Nein zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m – Paar und Rudelbildung im Nationalpark?

Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ zur Tötung des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrindewolf“) entschieden ab. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Genehmigung. Falls der Wolf erschossen werden sollte, kündigen wir eine Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende an. 

Update  31.02.2026: Gericht gibt Eilantrag der Naturschutzinitiative statt: 

Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m gilt bis zum 10. März 2026. Die Genehmigung sei einem spezialisierten, anonymen Jagd-Team erteilt worden.
Der Nationalpark Schwarzwald wurde erst vor wenigen Wochen flächig komplettiert: Durch einen Gebietstausch mit der privaten Murgschifferschaft konnte ein letzter trennender Streifen bereinigt und in das Schutzgebiet integriert werden. Viele Menschen in der Region hatten diesen Schritt als wichtigen Erfolg für den Schutz wildlebender Arten und natürlicher Prozesse gefeiert. Umso größer ist die Enttäuschung vieler Tierfreunde vor Ort. Ein O-Ton aus der Region bringt die Stimmung vieler Menschen auf den Punkt: „Erst vor wenigen Wochen wurde der Nationalpark komplettiert. Ein kleiner trennender Streifen gehörte der privaten und einst mächtigen Murgschifferschaft. Durch Gebietstausch wurde das bereinigt. Und nun das … Ein Abschuss im Nationalpark, einem Schutzgebiet für Arten und Tiere, ist so was von abscheulich. Mit viel Aufwand hatte man ja Schilder den Wolf betreffend aufgestellt. Hier in der Region sind viele Tierfreunde entsetzt.“
Es wurde sogar eine Petition gegen den Abschuss eröffnet: https://www.change.org/p/kein-abschuss-von-wolf-gw2672m-im-schwarzwald
Beispielfoto Wolfspaar.
In Baden-Württemberg ist das Wolfsmonitoring zentral organisiert und wird von einer offiziellen Stelle durchgeführt. Die verantwortliche Institution ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) mit Sitz in Freiburg. Sie führt das bundeslandweite Wolfsmonitoring im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) durch. Sie ist als Ressortforschungseinrichtung des Landes organisiert und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) – bzw. seit den Zuständigkeitsänderungen teilweise auch dem Umweltministerium – direkt unterstellt. Die FVA ist das Betriebsforschungsinstitut der Landesforstverwaltung und damit eine Einrichtung der Landesverwaltung. Das bedeutet konkret: Sie unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums. Im Klartext: Im Falle von Abschussgenehmigungen werden Monitoringdaten dazu verwendet, einen Wolf für das Todesurteil aufzuspüren. 
Laut der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 27.02.2026 hätte der Wolf in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter genähert hätte. Er sei dabei nicht aggressiv gewesen, zeigte aber angeblich nur wenig Scheu vor Menschen. Generell liege im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen stehe dabei an oberster Stelle.
Wenn Sicherheit an oberster Stelle stehen würde, müsste die Jagd verboten, aber nicht Wölfe getötet werden, denn 2024/25 passierten gleich mehrere Jagdunfälle mit verletzten Jägerkollegen (z. B. Heubach, im Ostalbkreis  (Kollege am Kopf getroffen, schwer verletzt).  2023 wurde ein Jäger angeschossen in Lauda-Königshofen. 2025 ereignete sich eine familiäre Gewalttat mit Jagdwaffe in Reutlingen (mehrere Tote, inkl. Selbsttötung).

Es gibt jährlich mehrere Fälle von Wildschweinangriffen,  meist auf Spaziergängern oder Hundebesitzern in städtischen Randgebieten oder Wäldern, oft ausgelöst durch Mütter mit Frischlingen oder enge Begegnungen (z. B. ein Bissvorfall in Stuttgart 2024, bei dem ein Mann ins Krankenhaus musste). Im Kontrast dazu gibt es keine Wolfsangriffe auf Menschen in Baden Württemberg und Deutschland. Wildschweine verursachen somit ein höheres reales Risiko für Begegnungen mit Verletzungspotenzial als Wölfe, die primär Nutztiere (Schafe, Ziegen) angreifen, nicht Menschen. Niemand käme auf die Idee, Menschen in Wäldern und Naturparks vor Wildschweinen schützen zu müssen. 

