Lüge aufgeflogen: Mann nicht von Wolf, sondern von Hund gebissen

Nicht der Brandenburger selbst hatte die dreiste Lüge in die Welt gesetzt, sondern Wolfshasser und Massenmedien. Jetzt beweist auch das DNA-Ergebnis, dass der Gassigeher nicht von einem Wolf, sondern von einem anderen Hund schwer verletzt worden war. Doch die Hetze geht weiter.

Das Tier, das einen Spaziergänger im Landkreis Elbe-Elster angegriffen hatte, war ein Hund. Das teilte das Landesamt für Umwelt dem rbb am Mittwoch mit. Die Untersuchungsergebnisse des Zentrums für Wildgenetik im Senckenberg-Institut im hessischen Gelnhausen hätten das eindeutig gezeigt, heißt es in der Mitteilung.

Fakt ist es dagegen, dass bislang kein Mensch seit der Rückkehr der Wölfe vor über 20 Jahren von einem Wolf gebissen worden ist.

 

Beispielbild Schäferhund. Ralphs Photos, Pixabay.

Der Mann war am 13. Dezember in einem Wald bei Prießen mit seinem Hund spazieren, als ein anderes Tier den Hund plötzlich angegriffen hatte. Als der Besitzer sich zwischen seinen Hund und das angreifende Tier stellte, wurde er mehrfach gebissen und schwer verletzt. Der Verletzte selbst hatte wiederholt von einem Hund gesprochen, der ihn angegriffen habe. So hatte er beispielsweise erklärt, es könnte sich um einen Schäferhund mit ungewöhnlicher Färbung gehandelt haben.

Besonders krasse Beispiele von Fake-News

Tatsachenbehauptung in der Headline. Quelle: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/news-fuer-jaeger/schwerverletzt-durch-wolf-brandenburg/

 

Wie kommt ein Sprecher der Polizei dazu eine solche Geschichte zu erzählen? Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/mann-in-brandenburg-von-wolf-gebissen-86436266.bild.html

 

Hetze wie im Mittelalter

In sozialen Netzwerken überschlug sich der Hass gegen Wölfe auf die Fake-Nachrichten.

 

 

 

Selbst nach Richtigstellung geht die Hetze im Netz weiter

Die Hasserfüllten nehmen noch immer nicht zur Kenntnis, dass, im Gegensatz zu ihnen, der Spaziergänger von Anfang an keinen Wolf beschuldigt hatte.

 

Wir appellieren an die Verantwortung von Medienschaffenden, endlich vorher gründlich zu recherchieren, denn Fake-News können ganz offensichtlich Menschen dazu bringen, die Realität zu leugnen. Unserer Meinung nach kann eine derart aufgepeitschte Masse in blindem Zorn nicht nur Tiere, sondern auch Menschen verletzen.

 

Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-angriff-in-elbe-elster-tier-war-kein-wolf-sondern-ein-hund-100.html

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/?fbclid=IwAR2E-yTdLdsYzhgV9Z7_PKOIfuDY2sSPGcUrTtpAs6GhFA9HqFzGR7XTuFA

Falscher Wolf erschossen: Ermittlungen gegen Jäger in Brandenburg

Wegen der Tötung eines Wolfs im Landkreis Teltow Fläming hatte Wolfsschutz-Deutschland e. V. im März Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel (Grüne) sowie Ausführende gestellt. Während das Verfahren gegen den Umweltminister eingestellt wurde, muss der Jäger, der in dem Zusammenhang einen falschen Wolf erschossen hatte, evtl. mit Konsequenzen rechnen. Zu dem Thema passt auch eine brandaktuelle Antwort der EU auf unsere Beschwerde, die auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung Bayern und die Vorgänge im Landkreis Gifhorn wirft.

Dass Jäger eben nicht rechtssicher handeln, obwohl ihnen dies von Umweltministern zugesichert wird, wie es auch bereits vom ehemaligen Umweltminister Lies in Niedersachsen behauptet worden war, zeigt der aktuelle Fall in Brandenburg. Eine Schießgenehmigung – zuerst geheim – was auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. beanstandet wird – die auf Wolf GW1339m ausgestellt war, traf im wahrsten Sinne des Wortes zuerst den falschen Wolf, nämlich einen Nachkommen des Vaterwolfs.

Beispielbild Wolf

Die Staatsanwaltschaft teilt nun mit, dass ein gesonderter Anzeigenvorgang gegen den Jäger angelegt worden ist.

