Wolfswelpen in Thürungen komplettieren erstes Rudel

Obwohl so genannte Experten daran zweifelten, dass die Ohrdrufer Wölfin im Alter von zirka neun Jahren noch einmal Nachwuchs bekommen könnte, zeigen nun Bilder aus einer Wildkamera des Umweltministeriums das Gegenteil. Auf Wildkamerabildern tummeln sich mehrere Wolfswelpen. Das freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehr. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Abschussfarce der Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) auf diese Wolfsfamilie damit endlich beendet wird.

Wolfswelpen in Thüringen. ©TMUEN

Zwei Mal hintereinander hatte die Wölfin Ohrdri mangels Anwesenheit eines Wolfsrüden in der Paarungszeit mit einem streunden Hund Welpen gezeugt und es sogar geschafft, diese Welpen alleine großzuziehen. Wegen einer angeblichen Notwendigkeit der Erhaltung der „Reinrassigkeit der deutschen Wölfe“ wurden die meisten dieser Wolfskinder allerdings getötet, obwohl so genannte F1-Hybrinden zu dem Zeitpunkt den gleichen Schutzstatus laut EU-Recht wie Wölfe genossen hatten. Dies wurde allerdings zwischenhzeitlich mit Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) Anfang des Jahres aufgehoben. Seither läuft aber ein Pilotverfahren gegen Deutschland.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestierten vehement und erstatteteten auch Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Wolfsmutter sollte abgeschossen werden

Doch nicht nur die Welpen sollten nach dem Willen der Grünen Umweltministerin sterben. Auch die Mutter Ohdri geriet Anfang des Jahres auf die Abschussliste. Eine Schlappe gab es dann allerdings im Juli für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt. Wir berichteten hier: http://Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Ein Umdenken dank nun „reinrassiger“ Welpen?

„Wir freuen uns über das erste echte Wolfsrudel in Thüringen seit 150 Jahren. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz. Gleichzeitig bleiben wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, um den maximalen Schutz ihrer Herden zu ermöglichen“, wurde Umweltstaatssekretär Olaf Möller in einer Pressemitteilung vom 14.08.2020 zitiert. Die Aufnahmen zeigten jeweils zwei Jungtiere, die phänotypisch mitteleuropäischen Wolfswelpen entsprechen würden. Der genetische Nachweis stehe jedoch noch aus. Mit dem Nachweis des Wolfsnachwuchses wechsele der Status des Wolfsvorkommens bei Ohrdruf von „Paar“ auf „Rudel“. Zitat: Auf den vorliegenden Bildern läuft um 2.49 Uhr erst die Wölfin durch das Blickfeld der Kamera, drei Minuten später folgen ihr zwei Welpen. Der zweite Nachweis der Jungtiere gelang am Abend desselben Tages. Um 22:23 Uhr lichteten die Kameras erneut beide Welpen ab. Es sind die einzigen vorliegenden Aufnahmen, die den bislang vermuteten Wolfnachwuchs bestätigen. Die genaue Anzahl und das Geschlecht der Welpen sind nicht bekannt. Über die Fotofallenaufnahmen ist lediglich gesichert, dass es sich um mindestens zwei Tiere handelt. Die jungen Wölfe sind zum jetzigen Zeitpunkt etwa 3 Monate alt. Meist bleiben die Nachkommen bis zu ihrer Geschlechtsreife im Alter von ein bis zwei Jahren im Rudelverband.“

Weidewonne? Schaf- und Ziegenhaltung für Fleischgewinnung massiv vom Land subventioniert

Gleichzeitig soll laut einer Thüringer Vermarktungsinitiative der Umsatz für für Lammfleisch deutlich wachsen. Dafür überreichten Umweltstaatssekretär Olaf Möller und Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) vor wenigen Tagen  einen Förderbescheid an die Naturstiftung David.

