Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die rücksichtslose Herabstufung des Wolfsschutzes als politische Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten im COREPER I Meeting vom 16. April 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, auf das Schärfste. Diese rein politische Entscheidung, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt, ist ein unverantwortlicher Angriff auf den Wolf und die Biodiversität Europas. Sie ignoriert die überwältigende Unterstützung der Bevölkerung für den strengen Schutz des Wolfs und verschärft die ohnehin dramatische Lage, in der Wölfe bereits jetzt in großem Stil illegal abgeschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft das EU-Parlament auf, diesen skandalösen Rückschritt im Mai 2025 zu stoppen.

Eckdaten der Entscheidung

Die Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) billigten am 16. April 2025 das Mandat des Rates, den Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von Anhang IV („streng geschützt“) auf Anhang V („geschützt“) herabzustufen. Diese Änderung folgt der Anpassung der Berner Konvention, die am 7. März 2025 in Kraft trat und den Wolf von Anhang II auf Anhang III herabstufte. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Wolfspopulationen zu geben, um sozioökonomische Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, zu minimieren. Das EU-Parlament soll im Mai 2025 über die Änderung entscheiden. Mitgliedstaaten können strengere nationale Schutzmaßnahmen beibehalten.
Wenn, wie bislang, das Monitoring in Deutschland überwiegend in den Händen der Jägerschaft bleibt – einer Gruppe, die sich für den Abschuss der Wölfe einsetzt – sind keine genauen Daten zu erwarten, ja es ist zu befürchten, dass die Zahlen künstlich hoch gesetzt werden, um einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen zu können, während in Wahrheit die Wölfe im großen Stil illegal verfolgt werden.
Bald kommt die nächste Generation Wolfswelpen auf die Welt. In welche Zukunft sie hinein geboren werden, entscheiden wir alle. © Brigitte Sommer

Politische Willkür ohne wissenschaftliche Grundlage

Die Herabstufung des Schutzstatus ist ein rein politischer Akt, der sich in keiner Weise auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Die Wolfspopulation in der EU (ca. 20.300 Tiere, Stand 2023) ist trotz ihres Wachstums ökologisch und genetisch anfällig. Studien belegen, dass der Wolf als Schlüsselart eine unverzichtbare Rolle in Ökosystemen spielt, indem er Wildbestände reguliert und die Biodiversität fördert. Die Behauptung, eine Herabstufung sei notwendig, um Konflikte mit Landwirten zu lösen, ist ein populistischer Vorwand, der die wissenschaftliche Realität ignoriert. „Diese Entscheidung ist ein unverantwortlicher Kniefall vor Lobbyinteressen, der die Zukunft des Wolfs in Europa gefährdet“, sagt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. Sommer: „Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Abschüsse die Konflikte mit Nutztieren reduzieren. Im Gegenteil: Sie destabilisieren Wolfsrudel und verschärfen das Problem.“

Illegale Tötungen: Der Wolf ist bereits bedroht

Bereits jetzt werden Wölfe in großem Stil illegal abgeschossen. Berichte aus Deutschland und anderen EU-Ländern zeigen, dass vorsätzliche kriminelle Tötungen ein massives Problem darstellen. In Deutschland wurden in den letzten Jahren immer wieder Wölfe tot aufgefunden – oft Opfer von Gift, Fallen oder Schüssen. Diese illegale Verfolgung schwächt die Population und macht den strengen Schutzstatus umso dringlicher. Die Herabstufung des Schutzstatus sendet ein fatales Signal: Sie legitimiert indirekt die Tötung von Wölfen und könnte die Wilderei weiter anheizen. „Der Wolf wird bereits gnadenlos verfolgt“, betont Sommer. „Anstatt den Schutz zu schwächen, müssen wir ihn stärken, um diese Beutegreifer vor dem Aussterben zu bewahren.“

Prävention statt Abschuss

Die Schäden an Nutztieren, die als Rechtfertigung für die Herabstufung angeführt werden, sind lösbar – und zwar ohne den Wolf zu opfern. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Schutzhunde und verbesserte Stallungen haben sich als hochwirksam erwiesen. EU-Förderprogramme und Entschädigungen für Landwirte sind bereits verfügbar und müssen konsequent ausgebaut werden. Anstatt den Wolf zum Sündenbock zu machen, sollte die EU in nachhaltige Koexistenzlösungen investieren. Die Herabstufung droht einen uneinheitlichen Flickenteppich an Regelungen zu schaffen, der den europaweiten Schutz des Wolfs untergräbt und die illegale Jagd erleichtert.

