Jägerlatein? Kein neues Wolfsrudel im Bereich Langlingen in Niedersachsen

Am 24. Juni 2025 sorgte eine Meldung von Eicklingen Aktuell für Aufregung: Bürgermeister Ernst-Ingolf Angermann sprach von einem vermeintlich neuen Wolfsrudel im Waldgebiet zwischen Hohnebostel und Fernhavekost, bestehend aus zwei Alttieren und fünf Jungwölfen. Er forderte die Bevölkerung auf, das Gebiet, insbesondere mit Hunden, zu meiden. Diese Meldung wurde von lokalen Medien, wie der Celleschen Zeitung, aufgegriffen, die voreilig von einem „neuen Rudel“ berichteten, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat die Angelegenheit untersucht, um Klarheit zu schaffen.

Beispielfoto Wolfsrudel.

 

Angermann zeige sich wenig begeistert über das „neue Wolfsrudel“, heißt es in der Celleschen Zeitung. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium Niedersachsen und einer Überprüfung der offiziellen Seiten des Wolfsmonitorings der Jägerschaft konnte keine Bestätigung für ein neues Wolfsrudel gefunden werden. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass es sich bei den gesichteten Wölfen höchstwahrscheinlich um Mitglieder des bestehenden Rudels Burgdorf (BGD) handelt. Dieses Rudel ist in der Region bekannt und es ist bereits im Monitoting. Die Sichtungen im Raum Langlingen deuten darauf hin, dass das Rudel Burgdorf sein Streifgebiet nutzt, was für Wölfe, die große Distanzen zurücklegen, nicht ungewöhnlich ist. Für Burgdorf sind aktuell auch fünf Welpen bestätigt. Aber auch das Rudel Burgdorf ist stark gefährdet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/01/niedersachsen-mutterwoelfin-des-burgdorfer-rudels-totgeschossen/

Unnötige Panikmache

Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert die Empfehlungen des Bürgermeisters, das Gebiet zu meiden, als übertrieben und unnötig panikschürend. Niedersachsen ist seit vielen Jahren Wolfsland, und es gibt keine dokumentierten Fälle, in denen Wölfe Menschen oder Hunden gefährlich geworden sind. Selbst ein neues Rudel würde daran nichts ändern. Solche Aufrufe tragen zur Verunsicherung der Bevölkerung bei und stehen im Widerspruch zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Anwesenheit von Wölfen. Zudem fordern wir eine verantwortungsvolle Berichterstattung, die sich auf verifizierte Fakten stützt, um Fehlinformationen zu vermeiden.

 

Am 26.Juni 2025 warnte die Seite vor einem neuen Wolfsrudel zwischen Hohnebostel und Fernhavekost. Dies ist eine Falschinformation. Quelle: https://www.facebook.com/eicklingen

 

Die Lokalpresse stieg gleich mit einem Bezahl-Artikel ein und prüfte anscheinend nicht nach, ob die Angaben des Bürgermeisters korrekt waren. Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

 

Ausriss aus dem Artikel der Cellesche Zeitung: Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

Besonders problematisch ist das wiederholt populistische Auftreten von Bürgermeister Angermann und weiterer Jäger und Bauern in Bezug auf Wölfe. So wurde in Langlingen der Vorwurf erhoben, Wölfe hätten im November 2024 ein Pferd, den Wallach „Charlie“, in Fernhavekost zu Tode gehetzt. Laut Berichten der Celleschen Zeitung und anderer Medien sollen drei Wölfe das Pferd über eine Weide gejagt haben, woraufhin es in Panik durch einen provisorischen Zaun rannte und sich tödliche Verletzungen zuzog. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigte den Vorfall als Wolfsangriff, doch Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine kritische Prüfung solcher Behauptungen. Ohne eindeutige Beweise wie DNA-Analysen oder Fährten bleibt unklar, ob tatsächlich Wölfe die  Ursache waren. Ähnliche Fälle, wie etwa in Ohlenstedt (2017), zeigten, dass voreilige Schuldzuweisungen an Wölfe oft nicht durch Beweise gestützt werden konnten, sondern durch andere Faktoren wie Stacheldraht oder Panikreaktionen erklärt wurden.
Ein weiterer besorgniserregender Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2025: In Celle wurde eine illegal getötete Wölfin aus der Aller geborgen. Ihre Identität konnte keinem bekannten Rudel zugeordnet werden, was die Dringlichkeit eines konsequenten Wolfschutzes unterstreicht. Illegale Tötungen sind höchst kriminell und müssen konsequent verfolgt werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/02/wieder-mysterioese-wolfstoetung-in-niedersachsen-ist-der-wolfsripper-zurueck/
Diese bis heute genetisch unbekannte Wölfin wurde illegal erschossen und am 28.03.25 aus der Aller in Celle geborgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzen 1.000 Euro Belohung zur Ergreifung des Täters aus. Foto:privat.

