Geheime Abschussgenehmigung für Wolfswelpe: Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestiert scharf gegen Behörden-Heimlichtuerei

In der Medieninformation des LfULG vom 19. März 2026 wird rückblickend eingeräumt, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. schon lange befürchtet und mit UIG-Anfragen zu klären versucht haben: Für den Welpen MT15, aus dem Rudel Großhennersdorf, der in Polen überfahren wurde, lag bereits eine Zulassung zur Tötung gemäß § 8 Sächsische Wolfsmanagementverordnung vor. Die Fachstelle Wolf hatte die Voraussetzungen geprüft und die Zulassung „dokumentiert“ – intern an das Landratsamt Görlitz weitergeleitet. Eine öffentliche Bekanntgabe? Fehlanzeige. Nicht erfolgt. Eine Möglichkeit, rechtzeitig Widerspruch oder Eilantrag zu stellen? Systematisch verhindert.

Der Welpe wanderte nach Polen ab und verunglückte dort wohl tragisch im Verkehr. Doch das ändert nichts am Skandal: Die Behörden hatten den Abschuss bereits genehmigt – im Geheimen. Genau wie bei früheren Fällen im Rudel Königshainer Berge oder Elstra, die wir als „geheime Wolfsjagden“ angeprangert haben. Und genau wie in Niedersachsen, wo Gerichte (OVG und Staatsgerichtshof) die Geheimhaltung von Abschussgenehmigungen bereits als verfassungswidrig und rechtsstaatswidrig gerügt haben.

Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

So heißt es in der Pressemitteilung: „Der Wolf MT15, der Ende November 2025 im Rahmen einer Managementmaßnahme im Süden des Landkreises Görlitz besendert worden war, ist am 13. März bei einem Verkehrsunfall im polnischen Czerwona Woda ums Leben gekommen. Das teilten das Landratsamt Görlitz und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) am 19.03.2026 in einer gemeinsamen Medieninformation mit.

Die Bewegungsdaten der vergangenen Wochen zeigten, dass MT15 Ende Januar sein Elternterritorium Großhennersdorf verlassen hatte, um abzuwandern.“ Anmerkung: Das ist seltsam bei einem so jungen Tier. „Er hielt sich überwiegend im Landkreis Görlitz auf, wechselte jedoch mehrfach nach Polen. Seit dem 11. März befand er sich erneut dort, bevor er in der Nacht zum 13. März verunglückte.

Nach der Besenderung im November 2025 hatte MT15 sein Verhalten deutlich verändert und zeigte ein für besenderte Wölfe typisches Aktivitätsmuster. Auffällige Sichtungen blieben aus, sodass die zuvor eingeleiteten Vergrämungsmaßnahmen zunächst Wirkung zeigten. Anfang März kam es jedoch erneut zu Nahbegegnungen in Niesky, Uhsmannsdorf und Niederseifersdorf. Bei einer dieser Begegnung näherte sich MT15 zwei Anwohnern rasch auf einem Grundstück an. Die Fachstelle Wolf des LfULG wertete dies als Rückfall in alte Verhaltensmuster und stufte die Situation als nicht tolerierbar ein. Daraufhin wurde gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung zur Entnahme des Tieres gemäß § 8 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) dokumentiert. Bevor diese umgesetzt werden konnte, wanderte der Wolf jedoch erneut nach Polen ab, wo er schließlich verunglückte.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Das ist eine Ungeheuerlichkeit! Diese Praxis verletzt elementare Grundsätze des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und der Aarhus-Konvention. Anerkannte Naturschutzverbände werden bewusst ausgeschaltet. Keine Öffentlichkeit, keine Anhörung, kein effektiver Rechtsschutz – nur eine interne „Dokumentation“, die erst nach dem Tod des Tieres ans Licht kommt. Das ist keine transparente Wolfspolitik, das ist Heimlichtuerei auf Kosten immer noch streng geschützter Tiere und der Rechtsstaatlichkeit.

Wir haben bereits gegen die Art der Vergrämung dieses Welpen heftigsten Widerspruch eingelegt und UIG-Anfragen gestellt. Wir haben Transparenz gefordert – und bekommen stattdessen Bestätigung, dass die Tötung schon im Hinterzimmer genehmigt war. Das zeigt: Die sächsische Praxis (und offenbar zunehmend bundesweit) zielt darauf ab, Verbände und Öffentlichkeit kaltzustellen. Abschuss auf Vorrat, ohne dass jemand dagegen vorgehen kann. Wir fordern:

  • Sofortige öffentliche Bekanntgabe aller Zulassungen zur Entnahme und Vergrämung – mit Frist für Verbände und Öffentlichkeit!
  • Änderung der SächsWolfMVO: Keine internen „Dokumentationen“ mehr, sondern verpflichtende Allgemeinverfügungen.
  • Unabhängige Kontrolle bei allen Maßnahmen – keine weisungsgebundenen Institute wie LUPUS allein am Ruder

Es gibt zudem Hinweise darauf, dass die Mutterfähe (die erfahrene Wölfin GW571f, geboren 2015 im Rudel Königshainer Berge) im Rudel Großhennersdorf seit längerem nicht mehr nachgewiesen wurde – und das könnte erklären, warum der Welpe MT15 so auffällig und „vertraut“ mit Menschen war. Aktuelle Erkenntnisse (Stand März 2026, basierend auf Monitoring-Daten der DBBW und Berichten von Wolfsschutz-Deutschland e.V.:

  • Die letzte dokumentierte Sichtung oder Nachweis der Mutterfähe GW571f datiert auf Oktober 2024. Seitdem gibt es keinen einzigen bestätigten Hinweis mehr auf sie im Territorium.
  • Im Monitoringjahr 2024/2025 und 2025/2026 wurde das Rudel Großhennersdorf weiterhin als Rudel geführt (mit Reproduktion), aber nur mit einem einzigen Welpen (MT15) nachgewiesen – im Gegensatz zu früheren Jahren, wo mehr Welpen oder Jährlinge dokumentiert waren.
  • Auf dbb-wolf.de (Entwicklung der Territorien: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Gro%C3%9Fhennersdorf) steht GW571f als Mutter für die Jahre bis 2024/25, aber für 2025/26 wird nur der Welpe MT15 und ein Rüde (GW3582m aus Haselbach) als bestätigt aufgeführt – die Fähe fehlt in den aktuellen Einträgen.
  • Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beschrieben die Situation beretis Ende 2025 explizit als fragil und möglicherweise verwaist: Der Welpe könnte orientierungslos gewesen sein, weil er ohne Elternunterstützung keine ausreichende Nahrung fand und daher instinktiv Menschen kontaktierte (z. B. durch frühere Fütterungen oder positive Erfahrungen).

Der Wolfswelpe aus Großhennersdorf ist tot. Er wurde nicht einmal ein Jahr alt. Vorher wurde er verfolgt und gequält. Ob er tatsächlich versehentlich übefahren wurde, bleibt dahingestellt, denn für die sehr viele Wölfe erweist sich die Besenderung als Todesurteil, da die Sender hackbar sind. Dieser Skandal lebt weiter. Wir werden nicht schweigen. Wir werden weiter weiter aufklären und weiter protestieren – mit allen rechtlichen und öffentlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen.

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095730

 

Unsere vorherigen Berichte zum Großhennersdorffall:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/26/protest-gegen-drohende-entnahme-schutz-statt-schuss-fuer-wolfswelpe-aus-dem-rudel-grosshennersdorf/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/18/influencer-erfolgsstory-entzaubert-uig-antwort-zeigt-hard-release-war-unnoetig-paintball-brachte-den-durchbruch/

Nicht nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., auch eine andere Orga, Team Tierschutz hatte den Mut und die Menschlichkeit die Hard Release Aktion scharf zu kitisieren. Alle übrigen Vereine und Verbände duckten sich obrigkeitshörig weg, bzw. mobbten daraufhin auch diese Orga.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Influencer-Erfolgsstory entzaubert: UIG-Antwort zeigt – Hard Release war unnötig, Paintball brachte den Durchbruch

Ein Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf, MT15, kommt in Sachsen im Herbst 2025 immer wieder Menschen oder Landmaschinen zu nah. 19 dokumentierte Annäherungen wurden zwischen Mitte Oktober und Mitte November notiert. Allerdings auch kein Angriff, keine Gefahr, nur ein Tier, das offensichtlich Vertrauen zu Menschen gelernt hatte. Nun feiert ein Influencer eine anschließende „Hard-Release-Vergrämung“ als Erfolg, doch eine Antwort des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz lässt unserer Ansicht nach einen ganz anderen Schluss zu.

