P R E S S E M I T T E I L U N G: Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal

P R E S S E M I T T E I L U N G

Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal

 

Hanau, 17. September 2024

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat wegen der heimlichen Tötung einer Jungwölfin mit dem Gencode GW4174f in der „Hohen Rhön“, die in dem Gebiet nachweislich kein Tier gerissen hatte, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende gestellt. Die Anzeige beinhaltet auch die illegale Tötung der Jungwölfin. Genetische Analysen zeigten inzwischen, dass weder die ursprünglich zum Abschuss freigegebene Wölfin Frigga (Gencode GW3092f), deren Abschuss bereits einmal im November 2023 gerichtlich gekippt wurde, noch das getötete Weibchen aus dem Rudel Wildflecken für den entscheidenden Angriff am 26. August 2024 verantwortlich waren. Ursacher war ein männlicher Wolf mit der Identifikationsnummer GW3519m. Der Wolf war auch nicht in dieses Gehege eingedrungen, die Schafe und Ziegen hätten selbst den Zaun niedergetreten. Sommer: „Diese Strafanzeige ist wichtig, weil Tier- und Naturschutzrecht eindeutig und wohl auch bewusst gebrochen wurden.“

Beispielfoto Wölfe.

 

Da der letzte Nachweis von der Wölfin Frigga vom 25. Juli dieses Jahres stammt, befürchtet der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. dass die Wölfin bereits illegal getötet worden sein könnte.

Der Abschuss der Wölfin mit dem Gencode GW4174f aus dem Rudel Wildflecken zeuge nach Aussage von Sommer von einer ethischen und moralischen Verrohung. Diese Abschussgenehmigung erfolgte heimlich, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben. Sommer verwies hierzu auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom Mai dieses Jahres, in dem diese Vorgehensweise gekippt wurde. (Az.: 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 und 4 ME 75/24). Wie sehr es den unterfränkischen Behörden auf das Töten von Wölfen ankomme, zeige auch die Tatsache, dass nicht einmal der Versuch unternommen worden sei, das Tier zu vergrämen.

Sommer stellte fest, dass die Tötung dieser Jungwölfin auch dahingehend Auswirkungen habe, dass der gute Erhaltungszustand der Wölfe in Bayern mit gerade mal sieben Rudeln und sechs Einzeltieren noch lange nicht erreicht sei.

Rechtlich zu bezweifeln seien auch Erwägungen für die Prognose, dass ohne die angeordnete Tötung eines Wolfs im betroffenen Gebiet ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe. Ein „ernsthafter Schaden“ sei zudem zu bezweifeln, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Sommer: „Laut dem Gesetzgeber sind Abschüsse nur in absoluten Ausnahmen möglich, etwa wenn von den Tieren eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen ausgeht oder sie so viele Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere reißen, dass die Halter dadurch in wirtschaftliche Not geraten können. Dies ist in der „Hohen Rhön“ nicht der Fall“. Schafe und Ziegen in der „Hohen Rhön“ seien auch nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Außerdem würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch bei seinen Zaundokumentationen in der „Hohen Rhön“ immer wieder feststellen, dass in vielen Fällen kein ausreichender wolfsabweisender Schutz vorhanden sei.

Wenig Beachtung scheine das Regierungspräsidium auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu schenken. Das hatte im Juli 2024 in der Rechtssache C-601/22 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das eine erhebliche Bedeutung für die Auslegung der FFH-Richtlinie im Umgang mit dem Wolf hat. Darin sei insbesondere der ernsthafte wirtschaftliche Schaden und andere Lösungen statt Abschuss definiert.

Danach bilde der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme, es müssten zunächst alle Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäune und Schutzhunde für Schafe und andere Nutztiere ausgeschöpft werden. Weiterhin würden wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter sowie hohe Kosten für den Herdenschutz keinen Abschuss rechtfertigen. Komme hinzu, dass Nutztierrisse durch Wölfe auch in Bayern finanziell erstattet werden.

Sommer betont: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz.“

Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

 

Hanau, 5. September 2024

Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f)  von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern. Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der  Regierung von Unterfranken. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen.

Völlig irrelevant scheint dem Regierungspräsidenten auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sein, wonach selbst eine Herabstufung des Schutzstatus keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe wäre. Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art ein­ge­stuft wer­den darf, die ge­jagt wer­den darf, wenn sein Er­hal­tungs­zu­stand auf na­tio­na­ler Ebene un­güns­tig ist.

Wie Sommer erklärt, sei in diesem Urteil nachzulesen, dass Abschussgenehmigungen auch nicht erlaubt seien, wenn kein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist. Sommer: „Wir bezweifeln den ernsten Schaden, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Außerdem haben wir nachgewiesen, dass in vielen Fällen kein ausreichender Schutz vorhanden ist.“ Zudem sind Schafe und Ziegen in der Langen Rhön nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Der Abschuss des Muttertiers GW3092f (Frigga) zeuge von einer ethischen und moralischen Verrohung. Selbst wenn der Vater und die Welpen noch leben sollten, sei es für ein Elternteil schwierig, die Welpen durch zu bekommen. Der angebliche Nachweis, dass sich das Vatertier Griso (GW3519m) noch im Revier aufhalte, sage nichts darüber aus, ob er sich alleine um die  Nahrungsbeschaffung kümmern könne. Die Folge könnte sein, dass sich der Rüde mehr statt weniger leicht jagender Beute zuwendet.

Völlig abartig sei diese Tötung auch in Bezug auf den Artenschutz und die Artenvielfalt, da die erschossene Wölflin genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02 besaß. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, sei dies auch wichtig für die Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation.

Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt.

 

Zusatz: zwei Fotos

Bild 1:

Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht.

 

 

Bild 2:

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im ehemaligen Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Wölfin Frigga, als auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist.

PM als PDF: PM zum Abschuss einer Wölfin in der Langen Rhön