Nordrhein-Westfalen weist mit dem Wolfsgebiet „Eifel – Hohes Venn“ sein drittes Wolfsgebiet aus

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Nordrhein-Westfalen weist mit dem Wolfsgebiet „Eifel – Hohes Venn“ sein drittes Wolfsgebiet aus

Ministerin Ursula Heinen-Esser in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums: „Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Städteregion Aachen und des Kreises Euskirchen gefördert werden.“

Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen, vor allem aber genetische Nachweise würden nahelegen, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Monschau in der Städteregion Aachen ortstreu geworden sei. Vor diesem Hintergrund habe das Umweltministerium ein neues Wolfsgebiet „Eifel – Hohes Venn“ ausgewiesen. Es ist nach den Wolfsgebieten Schermbeck (Wölfin Gloria) und Senne (Wölfin Senni) das dritte ausgewiesene Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen. Das Wolfsgebiet umfasst mit rund 505 Quadratkilometern Teile der Städteregion Aachen und des Kreises Euskirchen.

Umweltministerin Heinen-Esser: „Vier Nachweise liegen aktuell aus der Städteregion Aachen vor, die die Anwesenheit eines Wolfs bestätigen. Anhand eines genetischen Befundes konnte ein männlicher Wolf mit der Kennung GW926m – Anm. wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. nennen ihn Venni –  individualisiert werden. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention, beantragen. Das Wolfsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert.“

Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine Pufferzone mit einer Fläche von 1.261 Quadratkilometern ausgewiesen. Die Pufferzone umfasst weitere Teile der Städteregion Aachen sowie der Kreise Euskirchen und Düren. Auch in der Pufferzone werden Maßnahmen zum Herdenschutz ab sofort bei Bedarf gefördert. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Köln.

Ministerin Heinen-Esser: „Wir rechnen damit, dass der Wolf vorerst einmal bleibt. Um alle Menschen vor Ort zeitnah zu informieren, haben wir im Internet das öffentlich zugängliche Wolfsportal www.wolf.nrw eingerichtet. Hier ist auch das neue Wolfsgebiet „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ kartografisch dargestellt.“ Das Wolfsportal würde vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten werden.

Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte „Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn“ mit umliegender Pufferzone umfasst die grenznahe Kulturlandschaft der nordrhein-westfälischen Eifel mit ihren ausgedehnten Wäldern. Nach Westen hin schließt sich das Wolfsgebiet an die bestätigten Vorkommen des Wolfes im Hohen Venn auf belgischer Seite an. Große Teile des Nationalparks Eifel sind ebenfalls Teil des Wolfsgebietes. Ziel der großzügigen Abgrenzung ist es, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung entspreche dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt werde, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen. Hier geht es zum Portal https://wolf.nrw/wolf/de/management/wolfsgebieteifel-hohesvenn

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren, dass es keine bundesweite Regelung gibt, die ganz Deutschland zum Wolfsgebiet erklärt. In diesem Fall könnten Weidetierhalter auch gleich Schäden von durchziehenden Wanderwölfen und wandernden Jungwölfen ersetzt bekommen und man würde den bürokratischen Aufwand um das extra Ausweisen von Wolfsgebieten ersparen. 

Zum Weiterlesen: Faktencheck mit Zaunkontrolle Eifel https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/10/die-eifel-koennte-wolfsgebiet-werden-doch-weidetierhalter-sind-ueberhaupt-nicht-vorbereitet/