Das Umweltministerium hatte Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Laut  Pressemitteilung hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Versuche hätten aber nicht zum Erfolg geführt. Was doch darauf hindeutet, dass der Wolfsrüde zu scheu war.  Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet worden sei. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigere jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen ließen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Beispielfoto 9 Monate alter Wolfswelpe.

Normales Lebensrisiko

Im Vergleich zu Alltagsrisiken wie Verkehrsunfällen (ca. 2.500 Tote pro Jahr in Deutschland) oder Haushaltsunfällen (über 8.000 Tote) ist das Risiko eines Angriffs durch Wölfe verschwindend gering und statistisch vernachlässigbar. Diese Schießgenehmigung, deren Vollstreckung auch noch von den Steuerzahlern finanziert werden soll, ist unter diesen Voraussetzungen weder logisch begründbar noch haltbar. 

Unsere Kritik an NABU und Grünen

Im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (27. Januar 2026) äußert sich NABU-Landeschef Johannes Enssle: Er bedauert den Abschuss als „letztes Mittel“, fordert besseren Schutz vor Wolfstourismus und betont die Notwendigkeit von Prävention. Dennoch bleibt die Stellungnahme verhalten – es fehlt ein klarer Aufruf zur Rücknahme der Genehmigung oder zur Unterstützung rechtlicher Schritte. Wir kritisieren dies als unzureichend: Eine führende Naturschutzorganisation sollte in einem so sensiblen Fall aktiv gegen eine Entnahme vorgehen, insbesondere wenn die Begründung auf fragwürdigen Annahmen beruht. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hebt im selben Artikel den Wolfstourismus als Hauptursache hervor und priorisiert die Sicherheit von Menschen. Dies impliziert eine Unterstützung der Entscheidung. Wir kritisieren, dass die Grünen als umweltpolitische Kraft hier nicht stärker auf Alternativen und Prävention setzen, sondern die Entnahme als unvermeidbar darstellen. Das widerspricht einem konsequenten Naturschutzansatz.
Zur Zeit ist eine NABU nahe Petition im Umlauf, die genau dieses heuchlerische Verhalten widerspiegelt. Hier der Link zu unserer Kritik: https://www.facebook.com/share/p/1AVEbaBqhT/?mibextid=wwXIfr
Ein Tierfreund beschreibt dies so: „Unfassbar, was da aus dem Umweltministerium in Stuttgart kommt. Und beschämend, was der Landesvorsitzende BaWü vom NABU dazu sagt, ebenso die Politikerin der Grünen. Noch regieren sie ja hier mit der CDU. Deren „Landwirtschaftsminister“ ist aber eh für Bejagung. Denke mal, dass es ab dem 8.3. dann umgedreht Schwarz-Grün heißen wird.“

Zusammenfassung unserer Position

  • Die dokumentierten Nähe-Begegnungen des Wolfs zu Menschen und Hunden (bis auf wenige Meter) erfolgten ohne aggressives Verhalten.
  • Wir sehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine signifikant reduzierte Scheu; der gescheiterte Fangversuch 2024 deutet eher auf natürliche Vorsicht hin.
  • Die Erwähnung eines „Wolfstourismus“ halten wir für übertrieben. In einer Region mit nur wenigen sesshaften Einzeltieren und sehr geringer Sichtungswahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Anlocken unwahrscheinlich. Es erscheint plausibel, dass diese Argumentation vor allem dazu dient, Besucher aus dem Gebiet heraus zu halten. Tatsächlich hatte man erst im Sommer sogar Hinweistafeln mit Infos zum Wolf und seinem Territorium aufgestellt, also Tourismus sogar gefördert.
  • Wiederholte Verluste durch Verkehr (u. a. trächtige Wölfin 2024 auf der B500, Wolf in Lenzkirch, Welpe 2023 am Schluchsee) zeigen, dass der Schutz der wenigen Tiere bereits jetzt unzureichend ist.
Herrenwies, November 2025. Foto: privat.

 

Besonderer Punkt: Eine Fotofalle vom 11. Dezember 2025 zeigt eine mögliche Paarbildung

Eine Wildkamera in Forbach zeigte am 11. Dezember 2025 erstmals zwei Wölfe gemeinsam. Das Bild ist im Artikel sichtbar: http://Bild ist im Artikel sichtbar. Link: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/wolf-foto-falle-rudel-100.html
Experten der FVA mutmaßten unmittelbar danach, es handle sich um ein Paar (Rüde und Fähe), da zwei fremde adulte Rüden sich normalerweise meiden – besonders kurz vor der Paarungszeit (Dezember/Januar). Micha Herdtfelder, Wolfsexperte der FVA, sagte damals wörtlich: „Da Wolfsrüden normalerweise nicht mit einem anderen männlichen Exemplar unterwegs seien, gehe er davon aus, dass es sich auf dem Foto der Wildkamera um eine Fähe handele.“ Später wurde das Foto plötzlich den sesshaften Rüden GW2672m und GW852m zugeordnet. Wir halten diese Zuordnung für nicht zwingend:
  • Das Einzelbild erlaubt keine visuelle Geschlechtsbestimmung.
  • Genetische Spuren (Kot, Urin) in der Nähe könnten von einem anderen Tag stammen – Reviere überlappen sich in Grenzbereichen wie Forbach.
  • Das Verhalten (zwei Wölfe gemeinsam unterwegs kurz vor der Paarungszeit) ist für zwei fremde Rüden außergewöhnlich und würde viel besser zu einem Paar passen.
Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass eine Fähe beteiligt war oder ist. Diese Unsicherheit nährt den Verdacht, dass eine mögliche Rudelbildung in Baden-Württemberg bewusst verhindert werden soll – was die Entnahmeentscheidung in einem noch sensibleren Licht erscheinen lässt. Zur Aufklärung haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt und fordern Einsicht in die vollständigen Begründungsunterlagen, Dokumentationen der Begegnungen, Vergrämungsprotokolle und Stellungnahmen – einschließlich aller Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der „falsche“ Wolf getroffen werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, selbst ein Wolfsexperte des Senckenberginstituts räumte ein, dass in Deutschland noch nie der „richtige“ Wolf totgeschossen worden wäre: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Beispielfoto Wolfsrudel. Seit Jahren wird eine Paarbildung mit anschließender Rudelbildung in Baden Württemberg verhindert.

Rechtlicher und politischer Kontext:

Unter dem derzeit noch geltenden strengen Schutz (§ 44/45 BNatSchG) sind Ausnahmen nur bei „ernsthafter Gefahr“ und nach Ausschöpfung milder Mittel zulässig. Historisch wurden Abschüsse in 50–70 % der Fälle vorläufig gerichtlich gestoppt; wir schätzen die Chancen auf einen vorläufigen Stopp gut ein, obwohl die geplante Novelle zum Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 21/3546) vorsieht, den Wolf jagdbar zu machen. Es gibt einen laufenden Gesetzgebungsprozess, in dem eine Änderung des BNatSchG vorgeschlagen wird, um den Wolf aus dem „besonderen Artenschutz“ (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) herauszunehmen, doch dies ist noch nicht durch.
In Baden-Württemberg ist dies aufgrund der sehr geringen Anzahl sesshafter Wölfe und des fehlenden regionalen günstigen Erhaltungszustands jedoch unwahrscheinlich. Die Novelle zielt primär auf Regionen mit höheren Beständen ab. Hier ein Urteil aus Frankreich, das eine Klage stärken könnte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellten am 27.02.2026 eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Unsere Forderungen

  • Sofortige Rücknahme der Ausnahmegenehmigung
  • Vollständige Offenlegung der Unterlagen (einschließlich detaillierter Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025)
  • tatsächliche Ermittlungen in Punkto illegaler Wolfstötungen
  • Verbesserter Schutz vor Verkehrsunfällen
  • Ausbau des Herdenschutzes
  • Ablehnung der geplanten Jagdgesetzesnovelle
  • Übergabe des Wolfsmonitoring an eine staatlich unabhängige NGO
Der Rüde GW2672m kam aus dem Gutenbrunn-Rudel in Österreich in sein neues Zuhause im Hornisgrind. Seine sinnlose und grausame Tötung würde damit einen genetisch wichtigen Vertreter einer Population entfernen,  die für die langfristige Vitalität der Art in Mitteleuropa entscheidend ist.

Aufruf an engagierte Menschen in der Region Nordschwarzwald

Die politisch gewollte Tötung des Hornisgrindewolfs hat in der Region große Betroffenheit ausgelöst. Viele Tierfreunde sind entsetzt und möchten aktiv etwas tun. Genau hier brauchen wir Euch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt im Nordschwarzwald und im Umfeld des Nationalparks Schwarzwald unterwegs sein – für Aufklärung, Beobachtung und Vernetzung. Wir suchen neue Mitglieder, die direkt aus der Region kommen, und die mit uns aktiv werden möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Who lies in Steinfeld? Von Brüder Grimm, Rotkäppchen, Herrn Holle, einem Gärtner und einer Medienhysterie

Wir wissen nicht, ob sich Bürgermeister Holle für seinen nächsten Jobwunsch als Bürgermeister der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz, im Bereich des Goldenstedter Rudels, schon mal vorweg als „harter Hund im Umgang mit dem Wolf“ präsentieren wollte. Der Bürgermeister möchte seine Amtszeit in der Samtgemeinde Tarmstedt  im Landkreis Rotenburg nämlich gar nicht regulär beenden. Wir glauben aber nicht, dass sich diese Aktion positiv auf die Wählerschaft der CDU insgesamt und auch direkt auf die zukünftige Wählerschaft des Herrn Holle auswirken wird. In Bereich des Goldenstedter Rudels gibt es eine kleine, aber laute Anti-Wolfs-Szene, dafür aber auch sehr viele stille Wolfsbefürworter. Auch in Bereich der Konservativen und Wertkonservativen gibt es viele Menschen, die eine an den Haaren herbeigezogene Geschichte nicht tolerieren wollen. Dies ist am Gegenwind zu spüren, der Bürgermeister und Umweltminister schon jetzt entgegenweht.

Der „Tatort“ am Friedhof in Steinfeld-Tarmstedt. Hier soll ein schwarzes Tier einen Gärtner gebissen haben. Drei weiße sollen zugesehen haben. Polizei, Bürgermeisten und Medien machten aus dem Tier einen Wolf. Die Geschichten läuft seit Tagen durch die Medien.

Gärtner und Holle könnten sich auch geirrt haben?

So beantwortete Holle auf eine Anfrage der Facebookseite „Wolf ja bitte“,  dass der Gemeindegärtner bzw. Holle sich auch geirrt haben könnte und nunmehr erst einmal mit Ruhe das Ergebnis das DNA-Ergebnis abgewartet werden solle. Damit schreibt Holle das Gegenteil von dem, was er bisher verlautbart hat. GroKo-Kollege und Umweltminister Lies behält bislang weiter seinen harten Kurs. Das Rudel in der Umgebung müsse „beobachtet“ und ggf. „komplett“ abgeschossen werden, heißt es. 

Gärtner will keine Stellungnahme abgeben

Keine Spur von Wölfen, auch nicht von Hunden, außer unserem.

Der einzige, der momentan etwas mehr Klarheit in die Angelegenheit bringen könnte, ist der Gärtner. Wir haben ihn angerufen und wollten ihm eine Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dies wurde abgelehnt. Wir waren auch direkt vor Ort in Steinberg und wir haben uns den Ort des Geschehens angesehen und mit verschiedenen Menschen gesprochen. Niemand möchte namentlich genannt werden, denn die Menschen fühlen sich von der Presse und den Wolfsgegnern bedrängt.

