Aktueller Blick ins Zuhause der Wölfe in Sachsen – Neue Zahlen und alte Probleme mit Weidetierhaltern und Jägern

Sechs neue Wolfsterritorien sind in Sachsen dazugekommen. Dies ergeben neue Zahlen des Wolfsmonitorings in Sachsen. Dem gegenüber stehen 17  tote Wölfe und ein ganzes Rudel, das verschwunden ist. Dies bestätigt uns, dass das Märchen von einer  unkontrollieren Vermehrung der Wölfe ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Der Wolfsbestand in Sachsen sei um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen, schreibt die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes gestern in einer Pressemitteilung.  Dabei handele es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen seien die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien hätten sich verschoben und ein Rudel existiere nicht mehr. Hierbei handele es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.

Beispielbild © Brigitte Sommer
Dass in Süd- und Westsachsen noch ganz viel Platz für weitere Wölfe ist, zeigt die offizielle Karte der Territorien des Monitoringjahres 2018/2019.
Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 @Freistaat Sachsen.

Dies seien Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am Dienstag in Dresden in einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel hätten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden können, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gebe es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier würden einzelne Nachweise vorliegen. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handeln würde, sei derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien hätten nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und würden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Das Nieskyer Rudel siehe roten Kreis in der Mitte, gibt es nicht mehr. Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019 – @Freistaat Sachsen

Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden, heisst es in der Pressemitteilung weiter.  In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II seien jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen hätte es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals gegeben.

Screenshots der Territorien auf DBB-Wolf – Dass es hier erscheint, als wären nur zwei Territorien neu hinzugekommen, liegt daran, dass die Daten von 2017/2018 noch einmal upgedatet worden sind.

Fakten bestätigen also, dass das Märchen von der unkontrollierten Verbreitung von Wölfen ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, könnte es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekäme. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees seien ebenfalls Welpen bestätigt worden. Hier sei allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel, oder um die Etablierung neuer Rudel handeln würde.

17 tote Wölfe in nur einem Jahr – ein komplettes Rudel verschwunden

Es hätte auch Verluste gegeben. So existiere das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr seien bis heute 17 tote Wölfe gefunden worden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen, gibt das LfULG an. In einem Fall hätte die Todesursache nicht geklärt werden können und in drei weiteren Fällen wären die Wölfe an einer natürlichen Todesursache gestorben.

Umstrittene Besenderung?

Zwei Wölfinnen wurden eingefangen und mit Sendehalsbändern versehen. Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS

Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring würden seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) liefern. Mit Halsbandsendern ausgestattet, lieferten sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen, gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Zitat: „Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist, oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.“

Die beiden Wolfsfähen seien im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen worden. Die Soft-Catch-Falle funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, bei dem nach Auslösung zwei Metallbügel zusammenschlagen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Durch die Schaumstoffpolsterung an den Bügeln solle das vermieden werden. Im Zusammenhang mit einem Fallensender werde zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden könne. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  schätzen Soft Catch Traps als tierschutzbedenklich ein und wir sind sehr skeptisch, was eine angebliche Schmerzfreiheit betrifft. Hier ein Selbstversuch aus den USA. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Probant deutliche Quetschungen an den Fingern aufweist. Dabei hat er sich sofort selber aus der Falle befreit. https://www.youtube.com/watch?v=ZOAVwtH2PzM

Allerdings sagte uns Vanessa Ludwig vom LfULG telefonisch dazu, dass man die Fallen hier in Deutschland auf Gewichtsklassen einstellen würde und keine schwere Verletzung – außer evtl. Hämatomen (blaue Flecke) zu befürchten wären. Auch seien in die Soft Catch Traps auch Hasen und Füchse geraten, die auch keinen Schaden davongetragen hätten.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen solche Besenderungsaktionen sehr kritisch. Es gibt bereits genug Daten und Fakten über das Wanderverhalten von Wölfen. Kaum eines der Tiere hat bislang eine solche Besenderung lange überlebt, denn die Daten können auch von Kriminellen ausgelesen werden, die die Wölfe dann illegal abschießen. Beispiele dafür sind Wolf Arno in Mecklenburg-Vorpommern und Naya in Belgien. Auch könnten besenderte Wölfe bei Abschussgenehmigungen als „Judaswölfe“ fungieren und unfreiwillig den Standort des Rudels verraten. Geht die  Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/) durch, wäre es künftig erlaubt, sogar ganze Rudel zu erschießen. Rudel, in denen besenderte Wölfe leben, hätten gar keine Chance zu überleben.

© Wolfschutz Deutschland e. V.

Weidetierhalter, die sich gegen den Schutz ihrer Tiere stemmen?

