Update zum Fall in Thüringen: Wurden die Wolfsmischlingswelpen erst eingefangen und dann erschossen?

Thüringen – Wurden die drei Mischlingswelpen, die von ihrer Wolfsmutter alleine erfolgreich über den Winter gebracht wurden, erst eingefangen und dann erschossen? Stimmt dies, dann wäre der Skandal um die Tötung der Welpen noch ungeheuerlicher, als ohnehin schon. Denn für die Welpen war bereits ein Platz in Alternativen Bärenpark reserviert. In einem Artikel des MDR stand folgendes:

Kurze Zeit später korrigierte der MDR diese Fassung und behauptete, dass dieser Part nicht der Wahrheit entsprochen hätte.

Wir sind der Meinung, dass diese Beschreibung viel zu konkret schildert um daraus einfach auf einen fehlerhaften oder gar tendenziösen Inhalt zu deuten. Wir recherchieren fast täglich tendenziösen und falschen Inhalten nach. Diese sind gänzlich anders aufgebaut. Hat der MDR etwa einen Maulkorb erhalten? Einiges deutet darauf hin, denn dass wirklich ein Experte aus den USA hinzugezogen worden ist, schreibt auch die dpa. Zitat aus der Meldung:

Zitat aus einer DPA-Meldung: Experte aus den USA hilft

Der Experte Jacob Fischer gab Einblicke in die schwierigen Fangversuche. Das Ministerium hatte den US-Amerikaner eigens für die Fangaktionen hinzugezogen, weil Fachleute des sächsischen Wolf-Instituts Lupus zu ausgelastet waren. Fischer erklärte, dass es mit den in Deutschland erlaubten Fallen schwierig sei, so intelligente und scheue Tiere in einem so großen Gebiet wie dem Truppenübungsplatz zu fangen.

Auch in den USA kenne man das Problem der Hybridisierung, sagte Fischer. Nicht nur Hunde, auch Kojoten paarten sich dort mit Wölfen. Präventivmaßnahmen treffe man nicht. «Man lebt mit dem Problem», so Fischer. «Zur Vermischung von Genpools kommt es überall, besonders dort, wo es zu Spannungen zwischen Menschen und Natur kommt.

Laut einer Meldung der Presseagentur dpa soll die Jagd nach den Welpen in Thüringen sogar noch weitergehen. Fast 100.000 Euro soll die ganze Aktion gekostet haben. Mit einer solchen Summe hätte man die Weiden in der ganzen Ohrdrufer Umgebung sicher einzäunen können. Doch die Ministerin hatte anscheinend anderes im Sinne.

O-Ton aus der Presseerklärung, den man durchaus so interpretieren kann, dass die vom MDR gelöschte Fassung bestätigt wird. „Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

 

Offener Brief an Umweltministerin Siegesmund: Heben Sie auch den zweiten Schießbefehl auf die Thüringer Wolfswelpen auf!

Offener Brief an Ministerin Siegesmund

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Postfach 90 03 65

99106 Erfurt

Telefon: 0361 / 37 900

Telefax: 0361 / 57 39 11 044

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir fordern Sie hiermit höflich aber bestimmt auf, umgehend den Schießbefehl gegen die Wolfshybriden zurückzunehmen, zudem appellieren wir an ihr Mitgefühl den jungen Tieren gegenüber. Es besteht hier kein „Zugzwang“, es ist kein Handeln erforderlich. Die Welpen wandern frühestens mit der Geschlechtsreife – im Alter von ca. 2 Jahren – ab.

Ihre Entscheidung kann zudem als Aufruf zu einer Straftat verstanden werden. Der unberechtigte und unnötige Abschuss der Welpen gilt außerdem als deutlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ich appelliere an Ihr Mitgefühl und auch an Ihre Verpflichtung als Ministerin.  Kein Minister/Ministerin ist befugt, das Washingtoner Artenschutzabkommen, EG-Verordnungen, FFH-Richtlinien oder Berner Konventionen außer Kraft zu setzen.

Der Wolf und Wolfshybriden werden durch zahlreiche Rechtsvorschriften streng geschützt. Der „Aufruf“ bzw. die „Freigabe“ zum Abschuss kommt einem Aufruf zu einer Straftat gleich und wäre somit wiederum eine Straftat. Insbesondere Bündnis90/Die Grünen würden in ein negatives Licht gerückt.

Durch folgende geltende Rechtsvorschriften wird der Wolf und auch Hybriden streng geschützt:

 

  • Washingtoner Artenschutzabkommen
  • EG Verordnung 338/97
  • FFH Richtlinien
  • Sowie die Berner Konvention
  • der Managementplan von Thüringen verstößt gegen EU-Recht, das Mischlinge unter den gleichen Status wie reinrassige Wölfe stellt.

Die Feldforschung in Italien zeigt beispielhaft Alternativen auf. Hier wurden Hybriden eingefangen und sterilisiert. Bitte achten und respektieren Sie geltendes deutsches, nationales und internationales Recht, nehmen Sie Ihre Verpflichtung wahr, und korrigieren Sie umgehend den Aufruf zu einer Straftat – den Abschuss der unschuldigen und unauffälligen Jungtiere.

Die Petition www.change.org/wolfswelpen erzielte fast 28.000 Unterschriften. Bei Übergabe versicherten Sie der Petitionsstellerin, dass die Welpen gefangen werden sollten und in ein Gehege überführt werden sollten. Das entspricht zwar nicht unserer Forderung nach Sterilisation und Zurücksetzen in die Natur, wie es in Italien praktiziert wird, ist aber einem Abschuss gegenüber unbedingt vorzuziehen. Angeblich sollen die Welpen nicht in die Fallen gegangen sein. Gibt es Beweise, von einem unabhängigen Institut, dass überhaupt Fallen aufgestellt worden sind? Wir verweisen auch auf den Infobrief des Kontaktbüros. Darin wird auch auf so genannte Hybriden eingegangen. Gelegentliche Mischlinge zwischen Wolf und Hund sind nicht neu. Die Hundegene sind in der Wolfspopulation nicht mehr nachweisbar. Es besteht also überhaupt kein Grund, mit einer solchen Härte gegen junge Lebewesen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Klages

www.wolfsschutz-deutschland.de