Todesurteil für Wolf Roddy – Schießt Lies trotz Beschwerde? – Tobender Mob auch in Niedersachsen

Wir fordern Umweltminister Olaf Lies erneut auf, zurückzutreten und den Schießbefehl auf Wolf Roddy sofort zu stoppen!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte in der vergangenen Woche den Abschuss des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels (Roddy –  GW717m) im Landkreis Nienburg genehmigt und einen Eilantrag des Vereins Freundeskreis frei lebender Wölfe abgelehnt. Der Verein legte noch am gleichen Tag Beschwerde gegen das Urteil ein. „Die Beschwerde bedeutet allerdings nicht, dass die Abschussgenehmigung für den Wolf nun bis zu einer Entscheidung des OVG aufgeschoben werde. Er kann im Grunde jetzt geschossen werden“, sagte eine Sprecherin dem NDR. Will Lies nun sein Killerkommando, das wohl von Seiten der Polizei kommen wird, nun trotz der Beschwerde losschicken? Von Seiten des Umweltministeriums ist wie so oft, nicht viel zu erfahren. Lies:  „Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Ein Verhalten, das als Demokratie gefährdend bezeichnet werden kann.

Der Schießbefehl gelte noch bis zum 28. Februar. Sollte er wirklich durchgeführt werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. über einen Fachanwalt Anzeige gegen den Umweltminister und gegen den Schützen stellen. Noch immer sind die meisten Risse, die Roddy vorgeworfen werden, nicht bestätigt, sondern in der Rissliste als in Bearbeitung aufgeführt. Erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden ist, was den Unwillen der Tierhalter, sich auf den Wolf einzustellen, noch einmal deutlich macht. Mängel gibt es aber auch im Wolfsmanagementplan selber. Denn Halter von Miniponys und Kälbern sind überhaupt nicht verpflichtet, zu schützen. Außerdem kann der Schütze unmöglich feststellen, welchen Wolf er vor der Flinte hat. Ergo könnte man nur schießen und danach durch eine DNA-Analyse feststellen, ob man auch den richtigen Wolf erschossen hat. Eine solche Vorgehensweise ist weder mit dem Tierschutzgesetz, noch mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Hinzu kommt, dass die Fähe wahrscheinlich erneut trächtig ist und ein Mitversorger des Rudels und der ungeborenen Welpen wegfallen würde. Vermehrte Nutztierrisse wären die Folge. Auch ein Gutachten mit den Zahlen von 2017 vom LUPUS-Institut für die DBB-Wolf sagt nichts anderes aus. Schäden_Prävention_Kompensation_DE2017_final

Ausschnitt aus dem Interview – Zitat:  „Hier im Landkreis gibt es einen Schwerpunkt zugunsten der Hunde. Seit ich 2014 Wolfsberater wurde, hatten wir drei Risse durch Wölfe und doppelt so viele durch Hunde. In den übrigen gemeldeten Fällen war keine Untersuchung mehr möglich, meist wegen des Kadaverzustandes der Tiere. Die Zahlen passen aber zu den Dokumentationen des Tiersuchdienstes Wesermarsch. 2016 wurden 101 streunende Hunde beobachtet, im vergangenen Jahr 98 und in diesem Jahr bis zum 27. April 17.

Es wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Die Rinder und Schafe sind weiterhin den Hunden ausgesetzt. Denn selbst wenn wir eine wolfsfreie Zone schaffen könnten, wäre das Problem mit den Hunden noch da. Sie können mangelhafte Zäune und trockene Gräben genauso überwinden wie der Wolf.“

Politik schürt Wolfshass!

„Die Verwaltung, Vertreter des Landvolks, die Schafzuchtverbände, der Deichband und vor allen Dingen die Politik schüren den Wolfshass. Einer der größten Stimmungs- und Panikmacher ist Björn Thümler. Er ist einer der Wortführer im Landtag und bei der Landesjägerschaft, die dem Wolf in der Wesermarsch zu Leibe rücken will. Das gilt auch für die Demonstration von Landwirten, Schäfern und Deichverbänden am 12. Mai in Augustgroden am Jadebusen für wolfsfreie Zonen. Das ist eine Sache, die politisch geschürt wird.“  Zitat Ende. Das komplette Interview finden Sie am Ende des Textes unter Quellenangaben.