Dieser Fall zeigt auch wieder erneut den Interessenkonflikt, den die Jägerschaft in Niedersachsen hat. Wer Wölfen gegenüber negativ eingestellt ist oder sogar deren Abschuss fordert, sollte nicht das Moniting, also die Kontrolle über die Wolfspopulation in Niedersachsen, übernehmen. Wir haben eine Petition erstellt, die fordert, das Monitoring der Jägerschaft zu entziehen. http://www.change.org/wolfsmonitoring

 

Weitere Quelle:

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Wieder mysteriöse Wolfstötung in Niedersachsen: Ist der „Wolfsripper“ zurück?

Am Freitag, den 28. März 2025, wurde in Celle eine grausige Entdeckung gemacht: Eine tote Wölfin trieb in der Aller im Verlauf der Wittlinger Straße. Am Allerwehr konnte der Kadaver geborgen werden. Insidern zufolge wies das Tier zwei Schusswunden auf – eine an der linken Vorderpfote – und es fehlte ein Zahn, der offenbar herausgebrochen worden war. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des Täters/der Täterin oder der Täter aus. Doch dieser Fall wirft eine beunruhigende Frage auf: Handelt es sich um ein isoliertes Verbrechen oder ist ein bekannter Täter, der sogenannte „Wolfsripper von Niedersachsen“, erneut aktiv?

Beispielfoto Wölfin.

Ein Muster entlang der Aller

Die geografische Nähe zu früheren Vorfällen lässt Spekulationen aufkommen. Gifhorn, ebenfalls an der Aller gelegen, und Leiferde, nur wenige Kilometer vom Fluss entfernt, waren bereits Schauplätze ähnlich brutaler Wolfstötungen. Im Oktober 2023 wurde über eine Serie von grausamen Fällen östlich von Hannover berichtet, bei denen Wölfe zerstückelt und verstümmelt aufgefunden wurden. Besonders auffällig: Es handelte sich oft um weibliche Tiere, darunter Mutter und Tochter des Rudels Ringelah. Ein abgetrennter Wolfskopf wurde am 7. April 2023 vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde abgelegt – ein Akt, der wie eine makabre Trophäe wirkte. Die Belohnung für Hinweise wurde damals auf 15.000 Euro erhöht, doch der Täter blieb unerkannt.
Gegend des Auffindeorts in Celle im Bereich Wittinger Straße/Fritzenwiese. Dort hatten Spaziergänger bereits am Freitagnachmittag (28. März) die Wölfin gesehen, die regungslos in der Aller trieb. Foto, privat, 01.04.25.
Nun, mit dem Fund in Celle, verdichten sich die Hinweise auf einen Zusammenhang. Gifhorn liegt etwa 40 Kilometer flussaufwärts von Celle, Leiferde etwas auf gleicher Linie, und Wolfsburg liegt ebenfalls in der Region. Die Aller als wiederkehrender Fundort könnte darauf hindeuten, dass der Täter die Gewässer nutzt, um Spuren zu verwischen. Ist dies Zufall, oder folgt der Täter einem bewussten Muster?

Der „Wolfsripper“: Ein Täter mit anatomischem Wissen?

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermutet seit 2023, dass der „Wolfsripper“ über anatomische Kenntnisse verfügt. Die Präzision, mit der Wölfe zerstückelt wurden – etwa das Herausschneiden einer Zunge, das Abtrennen von Köpfen oder das Herausbrechen von Zähnen – deutet auf jemanden hin, der mit der Zergliederung von Tieren vertraut ist. Damals wurde spekuliert, dass es sich um eine Person mit jagdlichem oder medizinischem Hintergrund handeln könnte. Der aktuelle Fall in Celle, bei dem ein Zahn gewaltsam entfernt wurde, passt ins Bild dieser Theorie. Auch die Wahl weiblicher Tiere als Opfer könnte darauf hindeuten, dass der Täter gezielt die Reproduktion von Wolfsrudeln sabotieren will.
Unsere Verein wies bereits 2023 darauf hin, dass die Behörden – einschließlich des Leibniz-Instituts, das Obduktionen durchführt – nur wenig Informationen preisgeben. Dies erschwert die Ermittlungen und nährt den Verdacht, dass die Taten möglicherweise nicht mit der nötigen Dringlichkeit verfolgt werden. Die erneute Strafanzeige und Belohnung zeigen, dass Wolfsschutz-Deutschland e.V. entschlossen ist, den Fall nicht ruhen zu lassen.

Ein gesellschaftliches Spannungsfeld

Die Tötung der Wölfin in Celle reiht sich in eine lange Liste illegaler Übergriffe auf die streng geschützte Art ein.  Viele Jäger und Nutztierhalter fordern offen eine Jagd auf Wölfe. Im Jahreswechsel 24/25 verbreiteten Reiterinnen eine Fake-Geschichte, die in Netzwerken viral ging und auf die auch die Presse reagierte. Angeblich soll ein Pferd bei Langlingen, was übrigens auch an der Aller liegt, von Wölfen gehetzt worden sein, sodass es einen tödlichen Unfall gehabt haben soll. Fakten dazu gab es keine, dafür aber Hasskommentare. Die Brutalität dieser Fälle geht weit über einen pragmatischen „Schutz“ von Nutztieren oder Beuteneid hinaus – sie wirkt wie ein Ausdruck von Hass oder gar sadistischer Freude.
Die Verstümmelungen erinnern an die „Rippertaten“ von 2023, die Wolfsschutz-Deutschland e.V. als „unheimlich“ und „abstoßend“ beschrieb. Damals fragte man sich, ob der Täter irgendwann auch auf Menschen losgehen könnte. Diese Sorge bleibt aktuell, denn die Hemmschwelle, solche Taten öffentlich zur Schau zu stellen, scheint zu sinken.

Was nun?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft stehen vor der Herausforderung, diesen Fall aufzuklären – idealerweise, bevor weitere Wölfe sterben. Die geografische und methodische Ähnlichkeit zu den Vorfällen in Gifhorn, Leiferde und Wolfsburg legt nahe, dass es sich um denselben Täter oder eine Tätergruppe handeln könnte. Doch ohne konkrete Beweise bleibt dies Spekulation. Öffentlichkeit und Medien könnten eine Schlüsselrolle spielen, indem sie Druck aufbauen und Zeugen ermutigen, sich zu melden.
Die illegale Tötung eines Wolfes in Deutschland ist eine schwere Straftat, da Wölfe gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als streng geschützte Art gelten. Die Strafen können erheblich sein, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, da der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt ist.
Nach § 69 und § 71 des Bundesnaturschutzgesetzes kann die illegale Tötung eines Wolfes mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Zusätzlich können jagdrechtliche Konsequenzen hinzukommen, wie der Entzug des Jagdscheins oder ein dauerhaftes Jagdverbot, insbesondere wenn der Täter ein Jäger ist. Diese Strafen gelten nicht nur für das direkte Töten, sondern auch für das Verletzen, Fangen oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten eines Wolfes.
Trotz der hohen Strafandrohungen zeigt die Praxis, dass die Aufklärungsquote bei illegalen Wolfstötungen sehr niedrig ist. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 wurden zahlreiche Fälle dokumentiert. Dennoch kam es nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen, meist dann, wenn sich die Täter selbst gestellt haben. In diesen Fällen wurden oft nur geringe Geldstrafen verhängt, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu veranlasst, die Strafverfolgung als zu lax zu kritisieren. Wir fordern spezialisierte Ermittlungseinheiten für Artenschutzkriminalität, da die derzeitigen Strukturen häufig nicht ausreichen, um Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Ein weiteres Problem ist, dass viele Fälle nicht konsequent verfolgt werden. In Brandenburg beispielsweise, wo seit 2010 mindestens 26 Wölfe illegal getötet wurden, gab es bis 2023 nur vier Ermittlungsverfahren, aber keine verhängten Strafen. Oft werden Verfahren mangels Beweisen eingestellt oder gegen Zahlung einer Geldauflage beendet. Diese geringe Erfolgsquote bei der Strafverfolgung könnte dazu beitragen, dass illegale Tötungen als „Kavaliersdelikt“ wahrgenommen werden, obwohl die gesetzlichen Strafen hoch sind.
Zusammenfassend: Die theoretischen Strafen sind mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder fünf Jahren Haft sehr hoch, aber die tatsächliche Umsetzung und Verurteilung bleibt in der Praxis oft aus. Das führt dazu, dass Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einrichtung zentraler Ermittlungsbehörden und eine konsequentere Strafverfolgung fordern, um den Schutz der Wölfe tatsächlich effektiv zu gewährleisten.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zur Wachsamkeit auf und hofft, dass die Belohnung von 1.000 Euro endlich zu einem Durchbruch führt. Die Wölfe, die nach über einem Jahrhundert der Ausrottung nach Deutschland zurückgekehrt sind, verdienen Schutz – nicht nur vor Kugeln, sondern auch vor der Grausamkeit, die der „Wolfsripper“ verkörpert. Ob Celle der Ort ist, an dem dieser Schatten endlich ans Licht kommt, wird die Zukunft zeigen. Bis dahin bleibt die Aller ein stiller Zeuge eines ungelösten Rätsels.

Quellen:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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