Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren