Hornisgrinde: Gericht stoppt grünes Wolfskiller-Kommando

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2026 dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben und den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) vorläufig gestoppt. Dieser Beschluss, Aktenzeichen 6 K 868/26, verhindert, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg – unter grüner Führung – den Wolf töten lässt, bis eine Entscheidung im Eilverfahren fällt. Es ist ein vorläufiger, aber signifikanter Erfolg für den Naturschutz, der zeigt, dass Gerichte nicht blindlings politischen Kalkülen folgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. gratulieren der NI zu diesem Schritt und fordern alle Naturschützer und Wolfsfreunde auf, wachsam zu bleiben – denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Hier alle Hintergründe.

Der Hintergrund: Ein Wolf im Visier der Politik

Der Hornisgrinde-Wolf, ein Einzelgänger im Nationalpark Schwarzwald, lebt seit Anfang 2024 in der Region und wurde über 180 Mal gesichtet. In der Szene heißt es inzwischen klar: Sichtungen nicht melden, damit die Behörden keine 200+ Meldungen mehr als Vorwand für Tötungen missbrauchen können. In der Begründung der Schießgenehmigung heißt es, er hätte sich Menschen und Hunden genähert, was zu Konflikten geführt hätte – die letzten dokumentierten Vorfälle datieren jedoch aus Mai und Juni 2024. Trotz fast zweijähriger, erfolgloser Fangversuche, was stark auf ein scheues Verhalten hindeutet, erteilte das grün-geführte Umweltministerium am 23. Januar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss, befristet bis 10. März 2026.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Die Begründung: Der Wolf sei „verhaltensauffällig“ und stelle eine Gefahr dar. Doch wie das Gericht feststellte, liegt keine akute Bedrohung vor – die Gefahrenlage ist nicht so dringlich, dass ein kurzes Abwarten unverhältnismäßig wäre. Die Naturschutzinitiative reichte am 28. Januar 2026 eine Anfechtungsklage ein und stellte parallel den Eilantrag. Das Gericht folgte diesem und wog die Interessen ab: Der Schutz des Wolfs und der effektive Rechtsschutz der Naturschützer überwiegen vorläufig dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Tötung. Ohne diesen Stopp hätte der Abschuss irreversible Tatsachen geschaffen – der Wolf wäre tot, bevor die Hauptsache geprüft werden könnte. Besonders bemerkenswert: Das Gericht betonte, dass die letzten problematischen Vorfälle Monate zurückliegen und der Wolf in vielen Sichtungen „ruhiges und entspanntes Verhalten“ zeigte. Alternativen wie temporäre Hunde-Besuchsverbote in der Ranzzeit oder verbesserte Betäubungsversuche wurden offenbar vernachlässigt.

Das geplante „Killerkommando“: Steuergelder für anonyme Jäger

Hinter den Kulissen war bereits alles vorbereitet: Ein spezialisiertes, anonymes Entnahmeteam – oft polemisch als „Killerkommando“ bezeichnet – sollte in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2026 zuschlagen. Dieses Team, nicht aus der Region stammend, operiert revierübergreifend und bleibt unbekannt, um vor Anfeindungen geschützt zu sein. Lokale Jäger, darunter der Kreisjägermeister in Rastatt, zeigten sich überrascht und frustriert: Sie durften nicht aktiv mitmachen, sondern mussten das fremde Team in ihren Revieren lediglich „dulden“. Manche sprachen von einer „Enteignung“ ihrer Reviere oder von Misstrauen gegenüber lokalen Kräften. Diese Methode geht auf Forderungen wie die von Frank Fass zurück, dem Inhaber des Wolfszentrums Dörverden. Bereits 2023 plädierte er in Niedersachsen für ein professionelles, steuerfinanziertes „Wolfskillerteam“ – ausgebildete Spezialisten, die Wölfe fangen und töten. Seine Worte: „Was wir dringend brauchen, ist eine Fachgruppe auf Landesebene, mit Mitarbeitern, die wirklich gelernt haben, wie man Wölfe fängt, sie betäubt, vergrämt und auch, wie man Wölfe tötet.“ Und ja, das koste Steuergelder. Offenbar mit Erfolg: Solche Teams werden nun bundesweit etabliert, inklusive in Baden-Württemberg. Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Skandal – Steuergelder für die Tötung geschützter Arten, statt für echte Koexistenzlösungen.
Hier wurde „Grindi“ GW2672m) gefilmt und landete bei etlichen Medien.

Die grüne Heuchelei: Wahlkampf auf Kosten des Wolfs

Doch der eigentliche Skandal liegt in der politischen Dimension. Mitten im Landtagswahlkampf 2026 – die Grünen kämpfen um die Spitze in Baden-Württemberg – positioniert sich Spitzenkandidat Cem Özdemir als „harter Wolf-Gegner“.
In einem Interview verkündete er salopp: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Diese martialische Rhetorik („Kommando unterwegs“) passt eher zu Law-and-Order-Politikern als zu einem grünen Bundeslandwirtschaftsminister, der einst für Umweltschutz stand. Der SWR-Kommentar von Heiner Kunold trifft den Nagel auf den Kopf: „Warum tut er das? Ein böser Gedanke drängt sich mir auf: Wird der Wolfsabschuss womöglich für den politischen Stimmenfang missbraucht?“ Genau das! In Umfragen unter Druck, distanzieren sich die Grünen von ihrem Image als „Wolfspartei“, um ländliche Wähler, Jäger und Landwirte anzusprechen. Themen wie Wolf, Biber oder Kormoran werden emotional aufgeladen und die CDU, AfD oder FDP nutzen das, um die Grünen als „realitätsfern“ hinzustellen. Özdemir reagiert opportunistisch: Er plädiert seit 2023/2024 für erleichterte Abschüsse und nun – kurz vor der Wahl – pushen die Grünen die erste Abschussgenehmigung in Baden-Württemberg, ausgerechnet im Nationalpark Schwarzwald, Symbol für „Eine Spur wilder!“. Bei CDU/CSU oder AfD machen wir uns keine Illusionen – diese Parteien waren immer wolfsfeindlich. Aber die Grünen? Sie sind heuchlerischer als je zuvor. Traditionell als Umweltschützer getarnt, opfern sie nun den Wolf für Wahlkampfgewinne. Das untergräbt ihre Glaubwürdigkeit: Ein grünes Ministerium gibt den Abschuss frei, feiert ihn öffentlich und ignoriert Petitionen mit Tausenden Unterstützern. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die an eine friedliche Koexistenz glauben. Der Wolf wird zum Symbol für „harte Hand“ gemacht – tot nützlicher als lebendig. Diese Doppelmoral ist unerträglich: Grüne predigen Klimaschutz, aber töten geschützte Arten für Stimmen. Keine andere Partei war bisher so zynisch unterwegs.
Große Naturschutzverbände wie NABU, BUND und WWF schweigen weitgehend oder kuschen vor dem Druck. Der NABU-Landeschef Johannes Enssle nennt den Abschuss „traurig, aber nachvollziehbar“ und akzeptiert die „logische Konsequenz“ – statt den Wolf im Nationalpark zu verteidigen. Ein Podcast, der sonst scheinbar laut gegen Wolfshatz predigt, äußert sich in einem Facebook-Beitrag so, dass er die Tötung als unvermeidbar darstellt und die Regierungslinie mitträgt. Statt echten Protest zu organisieren, wird naiven Followern eine Sicht die angeblich auf DER WISSENSCHAFT basiert, eingebläut, die den Abschuss legitimiert – genau wie die Politik es will. Und das nicht zum ersten Mal, während kleine Verbände und Vereine wie die Naturschutzinitiative klagen und siegen und wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren und vor Ort versuchen das Schlimmste zu verhindern, ducken sich Andere weg. 
Einblick in ein Wolfsrevier irgendwo in Deutschland aus einer unserer Wildkameras.

Müssen alle an einem Strang ziehen?

Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m zeigt sich, was echter Naturschutz braucht. Es gibt keine „eine Wissenschaft“, die alles vorgibt und keine Pflicht zum Mitmarschieren. Staatlich dotierte Verbände oder Podcasts, dessen Finanzierung im Nebel bleiben, sind oft geneigt, dem Ministerium hinterherzulaufen. Wer ständig predigt, dass „alle an einem Strang ziehen sollen“ – natürlich an dem Strang der Großen – der wählt den sicheren Weg in die Unterwerfung.
Unterschiedliche Wege halten den Druck hoch und verhindern, dass wir alle zu willfährigen Abnickern werden. Pluralismus ist der Schutz vor Einseitigkeit und Kapitulation. Einheitsbrei tötet Wölfe.

