Faktencheck Sachsen – Schießbefehl auf Uhsmannsdorfer Wolf ist nicht legal!

Im Landkreis Görlitz in Sachsen gerät der nächste Wolf in die Abschusslinie der Kreisregierung. Nach Wolf Pumpak, dessen Abschuss nicht umgesetzt wurde und Wolf Zottel, der mit zwei zur Verfügung stehenden Medikamenten hätte behandelt werden können, soll es nun schon wieder einen Schießbefehl auf einen Wolf geben. Dabei wäre dieser neue Schießbefehl laut unseren Recherchen auch wieder alles andere als legal.

Quelle: LR online

Dezernentin Zettwitz habe am Mittwoch Heike Zettwitz im Kreistag über Gespärche zum dritten geplanten Wolfsabschuss informiert., Schreibt die Lausitzer Rundschau. Zitat: „Die Gespräche sind aber noch nicht abgeschlossen.“ Sie gehen im Oktober weiter. Das Ministerium erklärt dazu nur: „Das SMUL hat diesbezüglich ein Informationsschreiben des Landkreises Görlitz erhalten und fachaufsichtlich beantwortet.“

Alternative Fakten von der Kreisregierung!

Hintergrund ist die Häufung von Nutztierrissen rund um Horka, Rothenburg, Kodersdorf, Uhsmannsdorf. Dort war im August der aufsehenerregendste Fall passiert, als auf dem Gelände einer Kindertagesstätte zwei Ziegen gerissen wurden. Lolek und Bolek – so hießen die Tiere – waren für die Kinder angeschafft worden. Die Ziegen hatten nach Aussage von Heike Zettwitz auch hinter einem dem Managementplan entsprechenden Zaun gestanden. Das hatte Kreisrat Ralf Brehmer (SPD) wissen wollen.

Laut Zettwitz habe es in diesem Jahr im Kreis bereits über 70 Nutztierrisse gegeben, die dem Wolf zuzuschreiben sind, schreibt die LR. Das stimmt so nicht!

Laut Rissliste des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen ist der Stand so:

2018 gab es bisher 74 Meldungen von getöteten/verletzten/vermissten Nutztieren im Freistaat Sachsen. In 27 Fällen wurde der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden. Dabei wurden 88 Tiere getötet, 14 Tiere verletzt und 5 Tiere sind vermisst. 

In nur 27 von 74 Fällen in ganz Sachsen war es überhaupt ein Wolf!

Zäune nicht sicher!

Wir hatten diesen Fall bereits nachrecherchiert. Der Zaun ist laut unserer Kontrolle alles andere als entsprechend dem Managementplan gestaltet. Eine Tür ist so gut wie gar nicht gesichert. Zudem dient ein Reisighaufen als Sprungbrett. Der Zaun um das Kita-Gelände ist nur 1,04 Meter hoch. Das Gatter im Innengehege hat keinen Untergrabschutz. Warum wurde nach dem ersten Riss nicht zumindest um den Außenzaun herum ein Elektrozaun angebracht? Warum hat man stattdessen zwei Wochen nichts gemacht, bis die zweite Ziege auch noch, von welchem Tier auch immer, gerissen worden ist? Auf dem Gelände ist ein Stall. Warum wurden die Ziegen nicht nachts in den Stall gebracht?

Wir hatten der Kindergartenleitung angeboten, wolfssichere Zäune zu schenken. Dies wurde abgelehnt. Für uns absolut nicht nachvollziehbar.

Wolf gar nicht mit Sicherheit nachgewiesen!

In der Rissliste ist ein Fall noch offen. Bei dem anderen Fall konnte ein Wolf nicht ausgeschlossen werden. Nicht auszuschließen heisst allerdings nicht, dass es mit Sicherheit ein Wolf war.

Fazit: Ein Abschuss ist nicht legal. Laut dem sächsischen Managementplan müssen zudem vor einem Abschuss Vergrämungsmaßnahmen laufen. Dies ist nicht geschehen. Im Gegenteil. Der lasche Umgang mit Zäunen kann nur wieder als Anfütterungsaktion bezeichnet werden. Außerdem ist es nicht mit Sicherheit erwiesen, dass es ein Wolf war.

 

 

Hier der Riss der nächsten Ziege. In der Rissliste ist er noch immer in Bearbeitung. Beim Riss vorher konnte Wolfs nicht ausgeschlossen werden. Angeblich sei der Festzaun untergraben worden. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht auch, dass es sicher ein Wolf war. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.

