchtraum ist nicht vorhanden.
Das Tier hat exakt zwei Möglichkeiten: Panikstarre (Stillstand) oder verzweifelte Abwehr („Angriff“).
Beide Reaktionen könnten später als Beweis gewertet werten, dass der Welpe „nicht mehr scheu“ und „problematisch“ wäre, also Paintball-Vergrämung, wie beantragt und danach Abschuss.
Kurz: Die Behörde nimmt dem Tier zu lange bewusst die Flucht als Lebensversicherung weg. Das ist kein natürliches Offensiv-Defensiv-Verhalten.  Flucht muss immer möglich bleiben, bei einer artgerechten Vergrämung.

Aktuelle Entwicklungen: Der Protest wirkt, die Kritik wächst

In den letzten Tagen haben sich weitere Stimmen positioniert: Während der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. in einer Stellungnahme die Vorgehensweise des LUPUS-Instituts ausdrücklich lobt und die Mitarbeiter als „aufopferungsvoll“ und „rettend“ darstellt, fordern unabhängige Stimmen wie wir weiterhin sanfte Alternativen und Transparenz. Lokale Berichte (z. B. MDR) bestätigen anhaltende Sichtungen, aber keine Panik vor Ort. Der Paintball-Antrag steht aus, doch der Druck steigt – auch durch unsere weitere UIG-Anfrage ans LfULG: Wir fordern die Klärung der „drei Fälle in drei Jahren“, inklusive Protokolle, genetischer Nachweise und Ermittlungen zu möglichen Fütterern. Ss. Statement, das mit „krudesten Theorien sowohl von Tierschützern als auch Wolfsgegnern“ eine erforderliche Debatte abtut und die Video-Veröffentlichung durch eine Seniorin als „unabgesprochen“ und quasi unanständig darstellt, unterstreicht nur unsere Forderung: Unabhängige Beobachter bei künftigen Aktionen und volle Offenlegung.

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