Faktencheck Sachsen – Schießbefehl auf Uhsmannsdorfer Wolf ist nicht legal!

Im Landkreis Görlitz in Sachsen gerät der nächste Wolf in die Abschusslinie der Kreisregierung. Nach Wolf Pumpak, dessen Abschuss nicht umgesetzt wurde und Wolf Zottel, der mit zwei zur Verfügung stehenden Medikamenten hätte behandelt werden können, soll es nun schon wieder einen Schießbefehl auf einen Wolf geben. Dabei wäre dieser neue Schießbefehl laut unseren Recherchen auch wieder alles andere als legal.

Quelle: LR online

Dezernentin Zettwitz habe am Mittwoch Heike Zettwitz im Kreistag über Gespärche zum dritten geplanten Wolfsabschuss informiert., Schreibt die Lausitzer Rundschau. Zitat: „Die Gespräche sind aber noch nicht abgeschlossen.“ Sie gehen im Oktober weiter. Das Ministerium erklärt dazu nur: „Das SMUL hat diesbezüglich ein Informationsschreiben des Landkreises Görlitz erhalten und fachaufsichtlich beantwortet.“

Alternative Fakten von der Kreisregierung!

Hintergrund ist die Häufung von Nutztierrissen rund um Horka, Rothenburg, Kodersdorf, Uhsmannsdorf. Dort war im August der aufsehenerregendste Fall passiert, als auf dem Gelände einer Kindertagesstätte zwei Ziegen gerissen wurden. Lolek und Bolek – so hießen die Tiere – waren für die Kinder angeschafft worden. Die Ziegen hatten nach Aussage von Heike Zettwitz auch hinter einem dem Managementplan entsprechenden Zaun gestanden. Das hatte Kreisrat Ralf Brehmer (SPD) wissen wollen.

Laut Zettwitz habe es in diesem Jahr im Kreis bereits über 70 Nutztierrisse gegeben, die dem Wolf zuzuschreiben sind, schreibt die LR. Das stimmt so nicht!

Laut Rissliste des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen ist der Stand so:

2018 gab es bisher 74 Meldungen von getöteten/verletzten/vermissten Nutztieren im Freistaat Sachsen. In 27 Fällen wurde der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden. Dabei wurden 88 Tiere getötet, 14 Tiere verletzt und 5 Tiere sind vermisst. 

In nur 27 von 74 Fällen in ganz Sachsen war es überhaupt ein Wolf!

Zäune nicht sicher!

Wir hatten diesen Fall bereits nachrecherchiert. Der Zaun ist laut unserer Kontrolle alles andere als entsprechend dem Managementplan gestaltet. Eine Tür ist so gut wie gar nicht gesichert. Zudem dient ein Reisighaufen als Sprungbrett. Der Zaun um das Kita-Gelände ist nur 1,04 Meter hoch. Das Gatter im Innengehege hat keinen Untergrabschutz. Warum wurde nach dem ersten Riss nicht zumindest um den Außenzaun herum ein Elektrozaun angebracht? Warum hat man stattdessen zwei Wochen nichts gemacht, bis die zweite Ziege auch noch, von welchem Tier auch immer, gerissen worden ist? Auf dem Gelände ist ein Stall. Warum wurden die Ziegen nicht nachts in den Stall gebracht?

Wir hatten der Kindergartenleitung angeboten, wolfssichere Zäune zu schenken. Dies wurde abgelehnt. Für uns absolut nicht nachvollziehbar.

Wolf gar nicht mit Sicherheit nachgewiesen!

In der Rissliste ist ein Fall noch offen. Bei dem anderen Fall konnte ein Wolf nicht ausgeschlossen werden. Nicht auszuschließen heisst allerdings nicht, dass es mit Sicherheit ein Wolf war.

Fazit: Ein Abschuss ist nicht legal. Laut dem sächsischen Managementplan müssen zudem vor einem Abschuss Vergrämungsmaßnahmen laufen. Dies ist nicht geschehen. Im Gegenteil. Der lasche Umgang mit Zäunen kann nur wieder als Anfütterungsaktion bezeichnet werden. Außerdem ist es nicht mit Sicherheit erwiesen, dass es ein Wolf war.

 

 

Hier der Riss der nächsten Ziege. In der Rissliste ist er noch immer in Bearbeitung. Beim Riss vorher konnte Wolfs nicht ausgeschlossen werden. Angeblich sei der Festzaun untergraben worden. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht auch, dass es sicher ein Wolf war. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.

 

Hier der erste Riss. Festzaun untergraben und Wolf nicht auszuschließen, war das Ergebnis. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht automatisch, dass es auch sicher ein Wolf gewesen ist. Wie kann man 14 Tage abwarten und nichts am Zaun verändern? Hier ist der zweite Riss provoziert worden. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.
Das Gelände der KITA Uhsmannsdorf grenzt im hinteren Bereich direkt an die freie Natur. Um das Gelände ist ein Festzaun von einer Höhe von 1,04 Meter. Eine Schwachstelle ist eine Tür, die nicht richtig verschlossen ist. Desweiteren ist nirgendwo Strom am Zaun.
Warum wurden die beiden Ziegen nicht nachts in das Stallgebäude gebracht? Vorne ist der Festzaun mit 1,04 Meter Höhe zu sehen. Hinten das Gatter ohne Untergrabschutz. Kein Strom vorhanden.
Diese Tür kann einfach eingedrückt werden.
Der Festzaun ist nur 1,04 Meter hoch. Wenn ein Beutegreifer oder ein Hund den Weg über den Reisighaufen nimmt, sind es nicht einmal mehr 50 Zentimeter.
Dieses Schloss ist nicht sicher. Solche Türen öffnet z.B. unser Tschechoslowakischer Wolfshund mit Leichtigkeit.
Über den Reisighaufen sind es nicht einmal 50 Zentimeter
Der Festzaun um das Kita-Gelände hat nur eine Höhe von 1,04 Metern.

Hier der Link zum Bericht in der Lausitzer Rundschau: https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/kreis-goerlitz-prueft-wolfsabschuss_aid-33143447