Mecklenburg-Vorpommern: Elf Schafe gerissen – kein Grundschutz vorhanden

Am Sonntag (7.10.2018) ereignete sich im Bereich des Drewitzer Sees im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Rissvorfall, schreibt das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemeldung von heute.  Dabei sollen insgesamt 11 Schafe getötet worden sein. Nach der Rissbegutachtung sei ein Wolf als Verursacher des Nutztierrisses wahrscheinlich. Zur weiteren Untersuchung des Befundes würden Genetikproben entnommen heißt es weiter. Der Grundschutz sei allerdings nicht eingehalten gewesen.

Der Grundschutz der Herde war in diesem Fall nicht gewährleistet

HINTERGRUND:

Für Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 2 Wolfsrudel nachgewiesen, deren Kernlebensraum vollständig im Land liegt, und zwar in der Ueckermünder Heide und in der Kalißer Heide. Ein drittes Rudel hat sich in der Retzow-Jännerstorfer Heide im Grenzbereich zwischen MV und Brandenburg etabliert. Das dem Land Brandenburg zuzuordnende Rudel der Kyritz-Ruppiner Heide erstreckt seinen Aktionsbereich teilweise auf M-V. Das Löcknitzer Rudel lebt offenbar grenzübergreifend zwischen MV und Polen.

Außerdem sind für Mecklenburg-Vorpommern je ein Wolfspaar in Jasnitz und in der Nossentiner Heide sowie ein residenter Einzelwolf im Müritz-Nationalpark nachgewiesen.

Verschiedene Wolfssichtungen, u.a. im Müritz-Nationalpark und im Billenhäger Forst, werden gegenwärtig überprüft. Das Vorkommen von weiteren residenten Wölfen kann gegenwärtig noch nicht bestätigt werden.

Seit Jahresbeginn 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 12 Übergriffe auf Nutztiere, die durch einen Wolf verursacht wurden bzw. bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 56 Tiere getötet und 23 Tiere verletzt.

Wer schützt wird unterstützt

Um den Mindestanforderungen des Grundschutzes für Nutztiere zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt dabei für stromführende Zäune 90 Zentimeter. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, die auch gefördert werden können. Außerdem muss der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter betragen.

Ansprechpartner für Förderungen von Präventionsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die jeweiligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen.

Informationen zu Schadensfällen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Weitere Informationen unter https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/as_wolf.htm

Riss in Brandenburg – Zaun zur Elbe offen! Schäfer Mennle fordert dennoch den Abschuss eines ganzen Wolfsrudels!

Seit Tagen macht ein Riss im Nordwesten von Brandenburg nun sogar schon in der überregionalen Presse die Runde. Was war geschehen? Angeblich seien mindestens drei Tiere trotz der Anwesenheit von Herdenschutzhunden zu Tode gekommen. Schäfer Marc Mennle gibt seither Tageszeitungsjournalisten ein Interview nach dem anderen und fordert den Abschuss des in der Nähe lebenden Wolfsrudels. Im ersten von zahlreichen Artikeln räumte er allerdings ein, dass er seine Herde sowieso verkleinern müsse – wegen der langen Hitze- und Dürreperiode. In den vergangenen Jahren war der Schäfer auch in der Presse. Allerdings mit einem ganz anderen Thema. Es ging um Vernachlässigung seiner Schafe. Tierfreunde hatten sich darüber beschwert, dass die Tiere bei Hitze nichts zu Trinken erhielten. Der Rissgutachter Uwe Schanz, der zugleich NABU-Mitglied ist und der unserem Verein für unsere Blogzeitung keinerlei Auskunft geben wollte, tat bei anderen Medien nicht derart spröde. Der PNN läge sogar exklusiv das Rissgutachten vor, schreibt die Tageszeitung. Darin würde Schäfer Mennle unterstellt werden, dass er Entschädigung für einen Riss haben wollte, der nicht von einem Wolf verursacht worden sei. Ein Pressesprecher des Umweltamtes gab uns die Auskunft, dass nach Rissgutachten (DNA läge noch nicht vor) zwei Mal der Wolf anerkannt worden sei und ein Mal nicht und dass hier Entschädigungszahlungen in Vorbereitung seien. Ein Antrag auf Entnahme des Rudels läge nicht vor, so der Pressesprecher. Dabei war auch der Bauernbund mit auf den Zug aufgesprungen und forderte die Entnahme des Rudels.