Es dürfen nicht einfach irgendwelche Wölfe geschossen werden

Die EU-Kommission antwortete uns aufgrund unserer Beschwerden, dass die Wolfsverordnung Brandenburg an sich nach Überarbeitung nicht mehr zu beanstanden wäre, allerdings müssten Regularien eingehalten werden. Unserer Meinung nach wurden diese im Fall der Schießgenehmigung auf GW1339m, der schließlich auch noch erschossen worden ist, nicht eingehalten. Die Schießgenehmigung wurde über ein halbes Jahr lang geheim gehalten. Zudem wurden unseres Wissens nach keine Vergrämungsmaßnahmen angewendet und es war zum Teil kein ausreichender Herdenschutz vorhanden. Zudem wurde nicht sichergestellt, dass kein falsches Tier erschossen werden konnte.

Umweltverbände hätten unserer Ansicht nach dagegen klagen können. Pikant in diesem Zusammenhang ist auch eine Affäre von Staatssekretär Graichen (Grüne), der seinen Posten u. a. deswegen räumen musste, weil er seiner Schwester, die im Vorstand des BUND sitzt, 600.000 Euro Fördergelder versprochen haben soll. Graichens Schwester Verena ist bis Mai 2022 Landesvorsitzende beim BUND in Berlin gewesen.  Verena Graichen ist zudem mit Michael Kellner (Grüne) verheiratet, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter Habeck. Und Verena Graichen arbeitet auch für das Öko-Institut und stellt, gegen Geld, Gutachten für Habecks Ministerium aus.

Die Frage, wie unabhängig der BUND-Brandenburg im Hinblick auf die Verbindungen tatsächlich arbeiten kann, muss sich jeder selbst beantworten. Eine gewisse Regierungstreue könnte nicht von der Hand zu weisen sein, auch wenn der Vorsitzende Carsten Preuß parteilos auch im Landtag für die Linken und nicht für die Grünen sitzt. Die Linke ist in Brandenburg nicht an der Regierung beteiligt.

 

 

Antwort der EU Seite 1.

 

 

Seite 2 der Antwort der EU.

 

Bayerische Wolfsverordnung nicht haltbar

Als Konsequenz dieser Antwort der EU dürfte auch die Bayerische Wolfsverordnung absolut nicht haltbar sein.

 

Geheime Wolfsjagden illegal

Einstimmig hatte sich der Umweltausschuss des Kreistags von Gifhorn in Niedersachsen dafür ausgesprochen, dass Landrat Tobias Heilmann das niedersächsische Umweltministerium auffordern solle, den erst im Dezember verabschiedeten Problemwolf-Erlass aufzuheben oder zumindest dafür zu sorgen, dass das Gebiet, in dem ein Problemwolf geschossen werden soll, nicht vorab im Detail veröffentlicht wird. Dass sich der Ausschuss damit in einem rechtsfreien Raum bewegt, dürfte damit auch klar sein.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/21/aiwanger-fw-zu-gruenen-und-bund-naturschutz-haltet-die-klappe/

https://www.braunschweiger-zeitung.de/gifhorn/article238472189/Freundeskreis-freilebender-Woelfe-kritisiert-Gifhorner-Kreistag.html?fbclid=IwAR0GGZ4iZHnvd6iHGMJ8dTWlbfXPYODK8WeWU21VukfLByCPKp-RsS9fl2Y

 

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Brandenburg: erneut drei illegal getötete Wölfe gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Beispielbild toter Wolf.

Im Gleisbett einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen Neuhof und Werder (Landkreis Teltow-Fläming) wäre am Montag, den 3.Mai 2021 von einem Jagdpächter ein toter Wolf entdeckt worden. Bisherige Untersuchungen würden zeigen, dass das geschützte Tier an einer Schussverletzung verendet sei, teilte die Polizeidirektion West mit. Zuvor wurde bereits am 07. März 2021 ein erschossener Wolfswelpe im Dahme-Spreewald-Gebiet gefunden. Am 1. April 2021 wurde ebenfalls ein Jungtier im Oder-Spree-Kreis illegal getötet aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige in allen drei Fällen über unseren Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Gute Nachricht der Woche: Polizei begleitet Wolf sicher von der Autobahn herunter

Wolfsschutz-Deutschland e. V. dankt Polizei und Zoll ganz herzlich für vorbildliches und empathisches Verhalten. In den Genuss einer Polizeieskorte kam am Samstag nämlich ein Wolf nahe der polnischen Grenze in Brandenburg. Zur Zeit befinden sich die Jungwölfe mitten in der Haupwandersaison, um sich ein eigenes Revier suchen, während sich ihre Eltern wieder paaren. Weil die ein bis zwei Jahre alten Jungtiere noch sehr unerfahren sind, können sie oft in für sie brenzlige Situatonen geraten. Diesen Tweet von der Polizei, wollen wir hier gerne veröffentlichen.

