Bitte stellen Sie Anzeige bei der Landespolizei Brandenburg und Baden-Württemberg
Nach nur eine Woche nach der Nachricht über den erschossenen Wolf in Baden-Württemberg erhielten wir gestern nun die nächste schreckliche Gewissheit: bereits im Juni wurde eine Wölfin bei Ratzdorf (Oder-Spree) tot gefunden.
Laut Mitteilung des Landesumweltamtes geht jetzt aus dem Obduktionsbericht hervor, dass sie erschossen wurde. Dies wurde von den Experten des Leibniz- Institutes für Zoo- und Wildtierforschung bei der Untersuchung des toten Tieres entdeckt.
Damit ist dies in Deutschland der 25. illegal erschossene Wolf und der zehnte Wolf der im Bundesland Brandenburg illegal zu Tode kam.
Warum wurden die Täter bislang so gut wie nie ermittelt? Das ist ein Zustand, der nicht länger ertragbar ist. Brauchen unsere Behörden öffentlichen Druck, damit endlich mal ein Täter dingfest gemacht und endlich einmal bestraft wird?
Wir im Namen unseres Vereines Wolfsschutz Deutschland in Pro Naturschutz Sachsen e. V. (GRÜNE LIGA Sachsen) ( www.wolfsschutz-deutschland.de ) Anzeige bei der Polizei des Bundeslandes Brandenburg gestellt und bitte Sie jetzt, dies auch zu tun. Jeder Privatmensch kann kostenlos eine Anzeige aufgeben. Dies funktioniert unbürokratisch über die Website der Polizei. Diese gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Hier ist der Link zur Polizei Brandenburg https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/auswahl_strafanzeige
Bitte machen Sie das auch im Fall des getöteten Wolfes in Baden-Württemberg. Bitte eine Email an die Polizei Freiburg:
Die Info dazu ist direkt unter diesem Beitrag.
Nur wenn viele Menschen aufbegehren, haben wir die Chance, dass endlich mal einer der Täter gefasst werden kann.
Als „Grund“ der Anzeige gegen Unbekannt kann unten stehender Text genommen werden.
Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.
Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.
Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.