Lies open end? Obwohl Wolf im DNA-Ergebnis ausgeschlossen wurde, schießen sich Lies und die CDU weiter auf das Gnarrenburger Rudel ein

Waaaaaaas? Selbst unser Beispielwolf kommt hier aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.

Weiter geht es mit dem Niedersächsischen Wolfsmärchen. Während sich die Städte Hanau, Steinau, Kassel und Weimar damit rühmen, Aufenthaltsorte der berühmten Märchensammler gewesen zu sein, macht sich die Kleinstadt Steinfeld in Niedersachsen unfreiwillig auf, neue Hochburg in Punkto Märchengeschichten in der Tradition der Brüder Grimm zu werden. Während die Bürger dort genug von alternativen Fakten zu haben scheinen, übertreffen sich Umweltminister Lies und die CDU sowie AfD mit völlig sinnfreien Aktionen. So soll das Gnarrenburger Rudel besendert werden, obwohl es längst entlastet wurde. 

Was war geschehen? Ein Friedhofsgärtner soll behauptet haben, dass ihn ein schwarzer Wolf in den Arm gebissen habe und drei weitere weiße Wölfe hätten dabei zugesehen. Dies war der Auftakt zu einer Medienhysterie, die ihresgleichen sucht. Fakten schienen niemanden zu interessieren. Auch nicht, dass es in Deutschland gar keine weißen und schwarzen Wölfe gibt. Aufnahmen des Gnarrenburger Rudels beweisen, dass die Wölfe dort eben wie Wölfe gefärbt sind: nämlich grau. Selbst die Medien ruderten jetzt zurück. Doch der Bürgermeister eines Nachbarorts, der ausgerechnet auch noch Herr Holle heißt, Umweltminister Lies sowie die Jägerschaft und die CDU können es bis heute, trotz anders lautender DNA von Katze, Hund und Reh, nicht ertragen, dass es kein Wolf gewesen war. Für diese Damen und Herrschaften kann es nur ein Wolf gewesen sein. Enttäuscht wäre er vom Ergebnis, sagte Lies sogar auf einer Pressekonferenz.

Faktenresistente Politiker?

Die CDU forderte gar ein neues Gutachten, die Kompetenz des Senckenberginstitutes wurde sogar angezweifelt und auch Umweltminister Lies (SPD) scheint nun vollkommen faktenresistent zu sein. Dass sogar die Polizei inzwischen ihre unkorrekte Meldung gelöscht hat, hält ihn nicht ab, auf seinem „ABERESMUSSDOCHEINWOLFGEWESENSEIN-Kurs“ weiter auf seinem Weg ins Lächerliche zu schreiten. Ob das der Wähler toleriert? Unklar.

Möchte Lies jetzt dennoch mit allen Mitteln das Gnarrenburger Rudel besendern lassen, um ihm doch noch die Untat, die es gar nicht gab, nachzuweisen? Weil aber bereits ein Wolf des Munster-Rudels zu schlau ist und einfach nicht in eine Kastenfalle gehen will, will Lies nun so genannte Drittanbieter zum Zuge kommen lassen. Sogar umstrittene Schlagfallen und Schlingen sollen dabei zum Einsatz kommen. Sie sind von der EU genehmigt worden. So genannte Soft Catch Traps hinterließen bei Menschen, die die Wirkung an der eigenen Hand vorführten, Quetschungen und offene Wunden. Was mit einem Wolf passiert, der eine offene Wunde durch eine solche Falle erleidet, mag man sich nicht vorstellen. Eine solche Wunde kann sich leicht infizieren, ein Wildtier kann man nicht weiter behandeln. Eine Pressesprecherin des Ministeriums bestätigte uns telefonisch am Freitag, dass nach Meinung des Ministeriums der Fall weiterhin nicht aufgeklärt sei. Maßgeblich sei noch immer die Aussage des städtischen Mitarbeiters. Er hätte einen Wolf gesehen, also sei der Wolf auch noch immer nicht ausgeschlossen. Dass die Kreiszeitung stur bei der Version bleibt, dass der Mann lediglich von einem „Tier“, bzw. Tieren und nicht von Wolf, bzw. Wölfen gesprochen haben soll, kommentierte die Pressesprecherin nicht.

Laut Managementplan müsste zuerst ein Arbeitskreis gebildet werden

Als Grund für die Besenderung reiche die Aussage des Mannes, der sich uns gegenüber nicht äußern wollte, aus. Und das, obwohl eine DNA-Analyse die Aussage des Mannes nicht bestätigt. Weil es sich um eine Managementmaßnahme und nicht um Forschung handele, müsse man auch keine weiteren Genehmigungen abwarten. Wir sehen dies anders. Im Niedersächsischen Managementplan ist aufgeführt, dass bevor Maßnahmen an Wölfen getroffen werden dürften, erst ein Arbeitskreis zusammentreten müsse, der berät und Vorschläge unterbreitet. Dies ist aber keinesfalls bislang geschehen.

Auskunft darüber, was eine solche Besenderung kostet, erhielten wir nicht.

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de