Die Wasserseite zur Elbe hin war offen und Wölfe sind gute Schwimmer!

Weiter erklärt das Umweltamt, dass die Zaunhöhe 90 Zentimeter betragen hätte und dass 4000 V Spannung auf diesen gewesen wären. Die Mindestvoraussetzungen waren also erfüllt? Nach unserer Ansicht ganz klar nein, denn das Amt bestätigte uns auf Anfrage, dass die Flussseite nicht geschlossen gewesen war. Auch wenn in der Brandenburger Verordnung steht, dass bei Einsatz von HSH der Zaun zur Wasserseite hin nicht geschlossen werden muss. https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.414160.de Seit dem Vorfall im Schwarzwald sollte doch jedem Schäfer in Deutschland klar sein, dass es grob fahrlässig ist, Zäune nicht komplett zu schließen. Auch die Anwesenheit eines Herdenschutzhundes kann hier einen Angriff nicht 100 %-ig ausschließen. Zumal Brandenburg seit Jahren offizielles Wolfsgebiet ist. Der Riss im Süden von Baden-Württemberg mag ja auf die Unerfahrenheit des Hobbyschäfers dort zurückzuführen sein. Aber doch nicht in Brandenburg. Sollten hier wieder einmal Schafe als Fast-Food-Angebot für Wölfe herhalten, um endlich einen Erstfall für die Brandenburger Wolfsverordnung zu kreieren, die vorsieht, dass ein Wolf nach mehrmaligem Überwinden von Zäunen getötet werden darf? Unklar. Fakt ist allerdings dass diese Regel nur für ordnungsgemäß erstellte Zäune gilt. Wir haben eine Petition gegen die Brandenburger Wolfsverordnung eröffnet, die solchen  (Un)Taten leider Tür und Tor eröffnet. http://www.change.org/brandenburgwoelfe

Es sei kein Strom auf dem Zaun gewesen!

Dazu auch noch ein Zitat aus einer Pressemitteilung des NABU: „Deshalb war es völlig wirkungslos, dass der Zaun noch knöcheltief in das Wasser hineingebaut worden war. Soweit der Zaun elektrisch geladen war, hat der Kontakt mit Wasser darüber hinaus die elektrische und damit abschreckende Wirkung unbrauchbar gemacht. Auch die Herdenschutzhunde hatten es auf dieser Weide äußerst schwer. Die Weide war für die Hunde sehr unübersichtlich. Teilweise standen Gras und Schilf brusthoch, was gleichzeitig Deckung für den Wolf bewirkte. Auch hatte der Schäfer eine sehr große Fläche eingezäunt, ca. fünf Hektar. Die Einzäunung auf kleineren Flächen bedeutet zwar häufigeres Umsetzen des mobilen Weidezauns, aber der Schutz durch Herdenschutzhunde ist auf kleineren Flächen effektiver.“

Quellen:

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1310746/

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Trotz-Huetehund-Wolf-reisst-Schafe-bei-Lenzen

https://www.svz.de/lokales/prignitz/3000-liter-fuer-die-herde-id10175766.html

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Lenzener-Schaefer-beteuert-Unschuld

https://www.lifepr.de/inaktiv/naturschutzbund-deutschland-nabu-landesverband-brandenburg-ev/Wolfsriss-an-der-Elbe-unzureichender-Herdenschutz/boxid/717678