„Sicheres Geleit für Isegrimm” twitterte die Berliner Bundespolizei. Ein Wolf verirrte sich wohl bei Groß Bademeusel (ein Ortsteil der Stadt Forst um brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße) auf der A15. Mit Unterstützung der Kollegen vom Zoll gaben Polizisten aus Forst dem Wolf sicheres Geleit und sicherten die Strecke ab. Wenig später habe der Wolf dann wieder in den Wald zurück gefunden, heißt es weiter in dem Tweet.

Wir stellen hier auch noch gerne einen Artikel über wandernde Jungwölfe, von der Initiative „Menschen für Wölfe“ zur Verfügung. Bitte ein solches Jungtier nie eigenständig mit dem Auto verfolgen, sondern stehen bleiben und das Warnblinklicht anmachen und die anderen Autofahrer *innen auf die Gefahr aufmerksam machen. Hier geht es zum Artikel: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/vorsicht-beim-autofahren-jungw%C3%B6lfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

 

Hier kann jede/r helfen: Wölfe schützen durch Wildzaunkontrolle

21.01.19 – Der Wolf ist aus guten und bestens bekannten Gründen in Deutschland und Europa streng geschützt. Doch ist er in der Realität wirklich gut und ausreichend vor Mensch und dessen bedrohlicher Technik geschützt? Eher nicht. Die Durchsetzung seines Schutzes bleibt alles Andere als einfach. Es sind eben nicht nur die maßlose Gier und der egoistische Alleinanspruch des Menschen auf Lebensräume und Naturressourcen, die Menschen dem Wolf unmittelbar nach seinem Leben trachten lassen und so das Überleben der Art bedrohen. Auch viele mittelbare Gefahren in dieser heute anthropogen fast vollständig überprägten Welt bedrohen Wölfe und andere Wildtiere. So wurden 2018 laut DBBW in Deutschland 78 Wölfe tot aufgefunden, von denen 65 Tiere durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen. Deutschland, mit rund 193 km/100 km2 (www.welt-in-zahlen.de) eines der weltweit am dichtesten durch Straßen zerschnittenen Länder, stellt somit ein tödliches Risiko für Wölfe und andere Wildtiere dar. In Anbetracht des aus ökologischer Sicht unverantwortlich weiter forcierten Straßenausbaus in diesem Lande bleiben die Verkehrswege eine echte Herausforderung für den Wolfsschutz. Alleine in den ersten Tagen diesen Jahres starben laut DBBW bereits vier Wölfe auf deutschen Straßen. Dabei das erste Verkehrsopfer diesen Jahres, eine noch junge Wölfin, die am 02.01.2019 beim Überqueren der A10 nahe der AS Glindow im Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) von einem Fahrzeug erfasst, über mehr als hundert Meter mitgeschleift und letztlich nur noch tot geborgen wurde. Ein grausamer und sinnloser Tod, der durch mehr Grünbrücken und sorgfältigere Kontrollen der Wildzäune entlang der Autobahn hätte verhindert werden können. Eine ruhige Waldwegbrücke über die Autobahn lag nur wenige hundert Meter vom Unfallort entfernt und hätte dem Tier das noch junge Leben retten können, wäre der Wildschutzzaun intakt gewesen. Leider war das nicht der Fall. Auf meinen Hinweis beim zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, den Zaun im Unfallbereich auf Undichtheiten zu überprüfen, wurde mir prompt mitgeteilt, dass der Zaun unbeschädigt sei. Dies schien mir wenig plausibel, denn wie sonst als durch eine Zaunlücke hätte die junge Wölfin auf die Autobahn gelangen können. So kontrollierte ich in diesem meinem „Heimrevier“ selbst und stellte nahe der Unfallstelle deutliche Schäden und Mängel am Wildschutzzaun fest. Festgestellte Schäden hätten einen Wolf den Zaun ohne Probleme überwinden lassen und haben es wohl auch. Fotografiert, mit GPS lokalisiert und z.T. provisorisch repariert, meldete ich die Schäden dem Landesbetrieb Straßenwesen. Dort mit überraschter Verwunderung aufgenommen, wurde mir vom verantwortlichen Mitarbeiter die erneute Kontrolle des Zaunes im betroffenen Bereich zugesagt. Auf Reparatur hoffend, werde ich den Zaun in Kürze erneut überprüfen. Meine Schlussfolgerung zur Sache: Auch diese Form von ehrenamtlichen (Zaun)Schutzpatrouillen in der Landschaft sind ein wichtiger und aktiver Beitrag zum praktischen Wolfsschutz sowie zum Schutz aller Wildtiere und auch von Mensch und Sachwerten. Nachahmung und Mitwirken auch an dieser „Front“ des Wolfsschutzes sind somit unbedingt und überall im Land erwünscht! Zum Schutz von Leben und Gemeininteressen brauchen Politik, Behörden und Ämter ohne Zweifel die direkte Kontrolle durch den Bürger! (Dr. Hans-Holger Liste)   