Mehr Presse und Wolfsgegner in Steinberg als Anwohner?

In der Tat machen die Menschen vor Ort bereits Witze über ihre zweifelhafte Berühmtheit. Ein Mann sagte uns, dass er seit zehn Jahren dort am Friedhof arbeiten würde und noch nie einen Wolf gesehen hätte. Andere meinen, dass sie Wölfe mal von Weitem über ein Feld laufen gesehen hätten. Angst will sich bei den Anwohnern aber anscheinend partout nicht einstellen. Sie  seien auch von Wolfsgegnern genervt, die allerlei Unsinn erzählen würden. Viele Anwohner können nicht verstehen, weshalb zahlreiche TV-Übertragungswagen und sogar DER SPIEGEL für eine Story anreist, die nichts weiter zu bieten hat, als eine kleine Verletzung an einer Hand und einen Mann, der gesagt haben soll, ihn hätte ein schwarzes Tier gebissen sowie drei weiße Tiere hätten zugesehen. Selbst wenn es ein Wolf gewesen sein sollte, wäre ja wohl kaum was passiert.  Immerhin würde der Auflauf im Ort vielleicht die Geschäfte ankurbeln. Der Gärtner sei jedenfalls ein guter Bekannter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister wiederum ist mit Dammann-Tamke verbandelt, dem „Chef“ der niedersächsischen Jäger, wie ihn das Jäger Medium Outfox-World betitelt. Dammann Tamke ist als Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen kein Wolfsfreund.  

Wir haben uns gestern den nicht fertig reparierten Zaun angesehen und nach Spuren gesucht. Weder haben wir Spuren von Hunden, noch von Wölfen entdeckt. Auch keine Haarreste. Auch in der Umgebung im Moorgebiet und um Wald fanden sich weder Spuren noch Losung. Auch ein Hund, der auf die Anwesenheit von Luchs und Wolf früher schon reagiert hatte, zeigte keinerlei Reaktion.

Alternative Fakten vom Jäger? Die Tollwut ist seit vielen Jahren in Deutschland ausgerottet und die Gefahr, sich mit einem Fuchsbandwurm anzustecken, äußerst gering für Spaziergänger.

Kein Medienhype um schwere Jagdunfälle

Wir fragen uns, weshalb es eine derartig dünne Geschichte in fast alle großen Deutschen Medien schafft, während Gewässerbelastungen mit multiresistenten Keimen, an deren Folgen sogar schon ein Niedersachse gestorben sein soll, sowie Glyphosat in Gewässern und im Grundwasser  sowie überdüngte Felder, in deren Folge die Gewässer ebenfalls belastet werden, kaum eine Chance haben, in ein Meinungsmedium zu gelangen. Fast zeitgleich zu dem angeblichen Beißvorfall kam es an mehreren Orten in Deutschland wieder einmal zu schweren Jagdunfällen. In den betroffenen Orten stauen sich allerdings keine Übertragungswagen.

Niedersachsen droht Millionenstrafe

 Niedersachsen steht vor ganz anderen Herausforderungen. Wegen Versäumnissen beim Ausweisen von EU-Naturschutzgebieten drohen dem Land Niedersachsen Strafzahlungen in Höhe von knapp zwölf Millionen Euro. Als einzigem Bundesland gelinge es Niedersachsen bis zum Fristablauf Ende des Jahres nicht, alle Flächen unter Schutz zu stellen, bestätigte das Umweltministerium. Es gehe um 90 der 385 betroffenen Flächen, die aber im Laufe des kommenden Jahres ausgewiesen werden sollen. Ein Grund für die noch nicht erfolgte Ausweisung der Naturgebiete sei, dass man betroffene Landwirte, Waldbesitzer, Jäger und Unternehmer eng in das Verfahren einzubinden versuche, sagte Lies dem NDR. Im Klartext: die Lobby mauert.  https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Schutzgebiete-Niedersachsen-droht-Millionenstrafe,naturschutzgebiete106.html