Das Zusammenleben mit Wölfen führe auch zu Konflikten. So seien dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet worden. (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen sei der Wolf als Verursacher wahrscheinlich gewesen. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren laut Liste hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Hier ein Link zur Rissliste:  https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR33TjOLeQNz1cWuuEs7EFatudVRK_d3FGtPz6wLiEWgvQ7yzY8qgTYhqjs Dabei fällt uns auf, dass bei sehr vielen Weidetierhaltern auch nach rund 20 Jahren, in denen sich die Wölfe in Sachsen wieder angesiedelt haben, anscheinend kein Wille vorhanden ist, die Tiere zu schützen. In der rechten Spalte der Liste ist nur allzu oft aufgeführt, dass Zäune zum Wasser hin komplett offen waren, dass Festzäune ohne Strom waren, oder dass es sich sogar um die tierschutzrechtlich sehr umstrittene Anbindehaltung gehandelt hat, oder schlicht gar kein Zaun vorhanden gewesen ist. Dies ist nach wie vor eine Einladung zu Fast Food für die Wölfe.

In mehr als der Hälfte der Fälle waren Weidetiere nicht geschützt

Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.

Fake News von Weidetierhaltern

Diese Weidetierhalterin aus dem Gebiet des Rosenthaler Rudels verbreitete über soziale Netzwerke Fake-News.

Laut telefonischer Auskunft von Christian Starke, seines Zeichens Leiter des Umwelt- und Forstamts beim Landratsamt Bautzen, vom 28.102019, liegt aktuell kein Antrag zur ‚Entnahme‘ eines oder mehrerer Mitglieder des Rosenthaler Wolfsrudels vor.
Allgemein zum Procedere: Die Fachstelle Wolf, die auch die Rissbegutachtung leistet, informiert das Landratsamt, wenn die (prinzipielle) Zulässigkeit einer ‚Entnahme‘ gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Zulässigkeit ist der Kriterienkatalog der sächsischen Wolfsverordnung.

Indes fordern Weidetierhalter wohl auch noch, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Schüsse im Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf

Am 02. November 2019 nahmen Vereinsmitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. Schüsse im  Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf wahr, wo sich auch ein neues Wolfsterritorium befindet. In einem Prozessschutzgebiet darf im Gegensatz zu „normalen Naturschutzgebieten“ überhaupt nicht gejagt werden. Unsere Mitarbeiter meldeten den Vorfall der Polizei in Rothenburg.

Sachbeschädigung durch Jäger

Jäger P. besprühte eine unserer Wildkameras mit roter Farbe und flmte sich selbst dabei.

Unser Biologe schreibt an einem wissenschaftlich fundierten Aufsatz über kleine Beutegreifer und andere Arten in Wolfsrevieren. Dazu haben wir zu Forschungszwecken Wildkameras aufgehängt. Leider werden diese immer wieder gestohlen und auch beschädigt. Unter anderem wurde gegen den Vorsitzenden eines sächsischen Jagdvereines auch ein Verfahren eröffent. Günther P. hatte sich beim Besprühen unserer Wildkamera selber gefilmt und so konnten wir Anzeige gegen „bekannt“ erstellen. Das Verahren wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Kamera eingestellt.

Quellen: http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/231389?fbclid=IwAR37pHuvwtRZO1AnUvT7cT81ocJv15xvfTmfbwCvDQHU_micQdx8fCsTu_c

Link zur Rissliste: https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR1k6-wbRgpZ0l9HbF9D1efU4AAaOrS-wPQ_enNHMTXz3MqQRPZ1Y8-laS8

 

Wölfe auch in Hessen wieder daheim – HLNUG mahnt Weidertierhalter zum Schutz ihrer Tiere an.

Nutztierhaltern in Hessen wird dringend empfohlen, ihre Weidetiere nach guter fachlicher Praxis mit standardgemäßen Stromzäunen zu schützen, denn es muss jederzeit überall in Hessen mit durchziehenden Wölfen gerechnet werden, schreibt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2019.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. halten Standardzäune in einer Höhe von nur 90 Zentimetern allerdings für nicht ausreichend. Auch eine Spannung von nur 2.000 Volt erachten wir als zu niedrig an. In anderen Bundesländern, in denen sich Wolfsrudel niedergelassen haben, werden nicht ohne Grund wolfsabweisende Netze in Höhe von 1,10 Metern, verstärkt mit einer zusätzlichen Litze sowie das Anbringen von Flatterbändern empfohlen. Auch wären 4.000 bis 10.000 Volt auf solchen Zäunen wirkungsvoller. Unsere Weidekontrollen in Wolfsgebieten wiesen allerdings nach, dass auf sehr vielen Zäunen gar kein Strom vorhanden war.

Indes fordern Weidetierhalter wohl, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Am 14. Oktober 2019 sei ein Landwirt bei Rotenburg-Seifertshausen/Landkreis Hersfeld-Rotenburg von Spaziergängern darüber informiert worden, dass ein totes Schaf weit abseits der Koppel gelegen hätte. Der Schafhalter hätte dann festgestellt, dass die gesamte Herde ausgebrochen war und ein weiteres Schaf sei später am Tag ebenfalls tot aufgefunden worden. Laut HLUNG lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte, weshalb ein geschulter Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen worden sei. An den toten Schafen sei jetzt eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen worden, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Ein weiterer Landwirt hatte am 04. Oktober drei tote Schafe vorgefunden. Ein weiteres Schaf musste durch den hinzugezogenen Tierarzt auf Grund seiner Verletzungen eingeschläfert werden, schreibt das HLUNG. Die Tiere seien ebenfalls durch einen Wolf getötet worden.

Hintergrund:
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg kam es seit Ende März 2019 bereits zu drei Vorfällen, bei denen Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden und zwar am 30.03.2019 bei Alheim/Licherode und am 14.06.2019 bei Ronshausen und am 04.10.2019 bei Dens-Nentershausen.
Mittlerweile ist genetisch bestätigt, dass es sich bei den Vorfällen in Dens-Nentershausen und einem getöteten weiblichen Rotwild (01.08.2019 bei Herlefeld, Schwalm-Eder-Kreis) um dieselbe Wölfin mit dem Laborkürzel GW1409f (GW= GrauWolf, 1409=fortlaufende Nr., f= weiblich) handelt.
Ob diese Wölfin auch für den jüngsten Fall in Seifertshausen verantwortlich ist, wird sich klären, wenn die weiteren genetischen Untersuchungen eine Individualisierung erlauben. Bisher gelang nur die genetische Zuordnung zur sogenannten mitteleuropäischen Flachlandpopulation.
Weitere Verdachtsfälle wurden untersucht, konnten aber genetisch nicht oder noch nicht bestätigt werden.

Im benachbarten Werra-Meißner-Kreis bei Schemmern hätte ein  Landwirt auf seinem Acker am 02.10.2019 per Handy einen Wolf gefilmt.

Am 19. Oktober 2019 fand ein Landwirt bei Poppenhausen/Abtsroda drei seiner Schafe tot auf der Wiese, eines der Tiere lag außerhalb der Koppel. Es lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen war, weshalb der geschulte Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen wurde, schreibt das HLNUG in seiner Pressemitteilung.  An den toten Schafen sei eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Im Landkreis Fulda kam es bereits am 15. April 2019 in Mittelkalbach zu einem Vorfall, bei dem mehrere Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden.  Dieses Tier wurde damals als Wölfin mit dem Laborkürzel GW1227f identifiziert (GW= GrauWolf, 1227=fortlaufende Nr., f= weiblich).
Diese Wölfin wurde allerdings am 29.09.2019 nachweislich auf der L3199 im Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) überfahren.

Im Vogelsberg geht das HLNUG sogar fest davon aus, dass sich eine Wölfin dort niedergelassen hat

Am 03. September 2019 sei  vom Landwirt eines Milchviehbetriebs in Unter-Seibertenrod/Vogelsberg ein neu geborenes schwarzbuntes Kalb tot auf seiner Weide gefunden worden.

Das wenige Stunden alte weibliche Kalb hätte massive Fraßspuren an Rumpf und Hinterbeinen aufgewiesen, so dass der Verdacht nahegelegen hätte, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte. An dem toten Kalb habe man eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. es sei tatsächlich von einem Wolf getötet worden.

Hintergrund: Seit mindestens Mai 2019 hält sich nachweislich ein Wolf im Vogelsberg im Gebiet um Ulrichstein auf, schreibt das HLUNG in seiner Pressemitteilung. Das Tier wäre bereits mehrfach durch Zufalls-Fotografien und – an einem Reh-Riss auch genetisch – nachgewiesen worden. Weiterhin sei der Wolf im Rahmen eines aktiven Monitorings im Gebiet durch Fotofallen des HLNUG und durch Losungsproben (Kot des Wolfs) bereits mehrfach bestätigt worden.Wenn dasselbe Individuum über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region nachgewiesen wird, geht die hessische Landesverwaltung davon aus, dass sich das Tier fest in Hessen niedergelassen hat.

Liste der Wolfsnachsweise in Hessen seit 2008 – https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf?fbclid=IwAR3ERrBarUyQDNsR5laCoNiFajt_MHW_JljDzywQ-fLtoz3Vb5OBtRVYcOI

Quellen: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=276&cHash=ddc5aa3d1988a68c9f74edcc42af2226

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=274&cHash=7327aeb22e1e3be4e0b9dafbf0eba5f4

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=252&cHash=adefff53de796629571d630c92f9395f

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=254&cHash=b5def1279c36d768550d0dbeb0fdd660

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=260&cHash=d12c82f8b235dcbe489c626e5710519a

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.