Wie es jetzt weitergeht:

Das Land Baden-Württemberg kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen – bis dahin bleibt der Abschuss vorläufig gestoppt; eine Entscheidung im Eilverfahren (über den vollen Stopp bis zur Hauptsache) wird in den kommenden Tagen oder spätestens nächste Woche erwartet, während die Genehmigung des Ministeriums bis 10. März 2026 läuft.

Mahnwache für Grindi am 6. Februar

Wolfsfreunde haben am 6. Februar eine Mahnwache für den Wolf organisiert, Treffpunkt Kirchplatz Bühl, 18 Uhr.

 

Wir brauchen Hilfe vor Ort:

Wir brauchen dringend Hilfe vor Ort: Werdet neues Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e.V., https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
unterstützt uns mit Spenden und meldet uns bitte alle Sichtungen des Wolfs – nur so können wir die Realität vor Ort dokumentieren, Druck aufbauen und weitere Argumente gegen einen Abschuss vorbereiten.
Hier noch ein Lesetipp: Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/

 

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-der-hornisgrinde-wolf-darf-vorerst-nicht-geschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawPqjHhleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEehC8VoiIzBTIYI5Vspj75QoGPW34k05YcjioN6TtE6rZIB3GgNtac-6QVvC4_aem_1lgUZPZlwBDPvxBvS1ybrQ

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/26208191

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/meinung-wolf-kommt-im-wahlkampf-unter-raeder-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/?jetpack_skip_subscription_popup&fbclid=IwY2xjawPqktNleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe0Yf_gsHIb9WVG9IR3dNKYLABBHUX5VkC-OnDhfKe2OMeH1pi96vR1PcLPmE_aem_sljOizZvi3m90oQwImNsjA

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele

Es ist ein paradoxes Schauspiel, das sich in Foren, Petitionen und Social-Media-Kommentaren wiederholt: Menschen, die sich lautstark gegen jede Form von Tierquälerei stellen, gegen Massentierhaltung wettern, Zoos ablehnen und für den Schutz bedrohter Arten kämpfen – diese selben Menschen bekommen Panik, sobald ein Wolf mal sichtbar wird. Einer, der nicht angegriffen hat, nicht bedroht hat, einfach nur da ist: Ein grauer Schatten am Waldrand, ein flüchtiger Blick aus gelben Augen. Und sofort ertönt der chorale Ruf: Vergrämen, sofort! Mit Paintball, Gummigeschossen, Knallapparaten, Drohnen – Hauptsache, er verschwindet wieder aus unserem Sichtfeld. Das ist neurotisch. Und es ist zutiefst aufschlussreich.

 

Meinungsartikel von Brigitte Sommer

Diese Forderung nach Vergrämung – also nach gezielter Verhaltensmodifikation eines wilden Tiers kommt tatsächlich aus der Mitte der Tierfreunde-Szene. Aus Kreisen, die sonst jede Form von Dressur, Zwang oder Technisierung am Tier ablehnen. Plötzlich aber soll der Wolf lernen, sich unsichtbar zu machen, scheu zu bleiben, den Menschen zu meiden – nicht durch natürliche Evolution, sondern durch technische Intervention. Das ist Kontrolle pur. Sterilisierung der Wildnis. Der Wolf darf existieren – aber nur als abstraktes Konzept im fernen Wald, nicht als lebendiges, unberechenbares Wesen, das mal vorbeiläuft und uns ansieht.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
Warum diese Panik? Weil der Wolf das Letzte ist, was wir nicht domestiziert haben. Hunde kuscheln, Katzen schnurren, Häschen lassen sich füttern – alles kontrollierbar, berechenbar, Teil unseres Alltags. Der freie Wolf aber bleibt wild. Er gehorcht keinem Kommando, er kuschelt nicht, er hat keine App. Er symbolisiert genau das, was unsere moderne Welt immer mehr verdrängt: Lebendigkeit ohne Genehmigung. Etwas Unkontrollierbares, das einfach ist, ohne sich unserem Sicherheitsbedürfnis zu unterwerfen. Diese Angst ist kulturell tief verwurzelt – das berühmte Rotkäppchen-Syndrom. Der Wolf als das Böse, Heimtückische, Verschlingende. Märchen, Fabeln, religiöse Metaphern und der Adel, der im Wald alleine jagen wollte, haben ihn über Jahrhunderte zum Feindbild gemacht. Heute dient er der Politik als Sündenbock.
Selbst wer rational weiß, dass Wölfe in Deutschland seit ihrer Rückkehr keinen einzigen Menschen angegriffen haben und sich meist nur kurz sehen lassen, kann diese Urangst oft nicht abschalten. Sie sitzt im Unterbewussten. Und bei manchen Tierfreunden bricht sie genau dann durch, wenn der Wolf die unsichtbare Grenze überschreitet: von „romantischem Wildtier“ zu „realem Wesen in meiner Nähe“. Statt Staunen, Neugier oder respektvoller Distanz kommt die Forderung nach Technokratie: Vergrämung als mildestes Mittel? Für viele klingt das harmlos – aber es ist der Versuch, ein freies Tier zu konditionieren, ihm Schmerz zuzufügen (Gummigeschosse, Knall, Fallen), damit es lernt, uns aus dem Weg zu gehen.
Das ist keine Koexistenz. Das ist Verdrängung durch Technik. Genau die Logik, die unseren Alltag immer stärker prägt: Smart-Home-Kameras überwachen den Garten, Algorithmen filtern Risiken aus dem Newsfeed, Präventivmaßnahmen minimieren jede Unwägbarkeit. Der Wolf wird zum Testfall: Wenn schon eine Sichtung oder ein Nachschauen oder auch ein ruhiges Hinterhergehen Panik auslöst, wie sehr fürchten wir dann erst die echte Unkontrollierbarkeit des Lebens? Was fehlt, ist die Lebendigkeit. Die Bereitschaft, etwas zuzulassen, das nicht kuschelt, nicht gehorcht, nicht nützlich ist. Etwas, das uns einfach nur ansieht – und damit unsere eigene Entfremdung spiegelt.
Wir predigen Respekt vor der Natur, solange sie artig bleibt. Sobald sie wirklich wild wird, greifen wir zur Fernbedienung. Der Wolf ist ein Spiegel. Und in diesem Spiegel sehen viele Tierfreunde nicht den Wolf – sondern ihre eigene neurotische Angst vor dem, was nicht app-gesteuert, nicht versichert und nicht unsichtbar gemacht werden kann. Vielleicht wäre es an der Zeit, statt Vergrämung, Überwachung und Abschuss zu fordern, mal innezuhalten. Den Blick zu erwidern. Und zu akzeptieren: Manchmal läuft ein Wolf vorbei. Und das ist – bei aller Angst – genau das, was uns im heutigen Leben so fehlt: ein Stück echte, ungezähmte Lebendigkeit.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m – Paar und Rudelbildung im Nationalpark?

Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ zur Tötung des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrindewolf“) entschieden ab. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Genehmigung. Falls der Wolf erschossen werden sollte, kündigen wir eine Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende an. 

Update  31.02.2026: Gericht gibt Eilantrag der Naturschutzinitiative statt: 

Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m gilt bis zum 10. März 2026. Die Genehmigung sei einem spezialisierten, anonymen Jagd-Team erteilt worden.
Der Nationalpark Schwarzwald wurde erst vor wenigen Wochen flächig komplettiert: Durch einen Gebietstausch mit der privaten Murgschifferschaft konnte ein letzter trennender Streifen bereinigt und in das Schutzgebiet integriert werden. Viele Menschen in der Region hatten diesen Schritt als wichtigen Erfolg für den Schutz wildlebender Arten und natürlicher Prozesse gefeiert. Umso größer ist die Enttäuschung vieler Tierfreunde vor Ort. Ein O-Ton aus der Region bringt die Stimmung vieler Menschen auf den Punkt: „Erst vor wenigen Wochen wurde der Nationalpark komplettiert. Ein kleiner trennender Streifen gehörte der privaten und einst mächtigen Murgschifferschaft. Durch Gebietstausch wurde das bereinigt. Und nun das … Ein Abschuss im Nationalpark, einem Schutzgebiet für Arten und Tiere, ist so was von abscheulich. Mit viel Aufwand hatte man ja Schilder den Wolf betreffend aufgestellt. Hier in der Region sind viele Tierfreunde entsetzt.“
Es wurde sogar eine Petition gegen den Abschuss eröffnet: https://www.change.org/p/kein-abschuss-von-wolf-gw2672m-im-schwarzwald
Beispielfoto Wolfspaar.
In Baden-Württemberg ist das Wolfsmonitoring zentral organisiert und wird von einer offiziellen Stelle durchgeführt. Die verantwortliche Institution ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) mit Sitz in Freiburg. Sie führt das bundeslandweite Wolfsmonitoring im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) durch. Sie ist als Ressortforschungseinrichtung des Landes organisiert und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) – bzw. seit den Zuständigkeitsänderungen teilweise auch dem Umweltministerium – direkt unterstellt. Die FVA ist das Betriebsforschungsinstitut der Landesforstverwaltung und damit eine Einrichtung der Landesverwaltung. Das bedeutet konkret: Sie unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums. Im Klartext: Im Falle von Abschussgenehmigungen werden Monitoringdaten dazu verwendet, einen Wolf für das Todesurteil aufzuspüren. 
Laut der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 27.02.2026 hätte der Wolf in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter genähert hätte. Er sei dabei nicht aggressiv gewesen, zeigte aber angeblich nur wenig Scheu vor Menschen. Generell liege im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen stehe dabei an oberster Stelle.
Wenn Sicherheit an oberster Stelle stehen würde, müsste die Jagd verboten, aber nicht Wölfe getötet werden, denn 2024/25 passierten gleich mehrere Jagdunfälle mit verletzten Jägerkollegen (z. B. Heubach, im Ostalbkreis  (Kollege am Kopf getroffen, schwer verletzt).  2023 wurde ein Jäger angeschossen in Lauda-Königshofen. 2025 ereignete sich eine familiäre Gewalttat mit Jagdwaffe in Reutlingen (mehrere Tote, inkl. Selbsttötung).