 

Hier der erste Riss. Festzaun untergraben und Wolf nicht auszuschließen, war das Ergebnis. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht automatisch, dass es auch sicher ein Wolf gewesen ist. Wie kann man 14 Tage abwarten und nichts am Zaun verändern? Hier ist der zweite Riss provoziert worden. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.
Das Gelände der KITA Uhsmannsdorf grenzt im hinteren Bereich direkt an die freie Natur. Um das Gelände ist ein Festzaun von einer Höhe von 1,04 Meter. Eine Schwachstelle ist eine Tür, die nicht richtig verschlossen ist. Desweiteren ist nirgendwo Strom am Zaun.
Warum wurden die beiden Ziegen nicht nachts in das Stallgebäude gebracht? Vorne ist der Festzaun mit 1,04 Meter Höhe zu sehen. Hinten das Gatter ohne Untergrabschutz. Kein Strom vorhanden.
Diese Tür kann einfach eingedrückt werden.
Der Festzaun ist nur 1,04 Meter hoch. Wenn ein Beutegreifer oder ein Hund den Weg über den Reisighaufen nimmt, sind es nicht einmal mehr 50 Zentimeter.
Dieses Schloss ist nicht sicher. Solche Türen öffnet z.B. unser Tschechoslowakischer Wolfshund mit Leichtigkeit.
Über den Reisighaufen sind es nicht einmal 50 Zentimeter
Der Festzaun um das Kita-Gelände hat nur eine Höhe von 1,04 Metern.

Hier der Link zum Bericht in der Lausitzer Rundschau: https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/kreis-goerlitz-prueft-wolfsabschuss_aid-33143447

 

Kein Waffenschein notwendig: Wir schenken Herrn Schmücker eine Seifenblasenpistole

Kein Waffenschein notwendig: Wir schenken Herrn Schmücker eine Seifenblasenpistole
Herr Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschand Schafhaltung, wünscht sich eine Pistole, um auf Wölfe zu schießen. Das können wir nicht zulassen, wir haben ihm eine Seifenblasenpistole geschickt.

Wendelin Schmücker ist Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung und macht vor allem wegen seiner unsachlichen und populistischen Äußerungen zum Thema Wolf auf sich aufmerksam. Ginge es nach ihm, würde es schon lange keine Wölfe mehr geben bei uns. Wiederholt rief er dazu auf, Wölfe abzuschießen. Und weil der Niedersachse selbst bei den Ministerien nicht auf Gehör stößt, hat er sich wieder etwas einfallen lassen: Er hat einen Waffenschein beantragt, will sich dann eine Pistole zulegen und auf Wölfe schießen. Hier der Bericht des NDR dazu: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Schaefer-mit-Waffen-gegen-Wolf-Ministerium-warnt,wolf3500.html

Eine Seifenblasenpistole zum Schutz vor dem Wolf

Wir von Wolfsschutz-Deutschland wollen nicht, dass Herr Schmücker womöglich 50 000 Euro Strafe zahlen und evtl. sogar ins Gefängnis gehen muss. Wir haben ihm ein Geschenk gemacht, das ihn davor bewahrt, gesetzwidrig zu handeln.

Hier der Brief dazu, den wir dem Geschenk an Herrn Schmücker beigelegt haben:

Endlich da: Ihre Pistole zum Schutz vor dem Wolf

Hanau, 10. September 2018

Sehr geehrter Herr Schmücker,

auf Ihren Waffenschein und den Erwerb einer Pistole, auf der Sie dann auf Wölfe schießen wollen, müssen Sie ja wohl noch warten. Natürlich wissen auch Sie, dass Sie aus diesem Grund niemals einen Waffenschein und schon gar nicht die Erlaubnis erhalten werden, auf Wölfe zu schießen, aber wir kennen Sie ja schon länger als jemanden, der gerne mit Äußerungen um sich wirft, die unter die Gürtellinie gehen.

Unser Vorschlag: Sparen Sie sich das Geld für den Waffenschein und eine Pistole, investieren Sie das Geld lieber in wolfssichere Zäune, oder einen Hirten, der auf Ihre Tiere aufpasst, wenn Sie unterwegs sind. Als Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung sollten Sie sich schon an Recht und Gesetz halten. Ihr Aktionismus zum Thema Wolfsabschuss ist nicht nur sehr übertrieben, sondern – das wissen Sie hoffentlich selbst – auch gesetzlich grenzwertig.

Damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, aber endlich agieren können, spendieren wir Ihnen eine Pistole. Schon allein die Tatsache, dass Sie dem Wolf mit dieser Pistole drohen können, mag vielleicht für Sie hilfreich sein.

Zudem ist die Pistole, die wir Ihnen als Geschenk senden, sehr umweltfreundlich. Sie macht keinen Krach, ist auf natürliche Weise wiederauffüllbar und liegt gut in der Hand. Außerdem werden Ihre Schafe nicht durch den Krach einer wirklichen Pistole erschreckt und traumatisiert. Sie passt auch zu den vielen Seifenblasen, die Sie zum Thema Wolf verbreiten.

 

Viele Grüße im Namen von Wolfsschutz-Deutschland e.V.

 

Update zum Beißvorfall in Polen – Genanalyse ist fertig

Beispielfoto eines Wolfes in Gefangenschaft.

gestern meldete das Famfg-Institut für Genetik und Biotechnologie der Fakultät für Biologie der Universität Warschau auf seiner Facebookseite Grupa Genetyki Konserwatorskiej https://www.facebook.com/genetykakonserwatorska/posts/838384289688457 , dass die Gen-Analyse des Tieres, das nach drei Beißvorfällen erschossen worden war, ergeben hat, dass es sich um einen Karpatenwolf aus der Gegend dort gehalten hätte. Spezialisten hätten auch anhand von Bildern und Videos das Verhalten des Tieres analysiert und es als außergewöhnlich eingestuft. Wild lebende Wölfe suchen normalerweise keinen Nahkontakt zu Menschen. Weil die Klauen und Nägel des Tieres stark abgewetzt waren, verschärft sich die Vermutung, dass der Wolf vorher in Gefangenschaft in einem Zwinger mit Betonboden oder sonstigem harten Boden gelebt haben könnte. Das wäre nicht außergewöhnlich, denn es ist bekannt, dass sich einige Menschen in der Gegend tatsächlich Wölfe als Haustiere halten. Nicht selten werden Wolfswelpen aus den Bauten herausgeholt und in Zwingern gehalten. Ob der Wolf ausgesetzt worden war oder selber entkommen ist, ist nicht geklärt. Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass einige Naturfotografen Wölfe anfüttern, damit sie bessere Fotos schießen können. Dieses Problem ist allerdings nicht auf diese Region beschränkt, sondern auch in Deutschland bekannt. Es ist dann auch möglich, dass ein derart auf Menschen konditionierter Wolf andere Menschen um Fressen anbettelt und auch schnappen kann, wie im Fall der beiden Kinder und der Frau. Alle Personen trugen lediglich leichte Verletzungen davon. Es gibt 30.000 bis 50.000 Beißvorfälle im Jahr mit Hunden in Deutschland.  Es ist immer der Wolf, der für die Fehler von Menschen bezahlen muss. In diesem Fall schon wieder mit seinem Leben. 

Die CDU Niedersachsen erklärt den Wolf als nicht mehr gefährdet und will schießen und verstößt damit gegen EU- und deutsches Recht.

Am 30.04.18 sorgte die CDU in Niedersachsen wieder einmal mehr für Verwunderung. In einer Pressemitteilung erklärte die Faktion den Erhaltungszustand des Wolfs als erreicht an und fordert das Niedersächsische Umweltministerium auf, alle rechtlichen Grundlagen zur Bejagung des Wolfes zu schaffen.

Dies kann nur ein verspäteter Aprilscherz sein, denn selbst wenn ein günstiger Erhaltungszustand erreicht wäre, gäbe es keinen rechtlichen Rahmen für den Abschuss der Wölfe. Herr Bäumer und Kollegen scheinen noch immer nicht verstanden zu haben, dass die Rückkehr des Wolfes europaweit gewollt und gefördert wird. Hier geht es zur Presseerklärung:

 http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/presse/baeumer-guenstiger-erhaltungszustand-ist-erreicht-bejagung-des-wolfes-muss-ermoeglicht-werden/

 

Zahlreiche Anzeigen wegen Wolfsabschuss in Brandenburg

Presseinformation

17. August 2017

„Die Resonanz erfreut uns“, kommentiert die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ die vielen Strafanzeigen gegen Unbekannt, die bei der Landespolizei Brandenburg wegen des erschossenen Wolfs im Oder-Spree-Kreis eingegangen sind. Mittlerweile bittet die Polizei auf ihrem Bürgerportal im Internet auf weitere Anzeigen zu diesem Fall zu verzichten, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittle. Demnach müssten eine Menge  Anzeigen gestellt worden sein. Eine genaue Anzahl konnte ein  Pressesprecher der Polizei auf Anfrage nicht nennen.

Der illegale Abschuss der Wölfin hatte bei den Wolfsfreunden für Entsetzen gesorgt.  Wie Pressesprecherin Sommer erklärte, sei dies bereits der zehnte dokumentierte illegale Abschuss eines Wolfes in Brandenburg und der 25. bundesweit. Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich sogar drei- bis vierfach so hoch. Die zahlreichen Anzeigen kamen nach Einschätzung von Sommer auch durch eine Verknüpfung mit einer Petition zustande, die sich gegen den Abschusses des Wolfes Pumpak richtete. Knapp 100000 Befürworter dieser Petition hatte die Nachricht über die Strafanzeige des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ im Internet erreicht. Wie viele davon tatsächlich über das Bürgerportal der Landespolizei Brandenburg Anzeige erstatteten, lässt sich nur vermuten. Brigitte Sommer ist sich aber sicher: „Mit dieser großen Anzahl von Strafanzeigen wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, wir hoffen damit zu belegen, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, diese Fälle aufzuklären.“

Sommer betonte in diesem Zusammenhang, dass es eben keine vorgefertigten „Formschreiben“ gewesen seien, die bei der Strafanzeige verwendet wurden, sondern, dass sich die Menschen vorher genau darüber informiert hätten, was sie tun. Die breite Öffentlichkeit und der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz Deutschland wollten mit dieser Aktion auch ihren Unmut darüber ausdrücken, dass bislang keine Suche nach einem möglichen Straftäter erfolgreich verlaufen sei.

 

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

PM Zahlreiche_Anzeigen_wegen_des_erschossenen_Wolfs_in_Brandenburg