Offener Brief an Umweltministerin Siegesmund: Heben Sie auch den zweiten Schießbefehl auf die Thüringer Wolfswelpen auf!

Offener Brief an Ministerin Siegesmund

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Postfach 90 03 65

99106 Erfurt

Telefon: 0361 / 37 900

Telefax: 0361 / 57 39 11 044

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

wir fordern Sie hiermit höflich aber bestimmt auf, umgehend den Schießbefehl gegen die Wolfshybriden zurückzunehmen, zudem appellieren wir an ihr Mitgefühl den jungen Tieren gegenüber. Es besteht hier kein „Zugzwang“, es ist kein Handeln erforderlich. Die Welpen wandern frühestens mit der Geschlechtsreife – im Alter von ca. 2 Jahren – ab.

Ihre Entscheidung kann zudem als Aufruf zu einer Straftat verstanden werden. Der unberechtigte und unnötige Abschuss der Welpen gilt außerdem als deutlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ich appelliere an Ihr Mitgefühl und auch an Ihre Verpflichtung als Ministerin.  Kein Minister/Ministerin ist befugt, das Washingtoner Artenschutzabkommen, EG-Verordnungen, FFH-Richtlinien oder Berner Konventionen außer Kraft zu setzen.

Der Wolf und Wolfshybriden werden durch zahlreiche Rechtsvorschriften streng geschützt. Der „Aufruf“ bzw. die „Freigabe“ zum Abschuss kommt einem Aufruf zu einer Straftat gleich und wäre somit wiederum eine Straftat. Insbesondere Bündnis90/Die Grünen würden in ein negatives Licht gerückt.

Durch folgende geltende Rechtsvorschriften wird der Wolf und auch Hybriden streng geschützt:

 

  • Washingtoner Artenschutzabkommen
  • EG Verordnung 338/97
  • FFH Richtlinien
  • Sowie die Berner Konvention
  • der Managementplan von Thüringen verstößt gegen EU-Recht, das Mischlinge unter den gleichen Status wie reinrassige Wölfe stellt.

Die Feldforschung in Italien zeigt beispielhaft Alternativen auf. Hier wurden Hybriden eingefangen und sterilisiert. Bitte achten und respektieren Sie geltendes deutsches, nationales und internationales Recht, nehmen Sie Ihre Verpflichtung wahr, und korrigieren Sie umgehend den Aufruf zu einer Straftat – den Abschuss der unschuldigen und unauffälligen Jungtiere.

Die Petition www.change.org/wolfswelpen erzielte fast 28.000 Unterschriften. Bei Übergabe versicherten Sie der Petitionsstellerin, dass die Welpen gefangen werden sollten und in ein Gehege überführt werden sollten. Das entspricht zwar nicht unserer Forderung nach Sterilisation und Zurücksetzen in die Natur, wie es in Italien praktiziert wird, ist aber einem Abschuss gegenüber unbedingt vorzuziehen. Angeblich sollen die Welpen nicht in die Fallen gegangen sein. Gibt es Beweise, von einem unabhängigen Institut, dass überhaupt Fallen aufgestellt worden sind? Wir verweisen auch auf den Infobrief des Kontaktbüros. Darin wird auch auf so genannte Hybriden eingegangen. Gelegentliche Mischlinge zwischen Wolf und Hund sind nicht neu. Die Hundegene sind in der Wolfspopulation nicht mehr nachweisbar. Es besteht also überhaupt kein Grund, mit einer solchen Härte gegen junge Lebewesen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Klages

www.wolfsschutz-deutschland.de