Es gibt jährlich mehrere Fälle von Wildschweinangriffen,  meist auf Spaziergängern oder Hundebesitzern in städtischen Randgebieten oder Wäldern, oft ausgelöst durch Mütter mit Frischlingen oder enge Begegnungen (z. B. ein Bissvorfall in Stuttgart 2024, bei dem ein Mann ins Krankenhaus musste). Im Kontrast dazu gibt es keine Wolfsangriffe auf Menschen in Baden Württemberg und Deutschland. Wildschweine verursachen somit ein höheres reales Risiko für Begegnungen mit Verletzungspotenzial als Wölfe, die primär Nutztiere (Schafe, Ziegen) angreifen, nicht Menschen. Niemand käme auf die Idee, Menschen in Wäldern und Naturparks vor Wildschweinen schützen zu müssen. 

Das Umweltministerium hatte Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Laut  Pressemitteilung hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Versuche hätten aber nicht zum Erfolg geführt. Was doch darauf hindeutet, dass der Wolfsrüde zu scheu war.  Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet worden sei. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigere jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen ließen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Beispielfoto 9 Monate alter Wolfswelpe.

Normales Lebensrisiko

Im Vergleich zu Alltagsrisiken wie Verkehrsunfällen (ca. 2.500 Tote pro Jahr in Deutschland) oder Haushaltsunfällen (über 8.000 Tote) ist das Risiko eines Angriffs durch Wölfe verschwindend gering und statistisch vernachlässigbar. Diese Schießgenehmigung, deren Vollstreckung auch noch von den Steuerzahlern finanziert werden soll, ist unter diesen Voraussetzungen weder logisch begründbar noch haltbar. 

Unsere Kritik an NABU und Grünen

Im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (27. Januar 2026) äußert sich NABU-Landeschef Johannes Enssle: Er bedauert den Abschuss als „letztes Mittel“, fordert besseren Schutz vor Wolfstourismus und betont die Notwendigkeit von Prävention. Dennoch bleibt die Stellungnahme verhalten – es fehlt ein klarer Aufruf zur Rücknahme der Genehmigung oder zur Unterstützung rechtlicher Schritte. Wir kritisieren dies als unzureichend: Eine führende Naturschutzorganisation sollte in einem so sensiblen Fall aktiv gegen eine Entnahme vorgehen, insbesondere wenn die Begründung auf fragwürdigen Annahmen beruht. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hebt im selben Artikel den Wolfstourismus als Hauptursache hervor und priorisiert die Sicherheit von Menschen. Dies impliziert eine Unterstützung der Entscheidung. Wir kritisieren, dass die Grünen als umweltpolitische Kraft hier nicht stärker auf Alternativen und Prävention setzen, sondern die Entnahme als unvermeidbar darstellen. Das widerspricht einem konsequenten Naturschutzansatz.
Zur Zeit ist eine NABU nahe Petition im Umlauf, die genau dieses heuchlerische Verhalten widerspiegelt. Hier der Link zu unserer Kritik: https://www.facebook.com/share/p/1AVEbaBqhT/?mibextid=wwXIfr
Ein Tierfreund beschreibt dies so: „Unfassbar, was da aus dem Umweltministerium in Stuttgart kommt. Und beschämend, was der Landesvorsitzende BaWü vom NABU dazu sagt, ebenso die Politikerin der Grünen. Noch regieren sie ja hier mit der CDU. Deren „Landwirtschaftsminister“ ist aber eh für Bejagung. Denke mal, dass es ab dem 8.3. dann umgedreht Schwarz-Grün heißen wird.“

Zusammenfassung unserer Position

  • Die dokumentierten Nähe-Begegnungen des Wolfs zu Menschen und Hunden (bis auf wenige Meter) erfolgten ohne aggressives Verhalten.
  • Wir sehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine signifikant reduzierte Scheu; der gescheiterte Fangversuch 2024 deutet eher auf natürliche Vorsicht hin.
  • Die Erwähnung eines „Wolfstourismus“ halten wir für übertrieben. In einer Region mit nur wenigen sesshaften Einzeltieren und sehr geringer Sichtungswahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Anlocken unwahrscheinlich. Es erscheint plausibel, dass diese Argumentation vor allem dazu dient, Besucher aus dem Gebiet heraus zu halten. Tatsächlich hatte man erst im Sommer sogar Hinweistafeln mit Infos zum Wolf und seinem Territorium aufgestellt, also Tourismus sogar gefördert.
  • Wiederholte Verluste durch Verkehr (u. a. trächtige Wölfin 2024 auf der B500, Wolf in Lenzkirch, Welpe 2023 am Schluchsee) zeigen, dass der Schutz der wenigen Tiere bereits jetzt unzureichend ist.
Herrenwies, November 2025. Foto: privat.

 

Besonderer Punkt: Eine Fotofalle vom 11. Dezember 2025 zeigt eine mögliche Paarbildung

Eine Wildkamera in Forbach zeigte am 11. Dezember 2025 erstmals zwei Wölfe gemeinsam. Das Bild ist im Artikel sichtbar: http://Bild ist im Artikel sichtbar. Link: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/wolf-foto-falle-rudel-100.html
Experten der FVA mutmaßten unmittelbar danach, es handle sich um ein Paar (Rüde und Fähe), da zwei fremde adulte Rüden sich normalerweise meiden – besonders kurz vor der Paarungszeit (Dezember/Januar). Micha Herdtfelder, Wolfsexperte der FVA, sagte damals wörtlich: „Da Wolfsrüden normalerweise nicht mit einem anderen männlichen Exemplar unterwegs seien, gehe er davon aus, dass es sich auf dem Foto der Wildkamera um eine Fähe handele.“ Später wurde das Foto plötzlich den sesshaften Rüden GW2672m und GW852m zugeordnet. Wir halten diese Zuordnung für nicht zwingend:
  • Das Einzelbild erlaubt keine visuelle Geschlechtsbestimmung.
  • Genetische Spuren (Kot, Urin) in der Nähe könnten von einem anderen Tag stammen – Reviere überlappen sich in Grenzbereichen wie Forbach.
  • Das Verhalten (zwei Wölfe gemeinsam unterwegs kurz vor der Paarungszeit) ist für zwei fremde Rüden außergewöhnlich und würde viel besser zu einem Paar passen.
Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass eine Fähe beteiligt war oder ist. Diese Unsicherheit nährt den Verdacht, dass eine mögliche Rudelbildung in Baden-Württemberg bewusst verhindert werden soll – was die Entnahmeentscheidung in einem noch sensibleren Licht erscheinen lässt. Zur Aufklärung haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt und fordern Einsicht in die vollständigen Begründungsunterlagen, Dokumentationen der Begegnungen, Vergrämungsprotokolle und Stellungnahmen – einschließlich aller Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der „falsche“ Wolf getroffen werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, selbst ein Wolfsexperte des Senckenberginstituts räumte ein, dass in Deutschland noch nie der „richtige“ Wolf totgeschossen worden wäre: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Beispielfoto Wolfsrudel. Seit Jahren wird eine Paarbildung mit anschließender Rudelbildung in Baden Württemberg verhindert.