Rückblick:

Am 22. November 2025 mittags: Bei einer routinemäßigen Fotofallenkontrolle kommt es zu einer kritischen Nahbegegnung. Ein „Befähigter“ (Name in der UIG-Antwort geschwärzt) wird herbeigerufen. Man kann sich das Bild fast vorstellen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde oder eines Dienstleisters erstarrt vor dem Welpen – und braucht plötzlich Verstärkung. Die Profis, die Wolfswelpen der Klasse A eigentlich kennen sollten, geraten selbst in Panik. Ein bisschen komisch, oder? Noch am selben Tag, um 20:00 Uhr, startet die Hard-Release-Vergrämung: Betäubung, GPS-Sender, Freilassung und dann aversive Reize in der Transportkiste – spitze Stöcke, Lärm, alles, was das Tier abschrecken soll. Der Welpe sieht nichts, kann nicht fliehen, nur Stress erleben. Die Aktion war erst durch ein Video einer Beteiligten überhaupt bekannt geworden. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten  die Methode bereits im Dezember 2025 öffentlich: Eine solche Vergrämung in der geschlossenen Kiste ist tierschutzwidrig (§ 1 TierSchG), verursacht unnötigen Panikstress und greift tief in das Verhalten ein, ohne die Ursache (menschliches Fehlverhalten wie fehlende Leinenpflicht, Müll oder unkontrollierte Annäherungen) zu beheben. Wir forderten echte Prävention und Aufklärung und eine angemessene Vergrämung statt Gewalt gegen das Tier und ernteten dafür einen Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
Beispielfoto spielender Wolfswelpe im Alter von 8 Monaten.

Paintball-Aktion zeigte wirklich Erfolg

Eine UIG-Anfrage von uns (Antwort vom 23. Dezember 2025) liefert die Fakten, die eine völlig andere Interpretation zulassen. In den ersten 18 Tagen nach der Hard-Release-Aktion (22.11.–10.12.2025) wurden 12 Sichtungen registriert, davon 3 mit „verlangt Aufmerksamkeit“, teilweise auf nur 30 Meter Distanz im Ort. Das Verhalten blieb wechselnd – mal waldbezogen und dämmerungsaktiv, mal wieder in der Feldflur oder nah an Menschen. Kein klarer Erfolg. Der echte Durchbruch kam erst später: Vom 15. bis 19. Dezember wurde MT15 viermal mit Paintball-Munition beschossen. Erst diese sichtbare, gezielte und mit Fluchtmöglichkeit verbundene Nachvergrämung brachte die gewünschte Scheu. Vergleicht man die 19 Annäherungen vor der Maßnahme mit den 12 Sichtungen danach, ergibt sich bis dahin ein fast identisches Muster – erst die Paintball-Kugeln veränderten das Verhalten nachhaltig.