Nicht nur die Politik, auch die Medien machen sich zu Gehilfen der Agrar-Lobby. So forderten Verbände ernsthaft die Absetzung von Wolfsberatern, die nicht nach ihrem Gusto handeln. Medien überbieten sich gegenseitig mit tendenziösen Artikeln. Dass solche Artikel auch einen Einfluss auf Richter haben, ist unstrittig. Selbst das Bundesumweltministerium gab gestern „alternative Fakten“ heraus, indem es den Abschuss als rechtmäßig darstellte und per Fotomontage behauptete, dass alle Risse dem Einzelwolf Roddy nachgewiesen worden seien. Dabei stehen die echten Fakten für alle sichtbar in der Rissliste. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Tierhalter weigern sich zu schützen

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Tierhalter vor einem an einer Landmaschine erhängten Wolfsstofftier demonstriert hatten, geht es auch in Niedersachsen zu. Die Facebookseite „Wolf nein Danke“ rief beispielsweise dazu auf, Kennzeichnen von fremden Fahrzeugen zu fotografieren und an die Jägerschaft und an die Polizei zu melden. Man darf gespannt sein, wann dort der erste Staubsaugervertreter oder Tourist mit Fackeln und Sicheln aus dem Dorf gejagt wird. Auch Wanderer sind dort wohl nicht mehr sicher. Ein solches Gebaren erinnert – genau wie das Aufknüpfen von Symbolen – an Deutschlands dunkelste Zeiten.

 

Hier der Link zu diesem FB-Aufruf. Sehr aufschlussreich sind auch die Kommentare: https://www.facebook.com/WoelfeNeinDanke/posts/2287294998215048

 

Kommentare voller Hass von Weidetierhaltern

Dass sich die Weidetierhalter nicht auf den Wolf einlassen wollen, obwohl sie jetzt von der EU alle Aufwendungen zu 100 % finanziert bekommen und auch 100 % Entschädigung erhalten, zeigen solche Kommentare über Wölfe: Stefani G.:“ Richtig Bruno, wir wollen keine Wölfe“, Ilka G.: Silke S, „wäre (ein Abschuss des falschen Wolfs) gar nicht so schlimm, dann halt so lange schießen bis keiner mehr da ist.“ Christian B.: „Immer dran bleiben, nur ein toter Wolf ist ein guter Wolf.“ Matze M.: „Was wir brauchen, ist ein gut eingeschossenes G 36, mehr nicht. „

Weidetierhalter per Gesetz verpflichtet, Tiere zu schützen

Im Übrigen sind Weidetierhalter (Hobbyhalter ausgenommen) vom Gesetz her verpflichtet, ihre Tiere zu schützen. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html

Vollzitat: „Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom30.

In dieser Verordnung wird im §1 erläutert, dass diese Verordnung nur für die gewerbliche Nutztierhaltung bestimmt ist.

§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen

( dort sind der Abs. 1 und wichtig Abs. 3 “ gegen Beutegreifer zu schützen“ recht interessant)

Desweiteren ist unter:

§ 44 Ordnungswidrigkeit

der § 3 nicht aufgelistet und somit könnte eine Straftat demjenigen unterstellt werden, der nicht nach dem § 3 seine Nutztier schützt

( Auslegungssache bei Gericht).

 

Quellen: https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR0-50Pj0uPL5Yahr30g3VBkueHnAggnRc3DgNezCa6gNenzx3upRn0RDVg

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Wolf-Abschuss-Tierschuetzer-legen-Beschwerde-ein,beschwerde102.html?fbclid=IwAR0Ybg6aKBqf-fBezzQWQZMt3iuoNxcOfywvf4wNFU8g9uDU6moGsuwVuAA

https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-der-wolf-ist-nicht-gefaehrlich-_arid,1733888.html?fbclid=IwAR32pKhTBQq_O5PucWSv5cMUZJbbI6MQ7j6MUrBNJ4b3BhHU4_2wmk6qxHE

https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2358252-der-streit-um-die-woelfe-geht-weiter?fbclid=IwAR1FENxqGilDoEDMSJaRLnniAwvCi7k8ZaqSdeAbYqrHtFWticV7y8A_kHE