Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

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