Schießwütige CDU-Lobbypolitiker erneut vor EU abgeblitzt – Wölfe in keinem günstigen Erhaltungszustand in Deutschland

Im Rahmen der GRÜNEN Woche in Berlin, sind CDU-Politiker, die Wölfe regulieren, das heißt schießen wollen, wieder einmal mit ihren Wünschen nicht durchgekommen. EU-Agrarkommisar Phil Hogan betonte erneut, dass Weidetierhalter in Zukunft besser unterstützt werden können. So kündigt Hogan an, dass Schäden, die Wölfe verursachen künftig durch einen EU-Etat bezahlt werden. Sogar Kosten für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sollen übernommen werden. Eigentlich ein Grund, das Jammern der Bauernlobby zu beenden, oder?

Zudem machte Phil Hogan in aller Deutlichkeit klar, dass die EU nichts am Schutzstatus verändern würde. Die dürfte dann auch eine klare Absage an die geplante Sächsische Wolfsverordnung sein. Dort will man den Schutzstatus des Wolfs vom höchsten Schutz heruntersetzen. Der sächsische Landrat Harig hatte allerdings schon am 21. September 2018 eine Antwort erhalten, die klarstellen dürfte, dass die EU auch bei künftigen Abschussplänen der CDU nicht mitspielen will.

Hier ein Auszug aus der Antwort von Referatsleiter Nicola Notaro 

Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies wurde seitens der zuständigen deutschen Behörden im Artikel 17 Bericht nach der FFH- Richtlinie mitgeteilt.

Selbst wenn der Wolf in Anhang V (Anm. also im geringeren Schutzstatus) gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.

…..In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen wurden.

Wenn keine andere Alternative verfügbar ist, ist die Tötung von einzelnen Wölfen bei Vorliegen der Ausnahmetatbestände nach Artikel 16 auch dann möglich, wenn die Art, wie in Deutschland, in Anhang IV aufgeführt ist, vorausgesetzt, dass dies das zukünftige Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nicht verzögert.

In Ihrem Brief stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30% erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfpopulation gekommen ist, wie die das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ dokumentierte.

Also bestätigt die EU, dass sich Wölfe eben nicht unkontrolliert vermehren, sondern sich dem Platz- und Nahrungsangebot anpassen.

Hier das komplette Antwortschreiben des Referatsleiters an den sächsischen CDU Landrat Harig: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf