Hornisgrinde: Gericht stoppt grünes Wolfskiller-Kommando
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2026 dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben und den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) vorläufig gestoppt. Dieser Beschluss, Aktenzeichen 6 K 868/26, verhindert, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg – unter grüner Führung – den Wolf töten lässt, bis eine Entscheidung im Eilverfahren fällt. Es ist ein vorläufiger, aber signifikanter Erfolg für den Naturschutz, der zeigt, dass Gerichte nicht blindlings politischen Kalkülen folgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. gratulieren der NI zu diesem Schritt und fordern alle Naturschützer und Wolfsfreunde auf, wachsam zu bleiben – denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Hier alle Hintergründe.
Der Hintergrund: Ein Wolf im Visier der Politik
Das geplante „Killerkommando“: Steuergelder für anonyme Jäger
Die grüne Heuchelei: Wahlkampf auf Kosten des Wolfs
Müssen alle an einem Strang ziehen?
Wie es jetzt weitergeht:
Mahnwache für Grindi am 6. Februar
Wolfsfreunde haben am 6. Februar eine Mahnwache für den Wolf organisiert, Treffpunkt Kirchplatz Bühl, 18 Uhr.
Wir brauchen Hilfe vor Ort:
Quellen:
https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/26208191
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
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