Dringender Appell an das EU-Parlament

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert das Europäische Parlament auf, die Änderung der FFH-Richtlinie im Mai 2025 entschieden abzulehnen. Wir appellieren an alle umweltbewussten Abgeordneten, sich gegen diesen Angriff auf den Naturschutz zu stellen. Eine Umfrage der EU-Kommission zeigte, dass 71 % der Europäer den strengen Schutzstatus des Wolfs unterstützen – die Politik darf diese Mehrheit nicht ignorieren. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur, der unseren Schutz verdient.
Wolfsmutter mit Welpen. ©Brigitte Sommer

 

Unsere Forderungen

  1. Beibehaltung des strengen Schutzstatus: Der Wolf muss in Anhang IV der FFH-Richtlinie bleiben, um sein Überleben zu sichern.
  2. Bekämpfung illegaler Tötungen: Strengere Strafen und bessere Überwachung, um Wilderei und illegale Jagd zu stoppen.
  3. Investitionen in Prävention: EU-weite Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen für Landwirte, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
  4. Wissenschaft statt Populismus: Entscheidungen über den Artenschutz müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Interessen.
  5. Bildung und Aufklärung: Öffentlichkeitsarbeit, um die ökologische Bedeutung des Wolfs zu vermitteln und Vorurteile abzubauen.
  6. Gründung von Ermittlungseinheiten zur Wildtierkriminalitätsbekämpfung, die nicht Regierungen untergeordnet sind.
  7. Das Wolfsmonitoring europaweit aus den Händen der Hobbyjäger nehmen und einer bürgerfinanzierten NGO übertragen.

Gemeinsam für den Wolf

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft alle Naturschutzorganisationen, Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger auf, sich gegen die Zerstörung des Wolfsschutzes zu wehren. Lassen wir nicht zu, dass der Wolf für politische Zwecke geopfert wird. Unterstützen Sie unsere Kampagne unter http://www.change.org/wolfsschutz, unterschreiben Sie unsere Petition und setzen Sie ein Zeichen für den Wolf!

Hintergrund:

Nächste Schritte im Europäisches Parlament: Das EU-Parlament plant, im Mai 2025 seine Position zu verabschieden. Wenn diese Position mit dem Mandat des Rates übereinstimmt, wird der Rat die Änderungsrichtlinie formell verabschieden. Sollte das Parlament Änderungen vorschlagen, könnte es zu Verhandlungen im Trilog-Verfahren kommen. Nationale Flexibilität: Mitgliedstaaten können den Wolf weiterhin als „streng geschützt“ in ihrer nationalen Gesetzgebung führen, was bedeutet, dass Länder wie Deutschland, Italien oder Polen strengere Schutzmaßnahmen beibehalten können, wenn sie dies wünschen.
Erhaltungspflichten: Trotz der Herabstufung müssen die Mitgliedstaaten den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen, was Überwachungsmaßnahmen und gegebenenfalls temporäre oder lokale Jagdverbote beinhaltet.  Kontext zur Berner Konvention: Die Änderung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention beschlossen und trat am 7. März 2025 in Kraft, da weniger als ein Drittel der 50 Vertragsparteien (17) Einspruch erhoben haben. Dies war die Voraussetzung für die Anpassung der EU-Gesetzgebung. Begründung: Die wachsende Wolfspopulation (von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023) und die damit verbundenen sozioökonomischen Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, hätten die Änderung gerechtfertigt.
Bei dem Meeting wurde eine qualifizierte Mehrheit erreicht. Das Dossier wird nun an das EU-Parlament weitergeleitet, mit einer geplanten Entscheidung im Mai 2025. Der „runde Tisch“ und die informelle Konsultation scheinen durch die Zustimmung im COREPER abgedeckt zu sein. Das EU-Parlament könnte aber noch eine andere Position einnehmen. Dies könnte die Verabschiedung verzögern oder zu Änderungen führen.
Quelle:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

Wir wir bereits mehrfach berichteten, will die Europäische Kommission unseren Wölfen ihren Schutzstatus entziehen – aber auch Rechtsexperten schlagen jetzt Alarm! Am 7. März 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den strengen Schutzstatus der Wölfe unter der Habitat-Richtlinie abzuschaffen. Aus Anhang IV, wo Wölfe nur unter klaren Bedingungen getötet werden dürfen, sollen sie ins schwache Anhang V verschoben werden. Doch Fachleute wie Floor Fleurke, Arie Trouwborst und die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zerreißen diesen Plan in der Luft – rechtlich, wissenschaftlich und ethisch. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Diese Kritik muss jeder erfahren. 

