Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

Es soll bereits Wölfe treffen. Der Landkreis Uckermark in Brandenburg hat mehr oder weniger klammheimlich eine neue Regelung beschlossen, die den Abschuss einzelner Wölfe nach Rissen an Weidetieren massiv erleichtern soll. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt nun Ausnahmegenehmigungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG), sobald ein Wolf Schafe, Rinder oder anderes Weidevieh reißt und eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass er innerhalb von 48 Stunden zurückkehrt. Die Kreisverwaltung nennt das einen „Pilot“ – wir nennen es, was es ist: eine Erlaubnis, Wölfe zu jagen und zu töten.

Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025. Diese Zahlen werden in den Medien aufgebauscht, um Panik zu schüren – doch sie sind vernachlässigbar im Vergleich zu den echten Verlusten in der Weidetierhaltung: In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Nutztiere geschlachtet. Hunderttausende Schafe, Rinder und Ziegen sterben jedes Jahr durch Vernachlässigung, Parasiten, Krankheiten, Geburtskomplikationen oder Witterungsschäden – ohne dass das je zu vergleichbarer Aufregung führt. Wolfsrisse machen weniger als 0,1 % der jährlichen Verluste aus.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Kernpunkte der Abschussfreigabe:

 

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat bereits mindestens eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Sonderregelung erteilt.
  • Sie gelte für einzelne, schadensstiftende Wölfe nach Übergriffen auf geschützte Weidetiere (Schafe, Rinder, eingezäunte Wildtiere).
  • Bedingungen für den Abschuss:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf innerhalb von 48 Stunden zum Rissort zurückkehrt (das ist die „tierbiologische Grundlage“, wie Landrätin Karina Dörk es formuliert).
    • Meldung über die landesweite Wolfs-Hotline, dann sofortiger Kontakt.
    • Sofortige Genehmigung möglich, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden (frühere Genehmigungen seien oft zu spät, sodass der Wolf nicht mehr da war).
  • Pilotcharakter: Die Behörde nennt es explizit „Pilotcharakter“ – also ein landesweit einmaliger Ansatz in Brandenburg (außerhalb der bestehenden Wolfsverordnung des Landes).
  • Zweck: Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden (Landwirtschaft) oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Nähe zu Siedlungen).

 

Wir lehnen den Begriff „Problemwolf“ entschieden ab. Es gibt keine „Problemwölfe“ – es gibt Wölfe, die in einer Landschaft leben, in der der Herdenschutz vielerorts immer noch löchrig oder gar nicht vorhanden ist. Der Wolf jagt instinktiv, um zu überleben. Der Mensch hat die Verantwortung, seine Tiere wirksam zu schützen – mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Nachtpferchen und Untergrabschutz. Wo das fehlt, wird der Wolf zum Sündenbock degradiert, statt die eigentlichen Ursachen anzugehen. EU-weit seit Juli 2025 nur noch „geschützt“ – national aber noch streng geschützt.

Auf EU-Ebene wurde der Wolf 2025 aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt, Entnahme regulierbar) verschoben – eine politische Kapitulation vor Lobbyinteressen. In Deutschland gilt er jedoch aktuell weiterhin als streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Jeder Abschuss ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese engen Voraussetzungen werden mit solchen regionalen „Pilotprogrammen“ umgangen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen klar: Kein Abschuss – nie.
Jede Tötung eines Wolfs ist ein Verlust für die Biodiversität, ein brutaler Eingriff in Rudelstrukturen und ein fatales Signal, dass Koexistenz scheitert. Verwaiste Welpen, zerstörte Familienverbände und zunehmende illegale Nachstellungen sind die traurige Folge – nicht weniger Konflikte.

Unsere Schritte

Die neue Sonderregelung wirft aus unserer Sicht mehrere kritische Fragen auf:

  • Ist sie mit dem nationalen Artenschutzrecht vereinbar?
  • Wurden anerkannte Naturschutzverbände und das Landesamt für Umwelt ausreichend beteiligt?
  • Warum wird nicht vorrangig in präventive Maßnahmen investiert, statt auf Entnahmen zu setzen – insbesondere wenn bereits Freigaben erteilt werden?
Wir haben umgehend einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG nach Brandenburgischem Umweltinformationsgesetz) gestellt. Ziel ist es, die vollständigen Unterlagen einzusehen: Begründung der Regelung, beteiligte Behörden und Verbände, detaillierte Rissstatistiken, tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Betrieben sowie alle bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und deren Umsetzungsstand.
Parallel prüfen wir eine vorauseilende Verdachtsanzeige (Strafanzeige) wegen möglicher Vorbereitungshandlungen zu einer rechtswidrigen Tötung geschützter Tiere oder Amtspflichtverletzung. Solche Anzeigen sind nach § 158 StPO auch vor Vollendung einer Tat möglich und dienen der Transparenz sowie der Prävention. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, sobald die Aktenlage klar ist und ein Verstoß gegen geltendes Recht erkennbar wird – auch wenn direkte Klagen oder Eilanträge gegen die allgemeine Regelung derzeit nicht möglich sind.
Wir suchen dort Menschen, die aktiv mit uns werden möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Ein Gedanke zu „Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

  1. „Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025.“

    Zuerst einmal: Fällt Ihnen was auf, Frau Dörk? Die Risszahlen sind rückläufig!
    Mit Verlaub, aber diese geringen Risse sind Peanuts! Man kann es nicht oft genug wiederholen: Lt. einer Studie kommen in der Landwirtschaft jährlich ca. 13 Millionen Schweine und ca. 600.000 Rinder zu Tode, bevor sie überhaupt einen Schlachthof erreichen! Aber da machen unsere Politiker nichts, sie kuschen vor der Lobby der Landwirte:-(

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert