Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Landrat, Umweltminister und unbekannten Schützen

Wolf in Sachsen wurde auf Anweisung der Behörden erschossen.

02.02.18 – Sachsen – Das Landratsamt Görlitz teilte heute Mittag auf seiner Homepage mit, dass ein als verhaltensauffällig eingestufter Wolf „entnommen“ worden sei. Dies heißt im Klartext nichts anderes als „getötet“, sagt die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer, die im Namen des Vereines in Gründung Anzeige gegen den Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, den Umweltminister des Freistaates Sachsen, Thomas Schmidt sowie auch gegen den unbekannten Schützen erstattet hat.

„Es ist ganz klar nicht mit dem sächsischen Wolfsmanagementplan unter 5.4 vereinbar, einen Wolf ohne vorherige Vergrämung zu töten,“ erklärt Alexander Januszkiewicz. Der Diplom Biologe ist im Auftrag des Vereines im Gebiet der Oberlausitz für Forschung und Beobachtung zuständig. Weiterhin verstoße es ebenfalls gegen den Wolfsmanagementplan im Punkt 5.6. Deshalb kann auch Räude nicht als Grund für eine Tötung geltend gemacht werden. Weder habe das Landratsamt auf das Verlangen von weiteren Informationen, die die Mitarbeiter des Vereines angefordert hatten reagiert, noch auf eine Petition auf http://www.change.org/zottel  die mehr als zehntausend Menschen innerhalb von nur drei Tagen unterzeichnet hatten.

„Welchen Sinn machen Wolfsmanagementpläne, wenn sich verantwortliche Politiker einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzen;“ fragt sich Sommer. Diese Frage stellten sich kurz nach der Bekanntgabe über die Tötung des Wolfes auch zahlreiche User von sozialen Netzwerden. So wollen sich viele Menschen Wolfsschutz Deutschland anschließen und ebenfalls eine Anzeige aufgeben. Der Wolf, den Menschen aus Polen liebevoll Zottel nannten, und der höchstwahrscheinlich auch aus einem polnischen Rudel stammt, hätte, wie es in Italien gängige Praxis ist, in einer Station mit Medikamenten behandelt werden können und danach wieder in die Freiheit entlassen werden können, so Januskiewics. Auch in Sachsen ist es nicht neu, kranke Wölfe zu behandeln. Im Falle eines Wolfs, der sich am Bein verletzt hatte, wurde dies vor ein paar Jahren erfolgreich umgesetzt.

Auch das Reißen eines Hundes stellt kein abnormales Verhalten bei einem Wolf dar. Zumal der Hund bei Weißkeißel, seine Hundehütte und seinen Platz nicht im eingezäunten Bereich des Gartens gehalten wurde, wie Mitarbeiter des Vereines vor Ort festgestellt hatten. Das tote Tier soll auch nicht beim Besitzer, sondern mindestens 300 Meter entfernt an einem Damm gefunden worden sein. Nachbarn berichteten, dass es sich um einen Streuner gehandelt hätte. Laut DNA-Ergebnis ist ein Wolf als Verursacher beweisen worden, nicht aber, dass es auch Wolf Zottel war. Am zweiten Hund hätte keine DNA-Ergebnis festgestellt werden können, hieß es auf unsere Anfrage.

Sommer: „Wir sind entsetzt über eine derartige Willkür und Mitleidslosigkeit. Sollte es nicht heißen: Im Zweifel für den Angeklagten?“