Rechtlicher und politischer Kontext:

Unter dem derzeit noch geltenden strengen Schutz (§ 44/45 BNatSchG) sind Ausnahmen nur bei „ernsthafter Gefahr“ und nach Ausschöpfung milder Mittel zulässig. Historisch wurden Abschüsse in 50–70 % der Fälle vorläufig gerichtlich gestoppt; wir schätzen die Chancen auf einen vorläufigen Stopp gut ein, obwohl die geplante Novelle zum Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 21/3546) vorsieht, den Wolf jagdbar zu machen. Es gibt einen laufenden Gesetzgebungsprozess, in dem eine Änderung des BNatSchG vorgeschlagen wird, um den Wolf aus dem „besonderen Artenschutz“ (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) herauszunehmen, doch dies ist noch nicht durch.
In Baden-Württemberg ist dies aufgrund der sehr geringen Anzahl sesshafter Wölfe und des fehlenden regionalen günstigen Erhaltungszustands jedoch unwahrscheinlich. Die Novelle zielt primär auf Regionen mit höheren Beständen ab. Hier ein Urteil aus Frankreich, das eine Klage stärken könnte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellten am 27.02.2026 eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Unsere Forderungen

  • Sofortige Rücknahme der Ausnahmegenehmigung
  • Vollständige Offenlegung der Unterlagen (einschließlich detaillierter Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025)
  • tatsächliche Ermittlungen in Punkto illegaler Wolfstötungen
  • Verbesserter Schutz vor Verkehrsunfällen
  • Ausbau des Herdenschutzes
  • Ablehnung der geplanten Jagdgesetzesnovelle
  • Übergabe des Wolfsmonitoring an eine staatlich unabhängige NGO
Der Rüde GW2672m kam aus dem Gutenbrunn-Rudel in Österreich in sein neues Zuhause im Hornisgrind. Seine sinnlose und grausame Tötung würde damit einen genetisch wichtigen Vertreter einer Population entfernen,  die für die langfristige Vitalität der Art in Mitteleuropa entscheidend ist.

Aufruf an engagierte Menschen in der Region Nordschwarzwald

Die politisch gewollte Tötung des Hornisgrindewolfs hat in der Region große Betroffenheit ausgelöst. Viele Tierfreunde sind entsetzt und möchten aktiv etwas tun. Genau hier brauchen wir Euch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt im Nordschwarzwald und im Umfeld des Nationalparks Schwarzwald unterwegs sein – für Aufklärung, Beobachtung und Vernetzung. Wir suchen neue Mitglieder, die direkt aus der Region kommen, und die mit uns aktiv werden möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU-Wolfsherabstufung: Italien jagt, Spanien widersteht – doch der wahre Konflikt liegt woanders

Der Wolf reguliert sich selbst – er braucht keine Quoten, kein überbordendes Monitoring. Dennoch wird er in technokratische Schemata gepresst: Daten, Expertenberichte und Pläne dominieren, wie James Corbett es als „Wissenschaft der Sozialingenieurie“ beschreibt. Die EU-Herabstufung des Schutzstatus seit 2025 öffnet Türen für Abschüsse, obwohl Risszahlen marginal sind (unter 0,3 % in Deutschland, 0,6–1 % EU-weit). Italien setzt aggressiv um, Spanien widersteht – doch in beiden Ländern dient der „Wolfs-Konflikt“, genau wie überall, als Ablenkung von den echten Agrarkrisen: Höfesterben, Konzernmacht und Preisdiktat. Ein Vergleich.

Italien und Spanien, mit den größten Wolfspopulationen in Südeuropa (Italien ca. 3.300–3.500, Spanien ca. 2.500–3.000), zeigen unterschiedliche Umsetzungen – doch in beiden Ländern dient der „Wolfs-Konflikt“, genau wie bei uns in Deutschland und EU-weit, als Ablenkung von tieferen Problemen in der Landwirtschaft.
Beispielfoto Wolf.

Italien: Aggressives Management – Abschüsse als technokratische „Lösung“

Italien hat die EU-Lockerung sofort umgesetzt: Seit Januar 2026 erlaubt ein Dekret bis zu 160 Abschüsse pro Jahr (3–5 % der Population), verteilt auf Regionen wie Lazio (bis 15) oder Veneto (bis 4). Das ISPRA-Institut rechtfertigt das mit Konflikten in Alpen und Apennin, doch die Risszahlen sind marginal: Nur 0,6–1 % der Nutztierverluste gehen auf Wölfe zurück. Ein Vorfall wie der am Flughafen Rimini-Fellini im Januar 2026 (ein Rudel jagte Hasen) wird hochgespielt, um Abschüsse zu legitimieren – statt Prävention zu fordern. Das Ganze wirkt orchestriert: Der Wolf wird in Schemata gepresst (DNA-Analysen, Monitoring, Quoten), um ein System der Kontrolle zu etablieren. Organisationen wie Green Impact und WWF Italia klagen dagegen vor dem EuGH (z. B. Az. T-563/25), mit mittelhohen Erfolgschancen (50–70 %), da Präzedenzen ökologische Standards priorisieren. Aber die Technokratie rollt weiter: Abschüsse destabilisieren Rudel, ohne Konflikte zu lösen. Ein solches Desaster kann auch uns in Deutschland drohen. 

Spanien: Aktueller Widerstand – aber Jagd droht bei „günstigem Erhaltungszustand“

Spanien stemmt sich gegen die Herabstufung: Als eines der wenigen EU-Länder votete es dagegen und hält national strengere Regeln. Bis 2021 war Jagd nördlich des Duero möglich; seit 2021 galt landesweit strenger Schutz im LESPRE. Im März 2025 hob der Kongress den Schutz nördlich des Duero auf – theoretisch erlaubt das kontrollierte Jagd. Praktisch bleibt Jagd blockiert: EuGH-Urteile (z. B. Az. C-436/22, Juli 2024) fordern, dass der nationale Erhaltungszustand berücksichtigt wird – und der ist in Spanien oft „ungünstig-unzureichend“ (Bericht 2019). Regionale Pläne wurden gekippt, das Verfassungsgericht prüft. Südlich des Duero gilt strenger Schutz unverändert. Für 2026 gibt es keine systematischen Jagden. Doch das könnte sich ändern: Wenn der Erhaltungszustand als „günstig“ festgestellt wird – basierend auf technokratischen Bewertungen (Daten, Berichte im 6-Jahres-Turnus, die der EuGH 2024 als unzureichend kritisierte) – könnte die Jagd losgehen. Das ist wieder Technokratie pur: Der Status wird durch Experten und Modelle „bestimmt“, oft ignoriert, dass der Iberische Wolf fragmentiert und bedroht bleibt. Organisationen wie Ecologistas en Acción warnen: Solche „Zahlen-Spielchen“ öffnen Türen für Abschüsse, ohne echte Notwendigkeit.
Spielende Wölfe.

Der herbeigeredete Konflikt: Niedrige Risszahlen als Ablenkung von realen Problemen

Die Risszahlen sind niedrig: EU-weit unter 0,1–0,5 % der Nutztiere, in Deutschland unter 0,3 %. Mit effektivem Herdenschutz (Elektrozäune, Herdenschutzhunde) sinken sie noch weiter. Dennoch wird der Wolf als „Bedrohung“ hochgespielt – ein herbeigeredeter Konflikt, der von den wahren Krisen der Landwirtschaft ablenkt: Sinkende Erzeugerpreise, Höfesterben, Klimafolgen, Preisdiktate durch Konzerne. Das passt in ein größeres Bild: Die Landwirtschaft der Zukunft wird von Großkonzernen dominiert (z. B. Bayer, Corteva kontrollieren Märkte). Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe verschwinden – vielleicht sogar gewünscht? Skaleneffekte, Digitalisierung und EU-Politik (GAP) begünstigen Große, während Extensive (wie Schafhalter) marginalisiert werden. Der Wolf dient als Sündenbock: Statt gegen Konzerne zu protestieren, wettern Bauern gegen Wölfe – eine klassische Ablenkungsstrategie.
Italien nutzt die Herabstufung für Abschüsse, Spanien widersteht – aber selbst dort lauert Jagd bei technokratisch „günstigem“ Status. Der Wolf braucht keine Verwaltung: Er reguliert sich selbst. Stattdessen: Flächendeckender, unbürokratischer Herdenschutz, um Risse zu vermeiden. Die Bürokratie dient nicht dem Wolf oder den Bauern, sondern einem System der Kontrolle. Lasst uns den Fokus auf die echten Krisen legen – und den Wolf genauso wie andere Wildtiere  in Frieden lassen, EU- und weltweit.
Quellen:

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Schwedisches Gericht stoppt Wolfsjagd – Ein Sieg mit verstecktem Haken

In Schweden hat das Verwaltungsberufungsgericht (Kammarrätten i Sundsvall) in zweiter Instanz die Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 endgültig gestoppt. Die geplante Abschussquote von bis zu 48 Wölfen in fünf Provinzen wurde aufgehoben, weil die Behörden nicht nachweisen konnten, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet. Der nationale Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert. Das klingt wie ein klarer Sieg für den Wolfsschutz – und ist es auch. Doch bei genauer Betrachtung hat diese Entscheidung Haken, die zu mehr Technokratie und Kontrolle im Umgang mit Wildtieren führen könnte, wie auch bei uns in Deutschland.

Die schwedische Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 wurde in zweiter Instanz endgültig gestoppt und das mit jahrelangen EU-Vertragsverletzungsverfahren und deren zunehmendem Druck zu tun.

Beispielfoto Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer
  • Erste Instanz (Förvaltningsrätten i Luleå): Am 15. Dezember 2025 hob das Gericht alle fünf Provinz-Entscheidungen (für Dalarna, Södermanland, Västmanland, Västra Götaland und Örebro) auf. Geplante Quote: bis zu 48 Wölfe. Begründung: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand (gynnsam bevarandestatus) nicht gefährdet. Der Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert.
  • Zweite Instanz (Kammarrätten i Sundsvall): Die Berufung der Behörden und Jägerverbände wurde abgewiesen (Urteil Dezember 2025 / Januar 2026). Das Gericht bestätigte: Die Jagdpläne verletzen EU-Recht (FFH-Richtlinie), weil der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist. Keine Lizenzjagd 2026. Schutzabschüsse bei akuten Schäden (z. B. Rentier- oder Weidetierangriffe) bleiben weiter möglich, nur die reguläre Quote ist komplett vom Tisch. Ein besonders absurdes Beispiel: Ein Wolf wurde im Dezember 2025 in Norrbotten aus einem Helikopter verfolgt und getötet, weil er Rentiere angegriffen hatte. Solche Hubschrauber-Einsätze kosten schnell mehrere zehntausend Euro pro Stunde – eine irrsinnig teure, ressourcenfressende und verrückte Maßnahme. Solche Exzesse könnte es auch in Deutschland geben, denn die großen Umweltorgas bei uns sind auch mit Einzelabschüssen einverstanden. 
Bis 2025 gab es keine harten Sanktionen (keine Strafen, kein EuGH-Urteil mit Zwangsgeld). Die EU-Kommission hat Schweden im November 2025 dann aber explizit aufgefordert, den Bericht zum Erhaltungszustand zu überarbeiten – und genau das haben die Gerichte jetzt aufgegriffen. Ein „Erhaltungszustand“ lässt sich aber nur mit „Überwachung der Population“ definieren. Bei „gutem Erhaltungszustand“ könnte die Jagd aber wieder beginnen. 

Das klassische Muster: Problem schaffen, Krise herbeiführen, Lösung anbieten

Weltweit beobachten wir ein wiederkehrendes Schema: Ein Problem wird geschaffen oder verschärft, eine Krise entsteht und dann wird eine Lösung angeboten, die mehr Kontrolle, Daten und zentrale Steuerung bedeutet. Kritik wird mit dem Argument entschärft: „Schutz geht nur so“ oder „es ist evidenzbasiert und EU-konform“. Genau das passiert überall beim Wolf, auch in Schweden:
Das Problem wird geschaffen: Die Population ist genetisch schwach und fragmentiert – hauptsächlich weil Menschen das verursacht haben (Ausrottung im 19./20. Jahrhundert, Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen und Siedlungen, intensive Beutebejagung).
Die Krise entsteht: Steigende Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern, öffentliche Empörung, politischer Druck.
Die Lösung wird angeboten: Statt die Ursachen zu beheben (Habitatkorridore schaffen, Beutebasis stabilisieren- die Schweden lieben die Elchjagd und jagen auch alle anderen Tiere aus Tradition –  langfristigen Schutz ohne Eingriffe, Gespräche mit den Sami, konsequenter Herdenschutz und Abschaffung der Jagd), wird gesagt: „Der günstige Erhaltungszustand ist nicht nachgewiesen.“ Die Gerichte fordern mehr Monitoring, mehr DNA-Proben, mehr GPS-Sender, mehr zentrale Datenbanken, mehr Expertenkommissionen, mehr bürokratische Prüfungen. Das Ergebnis: Der Wolf wird nicht wirklich geschützt, sondern noch intensiver überwacht und sein Bestand verwaltet, auf 500 bis 1.000 Wölfe gesetzt – und das wird als „Schutz“ verkauft. Dabei regeln Wölfe, wie alle Beutegreifer, ihre Populationsraten selbst. 
Spielendes Wolfspaar © Brigitte Sommer

Globale Parallelen: Überwachung in allen Bereichen

Dieses Muster ist kein Zufall, sondern zeigt sich in fast allen Lebensbereichen:
  • Klimakrise: Problem (real oder nicht), die Lösung, gleich mehr CO₂-Tracking, Smart-Meter-Pflicht, CO₂-Budget pro Person, zentrale Energie-Steuerung.
  • Pandemie: (real oder nicht) Contact-Tracing-Apps, Impfregister, digitale Gesundheitspässe.
  • Terrorismus/Kriminalität: Predictive Policing, Vorratsdatenspeicherung, Palantir bei der Polizei.
  • Finanzwelt: CBDC (digitales Zentralbankgeld) mit programmierbarem Geld, Transaktions-Tracking. Zerlegt man CBDC detailliert: Es ermöglicht Echtzeit-Überwachung jeder Zahlung, programmierbares Geld (z. B. Verfallsdatum, regionale Einschränkung, nur für „genehmigte“ Zwecke), und es schafft eine zentrale Datenbank, die Staaten oder Banken für Scoring, Sozialkontrolle oder Sanktionen nutzen können. Das wird als „sichere, moderne Währung“ verkauft, ist aber ein Werkzeug für totale Finanzüberwachung.
  • Kinder- und Jugendschutz: Altersverifikation und Identitätspflicht im Netz (Australien-Modell).
Immer das Gleiche: Das Problem (real oder nicht) führt zu einer Lösung, die mehr Daten, mehr Überwachung, weniger Anonymität und mehr zentrale Kontrolle durch Experten, Algorithmen, Staat oder Konzerne bedeutet. Die Leute akzeptieren das nicht freiwillig – also wird es als „alternativloser Schutz“ verkauft: „Ohne das können wir den Wolf / das Klima / die Sicherheit / die Kinder nicht schützen.“ Wer dagegen ist, gilt schnell als „gegen den Schutz“ oder „Verantwortungslos“. Das Muster passt nahtlos zur Agenda des World Economic Forums (WEF), das seit Jahren für einen „Great Reset“ wirbt und sich gerade wieder in Davos getroffen hat: Mehr digitale Kontrolle, Stakeholder-Kapitalismus und zentrale Steuerung.
Der Wolf ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel. Die Technokratie wächst nicht, weil die Leute sie wollen – sie wächst, weil Probleme so gestaltet werden, dass nur technokratische Lösungen als „vernünftig“ erscheinen. Doch die Natur wird sich nicht in Schemata pressen lassen. Wir Menschen schon eher, wenn wir es zu spät merken.
Quellen:

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Doch, in der Slowakei finden Wolfsjagden statt

Seit 2021 wird in verschiedenen Naturschutz- und Wolfsschutz-Gruppen ein Text geteilt, der die Situation in der Slowakei beschreibt. Der Wortlaut lautet in der Regel: „Endlich müssen Wölfe in der Slowakei nicht mehr ihr Leben lang weglaufen, nur um am Leben zu bleiben…“ Das ist falsch. 

Weiter lautet der Satz:“ Nach Jahren der Angst und Unsicherheit können sie existieren, ohne ständig gejagt zu werden. 2021 hat die Slowakei nach langen Debatten und dem Druck von Naturschützern die Wolfsjagd offiziell verboten. Es war ein Wendepunkt…“  Dieser Text entsprach dem Stand von Mai/Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Slowakei die ganzjährige Wolfsjagd verboten (mit Ausnahme genehmigter Einzelfälle) und den Wolf landesweit streng geschützt. Das Verbot war das Ergebnis langjähriger Forderungen von Naturschutzorganisationen und Petitionen.

Seit Ende 2024 / Anfang 2025 hat sich die Rechtslage aber geändert

Beispielfoto Wolf.

Aufgrund der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner-Konvention und der EU-Habitatsrichtlinie wurde das ganzjährige Jagdverbot aufgehoben. Für die Jagdsaison 2025/2026 (1. September 2025 bis 15. Januar 2026 oder bis Erreichen der Quote) hat die slowakische Regierung eine Abschussquote von 74 Wölfen festgelegt. Zusätzlich wurden im Winter 2025 bereits 23 Wölfe erschossen. Die Jagd ist nur in Nationalparks und bestimmten Natura-2000-Gebieten von europäischer Bedeutung weiterhin untersagt, gilt jedoch in vielen anderen Gebieten. Naturschutzorganisationen in der Slowakei kritisieren die Quote scharf. Sie warnen vor einem Rückgang der Population, Rudelstörungen und steigenden Konflikten mit Nutztieren. Auch aus Tschechien gibt es Proteste, da Wölfe grenzüberschreitend wandern.

Der Text aus dem Jahr 2021 wird jedoch weiterhin unverändert geteilt – oft mit Links zu Artikeln von 2021 (z. B. WWF-CEE, Emerging Europe). Er enthält keine Aktualisierung und spiegelt daher den aktuellen Rechtsstand nicht wider. Bei der Weitergabe solcher Beiträge ist zu empfehlen, den aktuellen Stand zu ergänzen: Seit 2025 ist die Wolfsjagd in der Slowakei wieder erlaubt; die Quote für 2025/2026 beträgt 74 Wölfe. Die Entwicklung in der Slowakei zeigt, wie schnell ein erreichter Schutzstatus durch internationale Regeländerungen wieder verloren gehen kann. Dies ist nicht nur relevant für die Diskussion um den Wolfsschutz in Deutschland, sondern auch fürs Wahrnehmen und Aktivwerden. Länderübergreifend. 
Quelle:

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Der LWW-Leitfaden: Ein technokratischer Irrsinn im Umgang mit Wölfen

In einer Zeit, in der der Wolf in Deutschland erfolgreich zurückkehrt ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme ist, aber auch von Lobbyisten angegriffen wird, stoßen wir auf Dokumente wie den „LWW protocol“ aus Schweden – ein sogenannter Leitfaden der Swedish University of Agricultural Sciences (SLU) aus dem Jahr 2025, der das Verhalten von Wölfen in der Nähe menschlicher Aktivitäten katalogisiert und standardisiert. Das Verhalten eines Wildtieres – eines hochintelligenten, scheuen Beutegreifers wie dem Wolf – in Checklisten, Risikostufen und Handlungsprotokollen zu pressen, ist nicht nur absurd, sondern auch gefährlich. Es reduziert komplexe natürliche Verhaltensweisen zu bürokratischen Kategorien wie „bold behavior“ (furchtloses Verhalten) und öffnet die Tür für unnötige Abschüsse unter dem Deckmantel von „Risikomanagement“.

Dieser Leitfaden, der von Experten in Von-oben-nach-unten-Manier erstellt wurde, ohne echte Beteiligung lokaler Betroffener oder eine breite gesellschaftliche Debatte, trägt alle Merkmale einer technokratischen Politik: Lebewesen werden entemotianolisiert und zu technischen „Situationen“ umgedeutet, die mit standardisierten Schritten „gelöst“ werden sollen. Von Beobachtung über Lärm, aversiver Konditionierung bis hin zur letalen Entnahme als „Ultima Ratio“ – es ist ein Rezeptbuch, das letztlich mehr Abschüsse legitimiert und zu Tierquälereien auffordert, statt echte Koexistenz zu fördern. Wer definiert, was „fruchtloses Verhalten“ ist? Wer entscheidet, wann ein Wolf zu nah kommt? Solche Katalogisierungen ignorieren die natürliche Scheu des Wolfs, Unerfahrenheit von Jungtieren und lenken von den wahren Konflikten ab: Habitatzerstörung, unzureichender Herdenschutz und menschliche Vorurteile.
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von 10 Monaten. © Brigitte Sommer
Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen wir jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Stattdessen fordern wir ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und flächendeckend effektiven Herdenschutz – mit Zäunen, Herdenschutzhunden und finanzieller Unterstützung für Landwirte zu gewährleisten. Das ist machbar, kostengünstig und bewährt. In Regionen mit konsequentem Schutz sinken Risse auf Nutztiere dramatisch, ohne dass ein einziger Wolf getötet werden muss.
Schauen wir uns die Fakten an: Seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland vor über 20 Jahren (um 2000) ist kein einziger Mensch durch einen Wolf zu Schaden gekommen – weder verletzt noch getötet. Weltweit und in Europa sind Angriffe extrem selten und in Deutschland gab es null Fälle. Im Kontrast dazu verursachen alltägliche Tiere echte Gefahren: Jährlich werden in Deutschland tausende Menschen durch Kühe verletzt – 2021 allein 4.800 meldepflichtige Unfälle in der Rinderhaltung, davon sieben tödlich. In den Jahren 2018–2022 lag die Kuh auf Platz zwei der Unfallgefahren in der Landwirtschaft. Und Hunde? Pro Jahr gibt es 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen in Deutschland, mit ein bis sechs Todesfällen. Das alles gehört zum normalen Lebensrisiko. 
Dennoch käme niemand auf die Idee, einen Leitfaden zu erfinden, der das Verhalten von Kühen oder Hunden katalogisiert und Abschüsse empfiehlt. Warum also beim Wolf? Weil alte Ängste und neue Lobbyinteressen eine rationale Debatte verhindern. Der Wolf wird zum Sündenbock mit Spaltpotential gemacht, währenddessen Psychopathen ihre Lust auf Töten und Gewalt austoben wollen. 
Noch schlimmer: Diese technokratische Logik – Verhalten katalogisieren, standardisieren, intervenieren – wird längst auf Menschen angewendet und viele finden es „vernünftig“.
  • Nudging: Regierungen und Konzerne lenken uns subtil in „bessere“ Entscheidungen – voreingestellte Optionen, Warnhinweise, Social Proof. Es ist Manipulation des Willens, verkauft als Hilfe.
  • Digitales Zentralbankgeld (CBDC): Der digitale Euro würde jede Transaktion tracken – programmierbares Geld, das verfallen, regional beschränkt oder nur für „genehmigte“ Zwecke ausgegeben werden kann. Bargeld-Freiheit ade.
  • Überwachung & Predictive Policing: Algorithmen prognostizieren Verhalten, markieren „Risikopersonen“. In NRW, Bayern und Baden-Württemberg läuft bereits Palantir-Software bei der Polizei – ein US-Tool, dessen CEO Alex Karp offen sagt: „Our product is used on occasion to kill people.“ und „We scare enemies, and on occasion kill them.“
Die Parallele ist erschreckend: Wie wir Wölfe „managen“ tun wir es bei Menschen – nur digitaler, flächendeckender und mit weitaus größerem Schaden für Freiheit und Privatsphäre. Zeit, sich zu empören – bevor Checklisten und Algorithmen unser Leben bestimmen. Ins handeln können wir aber nur kommen, wenn wir die Realität auch wahrnehmen.
Quelle:

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Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

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Influencer-Erfolgsstory entzaubert: UIG-Antwort zeigt – Hard Release war unnötig, Paintball brachte den Durchbruch

Ein Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf, MT15, kommt in Sachsen im Herbst 2025 immer wieder Menschen oder Landmaschinen zu nah. 19 dokumentierte Annäherungen wurden zwischen Mitte Oktober und Mitte November notiert. Allerdings auch kein Angriff, keine Gefahr, nur ein Tier, das offensichtlich Vertrauen zu Menschen gelernt hatte. Nun feiert ein Influencer eine anschließende „Hard-Release-Vergrämung“ als Erfolg, doch eine Antwort des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz lässt unserer Ansicht nach einen ganz anderen Schluss zu.

Rückblick:

Am 22. November 2025 mittags: Bei einer routinemäßigen Fotofallenkontrolle kommt es zu einer kritischen Nahbegegnung. Ein „Befähigter“ (Name in der UIG-Antwort geschwärzt) wird herbeigerufen. Man kann sich das Bild fast vorstellen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde oder eines Dienstleisters erstarrt vor dem Welpen – und braucht plötzlich Verstärkung. Die Profis, die Wolfswelpen der Klasse A eigentlich kennen sollten, geraten selbst in Panik. Ein bisschen komisch, oder? Noch am selben Tag, um 20:00 Uhr, startet die Hard-Release-Vergrämung: Betäubung, GPS-Sender, Freilassung und dann aversive Reize in der Transportkiste – spitze Stöcke, Lärm, alles, was das Tier abschrecken soll. Der Welpe sieht nichts, kann nicht fliehen, nur Stress erleben. Die Aktion war erst durch ein Video einer Beteiligten überhaupt bekannt geworden. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten  die Methode bereits im Dezember 2025 öffentlich: Eine solche Vergrämung in der geschlossenen Kiste ist tierschutzwidrig (§ 1 TierSchG), verursacht unnötigen Panikstress und greift tief in das Verhalten ein, ohne die Ursache (menschliches Fehlverhalten wie fehlende Leinenpflicht, Müll oder unkontrollierte Annäherungen) zu beheben. Wir forderten echte Prävention und Aufklärung und eine angemessene Vergrämung statt Gewalt gegen das Tier und ernteten dafür einen Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
Beispielfoto spielender Wolfswelpe im Alter von 8 Monaten.