Die DBU finanziert 67.476 EUR, vom Thüringer Umweltministerium fließen 60.0000 EUR. Das Projekt der Naturstiftung David hat ein Volumen von rund 135.000 EUR und läuft vorerst bis Juli 2021. Zukünftig sollen Fleisch und Wolle so in ganz Thüringen unter der Marke „Weidewonne“ vertrieben werden. Dazu sollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsketten etabliert und ausgebaut werden. Projektpartner sind dabei die zwölf Thüringer Natura‐2000‐Stationen, das Natura 2000-Kompetenzzentrum, der Landesverband der Thüringer Schafzüchter und das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

Schaftstod durch Schlachter akzeptiert

Bei so vielen Subventionen sollte es doch nun endlich auch von Seiten der Weidetierhalter möglich sein, auch in den Schutz ihrer Tiere zu investieren, die wohl nachweislich eben nicht als Streicheltiere und reine Landschaftspfleger gehalten werden sollen. Insofern wundern wir uns schon über emotionalisierte Aufschreie von Schäfern und der Presse, wenn der Wolf sich ab und an auch mal ein Schaf holt; zumal es Entschädigungen gibt, HSH und auch noch Zäune bezahlt und gefördert werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolfnachwuchs-in-thueringen

Sehr übersichtliche Rissliste mit wenigen Vorkommnissen in Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200903.pdf

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/weidewonne

Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/managmentplan_wolf.pdf

Förderrichtline: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/foerderantraege_wolf_luchs/2019-11-19_nichtamtl.-Lesefass._AEnderung_Richtlinie_Wolf-Luchs_Website_TMUEN.pdf

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Frau Ministerin Siegesmund: Nehmen Sie den Schießbefehl zurück!

Offener Brief an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – Ministerin Anja Siegesmund

info@anja-siegesmund

 

Liebe Frau Ministerin Siegesmund,

in einer Pressemitteilung von gestern informierte Ihr Ministerium darüber, dass geplant sei, Mischlingswelpen (so genannte Wolf-Hund-Hybrinden) der auf dem Truppenübungsplatz lebenden Wölfin bei Ohrdruf zu töten.

Unser Verein Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) widerspricht der geplanten Tötung. Bitte nehmen Sie den Schießbefehl zurück. Es gibt gar keinen Grund, diesen auszuführen. Gerade als Umweltministerin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sollten Sie doch einen besonderen Bezug zur Natur und Umwelt mitbringen sowie Mitgefühl mit allen Lebewesen haben.

Wild geborene Hybriden sind nach EU-Recht genauso geschützt wie „reinrassige“ Wölfe. Das Land Thüringen würde sich unserer Ansicht nach mit der Tötung der Welpen sogar strafbar machen. Es gibt Alternativen zur Tötung: z. B. minimal-invasive Sterilisation. Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. Die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine. Des Weiteren ist es sehr unsicher, ob sich die Welpen überhaupt vermehren können und/oder werden.

Wir sehen die Entscheidung, diese Welpen abzuschießen, als ein fatales Signal. Zumal das Töten ohne vernünftigen Grund auch in überhaupt keiner Weise mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sein dürfte. Schon gar nicht, wegen „mangelnder Reinrassigkeit“. Frei geborene Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen verhalten sich in der Natur genauso wie ihre Eltern. Sie sind scheu und meiden den Menschen. Sollten die Tiere getötet werden, behalten wir uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Wir hoffen, dass Sie Ihre Entscheidung noch einmal abwägen und überdenken. Sollten nicht gerade Sie, als Umweltministerin von Bündnis90/DIE GRÜNEN mit gutem Beispiel vorangehen und Mitgefühl sowie Empathie zeigen?

Mit hoffnungsvollen Grüßen

 

Wolfgang Riether

Vereinsvorsitzender

Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen)

Dazu auch ein Hintergrund aus Italien: https://www.facebook.com/parcogransassolaga/videos/1867209893530437/?hc_ref=ARQI9OyjXSk7M7_9j6fOslCImxW3-woNGAxqEwAuVm3ywJjI5leAe2mhqTKiOCId8ws&pnref=story

Das schreiben die Ökojäger dazu:

Die Feldforschung in Italien belegt beispielhaft eine Alternative zum Abschuss. Dort werden im Rahmen des europäischen LIFE-Projekts „Mirco“ Hybriden eingefangen, sterilisiert und besendert. Dann lässt man sie wieder frei. Damit soll die genetische Gefährdung der lokalen Wolfspopulation verringert werden. Fünf Hybriden wurden bereits im Mai sterilisiert und mit GPS-Sendern ausgestattet. So erhofft man sich auch neue Erkenntnisse über die Lebensweise dieser Mischlingsrudel. Hier die Videoaufnahme einer Fotofalle vom 12.05.17 im Gran Sasso (Abruzzen), die Hybriden mit Halsbandsendern zeigt.