Fleurke und Trouwborst: Recht wird gebrochen

Die Experten Floor Fleurke und Arie Trouwborst nennen den Vorschlag „bemerkenswert mangelhaft“. Ein zentraler Punkt: Die Kommission umgeht das Gesetz. Artikel 19 der Habitat-Richtlinie fordert Einstimmigkeit im Rat, um Anhang IV zu ändern – das schützt Wölfe vor politischem Opportunismus. Doch die Kommission will mit qualifizierter Mehrheit über Artikel 192(1) AEUV entscheiden. Fleurke und Trouwborst betonen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 klargestellt, dass Artikel 19 gilt (Fall C-601/22). Der EuGH sagt auch: Geschützte Arten müssen vor Verschlechterung bewahrt werden (Fälle C-473/19, C-474/19). Die Experten warnen: Wenn das so läuft, könnte der EuGH den Vorschlag wegen fehlender Zuständigkeit oder Verfahrensfehlern kippen. Sie erinnern an die Fitnessprüfung 2017: Die Richtlinie war „zweckmäßig“, Änderungen unnötig!
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wissenschaft wird missachtet

Fleurke und Trouwborst kritisieren weiter: Der Vorschlag hat „keine solide wissenschaftliche Grundlage“. Der EuGH verlangt „rigorose Daten“ und das Vorsorgeprinzip (Fall C-674/17). Ohne Beweis für einen „günstigen Erhaltungszustand“ darf nichts geändert werden – bleibt Unsicherheit, muss der Schutz bleiben (Fall C-436/22). Doch die Kommission liefert nichts Stichhaltiges. Ihr Bericht von 2023 (Blanco & Sundseth) zählt 20.300 Wölfe – kaum mehr als die 19.400 von 2022. Anmerkung: Zumal die Zahlen nach den Wolfsmassackern in der Schweiz, Norwegen und Schweden 2024/25 schlechter aussehen werden. Die LCIE nennt das „verfrüht und fehlerhaft“ – die Daten sind inkohärent! Fleurke und Trouwborst fügen hinzu: Schäden an Nutztieren sind „sehr gering“, keine tödlichen Angriffe auf Menschen seit 40 Jahren. Anhang IV erlaubt ohnehin Schutzmaßnahmen – warum dann herabstufen?

LCIE: Ein gefährlicher Rückschritt

Die LCIE, eine Fachgruppe der IUCN, verstärkt die Kritik: Der Plan ist „nicht gerechtfertigt“. Sie sagen: Eine Herabstufung braucht „solide Beweise“ und klare Ziele, nicht Politisierung. Doch die Kommission ignoriert das – sie gibt Interessengruppen nach, nicht der Vorsorge. Die LCIE betont: Der Fokus muss auf lokalen Populationen liegen (bestätigt durch EuGH, Fall C-601/22), nicht auf einem pauschalen Schritt für ganz Europa. Sie warnen: Soziale Konflikte, die die Debatte treiben, werden durch Herabstufung nicht gelöst – einige freuen sich, andere werden wütend. Fleurke und Trouwborst stimmen zu: Das widerspricht „ökologischen und ethischen Erkenntnissen“ und dem Ziel, Mensch und Wildtiere zusammenzubringen.

Täuschung ums Berner Übereinkommen

Fleurke und Trouwborst decken noch mehr auf: Die Kommission behauptet, das Berner Übereinkommen zwinge zur Änderung – eine „irreführende Aussage“! Das Übereinkommen erlaubt strengeren Schutz (Artikel 12), wie beim Luchs, der in Anhang III des Übereinkommens und Anhang IV der Richtlinie steht. Die LCIE unterstützt das: Änderungen müssen „kohärent und wissenschaftlich“ sein (Empfehlung Nr. 56, 1997). Doch die Kommission handelt willkürlich – ein „Rückfall in menschenzentriertes Denken“, sagen die Experten.

Wir machen stark mit Fakten!

Die Fachkritik ist eindeutig: Der EU-Plan ist ein Angriff auf Recht und Wissenschaft! Fleurke, Trouwborst und die LCIE zeigen: Die Kommission ignoriert Gesetze, Daten und den Fortschritt hin zu einem friedlichen Miteinander. Deshalb rufen wir euch auf:
  • Informiert euch: Lest die Kritik – sie gibt uns Recht!
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Floor Fleurke ist außerordentliche Professorin für europäisches Umweltrecht an der Tilburg Law School.
Arie Trouwborst ist Professor für Naturschutzrecht an der Tilburg Law School und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der North-West University in Südafrika.

Quelle und kompletter Original-Artikel in englischer Sprache: https://www.europeanlawblog.eu/pub/7w4ku9b6/release/1?fbclid=IwY2xjawJV9D9leHRuA2FlbQIxMQABHRWfi58mBVlSdp0WfjOwTtlhNgY3-T0Q6wA8ojp3wgvpvFZ25T2D5ovZnQ_aem_fCBesUZ4VPzrVoYpCI8OaA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Schweiz erneut abgeblitzt: Wölfe bleiben weiterhin unter dem höchsten Schutzstatus

Straßburg (AFP) Wölfe genießen in Europa vorerst weiterhin höchsten Schutz. Ein neuer Anlauf der Schweiz, das Schutzniveau der Wölfe im Berner Artenschutzabkommen zurückzustufen, scheiterte am Freitag, wie eine Sprecherin des Europarats in Straßburg mitteilte. Das für die Überwachung der Artenschutzkonvention zuständige Komitee habe beschlossen, die Abstimmung über den Schweizer Antrag zu vertagen.