  

 

Neues aus Schilda – Kommentar von Dr. Hans-Holger Liste

Kommentar – Wie Grünböcke zu Gärtnern werden! Neuigkeiten zum „Warnung-vor-dem-Wolfs-Schild“ in Kemnitz, Landkreis Teltow-Fläming.

Wenn Übeltäter zu Wohltätern und Opfer zu Straftätern erklärt werden, verlieren Rechtsstaat und seine Organe ihre Glaubwürdigkeit. Unverkennbar am Beispiel von Jäger und Wolf in Deutschland. Teile der in hiesigen elitären Machtstrukturen bestens vernetzten Jägerschaft stilisieren sich mit Unterstützung von Politik und hörigen Medien zu Rettern von Kind, Hund und Natur, während der Wolf zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt wird. Da stört nicht, wenn die Fakten ein ganz anderes Bild sprechen.

Bis zu 40 Tote im Jahr durch Jäger

Beispielsweise, dass jedes Jahr in Deutschland bis zu 40 Menschen durch Jäger und Jagdwaffen sterben1. Hinzu kommen tausende durch Jäger erschossene Haustiere wie Hunde und Katzen. Und Wölfe? Die haben nicht einen Menschen oder Hund seit Rückkehr nach Deutschland attackiert, verletzt oder geschweige denn getötet! Auch in Nordamerika, wo es ohne Unterbrechung immer Wölfe gab, gibt es keinen einzigen Wolfsangriff gegen Menschen. Trotz dieser eindeutigen Fakten werden u.a. Teile der Jägerschaft nicht müde, vor dem ach so „bösen“ Wolf zu warnen. Krönung dieser Volksverdummung ist das Schild in Kemnitz in Brandenburg (mein FB-Beitrag vom 15.10.2018). Das ist Hetze und Verleumdung gegen eine ökologisch äußerst wichtige Kreatur der Natur und eine entsprechend gesetzlich streng geschützte Tierart. Und warum diese Kampagne? Es geht gierigen Teilen der Jägerschaft schlicht um erneute Ausrottung des Wolfes, nämlich um die geschundenen Wälder sowie ausgeräumten Fluren und deren essbaren Wildtiere wieder ganz für sich alleine zu haben. Das ist offener Egoismus einiger Weniger auf Kosten Anderer und schadet die für uns Alle lebenswichtige Gesundheit von Natur und Ökosystemen.

Teile der Jägerschaft von Gier getrieben

Diesen von Gier getriebenen, Ökologie missachtenden und Natur zerstörenden Alleinanspruch von Teilen der Jägerschaft auf natürliche Lebensräume und deren Früchte können, wollen, sollten und werden wir nicht akzeptieren. Und auch Politiker und Verwaltungen sollten diese egoistischen Interessen einiger Weniger nicht ignorieren sondern unterbinden, da sie sich gegen das langfristige Wohl der gesamten Gesellschaft richten. Politiker sind eidesstattlich dem Wohl der Mehrheit der Gesellschaft verpflichtet und nicht dem Geld und Einfluss weniger Egoisten und deren Lobbyisten. Doch einige dieser gewählten „Volksvertreter“ scheinen genau das nicht verstanden zu haben. Sie tolerieren und unterstützen u.a. die Verwandlung von Grünböcken zu Gärtnern. 

Hier unser erster Bericht mit Foto  https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/11/06/schilda-wahnsinn-in-brandenburg-schreiben-sie-der-stadt-kemnitz-ihre-meinung/

Dr. Hans-Holger Liste, Wolfsteamleiter Brandenburg