Paintball-Aktion zeigte wirklich Erfolg

Eine UIG-Anfrage von uns (Antwort vom 23. Dezember 2025) liefert die Fakten, die eine völlig andere Interpretation zulassen. In den ersten 18 Tagen nach der Hard-Release-Aktion (22.11.–10.12.2025) wurden 12 Sichtungen registriert, davon 3 mit „verlangt Aufmerksamkeit“, teilweise auf nur 30 Meter Distanz im Ort. Das Verhalten blieb wechselnd – mal waldbezogen und dämmerungsaktiv, mal wieder in der Feldflur oder nah an Menschen. Kein klarer Erfolg. Der echte Durchbruch kam erst später: Vom 15. bis 19. Dezember wurde MT15 viermal mit Paintball-Munition beschossen. Erst diese sichtbare, gezielte und mit Fluchtmöglichkeit verbundene Nachvergrämung brachte die gewünschte Scheu. Vergleicht man die 19 Annäherungen vor der Maßnahme mit den 12 Sichtungen danach, ergibt sich bis dahin ein fast identisches Muster – erst die Paintball-Kugeln veränderten das Verhalten nachhaltig.

Fast wie eine PR-Abteilung der Behörden

Während wir mit UIG-Anfragen die tatsächlichen Zahlen ans Licht holen, verkünden manche Influencer den ‚vollen Erfolg‘ – mit Formulierungen, die fast wörtlich aus den Behörden-Pressetexten stammen könnten. Eine gewisse Nähe zu den Institutionen ist da kaum zu übersehen. Ein bekannter Influencer verbreitet nämlich eine ganz andere Geschichte: „Andere, wohlmeinendere Stimmen hielten die Vergrämung für zu hart und vertraten die Ansicht, man hätte schonender vorgehen können oder sollen. Inzwischen zeigt sich jedoch: Die Verantwortlichen von LUPUS haben offenbar richtig gehandelt.“ Seine Darstellungen folgen fast immer exakt der offiziellen Linie der Behörden (LfULG, LUPUS, SGD Nord usw.), inklusive der Formulierungen („deutliche Wirkung“, „richtig gehandelt“, „keine auffälligen Meldungen mehr“) – oft bevor die UIG-Antworten oder vollständigen Daten bei Kritikern eintreffen. In mehreren Fällen (nicht nur MT15) hat er Beiträge veröffentlicht, die fast wie eine Vorab-Verteidigung oder PR-Unterstützung für die Behördenmaßnahmen wirken, während kritische Stimmen noch gar nicht öffentlich waren. Es gibt dokumentierte Kooperationen: Manche dieser Personen werden von LUPUS oder Landesämtern zu Vorträgen, Workshops oder Monitoring-Projekten eingeladen, erhalten Daten oder werden als „unabhängige Experten“ zitiert.

Der Zeitraum vom 19. Oktober bis 17. November umfasst genau 30 Tage (19.10. bis 31.10. = 13 Tage + 1.–17.11. = 17 Tage). Damit ergibt sich für die 19 Ereignisse vor der Maßnahme:

  • 19 Ereignisse in 30 Tagen
  • Durchschnitt: 0,633 Ereignisse pro Tag

Nach der Hard-Release-Vergrämung (22.11. bis 10.12.2025):

  • 12 Ereignisse in 19 Tagen
  • Durchschnitt: 0,632 Ereignisse pro Tag

Die Rate ist also praktisch identisch (Unterschied < 0,2 %). Es gibt keinen nennenswerten Rückgang – erst die Paintball-Nachvergrämung ab 15.12. hat das Verhalten spürbar verändert. Das unterstreicht noch stärker, dass die Hard-Release-Maßnahme allein keinen messbaren Effekt hatte und die Behauptung eines „deutlichen Erfolgs“ durch die UIG-Daten widerlegt wird. Die Zahlen lügen nicht: 0,633 vs. 0,632 – das ist statistisch kein Unterschied.

Screenshot aus der Antwort auf unsere UIG-Anfrage.
Die Paintball-Schüsse werden in dieser Darstellung komplett ausgeblendet. So entsteht der Eindruck, die aufwendige Kisten-Vergrämung mit Betäubung und Stöcken hätte das Tier „gerettet“ – obwohl die UIG-Daten zeigen: Erst die Paintball-Aktion hat wirklich vergrämt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. finden: Die Paintball-Methode war in diesem Fall tierschutzgerechter. Der Wolf konnte den Verursacher sehen, hatte Fluchtmöglichkeit und wurde nicht in blinde Panik versetzt. Die Hard-Release-Aktion in der Kiste hätte man sich komplett sparen können – ein paar gezielte Paintball-Schüsse hätten denselben Effekt erzielt, nur schneller, billiger und mit weniger Stress für das Tier.
Screenshot aus der UIG-Antwort.
Am Ende bleibt die Frage: War die ganze Hard-Release-Show vielleicht eine Art Vergeltungsmaßnahme, weil der Welpe mittags einen Behördenmitarbeiter oder eine Mitarbeiterin  in Angst versetzt hatte und damit blamiert haben könnte? Und warum wird die Paintball-Phase einfach weggelassen, wenn sie doch eigentlich den Durchbruch brachte? Paintball-Beschüsse sind nicht schön und bei einer Aktion in Thüringen lehnten wir diese auch ab, weil wir hier keinen Grund sahen, aber es ist ja Fakt, dass der Wolfswelpen wohl Menschen vertrauen wollte. Schlecht für das Tier. Die UIG-Antwort offenbart auch, dass am 28.112025 an mehreren Orten Hinweise auf Futterquellen gefunden worden waren, wie z. B. Hasenhaare und Blut auf freiem Feld, sowie ein Hühnerflügel. Wollte dort jemand weiter anfüttern, um einen „Problemwolf“zu kreieren und somit eine Abschussverfügung zu erlangen? Unklar. Fakt ist, dass der Welpe jetzt tatsächlich Menschen meidet und das ist für den Welpen lebensrettend. 
Quelle:

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Sterbender Wolfswelpe in der Kapelle: Ein blutiger Vorwurf an die Glaubwürdigkeit christlicher Werte

Ein junger Wolf aus dem Hochwald-Rudel verendet Anfang Januar 2026 in einer kleinen Kapelle am Brandweiher bei Waldweiler (Rheinland-Pfalz). Das Tier, schwer verletzt, hatte sich offenbar dorthin geschleppt und starb in der Ecke nahe dem Altar. Blutspuren am Boden zeugten von seiner Qual. Zwei Wanderer entdeckten den Kadaver am 12. Januar 2026. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) bestätigte ausgewählten Medien, dass es sich wahrscheinlich um einen jungen Rüden aus dem sesshaften Hochwald-Rudel handelt. Obwohl erste Hinweise auf einen Verkehrsunfall deuten, besteht ein klarer Verdacht auf illegale Tötung. Die endgültige Todesursache muss durch eine pathologische Sektion geklärt werden.

Dieser Vorfall steht nicht allein. Es handelt sich damit um den dritten bekannten Fall eines tot aufgefundenen Wolfs im Hochwald innerhalb weniger Monate. Schon Ende Januar 2025 wurde ein weiterer Jungwolf (Lauf DBB-Wolf Verkehrsunfall) tot aufgefunden. Nach Angaben der Behörden lag der Fundort im Landkreis Trier-Saarburg an der Bundesstraße B407 bei Mandern. Anfang August 2025 folgte ein weiterer Totfund, ebenfalls im Landkreis Trier-Saarburg an der Hunsrückhöhenstraße bei Waldweiler. Hierzu steht in der DBBW-Übersicht „unklar“ (mit Hinweis auf ausstehende genetische/pathologische Analyse). KLUWO-Meldungen beschreiben das tote Tier als „tot aufgefundenes Tier“ ohne finale Ursache, aber mit Verdacht auf Verkehr.  Der aktuelle Fundort des dritten Tieres – eine Kapelle – verleiht dem Geschehen eine bittere symbolische Dimension. Ein verletztes Wildtier, das in einem Raum stirbt, der traditionell mit Barmherzigkeit und Schutz assoziiert wird, wirft Fragen auf.
Originalbild. Foto: privat.
Zwei besorgte Einwohner aus Waldweiler hätten sich an die Redaktion von Presse Blaes gewendet und um Anonymität gebeten, da das Thema Wolf im Ort stark polarisiere. Eine Anwohnerin hätte berichtet, dass zwei Wanderer aus dem Saarland den Wolf am Sonntag, den 11. Januar 2026 entdeckt und daraufhin die Polizei holten. Zeitgleich sei die Großkarnivoren-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz verständigt worden. In der Folge seien die zuständige ehrenamtliche Wolfsbeauftragte sowie die Polizei zur Fundstelle gekommen. Nach Einschätzung aller Beteiligten sei das Tier vermutlich in einen Wildunfall verwickelt gewesen und seinen Verletzungen erlegen. Hinweise auf eine Straftat würden laut Polizei nicht vorliegen. Wieso eine solch schnelle Einschätzung?