Fast wie eine PR-Abteilung der Behörden

Während wir mit UIG-Anfragen die tatsächlichen Zahlen ans Licht holen, verkünden manche Influencer den ‚vollen Erfolg‘ – mit Formulierungen, die fast wörtlich aus den Behörden-Pressetexten stammen könnten. Eine gewisse Nähe zu den Institutionen ist da kaum zu übersehen. Ein bekannter Influencer verbreitet nämlich eine ganz andere Geschichte: „Andere, wohlmeinendere Stimmen hielten die Vergrämung für zu hart und vertraten die Ansicht, man hätte schonender vorgehen können oder sollen. Inzwischen zeigt sich jedoch: Die Verantwortlichen von LUPUS haben offenbar richtig gehandelt.“ Seine Darstellungen folgen fast immer exakt der offiziellen Linie der Behörden (LfULG, LUPUS, SGD Nord usw.), inklusive der Formulierungen („deutliche Wirkung“, „richtig gehandelt“, „keine auffälligen Meldungen mehr“) – oft bevor die UIG-Antworten oder vollständigen Daten bei Kritikern eintreffen. In mehreren Fällen (nicht nur MT15) hat er Beiträge veröffentlicht, die fast wie eine Vorab-Verteidigung oder PR-Unterstützung für die Behördenmaßnahmen wirken, während kritische Stimmen noch gar nicht öffentlich waren. Es gibt dokumentierte Kooperationen: Manche dieser Personen werden von LUPUS oder Landesämtern zu Vorträgen, Workshops oder Monitoring-Projekten eingeladen, erhalten Daten oder werden als „unabhängige Experten“ zitiert.

Der Zeitraum vom 19. Oktober bis 17. November umfasst genau 30 Tage (19.10. bis 31.10. = 13 Tage + 1.–17.11. = 17 Tage). Damit ergibt sich für die 19 Ereignisse vor der Maßnahme:

  • 19 Ereignisse in 30 Tagen
  • Durchschnitt: 0,633 Ereignisse pro Tag

Nach der Hard-Release-Vergrämung (22.11. bis 10.12.2025):

  • 12 Ereignisse in 19 Tagen
  • Durchschnitt: 0,632 Ereignisse pro Tag

Die Rate ist also praktisch identisch (Unterschied < 0,2 %). Es gibt keinen nennenswerten Rückgang – erst die Paintball-Nachvergrämung ab 15.12. hat das Verhalten spürbar verändert. Das unterstreicht noch stärker, dass die Hard-Release-Maßnahme allein keinen messbaren Effekt hatte und die Behauptung eines „deutlichen Erfolgs“ durch die UIG-Daten widerlegt wird. Die Zahlen lügen nicht: 0,633 vs. 0,632 – das ist statistisch kein Unterschied.

Screenshot aus der Antwort auf unsere UIG-Anfrage.
Die Paintball-Schüsse werden in dieser Darstellung komplett ausgeblendet. So entsteht der Eindruck, die aufwendige Kisten-Vergrämung mit Betäubung und Stöcken hätte das Tier „gerettet“ – obwohl die UIG-Daten zeigen: Erst die Paintball-Aktion hat wirklich vergrämt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. finden: Die Paintball-Methode war in diesem Fall tierschutzgerechter. Der Wolf konnte den Verursacher sehen, hatte Fluchtmöglichkeit und wurde nicht in blinde Panik versetzt. Die Hard-Release-Aktion in der Kiste hätte man sich komplett sparen können – ein paar gezielte Paintball-Schüsse hätten denselben Effekt erzielt, nur schneller, billiger und mit weniger Stress für das Tier.
Screenshot aus der UIG-Antwort.
Am Ende bleibt die Frage: War die ganze Hard-Release-Show vielleicht eine Art Vergeltungsmaßnahme, weil der Welpe mittags einen Behördenmitarbeiter oder eine Mitarbeiterin  in Angst versetzt hatte und damit blamiert haben könnte? Und warum wird die Paintball-Phase einfach weggelassen, wenn sie doch eigentlich den Durchbruch brachte? Paintball-Beschüsse sind nicht schön und bei einer Aktion in Thüringen lehnten wir diese auch ab, weil wir hier keinen Grund sahen, aber es ist ja Fakt, dass der Wolfswelpen wohl Menschen vertrauen wollte. Schlecht für das Tier. Die UIG-Antwort offenbart auch, dass am 28.112025 an mehreren Orten Hinweise auf Futterquellen gefunden worden waren, wie z. B. Hasenhaare und Blut auf freiem Feld, sowie ein Hühnerflügel. Wollte dort jemand weiter anfüttern, um einen „Problemwolf“zu kreieren und somit eine Abschussverfügung zu erlangen? Unklar. Fakt ist, dass der Welpe jetzt tatsächlich Menschen meidet und das ist für den Welpen lebensrettend. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/