Umkehrung christlicher Werte

Die Kapelle liegt rund einen Kilometer oberhalb der Hunsrückhöhenstraße. Am Sonntag seien auch zwei ortsansässige Jäger vor Ort gewesen, die in den umliegenden Waldgebieten private Flächen besitzen würden. Beide hätten erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie gehabt.
Zum Zeitpunkt des Fundes habe Schnee gelegen, die Temperaturen seien unter dem Gefrierpunkt gewesen  und es hätten keinerlei Schleif-, Blut- oder Trittsiegel rund um die Kapelle festgestellt werden können. Aus Sicht der Jäger liege daher der Verdacht nahe, dass der Wolf gezielt in der Kapelle abgelegt worden sei. Als Vorwurf an die Umkehrung christlicher Werte? Falls dies so sein sollte, kann sich derjenige, der den Wolf mit genau dieser Botschaft dort deponiert haben könnte, an uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wenden.
Das Gebiet grenzt an den Nationalpark Hochwald.  Gerade Parteien und auch Menschen, die sich auf christliche Werte berufen, fordern regelmäßig eine Lockerung des Wolfschutzes, Abschussquoten oder wolfsfreie Zonen – oft im Interesse von Jagd und Landwirtschaft. Gleichzeitig werden Hubertusmessen abgehalten, in denen Jäger gesegnet werden. Doch der heilige Hubertus war in der Legende kein Förderer der Jagd: Durch eine Vision (Hirsch mit Kreuz) kehrte er vom Töten ab und lebte fortan asketisch. Kirche und Jägerschaft haben diese Figur umgedeutet und gekapert, um das Töten zu legitimieren – entgegen ihrer ursprünglichen Botschaft von Verzicht und Umkehr. Historisch stand die Kirche häufig auf der Seite der Mächtigen: Von den feudalen Jagdprivilegien des Mittelalters bis zu heutigen Segnungen für Jägerverbände. Die Schöpfung wird gepredigt, doch in der Praxis oft den Interessen der Starken geopfert. Der Wolf in der Kapelle wird so zum stummen Zeugen dieser Diskrepanz: Kein Schutz, kein Erbarmen – nur der Tod. Doch dass hier nicht nur CDU und CSU ein Problem darstellen, klärt sich am Ende in unserer Reportage. 
Nach dem Ergebnis der pathologischen Untersuchung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten und eine Belohnung für Hinweise auszusetzen.

Mafiöse Verstrickungen?

Beobachtungen aus Insiderkreisen deuten zudem auf ein systematisches Problem hin: Das KLUWO dulde stillschweigend vieles, um sein Leuchtturmprojekt – die Wiederansiedlung der Luchse im Pfälzerwald – nicht durch den „schlechten Ruf“ der Wölfe zu gefährden. Schon seit 2014 sollen Aktionen für Wölfe im Pfälzerwald boykottiert worden sein, um Konflikte zu vermeiden. Ähnliche Probleme gibt es in der Hohen Rhön, übrigens Biosphärenreservat, in Bayern, wo ein ganzes Wolfsrudel ausgelöscht worden sein könnte, um ein Birkhuhnprojekt zu schützen.  Dahinter stehen auch Arbeitsplätze: Viele im forstlichen Bereich hängen von solchen Projekten ab, die sonst keine Beschäftigung bieten würden. Diese Zurückhaltung bei Transparenz und Aufklärung schadet jedoch Recht und Gesetz langfristig. Zu den Vorwürfen passt auch, dass das KLUWO kaum öffentliche Informationen heraus gibt und wenn, oft nur auf Anfragen.
Im Artikel der Lokalzeitung – Beitrag mit weiteren Fotos im nächsten Absatz eingebaut –  haben Jäger zum Vorfall geklagt: Wegen der Wölfe gäbe es immer weniger Wild, der Bestand nehme spürbar ab – und damit auch die Jagdmöglichkeiten. Ein Jäger verwies sogar auf ein frisch gerissenes Reh als Beleg für die „Probleme“. Solche Aussagen klingen dramatisch, halten einer näheren Betrachtung aber nicht stand. Tatsache ist: In Rheinland-Pfalz wird seit Jahren konsequent das Prinzip „Wald vor Wild“ umgesetzt. Die Landesforsten und das Umweltministerium priorisieren den Waldumbau und die Verjüngung – das bedeutet: Hohe Abschusszahlen bei Reh-, Rot- und Schwarzwild, angeblich um Verbissschäden zu minimieren. Jährliche forstfachliche Stellungnahmen und Schälschadensaufnahmen führen zu angepassten Abschussplänen, die oft höhere Erlegungen fordern. Die Jägerschaft selbst hat sich in der Vergangenheit weitgehend damit identifiziert und trägt durch intensive Bejagung einen großen Teil dazu bei. Der Wolf? Er ist in RLP mit nur wenigen Rudeln (darunter das Hochwald-Rudel) und geringer Dichte präsent – seine Auswirkungen auf das Wild ist lokal begrenzt und regulierend, nicht ausrottend. „Wald vor Wild“ erscheint stattdessen wie ein technokratisch geprägter Albtraum. 
Wissenschaftliche Studien (z. B. aus Yellowstone oder europäischen Vergleichen) zeigen: Wölfe reduzieren überhöhte Wildbestände nicht katastrophal, sondern stabilisieren sie langfristig – sie sorgen für vorsichtigeres Verhalten der Beutetiere, weniger Verbiss und mehr Artenvielfalt im Wald. In RLP selbst sinken die Jagdstrecken bei Rotwild (2024/25: -684 Tiere) vor allem durch forstliche Regulierung, nicht durch Wölfe. Die Klage der Jäger wirkt daher wie ein Ablenkungsmanöver: Statt die eigene Rolle bei der starken Bejagung zu thematisieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht – obwohl er genau das natürliche Gleichgewicht herstellen könnte, das der Wald so dringend braucht. Zudem treibt der verstärkte Jagddruck Rehe und Hirsche, die eigentlich Steppentiere sind, noch stärker in die Wälder hinein. Ein Teufelskreislauf. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert:

  • Eine unabhängige Klärung aller Totfunde im Hochwald-Rudel, inklusive der Verdachtsfälle illegaler Tötung
  • Volle Transparenz seitens des KLUWO und tatsächliche Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen

Hinweise zu Wolfstötungen oder Konflikten bitte vertraulich an uns, wir garantieren Quellenschutz und Anonymität: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir brauchen dort in der Region aktive Unterstützung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Keine ausschließlich „rechte“ Politik

Die grüne Umweltministerin Katrin Eder hat eine dramatische Kehrtwende hingelegt: Noch Ende Januar 2025 nannte sie die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine „Scheinlösung“. Doch nur Wochen später, im Februar 2025, kündigte sie genau das an – getrieben von der EU-Herabstufung des Wolfschutzes und dem Druck aus Landwirtschaft und Opposition. Das novellierte Landesjagdgesetz, das der Landtag im Juli 2025 verabschiedete, tritt voraussichtlich zum 1. April 2026 in Kraft. Der Wolf bleibt zwar ganzjährig geschont, doch Entnahmen bei Problemwölfen (z. B. nach Rissen trotz Herdenschutz) werden bürokratisch erleichtert.
Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Rückschritt: Es öffnet Türen für mehr Abschüsse, ohne dass der Herdenschutz wirklich priorisiert wird. Diese Haltung fand ihren Höhepunkt in der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im Herbst 2025 in Saarbrücken: Alle Umweltminister – quer durch die Parteien, inklusive Eder – stimmten einstimmig für die bundesweite Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Der Beschluss forderte vom Bund rechtssichere Regelungen für regionales Bestandsmanagement, was in RLP nun umgesetzt wird. Ein breiter Konsens, der den Wolf vom Symbol des Naturschutzes zum regulierbaren Wild macht.
Die Chancen auf Wolfsabschüsse in RLP steigen damit erheblich: Mit nur vier Rudeln und sieben adulten Wölfen (Stand Januar 2026) könnten schon bei wenigen Rissen Genehmigungen erteilt werden – wie beim Leuscheider Rudel, wo ein Abschuss 2024 gerichtlich gestoppt, aber 2025 weiter diskutiert wurde. Doch hier droht ein Dämpfer aus Frankreich: Die Naturschutzorganisation FERUS klagte zusammen mit ASPAS erfolgreich gegen einen spezifischen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées. Das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hob am 16. Dezember 2025 den lokalen Erlass vorläufig auf, da er in einem neuen Ausbreitungsgebiet den EU-rechtskonformen günstigen Erhaltungszustand gefährde. Der Staat wurde zu 3.000 Euro an FERUS verurteilt. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in fragmentierten Populationen Abschüsse zu genehmigen und könnte zu ähnlichen Klagen in RLP inspirieren. Wir hoffen darauf und werden wachsam bleiben.

Quellen:

Presse Blaes: https://www.facebook.com/profile.php?id=61555146471412

http://www.dbb-wolf.de

https://fawf.wald.rlp.de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/

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